Brüssel: Tagung des Europäischen Rates (bis 29.06.)
Bei diesem Treffen stehen die Themen Migration, Sicherheit und Verteidigung sowie Wirtschafts- und Finanzfragen oben an. Die Staats- und Regierungschefs werden u.a. über die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems diskutieren. Es soll auch darüber beraten werden, wie beim mehrjährigen Finanzrahmen weiter vorzugehen ist. Die Gipfelteilnehmer befassen sich voraussichtlich auch mit dem Thema Handel. Die Kommission hat ausführliche Vermerke für die Staats- und Regierungschefs zur Migrationspolitik und zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion veröffentlicht. Eine Übersicht zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten sowie die vorläufige Tagesordnung können Sie vorab auf dieser Website einsehen und herunterladen. Gegen 19 Uhr findet eine Pressekonferenz mit EU-Kommissionspräsident Juncker und EU-Ratspräsident Tusk statt, am Freitag gegen 13:30 Uhr. Europe by Satellite (EbS) überträgt live.
Berlin: EU-Kommissar Oettinger bei Kongress der Fraunhofer-Gesellschaft
EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hält um 8.45 Uhr die Eröffnungsrede beim Kongress zur biologischen Transformation von Herstellungsprozessen „Futuras in res“. Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und Bundesumweltministerin Svenja Schulze nehmen an diesem Kongress der Fraunhofer-Gesellschaft teil. Ort: Axica Kongess und Tagungszentrum, Pariser Platz 3, 10117 Berlin. Presse-Akkreditierungen können per Mail unter presse@zv.fraunhofer.de erfolgen.
Göttingen: Vortrag von Kommissionsvertreter Kühnel zur Zukunft Europas
Richard Kühnel, der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, hält an der Universität einen Vortrag zum Thema „Europas Zukunft in Deutschlands Händen oder Deutschlands Zukunft in Europas Händen“. Er knüpft an den letzten Stand der Debatte an und wird besonders die Rolle Deutschlands in den Blick nehmen. Ort: Zeit: 18.15 bis 20.00 Uhr, mehr Informationen finden Sie auf der Website der Universität Göttingen.
Frankfurt/Main: Treffen des Erweiterten EZB-Rates
Der Mitglieder des Erweiterten Rats der EZB treffen sich zu einer Sitzung. Mehr Informationen zu dem Treffen finden Sie auf der Website der Zentralbank.
Luxemburg: EuGH-Urteile zur deutschen Regelung zum Verlustvortrag angeschlagener Unternehmen
Im Januar 2011 stellte die Kommission fest, dass die deutsche Regelung zum Verlustvortrag angeschlagener Unternehmen („Sanierungsklausel“) gegen die EU-Beihilferegeln verstoße. Die Sanierungsklausel, die es wirtschaftlich schlecht dastehenden Unternehmen trotz Eigentümerwechsels ermögliche, Verluste gegen zukünftige Gewinne zu verrechnen, sei als staatliche Beihilfe anzusehen. Denn das Unternehmenssteuerrecht lasse keine generelle Möglichkeit der Verlustverrechnung zu, sobald ein maßgeblicher Wechsel in der Eigentümerstruktur vollzogen werde. Folglich verschaffe die Sanierungsklausel angeschlagenen Unternehmen und möglicherweise ihren Käufern einen klaren finanziellen Vorteil. Hierzu sind vor dem Europäischen Gerichtshof gleich vier Verfahren aus Deutschland anhängig. Nähere Informationen finden Sie hier, hier, hier und hier.
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