Maßnahmen gegen Armut

Wer ist armutsgefährdet und welche Maßnahmen werden ergriffen?

Viele Menschen sind zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Lebens vorübergehend von Armut betroffen, aber bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Personen tragen ein besonders hohes Armutsrisiko. Dazu gehören Familien mit Kindern – insbesondere Großfamilien und Familien mit nur einem Elternteil – ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Migranten. In allen Kategorien sind Frauen stärker betroffen als Männer.

Armut führt zu einer Vielzahl von Problemen und geht häufig mit der sozialen Ausgrenzung der Betroffenen einher. Neben schlechten Wohnverhältnissen oder Obdachlosigkeit zieht Armut oft die folgenden, weniger offensichtlichen Konsequenzen nach sich:

  • Gesundheitsprobleme und beschränkter Zugang zu Gesundheitsleistungen
  • Beschränkter Zugang zu Schul- und Berufsbildung und Freizeitaktivitäten
  • Finanzielle Ausgrenzung und Überschuldung
  • Beschränkter Zugang zu modernen Technologien, wie z. B. Internetdiensten

Um diese und andere mit Armut verbundenen Probleme zu bekämpfen, bietet die EU den Mitgliedstaaten einen Rahmen, in dem sie ihre jeweiligen Prioritäten und Strategien entwickeln können. Dieser Rahmen berücksichtigt die Vielschichtigkeit der Armutsproblematik und konzentriert sich auf die folgenden Ziele und Maßnahmen:

  • Abschaffung von Kinderarmut und Armut in der Familie
  • Besserer Zugang zu Arbeitsmärkten sowie Schul- und Berufsbildung
  • Bekämpfung von Diskriminierung sowie geschlechts- und altersspezifischen Aspekten von Armut
  • Maßnahmen gegen finanzielle Ausgrenzung und Überschuldung
  • Maßnahmen gegen schlechte Wohnverhältnisse und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt
  • Förderung der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten Gruppen

Zahlen und Fakten zum Thema Armut in der EU en
Schlüsselindikatoren nach Ländern PDF en

Kinderarmut

In der EU leben rund 19 Millionen Kinder in Armut. Kinder, die in armen Verhältnissen aufwachsen, sind mit größerer Wahrscheinlichkeit lebenslang in ihren Entwicklungschancen eingeschränkt und geben diese Benachteiligung oft auch an die nächste Generation weiter.

In Armut lebende Kinder sind einer Vielzahl von miteinander zusammenhängenden Problemen ausgesetzt. Hierzu gehören schlechte Wohnverhältnisse, eine unzureichende Gesundheitsversorgung, geringere Bildungschancen sowie ein Mangel an gesunder Ernährung und adäquater Kleidung.

Nachdem der Europäische Rat die Abschaffung der Kinderarmut im Jahr 2006 zu einem politischen Schwerpunktthema in der EU erklärt hat, haben sich die Mitgliedstaaten zur Entwicklung von langfristigen, strategischen Konzepten zur Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut verpflichtet. Diese umfassen eine große Bandbreite an sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Maßnahmen.

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Obdachlosigkeit

Der Zugang zu angemessenen Wohnverhältnissen und einem sicheren Dach über dem Kopf ist das Grundrecht eines jeden Einzelnen. Dennoch haben tausende europäische Bürger keine eigene Unterkunft.

Obdachlosigkeit hat vielfältige Ursachen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder häusliche Gewalt. Außerdem sind Obdachlose stärker gefährdet, psychische Krankheiten oder eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit zu entwickeln. Menschen, die auf der Straße leben, sind in unserer heutigen Gesellschaft ganz besonders von Ausgrenzung und Armut betroffen.

Neben Obdachlosigkeit können auch der Mangel an Wohnraum oder eine extreme finanzielle Belastung durch zu hohe Wohnkosten zu sozialer Ausgrenzung führen.

Die EU bemüht sich vor allem im Rahmen des Koordinierungsprozesses für Sozialschutz und soziale Eingliederung, der nationale Maßnahmen koordiniert und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch fördert, um die Verhinderung und Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt.

Die Erarbeitung von gemeinsamen Definitionen und Indikatoren spielt dabei eine wesentliche Rolle. Erst ein umfassendes Verständnis der Problematik ermöglicht es der EU und den Mitgliedstaaten, effizientere Werkzeuge gegen Obdachlosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt zu entwickeln und den Betroffenen mit wirkungsvolleren politischen Maßnahmen zu helfen.

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Armutsgefährdete Gruppen

Bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind besonders stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht, darunter Familien mit Kindern – insbesondere Großfamilien und Familien mit nur einem Elternteil – ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Migranten.

Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung zeichnen sich diese Gruppen durch niedrigere Beschäftigungsraten, höhere Schulabbrecherquoten und eine stärkere finanzielle Ausgrenzung aus.

Die EU bemüht sich um effektivere Strategien für eine stärkere soziale Eingliederung sowie um ein besseres Verständnis der Ursachen, die der hohen Armutsgefährdung innerhalb dieser Gruppen zugrunde liegen. Gemeinsame Zielsetzungen und Indikatoren sind dabei unerlässlich, um zu einem klaren Überblick über die Problematik zu gelangen. Die auf EU-Ebene getroffenen Maßnahmen sind so vielfältig wie die Probleme, die den Alltag dieser besonders gefährdeten Gruppen prägen.

Die Situation von schutzbedürftigen Gruppen soll unter anderem durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

  • Eine bessere Einbindung von Migranten und ethnischen Minderheiten in den Arbeitsmarkt
  • Förderung der Einstellung von behinderten Menschen
  • Maßnahmen für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung

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Finanzielle Ausgrenzung

Viele europäische Bürger – vor allem in Armut lebende Personen – haben derzeit keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen wie Einlagen- oder Girokonten. Auch Spar-, Kredit-, Versicherungs- und Zahlungsleistungen sind für viele Menschen unzugänglich.

Der Zugang zu Finanzdienstleistungen ist für die wirtschaftliche und soziale Integration der Bürger in der heutigen Gesellschaft jedoch unabdingbar. Er ist eine Grundvoraussetzung für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, Abbau von Armut und soziale Eingliederung.

In manchen Fällen haben Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, keine Möglichkeit zur Eröffnung eines Bankkontos, was ihre finanzielle Ausgrenzung nur noch verstärkt. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, koordiniert die EU politische Maßnahmen und andere Aktivitäten zwischen Interessenträgern und nationalen Regierungen.

Im Jahr 2009 hat die Europäische Kommission zwei öffentliche Anhörungen mit dem Ziel eingeleitet, neue Regelungen einzuführen, die es dem Großteil der Bürger ermöglichen, ein Bankkonto mit Grunddienstleistungen einzurichten:

Die getroffenen Maßnahmen konzentrieren sich auf verbesserte Dienstleistungen im Bereich der Schuldnerberatung sowie auf Informations- und Bildungsprogramme.

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Integrative Arbeitsmärkte

Mehr und bessere Arbeitsplätze sind der beste Weg, Menschen aus der Armut zu helfen und ihre soziale Integration zu fördern.

Das Problem ist jedoch, dass gerade die schutzbedürftigsten Gruppen unserer Gesellschaft – alleinerziehende Eltern, Migranten, ältere Menschen, junge Leute, Personen mit einer unzureichenden Schul- und Berufsbildung und behinderte Menschen – es in der Regel am schwersten haben, sichere und dauerhafte Arbeitsplätze zu finden. Hinzu kommt, dass diese Gruppen zumeist am stärksten von Wirtschaftskrisen betroffen sind, wie sie Europa derzeit erlebt.

Der EU stehen diverse politische Maßnahmen und Finanzierungsmittel zur Verfügung, um die Beschäftigungschancen für sozial ausgegrenzte Gruppen zu verbessern. Die Europäische Beschäftigungsstrategie wurde mit dem Ziel entwickelt, mehr und bessere Arbeitsplätze für alle europäischen Bürger zu schaffen. Der Europäische Sozialfonds stellt gemeinsam mit anderen EU-Programmen Fördermittel bereit, um sozial benachteiligten Menschen in der Ausbildung, beim Ausbau ihrer beruflichen Fähigkeiten sowie am Arbeitsplatz zu helfen und auf diese Weise ihre Berufsaussichten zu verbessern.

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Aktive Eingliederung

Im Zuge der gemeinsamen Anstrengungen, Armut und soziale Ausgrenzung in Europa zu beenden, unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Strategien zur aktiven Eingliederung. Dabei geht es im Wesentlichen darum, möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und denjenigen, die dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, praktische Unterstützung zu bieten und somit ein sinnerfülltes Leben zu ermöglichen.

Die Strategie der aktiven Eingliederung beruht auf drei übergreifenden Grundsätzen:

  • Bereitstellung einer Einkommensunterstützung in angemessener Höhe, um soziale Ausgrenzung zu verhindern
  • Schaffung integrativer Arbeitsmärkte, um arbeitsfähigen Personen zu sicheren und dauerhaften Arbeitsplätzen zu verhelfen
  • Verbesserter Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, Gesundheitsleistungen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Die EU fördert die aktive Eingliederung, durch koordinierte, EU-weite Maßnahmen und einen Ideenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

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