Brüssel/weltweit: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter/Vizepräsident Josep Borrell in einer Erklärung die Gewalt gegen Mädchen und Frauen als eine abscheuliche Menschenrechtsverletzung verurteilt und neue Gesetze zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen angekündigt. Die Europäische Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst und der Rat der Europäischen Union werden ihre Gebäude in Brüssel am Abend des 25. November in Orange beleuchten, um so ihre Unterstützung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu bekunden. Bilder werden auf EbS verfügbar sein. Außerdem wird die EU-Kommission morgen ein Video, in dem sich viele Kommissarinnen und Kommissaren zu dem Thema äußern, veröffentlichen. Das Video wird ab 8.30 Uhr hier verfügbar sein.
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der vorläufigen Agenda des letzten Sitzungstages stehen unter anderem Diskussionen und Abstimmungen zu Großen Anfragen (Artikel 139 GO) sowie über den Beitritt der Philippinen, Jamaika, Bolivien, Pakistan und Tunesien in das Haager Übereinkommen von 1980, das über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung entscheidet. EbS+ überträgt live. Mehr Informationen hier, Informationen für die Presse hier.
Online: ASEM-Treffen (bis 26. November)
Das Asien-Europa-Treffen (ASEM) ist ein Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien. Das Format bringt 53 Partner zusammen: darunter insgesamt 51 europäische und asiatische Länder, die EU und das ASEAN-Sekretariat (Verband Südostasiatischer Nationen). Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird an dem Treffen teilnehmen. Weitere Informationen in Kürze hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt) (bis 26. November)
Auf der vorläufigen Tagesordnung steht unter anderem das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte, die Umsetzung des Aufbauplans für Europa, sowie das Gesetzgebungspaket „Fit für 55“. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Inbox-Werbung
StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz beanstanden vor den deutschen Gerichten eine Werbemaßnahme des konkurrierenden Stromlieferanten eprimo. Dieser hatte die Werbeagentur Interactive Media damit beauftragt, Werbeeinblendungen in E-Mail-Postfächern von Nutzern des kostenlosen E-Mail-Dienstes T-Online zu schalten. Diese Werbetechnik unterscheidet sich zwar vom technischen Modell der E-Mail, ist aber vom Empfängerhorizont aus der unerbetenen E-Mail (Spam) zum Verwechseln ähnlich. Nach Ansicht der Städtischen Werke verstößt diese Werbemaßnahme gegen die Vorschriften über unlauteren Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof hat den EuGH hierzu um Auslegung des einschlägigen Unionsrechts ersucht. Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 24. Juni 2021 die Auffassung vertreten, dass die in Rede stehende Werbenachricht eine unerbetene Nachricht im Sinne der Datenschutzrichtlinie 2002/58 für elektronische Kommunikation darstelle. Zudem könne sie unter den Begriff „hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen über … E-Mail“ im Sinne der Richtlinie 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken fallen. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Abschiebehaft
Das Amtsgericht Hannover hat darüber zu entscheiden, ob ein Pakistani, der nach Pakistan abgeschoben werden sollte, rechtmäßig in Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt Hannover, Abteilung Langenhagen, genommen wurde. Diese Abteilung befindet sich auf einem eigenen Gelände und steht grundsätzlich in keinem räumlichen Zusammenhang zu einer Strafhaftanstalt. Allerdings wurden während eines kurzen Zeitraums in einem der drei Häuser der Abteilung Strafgefangene untergebracht. Eine Begegnung zwischen Abschiebe- und Strafgefangenen war zwar ausgeschlossen, jedoch wurden sie von demselben Personal betreut. Das Amtsgericht hat angesichts der Gefahr, dass Abschiebegefangene vom Personal genauso oder ähnlich wir Strafgefangene behandelt wurden, Zweifel, dass die Abteilung Langenhagen während dieses Zeitraums – wie vom Unionsrecht grundsätzlich verlangt – als spezielle Hafteinrichtung angesehen werde konnte. Es hat den EuGH um Klärung ersucht, ob ein nationales Gericht im Einzelfall selbständig prüfen muss, ob die Voraussetzungen für ein Abweichen von dem in der Rückführungsrichtlinie 2008/15 aufgestellten Erfordernis der Unterbringung in einer speziellen Hafteinrichtung tatsächlich vorliegen. Außerdem möchte es wissen, ob die Rückführungsrichtlinie der deutschen Gesetzesänderung entgegensteht, wonach die Unterbringung von Abschiebegefangenen in einer Justizvollzugsanstalt bis zum 1. Juli 2022 erlaubt ist. Ferner bittet es um Präzisierung, welche Kriterien eine „spezielle Hafteinrichtung“ erfüllen muss. Generalanwalt Richard de la Tour legt seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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