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Vorgehensweise zum Einreichen eines Projekts

Auf dem InvestEU-Portal können Sie Ihr Projekt online in einer der Amtssprachen der Europäischen Union einreichen.

Im Interesse einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrags empfehlen wir dringend, diesen in englischer Sprache vorzulegen.

Wenn Sie Ihr Projekt in einer anderen Sprache als Englisch einreichen, stellt die Europäische Kommission kostenlos eine Übersetzung ins Englische bereit, die zusammen mit der Originalfassung im Portal erscheint.

4 SCHRITTE zum Einreichen eines Projekts

1. Nutzerprofil erstellen

Zur Vervollständigung Ihres Antrags machen Sie bitte alle für das Nutzerprofil nötigen Angaben. Dieser Schritt ist notwendig, um die unten illustrierten Folgeschritte vollziehen zu können.

2. Erklärung zu Ihrer Organisation

Um Ihre Organisation zu erstellen, geben Sie bitte den Namen Ihrer Organisation an und machen weitere Angaben zu Organisation und Verwaltung.

Wenn Sie als Berater für mehrere Einrichtungen tätig sind, können Sie für Ihre Mandanten Organisationen erstellen und deren Projekte verwalten. Unter „Meine Einrichtung(en)“ können Sie die Liste all Ihrer Organisationen einsehen.

3. Projekt anlegen

Zum Anlegen eines Projekts müssen Sie folgende Abschnitte ausfüllen: Projektbeschreibung, Projektfinanzierung, Links, Kartenansicht und Kontakt.

4. Projekt einreichen

Vergewissern Sie sich bitte, dass Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben, bevor Sie Ihr Projekt über die Schaltfläche „Einreichen“ abschicken.

Abschließend klicken Sie auf „Bestätigen“.

Alle von Ihnen angelegten Projekte sind unabhängig von ihrem Status unter „Mein(e) Projekt(e)“ sichtbar.

Beachten Sie bitte, dass Sie vor der endgültigen Veröffentlichung des Projekts Ihr Bestellungsschreiben als benannter Vertreter vorlegen müssen.

Wie geht es nach dem Einreichen Ihres Projekts weiter?

Belegdokumente

Nach der Einreichung Ihres Projekts beginnt das InvestEU-Team die Überprüfung.

Im Zuge dieser Prüfung werden Sie unter Umständen um weitere Informationen gebeten (Aktualisierungen, Bestätigungen, Unterlagen usw.). In den entsprechenden Abschnitten können Sie Belegdokumente sowohl für die Organisation als auch für das Projekt hochladen.

Einladung von Mitgliedern

Wenn Sie als erste Person einen Antrag für Ihre Organisation eingereicht haben, kommt Ihnen die Funktion des/der „Beitragenden“ zu. Über die entsprechende Schaltfläche können Sie weitere Mitglieder der Organisation hinzuziehen. Diese erhalten dann eine E-Mail, die es ihnen ermöglicht, sich beim Portal anzumelden. Die Mitglieder von Organisationen können beispielsweise neue Projekte einreichen oder die gespeicherten Daten einsehen.

Sie können Personen auch als „Lesebefugte“ einladen. Diese erhalten dann eine E-Mail mit einem Link zur Anmeldung. „Lesebefugte“ haben lediglich Lesezugriff auf das betreffende Projekt.

Veröffentlichung Ihres Projekts

Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist und Ihr Projekt veröffentlicht werden kann, erhalten Sie vom InvestEU-Team eine Nachricht über die Veröffentlichung und gegebenenfalls weitere Schritte.

Projektbezogene Anforderungen

Für die Veröffentlichung auf dem Portal muss Ihr Projekt (oder das aus kleineren Projekten bestehende Programm) folgende Anforderungen erfüllen

  • Die Gesamtkosten betragen mindestens 500 000 EUR.
  • das Projekt fällt thematisch in einen der aufgeführten Wirtschaftsbereiche mit hoher Wertschöpfung. Die Projektträger können aus einer vorab erstellten Liste von 25 Wirtschaftsbereichen bis zu zwei Bereiche auswählen;
  • das Projekt wird im Hoheitsgebiet der Europäischen Union durchgeführt. Grenzüberschreitende Projekte mit Nicht-EU-Ländern können ebenfalls berücksichtigt werden, sofern ein Teil der Gesamtinvestition in mindestens einem EU-Mitgliedstaat getätigt wird;
  • beim Träger handelt es sich um eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Rechtsperson, die sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet;
  • das Projekt ist mit dem Unionsrecht und dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats vereinbar und birgt weder rechtliche Risiken noch Risiken für die Reputation oder die nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten oder der Kommission;
  • mit der Durchführung des Projekts wurde bereits begonnen oder wird voraussichtlich innerhalb von drei Jahren nach Einreichung des Antrags auf Aufnahme ins InvestEU-Portal begonnen werden;
  • das Projekt wird im Projektantrag klar als Investitionsvorhaben beschrieben, und die im Antrag enthaltenen Informationen sind präzise und umfassen den für die Durchführung des Projekts erforderlichen Finanzierungsbetrag.

Abgedeckte Wirtschaftsbereiche

Wissensbasierte und digitale Wirtschaft

  • Forschung, Entwicklung und Innovation
  • IKT-Infrastruktur, einschließlich Breitband
  • andere Bereiche der digitalen Wirtschaft (z. B. Inhalte und Dienstleistungen)

Energieunion

  • Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
  • Energieerzeugung aus konventionellen Quellen
  • Energieeffizienz
  • Strominfrastruktur
  • Gasinfrastruktur
  • Brennstoffgewinnung und -verarbeitung
  • Forschung und Entwicklung im Energiebereich

Verkehr

  • Transeuropäische Netze
  • Multimodale Knotenpunkte
  • Städtische Mobilitätsprojekte
  • Neue Technologien und umweltfreundlicher Verkehr
  • Fahrzeuge und Verkehrssysteme

Soziale Infrastruktur und Sonstiges

  • Humankapital, allgemeine und berufliche Bildung
  • Gesundheit
  • Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Tourismus
  • Soziale Infrastrukturen, Sozial- und Solidarwirtschaft

Ressourcen und Umwelt

  • Natürliche Ressourcen
  • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Forst- und Biowirtschaft
  • Ressourceneffizienz und Umweltschutz, Blaue Wirtschaft
  • Klimawandel

Finanzmittel für KMU und Mid-Cap-Unternehmen

  • Industrie für KMU und Midcap-Unternehmen