Worauf zielt das Gesetz über digitale Dienste zentral ab?
Die neuen Vorschriften sind verhältnismäßig, fördern Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und erleichtern die Expansion kleinerer Plattformen sowie von KMU und Start-ups. Im Sinne der europäischen Werte werden die Verantwortlichkeiten der Nutzer/innen, Plattformen und Behörden neu austariert – mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt. Was sich ändert:
- Besserer Schutz der Verbraucher/innen und ihrer Grundrechte im Internet
- Schaffung eines leistungsfähigen bzw. klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmens für Online-Plattformen
- Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt
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Für die Bürger/innen
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Für Anbieter digitaler Dienste
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Für gewerbliche Nutzer digitaler Dienste
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Für die Gesellschaft insgesamt
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Für welche Anbieter gilt das Gesetz?
Das Gesetz über digitale Dienste enthält Vorschriften für vermittelnde Online-Dienste, die täglich von Millionen von Menschen in Europa genutzt werden. Die Pflichten der Online-Unternehmen variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkung im Online-Umfeld.
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Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Kleinst- und Kleinunternehmen unterliegen Verpflichtungen entsprechend ihren Kapazitäten und ihrer Größe und handeln dabei verantwortungsvoll. |
Neue Verpflichtungen
Vermittlungsdienste
(kumulative Pflichten) |
Hosting (kumulative Pflichten) |
Online (kumulative Pflichten) |
Sehr große (kumulative Pflichten) |
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Berichterstattung zu Transparenz | ● | ● | ● | ● |
Berücksichtigung der Grundrechte in den Nutzungsbedingungen | ● | ● | ● | ● |
Zusammenarbeit mit nationalen Behörden bei Anordnungen | ● | ● | ● | ● |
Kontaktstellen und gegebenenfalls gesetzliche Vertretung | ● | ● | ● | ● |
Meldung und Abhilfe sowie Pflicht zur Unterrichtung der Nutzer/innen | ● | ● | ● | |
Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismus sowie außergerichtliche Streitbeilegung | ● | ● | ||
Vertrauenswürdige Hinweisgeber | ● | ● | ||
Maßnahmen gegen missbräuchliche Meldungen sowie Gegendarstellungen | ● | ● | ||
Sicherheitsüberprüfung von Drittanbietern („Mit wem habe ich zu tun?“) | ● | ● | ||
Transparenz von Online-Werbung gegenüber Nutzerinnen und Nutzern | ● | ● | ||
Meldung von Straftaten | ● | ● | ||
Risikomanagement-Pflichten und Compliance-Beauftragte/r | ● | |||
Externe Risikoprüfungen und öffentliche Rechenschaftspflicht | ● | |||
Transparenz der Empfehlungssysteme und Wahlmöglichkeiten für Nutzer/innen beim Zugriff auf Informationen | ● | |||
Datenaustausch mit Behörden und der Forschung | ● | |||
Verhaltenskodizes | ● | |||
Zusammenarbeit im Krisenfall | ● |
Was ändert sich?
Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzer/innen – darunter die Redefreiheit – im Internet. Außerdem sorgt es für eine strengere Beaufsichtigung von Online-Plattformen, insbesondere von Plattformen, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung erreichen.
Konkret bedeutet das:
- Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet mit einem Mechanismus, der Nutzerinnen und Nutzern das Kennzeichnen solcher Inhalte erlaubt und Plattformen die Zusammenarbeit mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ ermöglicht
- Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren leichter aufspüren zu können
- Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer mit der Möglichkeit, Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten
- Erhöhung der Transparenz von Online-Plattformen in unterschiedlichen Bereichen, unter anderem bei für Vorschläge verwendeten Algorithmen
- Verpflichtungen für sehr große Plattformen, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, indem sie risikobasierte Maßnahmen ergreifen und ihr Risikomanagementsystem von unabhängiger Seite prüfen lassen
- Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten größerer Plattformen, um das Fortschreiten von Online-Risiken nachvollziehen zu können
- Eine Beaufsichtigungsstruktur, die der Komplexität des Online-Raums gerecht wird: Die Hauptrolle kommt den Mitgliedstaaten zu – sie werden dabei von einem neuen Europäischen Gremium für digitale Dienste unterstützt. Bei sehr großen Plattformen übernimmt die Kommission eine erweiterte Überwachung und Durchsetzung.
Die Änderungen im Überblick
Wie geht es weiter?
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden die Vorschläge der Kommission im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Sobald die neuen Vorschriften angenommen sind, gelten sie unmittelbar in der gesamten EU.