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Glossar:Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (FSS)

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Die grundlegende Betriebsstrukturerhebung, abgekürzt als FSS und auch bekannt als Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, wird von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführt. Das FSS wird in der gesamten EU regelmäßig nach einer gemeinsamen Methodik durchgeführt und liefert daher vergleichbare und repräsentative Statistiken über Länder und Zeiträume auf regionaler Ebene (bis hinunter zur NUTS-3-Ebene). Alle 3 oder 4 Jahre wird das FSS als Stichprobenerhebung und alle 10 Jahre als Vollerhebung (Zensus) durchgeführt.

FSS-History DE 20191205.png

Die Vollerhebung von 2000 umfasste die damaligen 15 Mitgliedstaaten sowie Lettland, Ungarn, Slowenien, die Slowakei und Norwegen, während der die Vollerhebung von 2010 die damaligen 27 Mitgliedstaaten sowie Kroatien, Island, Norwegen, die Schweiz, Montenegro und Serbien umfasste.

2010 wurde eine Sondererhebung durchgeführt, die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (SAPM). SAPM wurde in einigen Ländern zusammen mit der Vollerhebung 2010 durchgeführt, während in anderen Ländern SAPM als Stichprobenerhebung durchgeführt wurde. Im Falle der Stichprobenerhebung wurden die Daten mit den Daten der Vollerhebung auf Ebene der einzelnen Betriebe verknüpft, um Quervergleiche der erhobenen Variablen für beide Erhebungsmethoden (SAPM und Vollerhebung) zu ermöglichen. Die Stichprobenerhebungen der Jahre 2003, 2005 und 2007 betrafen die EU-27-Mitgliedstaaten. In den Jahren 2013 und 2016 wurden die EU-28-Mitgliedstaaten befragt. Island, Norwegen, die Schweiz, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien übermitteln ebenfalls Daten zur Betriebsstruktur an Eurostat.

Die Länder sammeln Informationen von einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben und leiten die Daten unter Beachtung strenger Vertraulichkeitsregeln an Eurostat weiter. Die im FSS gesammelten Informationen betrafen die Bodennutzung, die Tierbestände, die ländliche Entwicklung, die Bewirtschaftungsweise und den Einsatz landwirtschaftlicher Arbeitskräfte (einschließlich Alter, Geschlecht und Verhältnis zum Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs). Die Umfragedaten können nach verschiedenen geografischen aggregiert werden Regionen (NUTS Ebenen, wie zum Beispiel Länder, Regionen und bei Basisumfragen auch auf Bezirksebene) aggregiert werden Die Daten können auch nach Größenklasse, Gebietsstatus, Rechtsstatus des Betriebs, Zielgebiet und Betriebstyp geordnet werden.

Die dem FSS zugrunde liegende Grundeinheit ist der landwirtschaftliche Betrieb. Der FSS deckte alle landwirtschaftlichen Betriebe ab, die die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, siehe auch den Artikel über die Betriebsstrukturerhebung - Schwellenwerte.

Rechtsgrundlage für den FSS waren die Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 vom 19. November 2008 über Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden, mit der die Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates aufgehoben wurde.

Die Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 über Betriebsstrukturerhebungen lieferte ab 2018 keine statistischen Daten mehr. Sie wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2018/1091 aufgehoben.

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Verwandte Begriffe

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