Text verkleinern Text vergrößern

Wie ist die LAG aufgebaut?

Mitglieder

Die Mitgliedschaft in einer LAG steht jedem offen, der innerhalb des LAG-Gebiets lebt und es sind die Mitglieder, die die wichtigste Ressource für die Aktivitäten der LAG bilden. Die meisten lokalen Aktionsgruppen richten eine kleine Mitgliedsgebühr ein, um private Gelder zu sammeln und die Mitglieder stärker in die Aktivitäten der LAG einzubinden. Sowohl Privatpersonen als auch öffentliche und private Organisationen der Region können Mitglied werden. Die Anzahl ihrer Mitglieder ist ein guter Indikator dafür, wie bekannt und anerkannt die LAG in ihrer Region ist.

Hauptversammlung

Eine LAG muss eine rechenschaftspflichtige und eingetragene Organisation sein, kann sich aber ansonsten frei nach ihrer Satzung organisieren. Die Hauptversammlung, zu der alle Mitglieder der LAG ein- oder zweimal pro Jahr eingeladen werden, wählt den Vorstand und den Vorstandsvorsitzenden aus den LAG-Mitgliedern. Die Wahl erfolgt in Übereinstimmung mit dem Prinzip der öffentlich-privaten Partnerschaft. Es wird nicht zwischen Region, Geschlecht und Alter unterschieden. Darüber hinaus hat die Hauptversammlung viele weitere Aufgaben, die in der Satzung festgelegt sind, darunter die Feststellung der Jahresberichte, der Konten und der Jahresabschlüsse. Die Hauptversammlung ist außerdem in der Lage, die Satzung der LAG zu ändern.

Vorstand

Der Vorstand hat die höchste Entscheidungsgewalt bei den Entscheidungen, die die LAG zu treffen hat. Er haftet außerdem rechtlich und finanziell für die Aktivitäten. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist in der Satzung festgelegt und umfasst normalerweise 10 bis 15 Personen. Der Vorsitzende der LAG leitet den Vorstand, der sich üblicherweise 6-12 Mal pro Jahr trifft. Alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung hinsichtlich der Informationen, die sie in ihrer Position beispielsweise im Zusammenhang mit Projektanträgen erhalten. Aufgrund familiärer oder unternehmerischer Beziehungen befinden sich Vorstandsmitglieder manchmal in einem Interessenkonflikt und sollten dann nicht an der Entscheidung über die Projektauswahl teilnehmen.

Unterausschüsse

Der Vorstand kann Unterausschüsse zur Erarbeitung und Bewertung von Informationsmaterial, das dem Vorstand für die Entscheidungsfindung präsentiert wird, einsetzen. Im Allgemeinen werden Unterausschüsse für die Projektbewertung und -begleitung und für Kooperationsangelegenheiten eingesetzt. Dort können diese Themen gründlicher diskutiert und vorbereitet werden als bei einer Vorstandssitzung.

Mitarbeiter

Der Vorstand stellt die LAG-Mitarbeiter ein. Dies erfolgt im Rahmen der administrativen Mittel, die der LAG bereitgestellt werden. Es können maximal 20 Prozent der öffentlichen Mittel, über die die LAG insgesamt verfügt, für die Mitarbeiter verwendet werden. Da die zur Verfügung stehenden Mittel und die Verwaltungsaufgaben einer LAG äußerst variabel sind, variiert auch die Anzahl der Mitarbeiter von weniger als einer Person bis zu fünf Personen pro Jahr. Der Leiter der LAG übernimmt die Aufgabe des Geschäftsführers. Projektberater, Gemeindeberater, Berater für Unternehmensfragen, Koordinator für transnationale Zusammenarbeit und Büroassistent sind weitere typische Bezeichnungen für LAG-Mitarbeiter.

Buchhaltung & Wirtschaftsprüfung

Die Buchhaltung kann ebenfalls von einem Mitarbeiter der LAG übernommen werden, aber normalerweise wird ein externer Dienstleister damit beauftragt. Die Person, die die Buchhaltung der LAG erledigt, spielt jedoch eine entscheidende Rolle bei der erfolgreichen Verwaltung der LAG und vervollständigt gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer den Aufbau der LAG. Es zahlt sich aus, wenn die Buchhaltung stets über alle finanziellen Angelegenheiten, von der Genehmigung der Rechnungen bis zu den Entscheidungen der LAG in Bezug auf die Fördermittelvergabe, informiert wird. Prüfer können nicht nur bei der Prüfung der Bücher im Frühjahr sondern das ganze Jahr über gute Ratschläge hinsichtlich der Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten geben.

Präsentation:
Aufbau einer LAG

So ist eine finnische LAG aufgebaut.

Polnisches Beispiel einer LAG-Struktur [PDF ]

SCHON GEWUSST?
Die Entscheidungsgewalt liegt oft in wenigen Händen. Einige Mitgliedstaaten haben die Amtszeiten für die Vorsitzenden und die Vorstandsmitglieder lokaler Aktionsgruppen begrenzt, um sicherzustellen, dass die Hauptverantwortlichen auch wechseln. In Finnland ist die Amtszeit zum Beispiel auf sechs Jahre begrenzt.

Zuletzt aktualisiert: 13/11/2012 | Oben