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Statistik des Personenverkehrs

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Datenauszug vom Mai 2018.

Aktualisierung des Artikels geplant: Oktober 2019.

Im Fokus

Der Pkw war in allen Mitgliedstaaten mit Abstand das wichtigste Verkehrsmittel der Personenbeförderung.
London Heathrow war 2016 der EU-Flughafen mit dem höchsten Passagieraufkommen.
[[File:Air_passenger_transport_2016_interactive_DE.xlsx]]

Personenbeförderung im Luftverkehr, 2016 (Fluggäste pro Einwohner)


Dieser Artikel enthält statistische Angaben zum Stand und zur jüngsten Entwicklung des Personenverkehrs in der Europäischen Union (EU) und stützt sich dabei auf die aktuellsten verfügbaren Zahlen. Die Angaben zum Personenverkehr sind nach Verkehrsträgern wie Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr aufgeschlüsselt. Das wichtigste Verkehrsmittel ist – bedingt durch den Wunsch nach mehr Mobilität und Flexibilität – der Personenkraftwagen (Pkw). Allerdings trägt die starke Nutzung des Personenkraftwagens als Beförderungsmittel EU-weit in vielen Ballungsräumen und auf wichtigen Verkehrsadern zu Verkehrsüberlastung und Luftverschmutzung bei.


Vollständiger Artikel

Verkehrsträger („Modal Split“)

<newarticle>Personenkraftwagen hatten 2015 einen Anteil von 83,1 % am Personenbinnenverkehr in der EU-28, während der Anteil sowohl von Bussen, Reisebussen und Oberleitungsbussen (insgesamt 9,2 %) als auch von Reisezügen (7,7 %) jeweils weniger als ein Zehntel des gesamten Verkehrsaufkommens (gemessen an der Zahl der im Personenbinnenverkehr zurückgelegten Personenkilometer (pkm) nach Verkehrsträger) ausmachte (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Aufteilung des Personenbinnenverkehrs auf die verschiedenen Verkehrsträger („Modal Split“), 2015
(in % der gesamten pkm im Binnenverkehr)
Quelle: Eurostat (tran_hv_psmod)

Der Pkw war in allen Mitgliedstaaten mit Abstand das wichtigste Verkehrsmittel zur Personenbeförderung. In Portugal und Litauen lag der Anteil des Pkw am gesamten Personenverkehr 2015 fast bei 90 %. Die Tschechische Republik und Ungarn waren die einzigen Mitgliedstaaten, in denen der Anteil des Pkw weniger als 75 % betrug. Dies schlug sich darin nieder, dass in Ungarn der Anteil der Busse und Reisebusse unter den Mitgliedstaaten am höchsten war und ein großer Anteil der Personenbeförderung auf die Eisenbahn entfiel. Österreich (12,0 %) und die Niederlande (10,8 %) waren die Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr am größten war. Damit lagen sie jedoch deutlich hinter dem EFTA-Land Schweiz. Im Jahr 2015 entfielen dort 19,1 % der gesamten Personenbeförderung auf Züge.

Relatives Wachstum des Personenverkehrs im Verhältnis zur Volkswirtschaft

Von 2005 bis 2015 nahm der innerstaatliche Personenverkehr in der EU-28 insgesamt um 4,0 % langsamer zu als das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu konstanten Preisen. Hierbei ist zu beachten, dass sich der Indikator für das Verhältnis zwischen dem innerstaatlichen Personenverkehrsaufkommen und dem BIP zu konstanten Preisen nur auf den Binnenverkehr mit Pkw, Bus, Reisebus und Oberleitungsbus bzw. Bahn bezieht. Ein beträchtlicher Teil des grenzüberschreitenden Personenverkehrs entfällt auf den See- und den Luftverkehr. In einigen Ländern hat der inländische See- und Luftverkehr erheblichen Anteil am Personenverkehrsaufkommen. Die Personenbeförderung zur See und auf dem Luftweg werden bei diesen Indikator jedoch nicht berücksichtigt.

Abbildung 2: Veränderung beim Index des innerstaatlichen Personenverkehrsaufkommens im Verhältnis zum BIP, 2005-2015
(in %)
Quelle: Eurostat (tran_hv_pstra)

In einer knappen Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten war die Veränderungsrate des BIP zu konstanten Preisen zwischen 2005 und 2015 höher als die Veränderungsrate des innerstaatlichen Personenverkehrs. Dadurch ist die Verhältniszahl aus Personenverkehr und realem BIP kleiner geworden (siehe Abbildung 2). Die größten Rückgänge waren in Litauen (43,5 %) und in der Slowakei (31,5 %) zu beobachten. In 13 Mitgliedstaaten war allerdings das Gegenteil der Fall, vor allem in Griechenland und Zypern und in geringerem Maße auch in Bulgarien und Kroatien, was auf einen starken Anstieg des Personenverkehrsaufkommens und/oder eine schwache wirtschaftliche Entwicklung hinweist. Unter den in Abbildung 2 aufgeführten Nichtmitgliedstaaten ist der Index des innerstaatlichen Personenverkehrs im Verhältnis zum BIP zu konstanten Preisen im Berichtszeitraum in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, in Norwegen und Island gestiegen, während er sich in der Schweiz verringert hat.

Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen

Von den EU-Mitgliedstaaten verzeichneten 2015 Portugal mit 89,4 und Litauen mit 89,2 % den höchsten Anteil von Personenkraftwagen am Personenverkehr. Wie Abbildung 1 zu entnehmen ist, lag der Pkw-Anteil in den meisten Mitgliedstaaten zwischen 80,0 % und 90,0 %, wobei sieben Mitgliedstaaten einen geringeren Anteil verzeichneten, vor allem Ungarn (68,2 %), und der Anteil in der Türkei mit 67,6 % noch niedriger ausfiel. Der Anteil von Bussen, Reisebussen und Oberleitungsbussen betrug in Ungarn (22,3 %) mehr als ein Fünftel des innerstaatlichen Personenverkehrs. Damit verzeichnete das Land 2015 den höchsten Anteil unter den EU-Mitgliedstaaten. In der Türkei war der Anteil mit 30,7 % noch höher. In 18 weiteren Mitgliedstaaten betrug der Anteil der Busse, Reisebusse und Oberleitungsbusse am innerstaatlichen Personenverkehr zwischen 10,0 % und 20,0 %, in den Niederlanden war er mit 3,0 % am niedrigsten (siehe Abbildung 1).

Eisenbahnpersonenverkehr

2015 entfiel in Österreich, den Niederlanden und in der Schweiz mehr als ein Zehntel des gesamten innerstaatlichen Personenverkehrs auf die Eisenbahn. In Estland, Griechenland und Litauen sowie in der Türkei verringerte sich der Anteil des Schienenverkehrs dagegen auf unter 2,0 %. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es in Island, Zypern und Malta keine Eisenbahnen gibt (siehe Abbildung 1).

Wie Tabelle 1 zeigt, wurden den jüngsten verfügbaren Daten zufolge (in der Regel für das Jahr 2016) 401 Mrd. Personenkilometer (pkm) auf den innerstaatlichen Schienennetzen der EU zurückgelegt (Daten für Dänemark für 2015 und für Ungarn für 2014; ohne Belgien und die Niederlande) und damit sehr viel mehr als die 22 Mrd. pkm im grenzüberschreitenden Verkehr (auf Grundlage der gleichen Datenverfügbarkeit).

Tabelle 1: Eisenbahnpersonenverkehr, 2014-2016
Quelle: Eurostat (rail_pa_typepkm) und (demo_gind)

Fast drei Viertel (72 %) des gesamten (innerstaatlichen und grenzüberschreitenden) Eisenbahnpersonenverkehrs in der EU (ohne Belgien und die Niederlande) entfielen auf die vier größten EU-Mitgliedstaaten, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien. Allein das Fahrgastaufkommen in Frankreich und Deutschland machte zusammen 43 % des innerstaatlichen und 71 % des grenzüberschreitenden Eisenbahnpersonenverkehrs aus. In Frankreich war die Zahl der Personenkilometer im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr 2016 mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland und dort wiederum mehr als doppelt so hoch wie im Vereinigten Königreich.

Für den Vergleich des Anteils des Eisenbahnverkehrs in den einzelnen Ländern können die Daten standardisiert werden, indem das Fahrgastaufkommen zur Gesamtbevölkerung in Relation gesetzt wird (siehe rechte Seite von Tabelle 1 sowie Abbildung 3). Im Durchschnitt legte 2016 jeder Einwohner Österreichs, Schwedens, Frankreichs, Deutschlands, Dänemarks (Daten für 2015) und des Vereinigten Königreichs mehr als 1000 pkm auf dem innerstaatlichen Schienennetz zurück; damit lagen diese Länder deutlich unter dem in der Schweiz verzeichneten Durchschnittswert (2231 pkm pro Einwohner). Von allen EU-Mitgliedstaaten verzeichneten Griechenland (110 pkm pro Einwohner) und Litauen (93 pkm pro Einwohner) 2016 die geringsten Werte für die auf den innerstaatlichen Schienennetzen durchschnittlich zurückgelegten Entfernungen. In der Türkei (54 pkm pro Einwohner) und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (40 pkm pro Einwohner) war dieser Wert noch niedriger.

Abbildung 3: Eisenbahnpersonenverkehr, 2016
(in pkm pro Einwohner)
Quelle: Eurostat (rail_pa_typepkm) und (demo_gind)

Durchschnittswerte von mehr als 100 pkm pro Einwohner im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr verzeichneten 2016 von den EU-Mitgliedstaaten nur Luxemburg (215 pkm), Frankreich (162 pkm) und die Tschechische Republik (116 pkm). Auch in der Schweiz wurde dieser Wert überschritten (110 pkm). Diese Zahlen können u. a. durch die Entfernungen bis zur Landesgrenze, den Anteil der Grenzgänger an der Erwerbsbevölkerung, den Anschluss an ein Hochgeschwindigkeitsbahnsystem und eventuell das Land querende internationale Verkehrskorridore beeinflusst sein.

Personenluftverkehr

2016 war London Heathrow mit 76 Mio. ankommenden oder abreisenden Fluggästen der Flughafen mit dem höchsten Passagieraufkommen in der EU-28. Damit war Heathrow seit Beginn der Zeitreihen im Jahr 1993 ununterbrochen der am stärksten frequentierte Flughafen in der EU. Wie Abbildung 4 zu entnehmen ist, folgten mit einigem Abstand der Pariser Flughafen Charles de Gaulle (66 Mio.) sowie die Flughäfen Amsterdam Schiphol (64 Mio.) und Frankfurt (61 Mio.). Dies sind die vier größten Flughäfen der EU, seit Amsterdam Schiphol 2011 vom fünften auf den vierten Rang vorgerückt ist.

Die überwiegende Mehrheit der Fluggäste auf diesen vier am stärksten benutzten Flughäfen wurde auf grenzüberschreitenden Flügen gezählt. Am niedrigsten war dieser Anteil auf dem Frankfurter Flughafen (88,6 %) und am höchsten in Amsterdam Schiphol mit 100,0 %. Auf dem Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas, der das fünfthöchste Fluggastaufkommen verzeichnete, befanden sich 2016 dagegen 28,7 % der 49 Mio. Fluggäste auf innerstaatlichen Flügen (Inlandsflügen). Relativ hoch war der Anteil der Fluggäste auch auf innerstaatlichen Flügen von und nach Paris-Orly (45,3 %), von und nach Roma Fiumicino (30,0 %) sowie von und nach Barcelona (26,9 %).

Abbildung 4: Die 15 größten Flughäfen, EU-28, 2016
(in Mio. Fluggästen)
Quelle: Eurostat (avia_paoa)

2016 wurden bezogen auf die EU-28 als Ganzes 1,9 Fluggäste pro Einwohner befördert. Das Vereinigte Königreich war der Mitgliedstaat mit dem höchsten Fluggastaufkommen und meldete 3,8 Fluggäste pro Einwohner. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl waren die Fluggastzahlen der Urlaubsinseln Malta und Zypern 2016 mit 11,2 bzw. 10,5 beförderten Fluggästen pro Einwohner besonders hoch; dies galt auch für Island und Norwegen (20,3 bzw. 7,2 beförderte Fluggäste pro Einwohner). Die niedrigsten Werte verzeichneten die zehn osteuropäischen bzw. baltischen Mitgliedstaaten mit durchschnittlich weniger als 2,0 Fluggästen pro Einwohner im Jahr 2016.

Abbildung 5: Personenbeförderung im Luftverkehr, 2006 und 2016
(Fluggäste pro Einwohner)
Quelle: Eurostat (avia_paoc) und (demo_gind)

Personenseeverkehr

Die Anzahl der pro Einwohner über die Häfen der EU-28 reisenden Schiffspassagiere ist 2016 gegenüber dem Wert des Jahres 2006 im Großen und Ganzen konstant geblieben. So wurden 2016 für die EU-28 als Ganzes 0,8 Reisende im Seeverkehr pro Einwohner verzeichnet, während sich diese Kennzahl im Jahr 2006 auf 0,9 belief.

Abbildung 6: Personenbeförderung im Seeverkehr, 2006 und 2016
(Passagiere pro Einwohner)
Quelle: Eurostat (mar_pa_aa)

Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes war der Anteil des Personenseeverkehrs 2016 in Malta besonders hoch (23,5 Schiffspassagiere pro Einwohner). Weit abgeschlagen folgten Estland (10,9), Dänemark (7,3), Kroatien (7,1) und Griechenland (6,1). In den übrigen EU-Mitgliedstaaten außer Finnland, Schweden und Italien betrug die Zahl der Fahrgäste im Seeverkehr 2016 durchschnittlich weniger als 0,6 Passagiere pro Einwohner. Hierbei ist anzumerken, dass die Tschechische Republik, Luxemburg, Ungarn, Österreich und die Slowakei Binnenstaaten sind und somit zwangsläufig keinen Seeverkehr haben.

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Der Großteil der Statistiken über den Personenbinnenverkehr basiert auf den Fahrzeugbewegungen in den einzelnen Meldeländern, die unabhängig von der Nationalität der Fahrzeuge oder Schiffe erfasst werden („Territorialitätsprinzip“). Deshalb gilt der Personenkilometer (pkm), durch den die Beförderung einer Person über eine Entfernung von einem Kilometer angegeben wird, allgemein als zuverlässigere Messgröße, da bei der Zählung der Fahrgäste oder Passagiere, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, die Gefahr der Doppelzählung höher ist. Die Methodik der Datenerhebung der Personenbeförderung im Straßenverkehr ist auf EU-Ebene nicht harmonisiert.

Die Verteilung des Personenbinnenverkehrs auf die Verkehrsträger (Modal Split) gibt den Anteil der einzelnen Verkehrsträger, also Pkw, Busse, Reisebusse und Oberleitungsbusse sowie Eisenbahn, im Personenbinnenverkehr an. Dabei werden in der Regel die innerstaatlichen Fahrzeugbewegungen erfasst, unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist. Die Verkehrsverteilung ist definiert als der (prozentuale) Anteil der einzelnen Verkehrsträger am gesamten Personenverkehr; sie wird in Personenkilometern (pkm) angegeben. Für die Darstellung in diesem Artikel sind der inländische Luftverkehr sowie der inländische Binnenschiffs- und Seeverkehr in den Gesamtwerten für den Personenbinnenverkehr nicht enthalten.

Der Umfang des innerstaatlichen Personenverkehrs (gemessen in Personenkilometern) kann auch im Verhältnis zum BIP angegeben werden. In diesem Artikel wird der Indikator auf der Grundlage des BIP in konstanten Preisen für das Bezugsjahr 2005 dargestellt. Dieser Wert gibt Aufschluss über das Verhältnis zwischen der Passagiernachfrage und der Größe der Volkswirtschaft und ermöglicht es, die Entwicklung der Nachfrage nach Leistungen der Personenbeförderung im Verhältnis zur wirtschaftlichen Entwicklung zu beobachten.

Eisenbahnpersonenverkehr

Als Fahrgast im Schienenverkehr gilt, wer mit einem Eisenbahnfahrzeug reist und nicht zum Zugpersonal gehört. Für Malta und Zypern (sowie Island) sind Zahlen über den Eisenbahnpersonenverkehr nicht von Relevanz, da es in diesen Ländern kein Schienennetz gibt. In den jährlichen Fahrgaststatistiken für den innerstaatlichen und den grenzüberschreitenden Schienenverkehr werden in der Regel lediglich die größeren Eisenbahngesellschaften erfasst; nur einige Länder übermitteln detaillierte Angaben zu allen Eisenbahngesellschaften.

Personenluftverkehr

In der Statistik des Personenluftverkehrs werden der innerstaatliche und der grenzüberschreitende Verkehr anhand der Zahl der beförderten Fluggäste erfasst; Daten werden zu Starts und Landungen erhoben. Beförderte Fluggäste sind alle Fluggäste auf einem bestimmten Flug; sie werden nur einmal und nicht für jede Teilstrecke eines Fluges gezählt. Zu den beförderten Fluggästen gehören alle zahlenden und nicht zahlenden Fluggäste, deren Reise am Meldeflughafen beginnt oder endet, sowie umsteigende Fluggäste, die am Meldeflughafen zusteigen oder aussteigen. Ausgenommen sind Fluggäste im ungebrochenen Durchgangsverkehr. Luftverkehrsstatistiken werden monatlich, vierteljährlich und jährlich erhoben, doch in diesem Artikel werden nur jährliche Daten dargestellt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Statistiken über die Fluggastbeförderung die Zahl der gewerblichen Passagierflüge sowie Angaben zu den einzelnen Flugstrecken und zur Zahl der verfügbaren Sitzplätze erfasst. Jährliche Daten sind für die meisten EU-Mitgliedstaaten ab 2003 verfügbar.

Personenseeverkehr

Daten über den Seeverkehr liegen in der Regel ab 2001 vor, wobei einige EU-Mitgliedstaaten bereits seit 1997 Daten übermitteln. Die Tschechische Republik, Luxemburg, Ungarn, Österreich und die Slowakei übermitteln als Binnenländer keine Seeverkehrsstatistiken; das gilt auch für Liechtenstein und die Schweiz.

Als Fahrgast im Seeverkehr gilt, wer auf einem Handelsschiff auf See befördert wird. Servicekräfte werden nicht als Fahrgäste betrachtet, ebenso wie die Mitglieder der Schiffsbesatzung, die nicht im Einsatz sind und kostenlos befördert werden. Auch Säuglinge werden nicht als Fahrgäste erfasst. Zu Doppelzählungen kann es kommen, wenn sowohl der Einschiffungs- als auch der Ausschiffungshafen Daten melden. Dies ist im Personenseeverkehr, bei dem in der Regel eher kurze Entfernungen zurückgelegt werden, recht häufig der Fall.

Kontext

Durch die EU-Verkehrspolitik soll sichergestellt werden, dass für die Beförderung aller Fahr- und Fluggäste in der Europäischen Union die gleichen Mindeststandards gelten. Fahr- und Fluggäste haben bereits eine Vielzahl von Rechten in verschiedenen Bereichen. Dabei geht es um Reiseinformationen, Buchungen und Beförderungspreise, Beschädigung des Reisegepäcks, Verspätungen und Annullierungen oder Probleme bei Pauschalreisen. In diesem Sinne gelten die EU-Vorschriften dem Schutz der Rechte von Fahr- und Fluggästen in den verschiedenen Verkehrsmitteln:

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen; im März 2013 unterbreitete die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (COM(2013) 130 final), um Grauzonen im Text auszuräumen, neue Rechte einzuführen (z. B. bei der Verschiebung von Flügen), die Luftfahrtunternehmen stärker zu kontrollieren und finanzielle Belastungen auszugleichen;
  • Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr;
  • Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr;
  • Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.

Durch spezielle Bestimmungen wurde darüber hinaus sichergestellt, dass Reisenden mit eingeschränkter Mobilität die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden und ihnen die Beförderung nicht ungerechtfertigt verweigert werden darf.

Im Dezember 2011 verabschiedete die Europäische Kommission „Eine europäische Perspektive für Reisende: Mitteilung über die Rechte der Benutzer aller Verkehrsträger“ (COM(2011) 898 final). Darin werden die Bemühungen um die Einführung von Maßnahmen zum Schutz der Reisenden in allen Verkehrszweigen anerkannt, doch es wird auch darauf hingewiesen, dass noch nicht das ganze Paket von Passagierrechten angewandt wird. Die Mitteilung soll dazu beitragen, dass die geleistete Arbeit konsolidiert wird, das Recht kohärenter, wirksamer und einheitlicher angewandt wird und die Reisenden besser informiert werden.

Im März 2011 verabschiedete die Europäische Kommission ein Weißbuch mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (KOM(2011) 144 endg.). Diese umfassende Strategie beinhaltet 40 konkrete Initiativen, mit denen innerhalb von zehn Jahren ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem aufgebaut werden soll, das die Mobilität steigern, größere Hindernisse in Schlüsselbereichen beseitigen sowie Wachstum und Beschäftigung fördern soll.

Weitere Einzelheiten zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für die Verkehrspolitik sind einem Artikel zur Einführung in die Verkehrsstatistik der EU zu entnehmen.

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<publications>

<publications>

Verkehr, volum und modal (t_tran_hv)
Umfang der Personenbeförderung im Verhältnis zum BIP (tsdtr240)
Personenbeförderung nach Verkehrszweig (tsdtr210)
Eisenbahnverkehr (t_rail)
Fahrgastaufkommen im Eisenbahnverkehr (ttr00015)
Luftverkehr (t_avia)
Passagieraufkommen in der Luftfahrt (ttr00012)
Multimodale Daten (tran)
Verkehr, volum und modal (tran_hv)
Umfang der Personenbeförderung nach BIP (tran_hv_pstra)
Personenbeförderung nach Verkehrszweig (tran_hv_psmod)
Eisenbahnverkehr (rail)
Eisenbahnverkehrsleistung – Fahrgäste (rail_pa)
Straßenverkehr (road)
Straßenverkehrsleistung – Fahrgäste (road_pa)
Seeverkehr (mar)
Seeverkehr – Passagiere – detaillierte jährliche und vierteljährliche Ergebnisse (mar_pa)
Luftverkehr (avia)
Luftverkehrsmaßnahmen – Fluggäste (avia_pa)

Referenzhandbücher

Anmerkungen zur Methodik

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