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Öffentliche Konsultation über einen EU-Rechtsrahmen für die private Altersvorsorge

  • 27.07. bis 31.10.2016 (abgeschlossen)
  • Betriebsrenten

Ziel der Konsultation

Die Kommission möchte mehr Ersparnisse in die private Altersvorsorge lenken, um eine angemessene Versorgung im Ruhestand zu sichern. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, weil die Menschen länger leben, während die öffentlichen Finanzen unter Druck bleiben werden und das Zahlenverhältnis zwischen Rentnern und Arbeitnehmern sich in den kommenden 35 Jahren verdoppeln wird.

Im Rahmen des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion wird die Kommission den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines Europäischen Altersvorsorgeprodukts prüfen. Höhere Investitionen in die private Altersvorsorge schaffen zusätzliches Kapital für die Finanzierung der Wirtschaft und tragen damit zu einem stärkeren Binnenmarkt für Kapital bei.

Die öffentliche Konsultation soll mögliche Hindernisse für die Einführung von Altersvorsorgeprodukten identifizieren und Meinungen dazu einholen, wie die Schwierigkeiten bewältigt werden können. Zugleich wird die Konsultation der Kommission dabei helfen, den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines Europäischen Altersvorsorgeprodukts zu prüfen. Zu diesem Zweck werden Privatpersonen (Bürger, Rentner, Studenten) und sonstige Interessengruppen (Unternehmen, repräsentative Verbände) sowie Regierungen nach ihrer Meinung dazu gefragt, welche Maßnahmen die EU ergreifen könnte, um den Bürgern einfache, kostengünstige und transparente Altersvorsorgeprodukte mit guten Renditen zu verschaffen.

Die öffentliche Konsultation stützt sich auf einschlägige Vorarbeiten der Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).

Zielgruppe(n)

Dieser Fragebogen enthält drei Teile (B1, B2 und B3), die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten.

Der erste Teil (B1) richtet sich an Privatpersonen (Inhaber und mögliche Käufer von Altersvorsorgeprodukten.

Der zweite Teil (B2) richtet sich an Verbraucherschutzorganisationen, die bestehende oder zukünftige Kunden vertreten).

Der dritte Teil (B3) richtet sich an Organisationen, die Altersvorsorgeprodukte anbieten oder anbieten möchten oder an Beteiligte, die solche Organisationen vertreten, sowie an staatliche Aufsichtsbehörden im Bereich der Altersvorsorge, Wissenschaftler und andere Fachleute, die beruflich im Bereich der Altersvorsorge tätig sind.

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Bitte beachten Sie: um ein faires und transparentes Verfahren zur Konsultation zu gewährleisten, werden nur über den Online-Fragebogen erhaltene Antworten berücksichtigt und in den zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis aufgenommen.

Kontaktangaben

Zuständiger Dienst:
GD Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion,
Referat D4 – Versicherungswesen und Altersversorgung
E-Mail:
fisma-personalpensions@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission
SPA2 02/032
1049 Brüssel
Belgien

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Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte

Wir haben 586 Antworten erhalten und danken all denen, die zu dieser Konsultation beigetragen haben.

Die Zusammenfassung der Antworten wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.