skip to main content
Newsroom

EU-Marktinfrastruktur

Einigung in Bereich Derivateclearing – weitere Vorkehrungen zur Gewährleistung der Finanzstabilität getroffen.

Datum:  29/03/2019

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 13. März 2019 auf eine Rechtsvorschrift geeinigt, die derart unzugänglich erscheint, dass viele sich fragen, warum eine kleine, aber wichtige Gruppe globaler Regulierer und Zentralbanker so viel Aufhebens darum macht: Die Regulierung der globalen – und europäischen – Derivatemärkte. Dieses Thema ist hochtechnisch, zugleich aber von großer Bedeutung, da Derivate die Stabilität des Finanzsystems beeinträchtigen können. Patrick Pearson, Referatsleiter und diesbezüglicher Experte bei der Europäischen Kommission legt dies im Folgenden detaillierter dar.

Zentrale Gegenparteien

Worum es hier geht, ist das Clearing von Derivatgeschäften durch Einrichtungen, die gemeinhin als zentrale Gegenparteien oder „CCPs“ bezeichnet werden. Da eine der Ursachen der globalen Finanzkrise des Jahres 2008 der bilaterale Derivatehandel zwischen Finanzunternehmen war, haben die Staats- und Regierungschefs der G20 sich 2008 darauf verständigt, diesen Markt zu regulieren und Abwicklung und Clearing von Derivatgeschäften auf zentrale Gegenparteien zu übertragen.

Die nach der Krise erlassenen EU-Rechtsvorschriften – insbesondere die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) – haben das Finanzsystem sicherer und widerstandsfähiger gemacht. So verfügt das System über zusätzliche 2 Mrd. EUR an Sicherheiten und wurden die vor der Krise bestehenden Lücken durch EU-Vorschriften und Aufsicht geschlossen. Das System ist so ausgelegt, dass die Risiken der globalen Derivatemärkte nun von den Clearinghäusern gemanagt werden. Die aufgelaufenen Risiken sind seit einigen Jahren dort konzentriert. Da der globale Derivatehandel vom Vereinigten Königreich dominiert wird, wo tagtäglich Geschäfte im Wert von mehreren Billionen Euro gecleart werden, hat der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auch die Notwendigkeit offenbart, die Aufsicht der EU über diesen Sektor zu verbessern.

Die kürzlich vereinbarten Änderungen an der EMIR-Verordnung werden den EU-Regulierungsbehörden und insbesondere der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde den dringend benötigten besseren Überblick über alle etwaigen Risiken verschaffen, die CCPs aus Drittländern für die Finanzstabilität der EU oder eines ihrer Mitgliedstaaten mit sich bringen könnten, und das Verständnis dieser Risiken verbessern.

In einem ersten Schritt wird die ESMA diejenigen Drittlands-CCPs ermitteln müssen, die sich ihrer Meinung nach aufgrund der Art und des Umfangs der von ihnen geclearten Geschäfte und der von ihnen in die EU importierten Risiken auf die Stabilität des Finanzsystems der EU auswirken könnten – die Kriterien wird die Europäische Kommission durch weitere Regeln präzisieren. Derzeit sind mehr als 30 CCPs aus 16 Drittländern im Binnenmarkt aktiv und erbringen dort ihre Clearingdienste; diese Zahl wird sich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs natürlich erhöhen.

All diese CCPs werden von der ESMA ihrer Systemrelevanz entsprechend eingestuft. Je nach Einschätzung der Systemrelevanz einer CCP kann die ESMA diese CCPs nach den neuen Vorschriften verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Bedenken auszuräumen. Bei systemrelevanten Clearinghäusern werden auch Dokumentations- und Angabepflichten sowie Beaufsichtigung gegenüber heute ausgeweitet. In letzter Instanz könnte die Europäische Kommission erforderlichenfalls von Drittlands-CCPs die Verlagerung bestimmter Tätigkeiten in die EU verlangen. Auch die diesbezügliche Rolle der EU-Zentralbanken wurde angesichts ihrer großen Verantwortung für die Finanzstabilität gestärkt. Eine Empfehlung zur Überarbeitung der EZB-Satzung wurde ebenfalls in Betracht gezogen, von der EZB unlängst aber wieder verworfen, da sie eine solche Änderung zur Erreichung der Ziele der neuen EMIR-Bestimmungen nicht für notwendig hielt.

Gleichwertigkeit

Die vereinbarten Änderungen an der EMIR-Verordnung gehen auch mit einer Verbesserung des derzeit von der Europäischen Kommission praktizierten Systems der „Gleichwertigkeit“ einher, das Zugang zum Binnenmarkt verschafft. Mit der sogenannten Einhaltung „auf vergleichbarer Grundlage“ wird nun ein neues System eingeführt, bei dem Drittlands-CCPs selbst beantragen können, dass statt der EU-Vorschriften einige ihrer eigenen Vorschriften angewandt werden. Zusätzlich dazu wird die ESMA künftig die Entwicklungen bei Regulierung und Aufsicht in den von der Kommission als „gleichwertig“ anerkannten Drittländern verfolgen.

Auch in Bezug auf die in der Europäischen Union ansässigen CCPs wurden der ESMA weitere Aufgaben übertragen. So wird ihr bei der Koordinierung und Abstimmung aufsichtlicher Beschlüsse und -verfahren in einer Reihe von Bereichen eine neue wichtige Rolle zukommen.

Bevor die neuen Vorschriften angewandt werden können, wird die Kommission eine Reihe technischer Durchführungsbestimmungen erlassen müssen. Wie üblich, werden diese dem Ansatz der Kommission für „bessere Rechtsetzung“ folgen und es wird zunächst eine öffentliche Konsultation aller Interessenträger durchgeführt. Auch haben die europäischen Organe der Notwendigkeit Rechnung getragen, den statischen Charakter von Rechtsvorschriften mit der Marktdynamik in Einklang zu bringen: die Europäische Kommission wurde deshalb beauftragt, Markt- und Regulierungsentwicklungen eingehend zu verfolgen und in drei Jahren möglicherweise erforderliche Überarbeitungen der Vorschriften vorzulegen.

Mehr zu EMIR und CCPs