Mittwoch, 9. März
Brüssel/Online: Expertengruppe berät über Folgen des Kriegs in der Ukraine für die Ernährungssicherheit
Die Europäische Kommission hat für heute die erste Sitzung des neu eingerichteten Krisenmechanismus für Ernährungssicherheit (EFSCM) angesetzt, um die Auswirkungen des Anstiegs der Energie- und Rohstoffpreise sowie des Krieges in der Ukraine auf die Ernährungssicherheit zu erörtern. Die Gruppe besteht aus nationalen Experten der EU27 und benachbarter Nicht-EU-Länder sowie aus Vertretern von Landwirten und Fischern, Lebensmittelverarbeitern, Händlern, Einzelhändlern, Verbrauchern, Lebensmittelbanken, Lebensmitteltransportdiensten u.a.. Ziel der heutigen Ad-hoc-Sitzung ist es, einen besseren Informationsfluss über die gesamte Lebensmittelversorgungskette zu gewährleisten, Reaktionen auf allen Ebenen zu koordinieren und Prioritäten schnell zu ermitteln.
Donnerstag, 10. März
Versailles: Informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs (bis 11. März)
Die Staats- und Regierungschefs werden bei ihrem Treffen, an dem auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilnimmt, insbesondere über den russischen Krieg gegen die Ukraine und weitere Reaktionen der EU sprechen. Insbesondere geht es um drei Themen: die Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeiten, die Verringerung der Energieabhängigkeit der EU, insbesondere von Gas, Öl und Kohle aus Russland, sowie den Aufbau einer robusteren wirtschaftlichen Basis. EbS und EbS+ übertragen live am 10. März und am 11. März. Weitere Informationen hier.
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der vorläufigen Agenda des letzten Sitzungstages stehen unter anderem Debatten und Abstimmungen zur Umsetzung der Kohäsionspolitik 2021-2027 und Aussprachen über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Abschiebehaft
Das Amtsgericht Hannover hat darüber zu entscheiden, ob ein Pakistani, der nach Pakistan abgeschoben werden sollte, rechtmäßig in Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt Hannover, Abteilung Langenhagen, genommen wurde. Diese Abteilung befindet sich auf einem eigenen Gelände und steht grundsätzlich in keinem räumlichen Zusammenhang zu einer Strafhaftanstalt. Allerdings wurden während eines kurzen Zeitraums in einem der drei Häuser der Abteilung Strafgefangene untergebracht. Eine Begegnung zwischen Abschiebe- und Strafgefangenen war zwar ausgeschlossen, jedoch wurden sie von demselben Personal betreut. Das Amtsgericht hat angesichts der Gefahr, dass Abschiebegefangene vom Personal genauso oder ähnlich wir Strafgefangene behandelt wurden, Zweifel, dass die Abteilung Langenhagen während dieses Zeitraums - wie vom Unionsrecht grundsätzlich verlangt – als spezielle Hafteinrichtung angesehen werde konnte. Es hat den EuGH um Klärung ersucht, ob ein nationales Gericht im Einzelfall selbständig prüfen muss, ob die Voraussetzungen für ein Abweichen von dem in der Rückführungsrichtlinie 2008/15 aufgestellten Erfordernis der Unterbringung in einer speziellen Hafteinrichtung tatsächlich vorliegen. Außerdem möchte es wissen, ob die Rückführungsrichtlinie der deutschen Gesetzesänderung entgegensteht, wonach die Unterbringung von Abschiebegefangenen in einer Justizvollzugsanstalt bis zum 1. Juli 2022 erlaubt ist. Ferner bittet es um Präzisierung, welche Kriterien eine „spezielle Hafteinrichtung“ erfüllen muss. Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 25. November 2021 u.a. die Ansicht vertreten, dass eine nationale Regelung, die für die Dauer von drei Jahren die Inhaftierung von abzuschiebenden Drittstaatsangehörigen in Justizvollzugsanstalten erlaube, die vom Unionsgesetzgeber festgelegten Voraussetzungen für eine Notlage nicht erfülle. Die Justizbehörden müssten in jedem Einzelfall prüfen können, ob die Umstände, die die Anerkennung einer Notlage gerechtfertigt hätten, noch vorliegen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.