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SOZ I A L

AG E NDA

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Lehrlingsausbildungen: Qualität

und Effektivität

15. MÄRZ

2018

Die Mitgliedstaaten haben sich auf einen Europäischen Qualitätsrahmen für die

Lehrlingsausbildung geeinigt, den die Europäische Kommission vorgeschlagen hatte

(siehe

Sozial Agenda

Nr.°50). Der Qualitätsrahmen fordert die Mitgliedstaaten auf,

ihre Lehrlingsausbildungsprogramme auf einen partnerschaftlichen Ansatz zu stützen,

der Arbeitgeber, Gewerkschaften und andere wichtige Akteure, wie beispielsweise

berufliche Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie Jugendorganisationen und

Elternverbände, mit ins Boot holt. Er sieht außerdem vor, dass eine Lehrlingsausbildung

auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen und pädagogische Unterstützung angeboten

werden sollte. Unternehmen, insbesondere kleine Unternehmen, sollten Unterstützung

erhalten. Ein Auszubildender sollte bezahlt oder anderweitig für die geleistete Arbeit

vergütet werden und die Möglichkeit bekommen, einen Teil seiner Ausbildung in einem

anderen Land zu absolvieren..

Integration von Flüchtlingen: Eine

europäische Partnerschaft

20. DEZEMBER

2017

Die Europäische Kommission und die Wirtschafts- und Sozialpartner der EU haben eine

Partnerschaft für Integration unterzeichnet. Sie enthält Grundprinzipien und Zusagen im

Hinblick auf die Förderung und verstärkte Bereitstellung von Möglichkeiten für rechtmäßig

in der EU ansässige Flüchtlinge und Migranten, sich in den europäischen Arbeitsmarkt zu

integrieren. Dazu gehört beispielsweise die möglichst frühzeitige Unterstützung, darauf zu

achten, dass sowohl Flüchtlinge als auch die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt

von der Integration profitieren, und die Einbindung verschiedenster Interessengruppen

sicherzustellen. So organisieren die Wirtschafts- und Sozialpartner unter anderem

Mentoringprogramme zur Integration von Flüchtlingen am Arbeitsplatz und einfacheren

Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen,

während es Aufgabe der Europäischen Kommission sein wird, stärkere Synergien mit EU-

Mitteln zu erzeugen..

Überarbeitung der

Entsenderichtlinie: Ziel fast erreicht

1. MÄRZ

2018

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat

haben sich auf die Grundzüge einer möglichen Vereinbarung zu der von der

Kommission 2016 vorgeschlagenen Überarbeitung der Entsenderichtlinie geeinigt. In

der möglichen Vereinbarung wurde der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche

Arbeit am gleichen Ort festgeschrieben. Sie sieht zudem Bestimmungen für mehr

Rechtssicherheit sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor.

© Belga Image

Partnerschaftlicher Ansatz:

Der Rahmen

für die Lehrlingsausbildung fördert einen

partnerschaftlichen Ansatz, der Arbeitnehmer,

Gewerkschaften und z. B. Jugendorganisationen

und Elternverbände mit ins Boot holt.

© Belga Image

Mehr Rechtssicherheit:

Die Überarbeitung der

Entsenderichtlinie gründet auf dem Grundsatz

gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

© Belga Image

Win-Win-Lösung:

Eine europäische Partnerschaft

mit Einbeziehung verschiedener Interessengruppen,

um sicherzustellen, dass Flüchtlinge aber auch die

Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt von der

Integration profitieren.

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