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Die Europäische Union hat sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit und die Sicherheit der Bürger ausreichend geschützt werden. Dazu gehört es, sicherzustellen, dass Lebensmittel und andere Produkte, die in der EU an den Verbraucher verkauft werden, gesundheitlich unbedenklich sind. Ferner sind Maßnahmen gegen Gesundheitsgefahren, wie beispielsweise Infektionskrankheiten, zu treffen.

Doch wie entscheidet die EU, was sicher und gesundheitlich unbedenklich ist? Wie ermittelt sie Gesundheitsgefahren - und wie stellt sie fest, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die entsprechenden Risiken zu verhindern oder zu minimieren?

Die Antwort lautet: indem sie Risikobewertungen durchführt. In mehreren Bereichen - so z. B. im Bereich der Lebensmittelsicherheit - hat die EU spezielle Einrichtungen geschaffen, die diese Risikobewertungen vornehmen. In anderen Bereichen, wie bei der Sicherheit von Haarfärbemitteln, Sonnenschutzmitteln, Solarien und bestimmten Blutprodukten oder Wasser- und Luftqualität hat die Kommission Ausschüsse mit unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen eingesetzt.

Risikobewertung en liefert die wissenschaftlichen Gutachten, auf die sich die Kommissionsvorschläge für Maßnahmen und Strategien stützen, welche sich auf die Gesundheit und die Sicherheit der Bürger oder auf die Umwelt auswirken. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass diese wissenschaftlichen Gutachten auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und unabhängig sind. Die wissenschaftlichen Beratungsverfahren der Gemeinschaft basieren auf den Grundsätzen höchste Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Transparenz.

Fragen im Zusammenhang mit der Verbrauchersicherheit, der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt behandeln drei wissenschaftliche Ausschüsse, die von der GD Gesundheit und Verbraucherschutz geführt werden. Die folgenden Ausschüsse wurden mit dem Beschluss 2004/210/EG der Kommission pdf eingesetzt und ersetzen die früheren wissenschaftlichen Ausschüsse en in diesen Bereichen:


Im Anschluss an einen öffentlichen Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft in den neuen Ausschüssen nahm die Kommission einen Beschluss zur Ernennung der Mitglieder. Der Beschluss enthält auch eine Reserveliste, anhand derer die Kommission Mitglieder ersetzen oder der SCENIHR assoziierte Mitglieder ermitteln kann.

Die Arbeit der drei wissenschaftlichen Ausschüsse ergänzt die Tätigkeiten zur Risikobewertung anderer Gemeinchaftsagenturen wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA).

Themenübersicht

arrow Wissenschaftliche Ausschüsse
Die wissenschafltichen Ausschüsse liefern der Kommission fundierte wissenschaftliche Gutachten, die sie für die Erarbeitung von Strategien und Vorschlägen in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt benötigt.

arrow Ergebnisse der Risikobewertung gemeinverständlich dargestelt

arrow Nanotechnologienen

arrow Aktuellesen

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