Auswärtige Beziehungen:: EU-Erweiterung
Audiovisuelle Politik und
angehende EU-Neumitglieder
Vor einem Beitritt zur EU müssen die Kandidatenländer ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit den EU-Regeln in Einklang bringen, wozu im audiovisuellen Bereich die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gehört. Wenn sie dies tun, können sie nach dem Programm MEDIA 2007 gefördert werden, das von 2007 bis 2013 läuft.
Kandidatenländer
Die EU hat
Kroatien, die
Türkei und die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bereits als offizielle
Beitrittskandidaten anerkannt. Kroatien konnte 2008 in das Programm MEDIA 2007
aufgenommen werden, nachdem es seine Rundfunkgesetze an geltendes EU-Recht
angeglichen hatte.
Weitere Informationen über die Fortschritte bei der Erfüllung der
Beitrittsbedingungen im audiovisuellen Bereich sind den
EU-Fortschrittsberichten zu den Kandidatenländern und potenziellen
Kandidatenländern zu entnehmen.
Potenzielle Kandidatenländer
Den übrigen Ländern des westlichen Balkans —
Albanien,
Bosnien und Herzegowina,
Montenegro und
Serbiensowie
Kosovo im Sinne der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats — wurde eine
EU-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt, sofern und sobald sie dafür bereit sind.
Vor Kurzem hat der Rat der Europäischen Union Islands Antrag auf Mitgliedschaft
in der EU bestätigt und die Europäische Kommission aufgefordert, zu diesem
Antrag Stellung zu nehmen. Solche Länder werden potenzielle Bewerberländer
genannt. .
Im audiovisuellen Bereich müssen diese Länder vor allem:
-
sicherstellen, dass ihre Medien im Einklang mit den demokratischen Grundsätzen arbeiten, die wesentlicher Bestandteil der so genannten „Kopenhagener Kriterien“
sind, und
-
ihre Rechtsvorschriften mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Einklang bringen.
Unterstützung der Annäherungsstrategien im audiovisuellen Bereich
Bei ihren Bemühungen, die Länder des westlichen Balkans und die Türkei bei ihrer Annäherung an die Europäische Union zu unterstützen, ist der Europäischen Kommission die Angleichung der Mediengesetze dieser Länder an die europäischen Standards eines der wichtigsten Anliegen. Deshalb lud die Europäische Kommission Medienvertreter aus diesen Ländern zu einem Seminar über die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und die Digitalisierung des Fernsehens ein, das am 1. und 2. Dezember 2008 in Istanbul stattfand.
Das Seminar schloss sich an eine frühere
Initiative zur Unterstützung der Reform der Rundfunkpolitik in den Ländern
des westlichen Balkans an. Schwerpunktthemen dieser Initiative waren:
-
die europäischen Standards für die demokratische Arbeitsweise der Medien, die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ (die durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ersetzt wird),
-
die Rolle der Rundfunkaufsichtsbehörden in einem wirksamen und stabilen Regulierungssystem,
-
der Umbau des Staatsfernsehens in echte öffentliche Rundfunkveranstalter,
-
lokale Inhalte als Mittel zur Förderung der kulturellen Vielfalt in den audiovisuellen Medien.
Die Initiative brachte verschiedene wichtige Ergebnisse hervor:
-
Die Vertreter der audiovisuellen Branche der Länder des westlichen Balkans unterzeichneten eine Erklärung über die Unabhängigkeit der Medien
, in der sie sich zur Unabhängigkeit der Medien, zu Standesregeln sowie zu Bemühungen verpflichten, audiovisuelle Inhalte frei von Hassreden zu halten,
-
Kroatien glich seine Rechtsvorschriften an die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ an und nimmt seit 2008 am Programm MEDIA 2007 teil. Auf Anfrage der kroatischen Regierung hat die Europäische Kommission eine Analyse darüber erstellt, inwieweit der kroatische Gesetzesentwurf des "Electronic Media Act" mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Einklang steht
,
-
Verhandlungen (die noch andauern) über die Teilnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien am Programm MEDIA,
-
Gemeinsamer Aktionsplan der EU, des Europarats und Albaniens zur Medienreform,
-
Zeitplan Montenegros für die Medienreform,
-
Überprüfung der Rundfunkgesetzentwürfe der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, des Kosovo und Albaniens
durch die Europäische Kommission und den Europarat.
Am 28. April 2008 richtete die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem
Europarat und der OSZE einen
Workshop über die Unabhängigkeit der Medien und der Telekom-Regulierungsbehörden
in Sarajewo (Bosnien und Herzegowina) aus.