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Lehrlingsausbildungen: Qualität
und Effektivität
15. MÄRZ
2018
Die Mitgliedstaaten haben sich auf einen Europäischen Qualitätsrahmen für die
Lehrlingsausbildung geeinigt, den die Europäische Kommission vorgeschlagen hatte
(siehe
Sozial Agenda
Nr.°50). Der Qualitätsrahmen fordert die Mitgliedstaaten auf,
ihre Lehrlingsausbildungsprogramme auf einen partnerschaftlichen Ansatz zu stützen,
der Arbeitgeber, Gewerkschaften und andere wichtige Akteure, wie beispielsweise
berufliche Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie Jugendorganisationen und
Elternverbände, mit ins Boot holt. Er sieht außerdem vor, dass eine Lehrlingsausbildung
auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen und pädagogische Unterstützung angeboten
werden sollte. Unternehmen, insbesondere kleine Unternehmen, sollten Unterstützung
erhalten. Ein Auszubildender sollte bezahlt oder anderweitig für die geleistete Arbeit
vergütet werden und die Möglichkeit bekommen, einen Teil seiner Ausbildung in einem
anderen Land zu absolvieren..
Integration von Flüchtlingen: Eine
europäische Partnerschaft
20. DEZEMBER
2017
Die Europäische Kommission und die Wirtschafts- und Sozialpartner der EU haben eine
Partnerschaft für Integration unterzeichnet. Sie enthält Grundprinzipien und Zusagen im
Hinblick auf die Förderung und verstärkte Bereitstellung von Möglichkeiten für rechtmäßig
in der EU ansässige Flüchtlinge und Migranten, sich in den europäischen Arbeitsmarkt zu
integrieren. Dazu gehört beispielsweise die möglichst frühzeitige Unterstützung, darauf zu
achten, dass sowohl Flüchtlinge als auch die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt
von der Integration profitieren, und die Einbindung verschiedenster Interessengruppen
sicherzustellen. So organisieren die Wirtschafts- und Sozialpartner unter anderem
Mentoringprogramme zur Integration von Flüchtlingen am Arbeitsplatz und einfacheren
Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen,
während es Aufgabe der Europäischen Kommission sein wird, stärkere Synergien mit EU-
Mitteln zu erzeugen..
Überarbeitung der
Entsenderichtlinie: Ziel fast erreicht
1. MÄRZ
2018
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat
haben sich auf die Grundzüge einer möglichen Vereinbarung zu der von der
Kommission 2016 vorgeschlagenen Überarbeitung der Entsenderichtlinie geeinigt. In
der möglichen Vereinbarung wurde der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche
Arbeit am gleichen Ort festgeschrieben. Sie sieht zudem Bestimmungen für mehr
Rechtssicherheit sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor.
© Belga Image
Partnerschaftlicher Ansatz:
Der Rahmen
für die Lehrlingsausbildung fördert einen
partnerschaftlichen Ansatz, der Arbeitnehmer,
Gewerkschaften und z. B. Jugendorganisationen
und Elternverbände mit ins Boot holt.
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Mehr Rechtssicherheit:
Die Überarbeitung der
Entsenderichtlinie gründet auf dem Grundsatz
gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
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Win-Win-Lösung:
Eine europäische Partnerschaft
mit Einbeziehung verschiedener Interessengruppen,
um sicherzustellen, dass Flüchtlinge aber auch die
Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt von der
Integration profitieren.
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