Sofortzahlungen

Datum: 19/12/2022
Sofortzahlungen bieten Unternehmen und Einzelnen immense Vorteile. Es gibt aber immer noch Hürden, die ihre weitere Verbreitung behindern, und sie werden in der EU nur selten und äußerst lückenhaft in Anspruch genommen. Am 26. Oktober hat die EU-Kommission einen Legislativvorschlag angenommen, der allen Unternehmen und Personen mit einem Bankkonto in der EU Sofortzahlungen in Euro ermöglichen soll. Dem Beschluss waren knapp dreijährige Vorbereitungen und mehrere Konsultationsrunden mit vielen verschiedenen Interessenträgern vorausgegangen.
Schleppende Akzeptanz
Auf der Pressekonferenz zur Bekanntgabe des Vorschlags sagte EU-Kommissarin Mairead McGuinness, dass eine rasche Inanspruchnahme von Sofortzahlungen „eigentlich ein Selbstläufer hätte sein müssen, was aber nicht der Fall war“, und fügte hinzu, dass „wir die Branche (mit dem Vorschlag) dazu anspornen wollen“, Sofortzahlungen zur Norm zu machen. Obwohl Sofortzahlungen in Euro bereits seit 2017 (über das SCT Inst Scheme) möglich sind, lag die durchschnittliche Nutzung (als Anteil an allen SEPA-Überweisungen) in der EU, Stand Oktober 2022, bei gerade einmal 13 %. Das ist deutlich weniger als auf anderen großen internationalen Märkten wie Indien, Brasilien, dem Vereinigten Königreich und Australien. Darüber hinaus sind die Unterschiede von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat enorm. In einigen Ländern sind Sofortzahlungen in Euro bei Überweisungen längst zur „neuen Normalität“ geworden, und die Quote bewegt sich bei ungefähr 70 %. In anderen Mitgliedstaaten (sowohl im Euroraum als auch außerhalb) stecken Sofortzahlungen dagegen noch in den Kinderschuhen und reißen nicht einmal die Ein-Prozent-Marke.
Mit ihrem Vorschlag will die Kommission die Probleme hinter dieser uneinheitlichen und schleppenden Akzeptanz angehen und hat dafür vier zentrale Maßnahmen vorgesehen. Damit sollen sowohl das Angebot als auch die Nachfrage nach Sofortzahlungen in Euro angeheizt werden.
Zentrale Maßnahmen
Sofortzahlungen für alle: Alle Zahlungsdienstleister, die Überweisungen in Euro anbieten, werden sämtlichen Kunden Sofortzahlungen in Euro anbieten müssen. Das ist deswegen wichtig, weil Zahlungsdienste vernetzt sind: Falls sich einige Zahlungsdienstleister freiwillig dem STC Inst Scheme anschließen, andere jedoch nicht, wird die kritische Masse nicht erreicht, mit der inländische und grenzübergreifende Sofortzahlungen zur Norm würden. Das führt zu einem Teufelskreis, bei dem nichtteilnehmende Dienstleister mit den nötigen Investitionen zögern, was wiederum den Nutzen aus der Vernetzung für die teilnehmenden Dienstleister verringert. Die Kommission hat vorgeschlagen, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute von dieser Anforderung auszunehmen, auch wenn sie selbstverständlich von sich aus Sofortzahlungen anbieten können (was viele von ihnen bereits tun).
Erschwingliche Sofortzahlungen: Die Gebühren für Sofortzahlungen in Euro werden den Gebühren für herkömmliche Euro-Überweisungen entsprechen oder niedriger sein müssen. Studien und Konsultationen haben ergeben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher für Preisanreize sehr empfänglich sind und sich in Zweifel für die günstigere Zahlungsmethode entscheiden. Die Zahlen zeigen folglich, dass die Akzeptanz in jenen Ländern hinterherhinkt, in denen Sofortzahlungen in Euro teurer sind als normale Euro-Überweisungen.
Besserer Schutz für Zahlende: Sämtliche Anbieter von Sofortzahlungen in Euro müssen eine Überprüfung der Übereinstimmung des Empfängernamens mit der Kontonummer (der sogenannten IBAN) anbieten, bevor der oder die Zahlende der Transaktion zustimmt, und vor möglichen Fehlern oder Betrug warnen. Das könnte zur Bekämpfung des zunehmenden Betrugs mit autorisierten Push-Zahlungen beitragen, dessen Schadenssumme sich 2020 bei allen Arten von Euro-Überweisungen in der EU auf 323 Mio. EUR belief.
Effizientere Sanktionslistenprüfung: Gegenwärtig handelt es sich bei der überwiegenden Mehrzahl der beanstandeten grenzübergreifenden Zahlungen um falsch positive Meldungen. Nach der neuen Gesetzgebung müssen alle Anbieter von Sofortzahlungen in Euro die Sanktionslistenprüfung nach einem harmonisierten Verfahren auf der Grundlage täglicher Abgleiche ihrer eigenen Kunden mit den EU-Sanktionslisten vornehmen. Die vorgeschlagene Herangehensweise wurde in einer Reihe von Mitgliedstaaten getestet und sollte ein Höchstmaß an Wachsamkeit gewährleisten und zugleich Geld sparen.
Anwendung
EU-weit sind die Ausgangsbedingungen für Zahlungsdienstleister unterschiedlich – so halten sich viele von ihnen bereits an eine oder mehrere der erwähnten vier Maßnahmen. Also werden die Zahlungsdienstleister durch die Befolgung letztlich auch unterschiedlich belastet. Die Folgenabschätzung hat aber gezeigt, dass der Vorschlag ausgewogen und verhältnismäßig ist. Die Kosten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen variiert ebenfalls je nach Größe des Dienstleisters erheblich. Auch sollten Kosten, die sich aus der Befolgung einer Maßnahme ergeben, durch Einsparungen im Zuge der Befolgung anderer aufgefangen werden. Die Fristen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wurden gestaffelt, wobei Zahlungsdienstleister aus Nicht-Euro-Mitgliedstaaten zwei Jahre länger Zeit haben.
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