Berlin: Pressekonferenz von Ursula von der Leyen und Angela Merkel zum deutschen Aufbauplan im Rahmen von NextGenerationEU
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen reist heute – nach bisherigen Besuchen unter anderem in Griechenland, Spanien, Portugal, Luxemburg und Dänemark – nach Berlin, um Bundeskanzlerin Angela Merkel die Kommissionsbewertung des deutschen Aufbau- und Resilienzplans im Rahmen des EU-Aufbauprogramms NextGenerationEU zu überbringen. Dessen Herzstück ist die Aufbau- und Resilienzfazilität, über die bis zu 672,5 Mrd. Euro an Zuschüssen und Krediten (zu laufenden Preisen) für die 27 EU- mobilisiert werden, um Investitionen und Reformen in der gesamten EU für eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Erholung der europäischen Wirtschaft nach der Coronapandemie zu unterstützen. Zu den deutschen Plänen geben von der Leyen und Merkel ab 12.45 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz, die live aus dem Bundeskanzleramt übertragen wird. Zuvor besichtigen sie gemeinsam virtuell ein vernetztes Gesundheitsamt in Köln. Anmeldung für die (begrenzte) Teilnahme am Bildtermin zur Begrüßung der Kommissionspräsidentin durch die Kanzlerin (12.20 Uhr), sowie die gemeinsame Pressekonferenz (12.45 Uhr) bis Montag, 14.00 Uhr an pressestelle@bk.bund.de.
Lissabon: EU-US-Ministertreffen für Justiz und Inneres
Bei der Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der USA geht es u.a. um die Zusammenarbeit beim Kampf gegen den Terrorismus, darunter auch um das Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und den USA. Außerdem auf der Agenda stehen die Themen Cybersicherheit und künstliche Intelligenz, der Kampf gegen Hassreden und Rassismus sowie die Wiederaufnahme des internationalen Reiseverkehrs. Im Anschluss an das Treffen geben Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas, EU-Justizkommissar Didier Reynders und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson um ca. 14 Uhr eine Pressekonferenz, die live auf EbS übertragen wird. Ein Abschluss-Statement wird hier veröffentlicht.
Luxemburg: Treffen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“
Laut der Agenda sprechen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer u.a. über die Erweiterung und den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, die Konferenz zur Zukunft Europas, die Vorbereitung des Europäischen Rates am 24. und 25. Juni 2021, die Situation der Rechtsstaatlichkeit in Polen und die Werte der Union in Ungarn. Eine Pressekonferenz nach dem Treffen mit einer Liveübertragung via Europe by Satellite ist geplant, Details folgen. Weitere Informationen auf Seiten des Rates.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Haftung von YouTube bzw. „uploaded“ für urheberrechtsverletzende Inhalte
Der deutsche Bundesgerichtshof hat dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Haftung der Internetvideoplattform YouTube bzw. des Sharehosting-Dienstes „uploaded“ für urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt. YouTube und Google sind in Deutschland von einem Musikproduzenten verklagt worden, nachdem auf YouTube Anfang Oktober 2008 Videos mit Musikwerken aus dem Repertoire der Sängerin Sarah Brightman eingestellt worden waren, darunter private Konzertmitschnitte und Musikwerke aus ihren Alben. Der Musikproduzent verlangt Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht von YouTube. Cyando, der Betreiber des Sharehosting-Dienstes „uploaded“, ist in Deutschland von einem internationalen Fachverlag verklagt worden, nachdem dieser festgestellt hatte, dass drei seiner medizinischen Fachbücher über verschiedene Linksammlungen auf den Servern von „uploaded“ als Datei zugänglich waren. Der Fachverlag begehrt Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht von Cyando. „uploaded“ bietet jedermann kostenlos Speicherplatz für das Hochladen von Dateien beliebigen Inhalts. Für jede hochgeladene Datei erstellt „uploaded“ automatisch einen Download-Link auf den Dateispeicherplatz und teilt diesen dem Nutzer automatisch mit. Ein Inhaltsverzeichnis oder eine Suchfunktion bietet „uploaded“ hingegen nicht an. Allerdings können Nutzer die Download-Links in von Dritten angebotene Linksammlungen einstellen, die Informationen zum Inhalt der auf „uploaded“ gespeicherten Dateien enthalten. Auf diese Weise können andere Nutzer auf diese Dateien zugreifen. Das Herunterladen der Dateien ist kostenlos möglich. In beiden Fällen ersucht der Bundesgerichtshof den EuGH um Klärung, ob und inwieweit eine Internetvideoplattform wie YouTube bzw. ein Sharehosting-Dienst wie „uploaded“ für die von Dritten hochgeladenen urheberrechtsverletzende Inhalte haftbar gemacht werden kann. Weitere Informationen hier und hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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