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Europäische Beschäftigungsstrategie

Ein Koch arbeitet in der Küche

Die Europäische Beschäftigungsstrategie zielt darauf ab, EU-weit mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei stützt sie sich auf die Wachstumsstrategie Europa 2020.

Beschäftigungspaket

Die Europäische Kommission hat im April 2012 eine Reihe beschäftigungsfördernder Maßnahmen aufgelegt, um der hohen Arbeitslosigkeit in Europa zu begegnen. Diese Maßnahmen sind im sogenannten „Beschäftigungspaket“ zusammengefasst und haben folgende Zielsetzungen:

  • Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen
    • geringere Besteuerung des Faktors Arbeit
    • effizienter Einsatz von Einstellungszuschüssen
    • Ausschöpfung des Potenzials von Schlüsselbranchen wie grüne Wirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Gesundheitssektor
  • Wiederherstellung der Dynamik der Arbeitsmärkte
    • Unterstützung der Arbeitnehmer im Hinblick auf einen erfolgreichen Stellenwechsel bzw. die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
    • Mobilisierung aller Akteure zur Umsetzung der notwendigen Reformen
    • Investitionen in die Qualifikation der Arbeitnehmer auf der Grundlage besserer Prognosen und einer besseren Überwachung des Bedarfs
    • Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • stärkere Steuerung der Beschäftigungspolitik
    • engere Überwachung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten, damit beschäftigungs- und sozialpolitische Erwägungen nicht hinter den wirtschaftspolitischen zurückstehen

Das Beschäftigungspaket fußt auf der Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Strategie Europa 2020. Es wird vom Europäischen Beschäftigungsobservatorium (EBO) und aus dem Programm „Voneinander lernen“ (Mutual Learning Programme – MLP) gefördert.

Weitere Informationen zum Beschäftigungspaket der EU

Koordinierung der Politikmaßnahmen

Die Europäische Beschäftigungsstrategie bildet den Rahmen („offene Methode der Koordinierung“), in dem die EU-Mitgliedstaaten Informationen austauschen, sich beraten und ihre beschäftigungspolitischen Maßnahmen koordinieren können.

Grundlage ist der Jahreswachstumsbericht: Dieser enthält die prioritären Maßnahmen, mit denen die EU im kommenden Jahr das Wachstum ankurbeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern will. Er leitet zugleich das jährliche Europäische Semester ein, ein Verfahren, mit dem die nationalen Regierungen ihre Wirtschafts- und Haushaltspolitiken stärker koordinieren.

Diese jährliche Koordinierung (an der sich auch der Beschäftigungsausschuss beteiligt), umfasst folgende Elemente:

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