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Risikobewertung |  |
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Die Europäische Union
hat sich verpflichtet, dafür zu
sorgen, dass die Gesundheit und
die Sicherheit der Bürger
ausreichend geschützt werden.
Dazu gehört es,
sicherzustellen, dass
Lebensmittel und andere
Produkte, die in der EU an den
Verbraucher verkauft werden,
gesundheitlich unbedenklich
sind. Ferner sind Maßnahmen
gegen Gesundheitsgefahren, wie
beispielsweise
Infektionskrankheiten, zu
treffen.
Doch wie entscheidet die
EU, was sicher und
gesundheitlich unbedenklich
ist? Wie ermittelt sie
Gesundheitsgefahren - und wie
stellt sie fest, welche
Maßnahmen getroffen werden
müssen, um die entsprechenden
Risiken zu verhindern oder zu
minimieren?
Die Antwort lautet:
indem sie Risikobewertungen
durchführt. In mehreren
Bereichen - so z. B. im
Bereich
der Lebensmittelsicherheit
- hat die EU spezielle
Einrichtungen geschaffen, die
diese Risikobewertungen
vornehmen. In anderen
Bereichen, wie bei der
Sicherheit von
Haarfärbemitteln,
Sonnenschutzmitteln, Solarien
und bestimmten Blutprodukten
oder Wasser- und Luftqualität
hat die Kommission Ausschüsse
mit unabhängigen
wissenschaftlichen
Sachverständigen eingesetzt.
Risikobewertung
liefert die
wissenschaftlichen Gutachten,
auf die sich die
Kommissionsvorschläge für
Maßnahmen und Strategien
stützen, welche sich auf die
Gesundheit und die Sicherheit
der Bürger oder auf die Umwelt
auswirken. Es ist von
wesentlicher Bedeutung, dass
diese wissenschaftlichen
Gutachten auf den neuesten
wissenschaftlichen
Erkenntnissen beruhen und
unabhängig sind. Die
wissenschaftlichen
Beratungsverfahren der
Gemeinschaft basieren auf den
Grundsätzen höchste
Fachkompetenz, Unabhängigkeit
und Transparenz.
Fragen im Zusammenhang
mit der Verbrauchersicherheit,
der öffentlichen Gesundheit und
der Umwelt behandeln drei
wissenschaftliche
Ausschüsse, die von der GD
Gesundheit und
Verbraucherschutz geführt
werden. Die folgenden
Ausschüsse wurden mit dem
Beschluss
2004/210/EG der Kommission
eingesetzt und ersetzen die
früheren
wissenschaftlichen
Ausschüsse
in diesen Bereichen:
Im Anschluss an einen
öffentlichen Aufruf zur
Interessenbekundung für die
Mitgliedschaft in den neuen
Ausschüssen nahm die Kommission
einen Beschluss zur Ernennung
der Mitglieder. Der Beschluss
enthält auch eine Reserveliste,
anhand derer die Kommission
Mitglieder ersetzen oder der
SCENIHR assoziierte Mitglieder
ermitteln kann.
Die Arbeit der drei
wissenschaftlichen Ausschüsse
ergänzt die Tätigkeiten zur
Risikobewertung anderer
Gemeinchaftsagenturen wie der
Europäischen
Behörde für
Lebensmittelsicherheit
(EFSA) und der
Europäischen
Agentur für die Beurteilung von
Arzneimitteln (EMEA).
Themenübersicht
Wissenschaftliche
Ausschüsse
Die
wissenschafltichen
Ausschüsse liefern der
Kommission fundierte
wissenschaftliche
Gutachten, die sie für die
Erarbeitung von Strategien
und Vorschlägen in den
Bereichen
Verbrauchersicherheit,
öffentliche Gesundheit und
Umwelt benötigt.
Ergebnisse der Risikobewertung gemeinverständlich dargestelt
Nanotechnologien
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