Montag, 21. Februar
Brüssel/Online: Pressekonferenz zur Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses EU-UK mit Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič
Im Anschluss an die heutige Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses EU-Vereinigtes Königreich wird der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Ko-Vorsitzende des Ausschusses Maroš Šefčovič bei einem Pressetermin sprechen, live ab 16:45 Uhr auf Ebs+.
Brüssel: Treffen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
Auf der Agenda stehen unter anderem Gespräche über die Europäische Sicherheitslage, die Klimadiplomatie, die Lage in Bosnien und Herzegowina, die Vorbereitung der gemeinsamen Tagung auf Rats- und Ministerebene zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat am 21. Februar und die Cyberübung der EU. Außerdem nehmen die Außenministerinnen und -minister eine Bestandsaufnahme der jüngsten internationalen Entwicklungen, einschließlich der Lage in Mali vor. Für 18 Uhr ist eine Pressekonferenz mit dem EU-Außenbeauftragten Josep Borrell geplant, EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei
Auf der Agenda stehen unter anderem Debatten und Aussprachen über entwaldungsfreie Lieferketten, die Marktlage landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie über die Verstärkung der Kohärenz zwischen dem Grünen Deal, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Handelspolitik. Um 20:35 Uhr übertragt Ebs eine Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen. Weitere Informationen hier.
Le Bourget: Informelle Ministertagung „Verkehr“ (bis 22. Februar)
Die Verkehrsministerinnen und -minister kommen zum Meinungsaustausch über aktuelle Themen im Verkehrsbereich zusammen. Für die EU-Kommission nimmt EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean an dem Treffen teil. Die abschließende Pressekonferenz überträgt EbS live morgen um 15:15 Uhr. Weitere Informationen hier.
Dienstag, 22. Februar
Online/Berlin: Auftaktveranstaltung „Für ein starkes und gerechtes Europa“ mit EU-Sozialkommissar Schmit
Die digitale Auftaktveranstaltung „Für ein starkes und gerechtes Europa“ findet zwischen 13.50 Uhr und 15.45 Uhr in englischer Sprache statt. Unter anderem mit dabei: Bundesministerin Anne Spiegel und EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit. Die Veranstaltungsreihe zum Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa organisiert und richtet sich an europäische und nationale Stakeholder aus Politik und Zivilgesellschaft. Ziel ist der Wissens- und Erfahrungsaustausch zu den verschiedenen Vorhaben des Aktionsplans und unterschiedlichen Politikansätzen aus den Mitgliedstaaten. Die Veranstaltungsreihe beinhaltet drei weitere Fachveranstaltungen zu den Themen Gleichstellung der Geschlechter, soziale Rechte von Kindern sowie LGBTIQ+ Personen im Verlauf des Jahres 2022. Programm hier, Anmeldung hier und weitere Informationen hier.
Warschau: EU-Innenkommissarin Johansson reist zu Gesprächen über Lage in Belarus und Ukraine nach Polen
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson reist zu politischen Gespräch nach Polen. Sie trifft dort. u.a. mit dem polnischen Innenminister Mariusz Kamiński zusammen. Außerdem geplant sind Treffen mit Hanna Machińska, stellvertretende Kommissarin für Menschenrechte, sowie mit Vertretern des UNHCR, des IOM und des Büros des Europarats in Warschau sowie mit Vertretern polnischer NGO. Die Kommissarin wird außerdem das Aufnahmezentrum in Lesznowola besuchen. Im Mittelpunkt der Gespräche werden die aktuelle Lage an der Grenze zu Belarus, die finanzielle Unterstützung durch die EU und die Zusammenarbeit mit den Agenturen sowie die jüngsten Vorschläge der Kommission in den Bereichen Asyl und Grenzmanagement und die Vorbereitung auf verschiedene Szenarien im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine stehen. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten
Auf der Agenda stehen unter anderem Debatten und Aussprachen zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 24. und 25. März, zur Verbesserung der Krisenvorsorge, Reaktionsfähigkeit und Resilienz gegenüber künftigen Krisen, zur Rechtsstaatlichkeit in Polen, zur Konferenz zur Zukunft Europas und zum One Ocean Gipfel. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Vollstreckung Europäischer Haftbefehle aus Polen
Das Bezirksgericht (Rechtbank) Amsterdam hat über die Vollstreckung zweier in Polen ausgestellter Europäischer Haftbefehle zu entscheiden. Mit dem einen wird um Überstellung eines polnischen Staatsbürgers zwecks Strafverfolgung ersucht, mit dem anderen um Überstellung eines polnischen Staatsbürgers zwecks Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Die Rechtbank stellt sich die Frage, ob die Justizreformen in Polen einer Vollstreckung der beiden Europäischen Haftbefehle (und zahlreicher weiterer) aus Polen entgegenstehen. Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 16. Dezember 2021 die Ansicht vertreten, dass eine reale Gefahr, dass nach der Überstellung des Betroffenen ein Gericht über ihn urteilt, das nicht zuvor durch Gesetz errichtet wurde, oder dass die fehlende Möglichkeit, die Zusammensetzung der Gerichte zu bestimmen, die über den Betroffenen urteilen werden, und das Fehlen eines effektiven Rechtsbehelfs, um die Gültigkeit der Ernennung der betreffenden Richter anzufechten, die Rechtbank nicht von der Prüfung befreie, ob eine konkrete Gefahr der Verletzung des Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren besteht. Weitere Informationen hier und hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd – Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Bund Naturschutz in Bayern beanstandet die Verordnung des Landkreises Rosenheim über das Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd vom 10. April 2013, mit der das Schutzgebiet insgesamt um ca. 650 ha verkleinert wurde. Vor ihrem Erlass war weder eine Strategische Umweltprüfung noch eine Vorprüfung für eine solche Prüfung erfolgt. Der Verwaltungsgerichtshof München hat den Normenkontrollantrag des Bund Naturschutz in Bayern abgelehnt, da dieser nicht antragsbefugt sei. Das vom Bund Naturschutz in Bayern daraufhin angerufene Bundesverwaltungsgericht möchte vom EuGH wissen, ob das Unionsrecht vor Erlass einer naturschutzrechtlich veranlassten Schutzgebietsverordnung eine Strategische Umweltprüfung oder jedenfalls eine Entscheidung des Mitgliedstaates über die Durchführung einer solchen Prüfung verlangt. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 16. September 2021 die Ansicht vertreten, dass eine Strategische Umweltprüfung vor dem Erlass einer Regelung wie der hier streitigen nicht zwingend sei. Es sei jedoch Sache des Bundesverwaltungsgerichts, zu prüfen, ob die streitige Verordnung einen Referenzrahmen für die Annahme von Projekten setze (und daher vor ihrem Erlass einer solchen Prüfung bedurfte). In seinem Vorlagebeschluss gehe es offenbar davon aus, dass das nicht der Fall sei. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Kontrollbefugnissen eines Hafenstaates
Die deutsche humanitäre Hilfsorganisation Sea Watch beanstandet vor dem Regionalen Verwaltungsgericht Sizilien, dass ihre beiden unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe Sea Watch 3 und Sea Watch 4 in den Häfen von Palermo und Porto Empedocle wegen angeblicher Mängel festgehalten wurden. Beide Schiffe sind in Deutschland registriert und dort als „general cargo/multipurpose“ zertifiziert. Nach Ansicht der italienischen Behörden sind die beiden Schiffe jedoch weder zertifiziert, um mehrere Hundert Personen an Bord aufzunehmen und zu befördern, wie sie es im Laufe des Sommers 2020 getan hätten, noch mit der geeigneten technischen Ausrüstung ausgestattet, insbesondere in Bezug auf die Abwasserbehandlung, Duschen und Toiletten. Aus Sicht der deutschen Behörden hingegen, so das Regionale Verwaltungsgericht Sizilien, liegen keine Mängel vor. Vor diesem Hintergrund hat das Regionale Verwaltungsgericht Sizilien den Gerichtshof ersucht, die Richtlinie 2009/16 über die Hafenstaatkontrolle auszulegen, um das Bestehen und ggfs. den Umfang einer Befugnis des Hafenstaates (Italien) zu klären, das Vorliegen der erforderlichen Bescheinigungen und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auf der Grundlage der Tätigkeit zu überprüfen, für die das Schiff tatsächlich eingesetzt wird, nämlich die Rettung von Personen im Mittelmeer. Generalanwalt Rantos legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier und hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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