Ziel der Konsultation
Das Ziel der Konsultation ist es, Beiträge zur Prospektrichtlinie und der auf ihr basierenden Durchführungsvorschriften einzuholen. Die Konsultation umfasst einen weiten Themenbereich, unter anderem die Kriterien für die Prospektpflicht, die entsprechenden Ausnahmetatbestände, das angemessene Niveau an Investorenschutz, Möglichkeiten, um unnötig erscheinenden Verwaltungsaufwand und –kosten zu reduzieren, und um ein geeigneteres Regime für kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung zu schaffen.
Die Dienststellen der Kommission sind im Besonderen an detaillierten Belegen oder Daten, die den jeweiligen Beitrag untermauern, interessiert. Die Antworten auf diese Konsultation werden für die Überprüfung der Prospektrichtlinie und einen gegebenenfalls vorzulegenden Vorschlag zur Revision verwendet.
Zielgruppe(n)
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen sind eingeladen, an dieser Konsultation teilzunehmen. Von besonderem Interesse sind Beiträge von Unternehmen, die in der Vergangenheit einen Prospekt erstellt oder dies in Erwägung gezogen haben, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, von mit der Thematik befassten nationalen Behörden und Unternehmensverbänden, Investoren- und Konsumentenorganisationen sowie Investorinnen und Investoren, die bereits Prospekte für ihre Investmententscheidungen herangezogen haben.
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Bitte beachten Sie: um ein faires und transparentes Verfahren zur Konsultation zu gewährleisten, werden nur über den Online-Fragebogen erhaltene Antworten berücksichtigt und in den zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis aufgenommen.
Konsultationsdokument
Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich
Kontaktangaben
- Zuständiger Dienst:
- GD Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion,
Referat C3 – Wertpapiermärkte - E-Mail:
- fisma-prospectus-consultationīŧ ec.europa.eu
- Postanschrift:
- Europäische Kommission
SPA2 03/079
1049 Brüssel
Belgien
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