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Datenauszug vom Mai 2020.

Aktualisierung des Artikels geplant: August 2021.


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Highlights

Im zweiten Halbjahr 2019 waren die Strompreise für Haushalte in der EU-27 in Dänemark (0,29 EUR je kWh) am höchsten und in Bulgarien (0,10 EUR je kWh) am niedrigsten.

Im zweiten Halbjahr 2019 waren die Strompreise für Nichthaushalte in der EU in Zypern (0,18 EUR je kWh) am höchsten und in Dänemark (0,07 EUR je kWh) am niedrigsten.

[[File:Electricity price statistics FP2020_interactive-DE.XLSX]]

Strompreise (inkl. Steuern) für Haushaltskunden, zweites Halbjahr 2019

In diesem Artikel wird die Entwicklung der Strompreise für Haushalte und für Nichthaushaltskunden in der Europäischen Union (EU) dargestellt. Falls verfügbar sind auch Preisdaten für das Vereinigte Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Serbien, die Türkei; Bosnien und Herzegowina, Kosovo*, Moldau, Georgien und die Ukraine enthalten.

Der Energiepreis in der EU hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Angebot und Nachfrage beeinflussen. Dazu gehören die geopolitische Lage, der nationale Energiemix, die Diversifizierung der Einfuhren, Netzkosten, Umweltschutzkosten, extreme Witterungsbedingungen und die Höhe der Verbrauchsteuern und Abgaben. Die in diesem Artikel angegebenen Preise schließen Steuern, Abgaben und Mehrwertsteuer (MwSt.) für Haushaltskunden ein. In den Preisen für Nichthaushaltskunden sind abzugsfähige Steuern und Abgaben dagegen nicht enthalten.

Full article

Strompreise für Haushaltskunden

Strompreise in Deutschland und Dänemark am höchsten

Unter den EU-Mitgliedstaaten wurden die höchsten Strompreise für Haushaltskunden (für die Zwecke dieses Artikels definiert als mittlere Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 2 500 kWh und 5 000 kWh) im zweiten Halbjahr 2019 von Dänemark (0,2924 EUR je kWh), Deutschland (0,2873 EUR je kWh) und Belgien (0,2860 EUR je kWh) gemeldet (siehe Abbildung 1). Die niedrigsten Strompreise verzeichneten Bulgarien (0,0958 EUR je kWh), Ungarn (0,1097 EUR je kWh) und Litauen (0,1254 EUR je kWh). Die Strompreise für Haushaltskunden waren in Dänemark über dreimal so hoch wie in Bulgarien.

Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden in der EU-27 im zweiten Halbjahr 2019 (ein gewichteter Durchschnitt der jüngsten Daten (2018) zum Stromverbrauch der Haushaltskunden) betrug 0,2160 EUR je kWh.

Abbildung 1: Strompreise für private Haushalte, zweites Halbjahr 2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204)

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Strompreise für Haushaltskunden in der EU-27 seit dem ersten Halbjahr 2008. Der Preis ohne Steuern für Energie, Versorgung und Netz stieg bis zum zweiten Halbjahr 2013 etwas stärker an als die Inflationsrate (HVPI). Damals lag er bei 0,1338 EUR je kWh. Seit 2014 ist er jedoch relativ stabil geblieben und liegt jetzt bei 0,1280 EUR je kWh, etwas unter dem inflationsbereinigten Preis des ersten Halbjahrs 2008. Der Anteil der Steuern ist dagegen kontinuierlich von 31,2 % im Jahr 2008 auf 40,7 % im Jahr 2019 gestiegen. Infolgedessen war der Gesamtpreis für Haushaltskunden, also einschließlich aller Steuern, im zweiten Halbjahr 2019 erheblich höher (17 %) als im ersten Halbjahr 2008 (inflationsbereinigt).

Abbildung 2: Entwicklung der Strompreise für Haushaltskunden, 2008-2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204)

Äußerst unterschiedliche Belastung durch Steuern und Abgaben in den Mitgliedstaaten

Wie hoch der Anteil von Steuern und Abgaben am Gesamtstrompreis für Haushaltskunden war, zeigt Abbildung 3. In der EU war der relative Steueranteil im zweiten Halbjahr 2019 in Malta mit 5,9 % am niedrigsten, da dort ein geringer Mehrwertsteuersatz für den Grundpreis gilt. Am höchsten war der relative Steueranteil mit 64,4 % des Grundpreises in Dänemark. Der durchschnittliche Mehrwertsteuersatz in der EU lag bei 15,6 % des Gesamtpreises. Er reicht von 4,8 % in Malta bis zu 21,2 % in Ungarn.

Abbildung 3: Strom — Anteil der von Haushaltskunden gezahlten Steuern und Abgaben, zweites Halbjahr 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204)

Größte Rückgänge der Strompreise in Dänemark, Griechenland und Portugal

Abbildung 4 zeigt die prozentuale Veränderung der Strompreise für Haushaltskunden einschließlich aller Steuern und MwSt. in Landeswährung zwischen dem zweiten Halbjahr 2018 und dem zweiten Halbjahr 2019. Bei Energiepreisen ist ein Vergleich von Jahr zu Jahr sinnvoller als von Halbjahr zu Halbjahr, um saisonale Effekte zu vermeiden. Im Vergleich von Jahr zu Jahr sanken die Gesamtpreise in 10 EU-Mitgliedstaaten. Der prozentuale Rückgang war am stärksten in Dänemark (-6,3 %) und Griechenland (-5,8 %), wo die Steuern auf erneuerbare Energien erheblich gesenkt wurden, während der Rest der Komponenten stabil blieb. Der größte prozentuale Anstieg der Preise wurde in den Niederlanden (19,6 %) und in Litauen (14,3 %) verzeichnet, wo die Energie- und Versorgungskomponente den Hauptanteil des Anstiegs ausmachte. Es ist anzumerken, dass in Litauen der Preis ohne Steuern um 22,8 % gestiegen ist. Der Anstieg wurde allerdings durch die Abschaffung der Kapazitätssteuern und die Senkung der Steuern auf erneuerbare Energien abgeschwächt.

Abbildung 4: Veränderung der Strompreise für Haushaltskunden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, zweites Halbjahr 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204)

Strompreise für Nichthaushaltskunden

Strompreise in Zypern und Italien am höchsten

Unter den EU-Mitgliedstaaten verzeichneten Zypern und Italien im zweiten Halbjahr 2019 die höchsten Strompreise für Nichthaushaltskunden (für die Zwecke dieses Artikels definiert als mittlere Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 500 MWh und 2 000 MWh; siehe Abbildung 5). Der Durchschnittspreis in der EU-27 (ein gewichteter Durchschnitt der jüngsten nationalen Daten (2018) zum Verbrauch der Nichthaushaltskunden) betrug im zweiten Halbjahr 2019 0,1173 EUR je kWh.

Abbildung 5: Strompreise für Nichthaushaltskunden, zweites Halbjahr 2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_205)

Abbildung 6 zeigt die Entwicklung der Strompreise für Nichthaushaltskunden in der EU-27 seit dem ersten Halbjahr 2008. Der Preis ohne Steuern für Energie, Versorgung und Netz stieg bis 2012, als er im ersten Halbjahr seinen Höchststand von 0,0943 EUR je kWh erreichte, ähnlich wie die Gesamtinflation an. Danach sank er wieder und steht jetzt bei 0,0772 EUR je kWh, 21 % niedriger als 2008 (inflationsbereinigt).

Der Anteil der Steuern ist allerdings kontinuierlich von 13,8 % im Jahr 2008 auf 34,2 % im Jahr 2019 gestiegen. Deshalb lag der Gesamtstrompreis für Nichthaushaltskunden einschließlich der nicht abzugsfähigen Steuern im zweiten Halbjahr 2019 leicht (3,6 %) über dem inflationsbereinigten Preis von 2008.

Abbildung 6: Entwicklung der Strompreise für Nichthaushaltskunden, 2008-2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_205)

Anteil nicht abzugsfähiger Steuern und Abgaben an den Strompreisen

Wie hoch der Anteil nicht abzugsfähiger Steuern und Abgaben am Gesamtstrompreis für Nichthaushaltskunden ist, zeigt Abbildung 7. Mit Abstand am höchsten war der Steueranteil im zweiten Halbjahr 2019 in Deutschland, wo nicht abzugsfähige Steuern und Abgaben 56,3 % des Gesamtpreises ausmachten. Danach folgte Italien, dessen Steueranteil 13,8 Prozentpunkte weniger betrug. Für die EU-27 liegt der Steueranteil bei 34,2 %, wobei sich Deutschlands Anteil sehr stark darauf auswirkt, da es auch das Land mit dem weitaus höchsten Stromverbrauch des Nichthaushaltssektors ist.

Abbildung 7: Strom — Anteil der von Nichthaushaltskunden gezahlten Steuern und Abgaben, zweites Halbjahr 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_205)

Entwicklung der Strompreise für Nichthaushaltskunden

Abbildung 8 zeigt die Veränderung der Strompreise für Nichthaushaltskunden einschließlich aller nicht abzugsfähigen Steuern und Abgaben in Landeswährung zwischen dem zweiten Halbjahr 2018 und dem zweiten Halbjahr 2019. Diese Preise sanken in sechs EU-Mitgliedstaaten. Die größten Rückgänge wurden in Dänemark (-13,4 %) verzeichnet, gefolgt von Polen (-6,3 %) und Portugal (-2,1 %). In den 21 anderen Mitgliedstaaten stiegen die Preise. Preisanstiege von 10,0 % oder mehr wurden in Rumänien (19,5 %), Ungarn (18,4 %), Italien (12,7 %), den Niederlanden (11,1 %) und Slowenien (10,0 %) verzeichnet.

Abbildung 8: Veränderung der Strompreise für Nichthaushaltskunden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, zweites Halbjahr 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_205)

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Definition von Haushaltskunden

Für Haushaltskunden wird in diesem Artikel die mittlere Verbrauchsspanne für Standardhaushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 2 500 und 5 000 kWh zugrunde gelegt. Alle Angaben sind Verbraucherendpreise einschließlich Steuern, Abgaben und Mehrwertsteuer.

Definition von Nichthaushaltskunden

Für Nichthaushaltskunden wird in diesem Artikel die mittlere Verbrauchsspanne für normale Nichthaushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500 und 2 000 MWh zugrunde gelegt. In diesem Artikel entsprechen die Preise den Preisen für die Stromerzeugung, die Stromversorgung und die Netzkosten und beinhalten alle nicht abzugsfähigen Steuern und Abgaben.

Methodik

Der Vergleich zwischen den Preisen von 2018 und 2019 erfolgt in der jeweiligen Landeswährung, um Wechselkursschwankungen zwischen der Landeswährung und dem Euro auszuschließen.

Die Preise in Landeswährung werden unter Verwendung des durchschnittlichen Wechselkurses des Zeitraums, für den die Preise gemeldet wurden, in Euro umgerechnet.

Die Preise werden immer mit den Preisen des gleichen Halbjahres (also von Jahr zu Jahr) verglichen, um saisonale Effekte zu vermeiden.

2016 trat die Verordnung (EU) 2016/1952 in Kraft. Darin wird die Verpflichtung zur Erfassung und Verbreitung der Strompreise für Haushalts- und Nichthaushaltskunden festgelegt. Bis 2016 war der Bereich Nichthaushaltskunden als Industriekunden definiert, wobei die Meldebehörden auch Angaben zu anderen Nichthaushaltskunden machen konnten. Mit der Verordnung (EU) 2016/1952 wurde der Begriff Industriekunden durch den Ausdruck Nichthaushaltskunden ersetzt und die Definition entsprechend geändert, um die Methodik für alle Meldeländer zu vereinheitlichen. Bis Januar 2017 übermittelten die Meldebehörden auf freiwilliger Basis ihre Preisdaten für den Sektor der privaten Haushalte.

Die Stromtarife bzw. die Preisgestaltung fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. Sie können vertraglich festgelegt sein, vor allem bei großen Nichthaushaltskunden. Für kleinere Verbraucher werden sie im Allgemeinen nach einer Reihe von Kriterien wie der Verbrauchsmenge an Strom festgesetzt. Die meisten Tarife enthalten zudem eine feste Gebühr. Einen Einheitspreis für Strom gibt es daher nicht. Um die Preise im Zeitverlauf und zwischen den EU-Mitgliedstaaten vergleichen zu können, enthält dieser Artikel Angaben zu ausgewählten Verbrauchsspannen für Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden. Die Strompreise werden für Haushaltskunden in fünf und für Nichthaushaltskunden in sieben verschiedene jährliche Verbrauchsspannen unterteilt.

Bei den erhobenen Preisen handelt es sich um Durchschnittspreise für den Sechsmonatszeitraum (Halbjahr) von Januar bis Juni (1. Halbjahr) bzw. Juli bis Dezember (2. Halbjahr) eines Jahres. Die Preise beinhalten den Grundpreis für Strom, die Gebühren für die Übertragung und Verteilung, Zählermiete und sonstige Leistungen. Die in diesem Artikel genannten Strompreise für Haushaltskunden enthalten Steuern, Abgaben, Gebühren und Mehrwertsteuer. Somit entsprechen sie dem vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtpreis. Da Nichthaushaltskunden die Mehrwertsteuer und einige andere Steuern in der Regel absetzen können, sind die Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern, Abgaben und Gebühren in den Preisen für Nichthaushaltskunden nicht enthalten. Angegeben sind die Strompreise in Euro je Kilowattstunde (EUR je kWh).

Kontext

Preis und Zuverlässigkeit der Energieversorgung, insbesondere der Versorgung mit Strom, sind zentrale Elemente der Energieversorgungsstrategie eines Landes. Die Strompreise spielen vor allem im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit eine wichtige Rolle, denn Strom macht generell einen Großteil der gesamten Energiekosten von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aus. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, die in der Regel auf dem Weltmarkt zu relativ einheitlichen Preisen gehandelt werden, variieren die Strompreise zwischen den EU-Mitgliedstaaten erheblich. Die Strompreise werden zum Teil vom Preis für Primärbrennstoffe und neuerdings auch von den Kosten für Kohlendioxid-(CO2-)Emissionszertifikate beeinflusst.

Seit der zweiten Hälfte der 1990-er Jahre werden in der EU Schritte zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte unternommen. 2003 wurden Richtlinien mit gemeinsamen Vorschriften für die Binnenmärkte für Strom und Gas erlassen. Für die Marktöffnung und die freie Wahl des Energieversorgers wurden folgende Fristen festgesetzt: bis zum 1. Juli 2004 für Unternehmenskunden und bis zum 1. Juli 2007 für alle Kunden einschließlich privater Haushalte. Einige EU-Mitgliedstaaten haben diesen Liberalisierungsprozess beschleunigt, während andere die notwendigen Maßnahmen nicht ganz so schnell eingeleitet haben. Nach wie vor behindern jedoch hohe Hürden den Eintritt in die Strom- und Erdgasmärkte, was sich an der Zahl der Märkte zeigt, die noch immer von Versorgern mit (beinahe) vollständigem Monopol dominiert werden.

Mit ihrer Mitteilung „Maßnahmen gegen die steigenden Ölpreise“ (KOM(2008) 384) rief die Europäische Kommission 2008 die EU auf, Energie effizienter zu nutzen und ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, insbesondere durch das Konzept, das im Maßnahmenpaket zu Klimawandel und erneuerbaren Energien dargelegt wird.

Im Juli 2009 nahmen das Europäische Parlament und der Rat ein drittes Energiepaket (Paket mit Legislativvorschlägen, das aus zwei Richtlinien und drei Verordnungen besteht) an, das eine echte und effektive Anbieterauswahl ermöglichen und den Kunden Vorteile bringen sollte. Eine Verordnung sah die Schaffung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bis 2011 vor.

Im Mai 2013 forderte der Europäische Rat die Kommission auf, eine eingehende Analyse der Entwicklung der Energiepreise und kosten in Europa durchzuführen.

Daraufhin erstellte die Europäische Kommission 2014 eine eingehende Analyse der Energiepreise und kosten in Europa, um es den politischen Entscheidungsträgern zu ermöglichen, die zugrunde liegenden Zusammenhänge, die Auswirkungen der aktuellen Preissteigerungen auf die Kunden und die politischen Folgen zu verstehen. In diesem ersten Bericht über Energiepreise und kosten wird auf hohe globale Energiepreise hingewiesen, wobei die Preise sich in den EU-Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden und in Europa wesentlich höher sind als bei seinen internationalen Handelspartnern, insbesondere in den Vereinigten Staaten. Die Einzelhandelspreise sind aufgrund des Anstiegs der Preiskomponente der Netze und der Steuern und Abgaben stärker gestiegen als die Großhandelspreise. Schwächen auf der Ebene der Daten führten dazu, dass die Empfehlung ausgesprochen wurde, Genauigkeit, Transparenz und Kohärenz der Erfassung der Strompreisdaten zu verbessern, und dass der Vorschlag der Kommission für die Verordnung (EU) 2016/1952 unterbreitet und angenommen wurde. Außerdem wurde beschlossen, dass ein solcher Bericht über Energiepreise und kosten alle zwei Jahre erstellt werden soll. Dementsprechend veröffentlichte die Europäische Kommission auch 2016 und 2018 solche Berichte.

Durch die größere Transparenz der Gas- und Strompreise soll der faire Wettbewerb gefördert werden, da die Verbraucher dann eher die Möglichkeit haben, eine Auswahl zwischen verschiedenen Energieträgern (Öl, Kohle, Erdgas und erneuerbaren Energiequellen) und verschiedenen Anbietern zu treffen. Die Energiepreistransparenz wird durch die Veröffentlichung und Bekanntmachung der Preise und der Preisgestaltung auf möglichst breiter Ebene erhöht.

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Strompreise nach Art des Benutzers (ten00117)

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Energiestatistik – Preise Gas und Elektrizität (nrg_price)
Energiestatistik – Preise Gas und Elektrizität (ab 2007) (nrg_pc)
Energiestatistik – Preise Gas und Elektrizität – (bis 2007) (nrg_pc_h)

Spezieller Bereich

Methodik

Visualisierungen

Anmerkungen

*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.