Die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen über externe Beratungsdienste beziehen sich auf professionelle, wissensbasierte Dienstleistungen, die von einem Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden (z. B. von privaten oder öffentlichen Dienstleistern, von einzelnen Beratern bis hin zu Management- und Beratungsunternehmen, IT- und Ingenieurbüros, Universitäten, Forschungseinrichtungen oder NRO). Externe Beratungsdienste können der Europäischen Kommission zwar einen wichtigen technischen Input liefern, doch bleibt die Europäische Kommission letztlich voll verantwortlich für die Durchführung ihrer eigenen Aufgaben, wie sie im Vertrag über die Europäische Union, festgelegt sind, einschließlich der Politikentwicklung.
Die auf dieser Seite veröffentlichten Zahlen zu externen Beratungsdiensten beziehen sich ausschließlich auf Mittel aus dem EU-Haushalt mit rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der direkten und indirekten Verwaltung für die folgenden Vertragsarten: „Beratung (Beratungsdienste)”, „Bewertungsleistungen”, „Forschungs-, Entwicklungs- und Wissenschaftstätigkeiten” und „Studien”. Ein Großteil dieser Verträge wurde für Dritte im Bereich des auswärtigen Handelns der EU (z. B. technische Hilfe, Zusammenarbeit, Partnerschaften) oder zugunsten der Mitgliedstaaten (z. B. Unterstützung der EU-Länder bei der Konzeption und Umsetzung von Reformen) unterzeichnet. Diese Seite enthält weder Informationen über den Europäischen Entwicklungsfonds, die auf der Seite FTS Analyse zu finden sind, noch Informationen, die nicht Teil der jährlichen Veröffentlichungen des Finanztransparenzsystems sind.