Online: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen beim Weltwirtschaftsgipfel 2022
Das Weltwirtschaftsforum 2022 findet in diesem Jahr vom 17. bis 21. Januar statt. Aufgrund der aktuellen Coronalage treffen die Teilnehmer virtuell zusammen und nicht wie traditionell üblich vor Ort in Davos. Am Donnerstag, den 20. Januar, hält EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen um 11 Uhr eine Rede. Weitere Informationen zum Weltwirtschaftsgipfel 2022 und Live-Streams hier.
Online/Groningen: Verleihung des europäischen Preises für populäre Musik „Music Moves Europe“ - Zoe Wees aus Hamburg nominiert
Am Donnerstag, den 20. Januar, werden alle Gewinnerinnen und Gewinner der Music Moves Europe Awards bekannt gegeben. Die Zeremonie findet im Rahmen des ESNS (Eurosonic Noorderslag Festivals) 2022 in Groningen und online statt. Unter den 15 nominierten Künstlerinnen und Künstlern ist die deutsche Sängerin Zoe Wees. Vergeben wird dort auch der Public Choice Award, für den das europäische Publikum bis heute noch abstimmen kann. Weitere Informationen und der Link zum Livestream. Die ESNS-Konferenz 2022 konzentriert sich auf Themen wie Nachhaltigkeit und die Erholung der Musikindustrie. Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für den Green Deal, wird die Konferenz am Mittwoch, den 19. Januar, eröffnen. Mehr Informationen hier.
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der Agenda steht u.a. eine Debatte über die Stärkung von jungen Menschen infolge der Corona-Pandemie sowie über den Schutz von Tieren bei Transporten. Außerdem geplant ist die Abstimmung über das Gesetz über digitale Dienste. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen gibt es hier.
Amiens: Informelle Treffen der Minister für Umwelt und Energie mit den EU-Kommissaren Timmermanns, Simson und Sinkevičius (bis 22. Januar)
Vom 20. bis 22. Januar finden in Amiens Treffen der Umweltministerinnen und -minister sowie der Energieministerinnen und -minister statt. Mit dabei: Frans Timmermans, der für den Europäischen Green Deal und die Klimapolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, Kadri Simson, EU-Kommissarin für Energie, und Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei. Am 21. Januar 2022 kommen die Minister für Umwelt und die Minister für Energie im Zuge einer gemeinsamen Arbeitssitzung zusammen. EbS überträgt live am 20. Januar, 21. Januar und am 22. Januar. Mehr Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn
Mit Beschluss vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands betreffend die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011 (Beihilfesache SA.32833, „Frankfurt-Hahn II“) billigte die Kommission drei Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn: (1.) Die der Betreibergesellschaft des Flughafens vom Liquiditätspool des Landes Rheinland-Pfalz bereitgestellte Kreditlinie in Höhe von 45 Mio. Euro, (2.) zwei Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und (3.) die vom Land Rheinland-Pfalz gestellte Garantie zur Besicherung von 100 % der ausstehenden Darlehen der Investitions- und Strukturbank stellten zwar staatliche Beihilfen dar, diese seien jedoch mit dem Binnenmarkt vereinbar. Drei weitere Darlehen der Investitions- und Strukturbank zugunsten der Betreibergesellschaft seien hingegen gar nicht erst als staatliche Beihilfen einzustufen. Die Deutsche Lufthansa hat diesen Kommissionsbeschluss vor dem Gericht der EU angefochten, jedoch ohne Erfolg: Mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (T 764/15) wies das Gericht die Klage als unzulässig ab, u.a. weil Lufthansa von dem Kommissionsbeschluss nicht individuell betroffen sei. Diese Klagevoraussetzung sei nicht verzichtbar, da es sich bei dem Kommissionsbeschluss nicht um einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter handele. Die Deutsche Lufthansa verfolgt ihr Anliegen weiter im Wege eines Rechtsmittels vor dem Gerichtshof, der heute sein Urteil verkündet. Ohne Schlussanträge. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Rücknahme der kostenlosen Zuteilung von Luftverkehrsemissionszertifikaten
Der Insolvenzverwalter von Air Berlin beanstandet vor dem Verwaltungsgericht Berlin den Bescheid der Deutschen Emissionshandelsstelle vom 28. Februar 2018, mit dem die Air Berlin zuvor für die Jahre 2018 bis 2020 gewährte kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten zurückgenommen wurde. Die Rücknahme wurde damit begründet, dass Air Berlin im Oktober 2017 ihre Luftverkehrstätigkeit wegen Insolvenz eingestellt habe. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2003/87 über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten ersucht. Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen vom 23. September 2021 die Ansicht vertreten, dass die Richtlinie der jährlichen Ausgabe kostenlos zugeteilter Luftverkehrszertifikate an einen Luftfahrzeugbetreiber im Fall der Einstellung der Luftverkehrstätigkeit durch diesen Betreiber entgegenstehe. Da Air Berlin ihre Luftfahrttätigkeit in Bezug auf die Handelsperiode 2018 bis 2020 endgültig eingestellt habe, könne die Handelsstelle der Richtlinie volle Wirkung verleihen, indem sie die ursprüngliche Zuteilungsentscheidung in Bezug auf diese Handelsperiode aufhebe oder ändere. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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