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Archive:Löhne und Arbeitskosten

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Datenauszug vom April 2017. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Dezember 2018.
Arbeitskostenkomponenten

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Abbildung 1: Geschätzte Arbeitskosten pro Stunde, 2016
(in EUR)
Quelle: Eurostat (lc_lci_lev)
Abbildung 2: Mittlerer Bruttostundenverdienst, alle Beschäftigten (ohne Auszubildende), 2014
Quelle: Eurostat (earn_ses_pub2s)
Abbildung 3: Geringverdienende – Beschäftigte
(ohne Auszubildende), die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes beziehen, 2014
(in % der Beschäftigten)
Quelle: Eurostat (earn_ses_pub1s)
Abbildung 4: Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, 2015
(% Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter in % des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der männlichen Beschäftigten, unbereinigt)
Quelle: Eurostat (earn_gr_gpgr2)
Abbildung 5: Nettojahresverdienst, 2015
(in EUR)
Quelle: Eurostat (earn_nt_net)
Tabelle 1: Indikatoren für die Steuerquote Geringverdienender, 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (earn_nt_taxwedge), (earn_nt_unemtrp) und (earn_nt_lowwtrp)

In diesem Artikel werden Löhne und Arbeitskosten (Personalausgaben der Arbeitgeber) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und in EU-Kandidatenländern und Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verglichen und einander gegenübergestellt.

Arbeit spielt eine wichtige Rolle für das Funktionieren einer Volkswirtschaft. Aus Sicht der Unternehmen stellt sie einen Kostenfaktor (Arbeitskosten) dar, der außer den Löhnen und Gehältern für die Beschäftigten auch Lohnnebenkosten, insbesondere die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge umfasst. Arbeit ist somit ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die außerdem von den Kapitalkosten (z. B. Zinsen auf Darlehen und Dividenden auf Eigenkapital) und nicht preisrelevanten Faktoren wie Unternehmertum, Qualifikationen und Arbeitsproduktivität, Innovation und Positionierung der Marke bzw. des Produkts auf dem Markt beeinflusst wird.

Für die Beschäftigten stellt die Vergütung für ihre Arbeit, der Lohn oder Verdienst, in der Regel ihre Haupteinkommensquelle dar und hat daher entscheidenden Einfluss darauf, wieviel Geld sie ausgeben und/oder sparen können. Während der Bruttolohn oder Bruttoverdienst die vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Sozialbeiträge beinhaltet, wird der Nettoverdienst nach Abzug dieser Beiträge und aller anderen an den Staat abzuführenden Beträge, z. B. Lohnsteuern, berechnet. Da die Höhe der Steuern im Allgemeinen von der Haushaltssituation, d. h. vom Einkommen und von der Haushaltszusammensetzung abhängt, wird der Nettoverdienst für mehrere typische Haushaltssituationen berechnet. Die schematische Darstellung zeigt das Verhältnis zwischen Nettoverdiensten, Bruttoverdiensten/Bruttolöhnen und Arbeitskosten.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Arbeitskosten

Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde wurden 2016 auf 25,40 EUR in der EU-28 und auf 29,80 EUR im Euroraum (ER-19) geschätzt. Allerdings verbergen sich hinter diesen Durchschnittswerten erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit Arbeitskosten pro Stunde zwischen 4,40 EUR in Bulgarien und 42,00 EUR in Dänemark (siehe Abbildung 1); in Norwegen war der Durchschnittswert noch höher (50,20 EUR).

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Kosten für Löhne und Gehälter zuzüglich der Lohnnebenkosten zusammen, zu denen die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge gehören. 2016 lag der Anteil der Lohnnebenkosten an den gesamten Arbeitskosten in der EU-28 bei 23,9%, während er im Euroraum 26,0 % betrug. Auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestanden erhebliche Unterschiede im Anteil der Lohnnebenkosten. Am höchsten war der Anteil der Lohnnebenkosten in Frankreich (33,2 %), Schweden (32,5 %), Belgien (27,5 %), Litauen (27,8 %) und Italien (27,4 %), am niedrigsten in Malta (6,6 %), Luxemburg (13,4 %), Irland (13,8 %), Dänemark (13,9 %) und Kroatien (14,9 %).

Bruttolöhne/-verdienste

Mittlere Verdienste

Die Bruttoverdienste machen den größten Teil der Arbeitskosten aus. 2014 waren die mittleren Bruttostundenverdienste (in Euro) in Dänemark am höchsten (25,52 EUR), gefolgt von Irland (20,16 EUR), Schweden (18,46 EUR), Luxemburg (18,38 EUR), Belgien (17,32 EUR) und Finnland (17,24 EUR). Am niedrigsten waren sie in Bulgarien (1,67 EUR) und Rumänien (2,03 EUR) sowie in Litauen (3,11 EUR), Lettland (3,35 EUR) und Ungarn (3,59 EUR). Der mittlere Bruttostundenverdienst des an der Spitze rangierenden EU-Mitgliedstaates war somit 15-mal so hoch wie der mittlere Bruttostundenverdienst des Mitgliedstaates mit dem niedrigsten Wert (in Euro). Gemessen in Kaufkraftstandards (KKS), d. h. unter Ausschaltung der Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern, war der höchste mittlere Bruttostundenverdienst fünfmal so hoch wie der niedrigste Wert. Auch hier lag Dänemark ganz vorn und Bulgarien am Ende der Skala.

Geringverdienende

Geringverdienende sind Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes eines Landes erhalten. 2014 waren 17,2 % der Beschäftigten in der EU-28 Geringverdienende; im Euroraum waren es 15,9 %. 2014 bestanden zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede im Anteil Geringverdienender. Am höchsten war der Anteil in Lettland (25,5 %), Rumänien (24,4 %), Litauen (24,0 %) und Polen (23,6 %), gefolgt von Estland (22,8 %), Deutschland (22,5 %), Irland (21,6 %) und dem Vereinigten Königreich (21,3 %). Weniger als 10% betrug der Anteil dagegen in Schweden (2,6 %), Belgien (3,8 %), Finnland (5,3 %), Dänemark (8,6 %), Frankreich (8,8 %) und Italien (9,4 %).

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ist ein wichtiger Indikator für die Unterschiede zwischen den Durchschnittsverdiensten von Männern und Frauen in der EU. 2015 erhielten Frauen in der EU-28 insgesamt durchschnittlich 16,3 % weniger als Männer; im Euroraum betrug der Unterschied 16,8 %. Die geringsten geschlechtsspezifischen Unterschiede im Durchschnittsverdienst verzeichneten Luxemburg, Italien, Rumänien, Belgien, Polen und Slowenien (jeweils weniger als 10,0 % Differenz). Am größten war das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle in Estland (26,9 %), in der Tschechischen Republik (22,5 %), in Deutschland (22,0 %), Österreich (21,7 %) und dem Vereinigten Königreich (20,8 %) (siehe Abbildung 4).

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle kann verschiedene Ursachen haben, z. B. Unterschiede in der Erwerbsteiligung, Unterschiede bei den überwiegend von Männern bzw. Frauen ausgeübten Berufen und Tätigkeiten, Unterschiede im Umfang der Teilzeittätigkeit von Männern und Frauen sowie die Einstellung der Personalabteilungen im privaten und öffentlichen Sektor zu beruflichem Aufstieg und zu unbezahltem Urlaub und/oder Mutterschafts-/Elternurlaub. Zu den Faktoren, durch die sich geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede zumindest teilweise erklären lassen, gehören die berufliche Segregation, die allgemeine und berufliche Bildung, Bewusstseinsbildung und Transparenz sowie konkrete Diskriminierung. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle spiegelt auch andere Ungleichheiten wider. Dazu zählt insbesondere der unverhältnismäßig hohe Anteil Frauen, die sich um die Familie kümmern, mit den entsprechenden Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Viele Frauen haben Teilzeit- oder atypische Arbeitsverträge. Dadurch verbleiben sie zwar im Arbeitsmarkt und können ihre Aufgaben in der Familie wahrnehmen, doch kann sich dies negativ auf ihre Vergütung, ihre berufliche Entwicklung sowie Beförderungsaussichten und Rentenansprüche auswirken.

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Nettoverdienste

Informationen über Nettoverdienste ergänzen die Bruttoverdienstdaten im Hinblick auf das verfügbare Einkommen, das nach Abzug von Lohnsteuern und Sozialabgaben von den Bruttobeträgen und bei Haushalten mit Kindern nach Hinzurechnung von Familienzulagen (Geldleistungen für unterhaltsberechtigte Kinder) zur Verfügung steht.

2015 reichte die Spanne der Nettoverdienste von Alleinstehenden ohne Kinder, die 100 % des Durchschnittsverdienstes eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft erhielten, von 4 300 EUR in Bulgarien bis 38 500 EUR in Luxemburg. Diese beiden Mitgliedstaaten verzeichneten auch den niedrigsten (Bulgarien 4 900 EUR) und den höchsten (Luxemburg 52 500 EUR) durchschnittlichen Nettoverdienst für Verheiratete mit zwei Kindern und einem Einkommen (siehe Abbildung 5).

Der Nettojahresverdienst von verheirateten Paaren, die beide berufstätig sind (beide mit dem Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers), war in Luxemburg am höchsten mit 86 400 EUR für Paare mit zwei Kindern und 78 800 EUR für Paare ohne Kind. Bulgarien verzeichnete mit 8 700 EUR den niedrigsten Nettojahresverdienst für Verheiratete mit zwei Kindern wie auch für Verheiratete ohne Kind.

Steuerlast

Die Daten zur Steuerlast geben die Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu den Arbeitskosten an. Diese Daten beziehen sich auf Geringverdienende. 2015 lag die Steuerlast in der EU-28 bei 38,4 % (siehe Tabelle 1). Die höchste Steuerlast für Geringverdienende verzeichneten 2015 Belgien, Ungarn, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Lettland und Schweden (alle über 40,0 %). Am geringsten war die Steuerlast für Geringverdienende in Malta, Irland und dem Vereinigten Königreich (alle unter 30,0 %).

Die anderen drei Indikatoren in Tabelle 1 geben Auskunft über den Anteil des Bruttoverdienstes, der „weggesteuert“ wird (durch höhere Steuersätze und Sozialabgaben und/oder Verringerung oder Wegfall von Sozialleistungen), wenn eine nicht erwerbstätige Person wieder erwerbstätig wird oder ihr Einkommen sich erhöht. 2015 betrug der „weggesteuerte“ Gesamtanteil des Verdienstes einer nicht erwerbstätigen Person, die wieder erwerbstätig wurde, in der EU-28 74,0 % gegenüber 76,5 % im Euroraum. Am höchsten war der Anteil in Belgien (92,0 %) und am niedrigsten in der Slowakei (44,7 %).

Sobald Geringverdienende ein höheres Einkommen erzielen, wird ein höherer Anteil ihrer Einkünfte „weggesteuert“. Diese sogenannte „Niedriglohnfalle“ betrug in der EU-28 im Jahr 2015 für ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen 59,8 % (58,0 % im Euroraum), wobei die niedrigste Quote in Italien (5,2 %) und die höchste Quote in Luxemburg (105,8 %) ermittelt wurde. Im Gegensatz dazu betrug diese Niedriglohnfalle für alleinstehende Personen ohne Kind in der EU-28 im Jahr 2015 44,6 % (44,9 % im Euroraum); am höchsten war die Quote in den Niederlanden (75,2 %) und am niedrigsten in Bulgarien (21,6 %) und Griechenland (21,7 %).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Arbeitskosten

Die Arbeitskosten beinhalten das Arbeitnehmerentgelt (Löhne und Gehälter in Form von Geld- und Sachleistungen und Sozialbeiträge der Arbeitgeber), die Kosten für berufliche Weiterbildung und sonstige Aufwendungen (z. B. Einstellungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich erhaltener Zuschüsse). Diese Bestandteile der Arbeitskosten und ihre Elemente sind in der Verordnung (EG) Nr. 1737/2005 vom 21. Oktober 2005 definiert.

Die Arbeitskostenstatistik ist ein hierarchisches System mehrjähriger, jährlicher und vierteljährlicher Statistiken, die ein umfassendes und detailliertes Bild der Höhe, der Struktur und der kurzfristigen Entwicklung der Arbeitskosten in den einzelnen Wirtschaftszweigen der EU-Mitgliedstaaten und einiger Nichtmitgliedstaaten liefern. Alle Statistiken basieren auf einer harmonisierten Definition der Arbeitskosten. Die Höhe der Arbeitskosten basiert auf der jüngsten Arbeitskostenerhebung (derzeit 2012) und einer Extrapolation auf der Grundlage des vierteljährlichen Arbeitskostenindex. In der Arbeitskostenerhebung werden die Arbeitskosten alle vier Jahre sehr detailliert erfasst. Zum Zweck der Extrapolation mit dem Arbeitskostenindex werden nur aggregierte Daten verwendet. Der vierteljährliche Arbeitskostenindex (ein Euroindikator) misst den aus dem Arbeitsproduktionsfaktor entstehenden Kostendruck. Die für den Arbeitskostenindex erhobenen Daten beziehen sich auf die durchschnittlichen Gesamtarbeitskosten pro Stunde und zwei Kategorien von Arbeitskosten: Löhne und Gehälter sowie Sozialbeiträge der Arbeitgeber zuzüglich der entrichteten Steuern und abzüglich der an den Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse. Die für EU-Aggregate (EU und Euroraum) und EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Daten decken das Aggregat Industrie, Bau und Dienstleistungen nach NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N und P bis S (ohne öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in arbeitstäglicher und saisonbereinigter Form ab (auch nach Wirtschaftszweigen gegliedert).

Bruttolöhne/-verdienste

Die wichtigsten Definitionen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1738/2005 vom 21. Oktober 2005 festgelegt. Die Daten beruhen auf der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung (VSE), deren jüngste Erhebungsdaten vom Oktober 2014 stammen. Der Bruttoverdienst umfasst die vom Arbeitgeber direkt gezahlten Arbeitsentgelte vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Enthalten sind außerdem alle regelmäßig und unregelmäßig gezahlten Prämien und Gratifikationen (13. oder 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Vergütungen für nicht genommenen Urlaub, gelegentliche Provisionen usw.).

Die Angaben zum mittleren Verdienst beruhen auf den Bruttostundenverdiensten aller Beschäftigten (Vollzeit und Teilzeit, aber ohne Auszubildende), die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen außer Landwirtschaft, Fischerei, öffentlicher Verwaltung, privaten Haushalten und extraterritorialen Organisationen arbeiten. Der mittlere Verdienst ist der Wert, unter bzw. über dem der Verdienst von jeweils der Hälfte der Grundgesamtheit liegt.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle in unbereinigter Form ist definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter und wird in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der männlichen Beschäftigten angegeben. Die Methodik zur Erstellung dieses Indikators beruht auf Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE), die alle vier Jahre überarbeitet wird, wenn neue VSE-Daten verfügbar sind.

Nach der verwendeten Methodik beinhaltet der Indikator für das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle alle Beschäftigten (ohne Einschränkung hinsichtlich des Alters und der geleisteten Arbeitsstunden) von Unternehmen (mit mindestens zehn Beschäftigten) in den Wirtschaftszweigen Industrie, Bau und Dienstleistungen (NACE Rev. 2 Abschnitte B bis S ohne O). Einige Länder erheben auch Daten zu Abschnitt O (Öffentliche Verwaltung, Vereidigung; Sozialversicherung) der NACE Rev. 2, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Angaben werden außerdem nach Sektor (öffentlicher Sektor oder Privatwirtschaft), Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) und Alter der Beschäftigten aufgeschlüsselt.

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Der vom Bruttoverdienst abgeleitete Nettoverdienst ist der Teil des Arbeitsentgelts, über den die Beschäftigten verfügen können, um ihn auszugeben oder zu sparen. Im Gegensatz zum Bruttoverdienst umfasst er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schließt aber Familienzulagen ein.

Die Indikatoren für die Steuerquote (Steuerlast auf Arbeitskosten, Arbeitslosigkeitsfalle und Niedriglohnfalle) messen die Attraktivität der Erwerbstätigkeit. Die Steuerlast auf die Arbeitskosten ist definiert als Lohnkosten auf den Bruttoverdienst zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ausgedrückt in Prozent der Arbeitskosten insgesamt. Der Indikator wird für Alleinstehende ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdienstes eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N) erhalten.

Mit dem Indikator „Arbeitslosigkeitsfalle“ wird gemessen, wie hoch der Prozentsatz des Bruttoverdienstes ist, der bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und den Wegfall von Arbeitslosengeld und anderen Sozialleistungen verloren geht. Er ist definiert als die Differenz zwischen dem Bruttoverdienst und dem erhöhten Nettoeinkommen infolge des Wechsels von der Erwerbslosigkeit in die Erwerbstätigkeit, ausgedrückt in Prozent des Bruttoverdienstes. Der Indikator wird für Alleinstehende ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdienstes eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N) erhalten.

Mit dem Indikator „Niedriglohnfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdienstes durch Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie den Wegfall von Sozialleistungen verloren geht, wenn der Bruttoverdienst von 33 % auf 67 % des Durchschnittsverdienstes eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N) steigt. Der Indikator wird für Alleinstehende ohne Kinder sowie für Verheiratete mit zwei Kindern im Alter zwischen 6 und 11 Jahren und einem Einkommen erstellt.

Kontext

Die Struktur und die Entwicklung von Arbeitskosten und Verdiensten sind wichtige Aspekte des Arbeitsmarktes, an denen sich das Arbeitskräfteangebot und der Bedarf der Unternehmen an Arbeitskräften ablesen lassen.

Die EU bemüht sich um Förderung der Chancengleichheit. Dazu gehört, dass das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle allmählich abgebaut wird. In Artikel 157 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit verankert, und Artikel 157 Absatz 3 bildet die Grundlage für Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Im Dezember 2015 hat die Europäische Kommission das Strategische Engagement für die Gleichheit der Geschlechter 2016-2019 (auf Englisch) beschlossen. Damit hat sie ihren Willen bekräftigt, sich weiterhin für die Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen einzusetzen. Zu den thematischen Prioritäten gehört der Abbau des geschlechtsspezifschen Gefälles bei Entgelten, Verdiensten und Renten und damit die Bekämpfung von Frauenarmut. Die Kommission hat Schlüsselaktivitäten für diesen prioritäten Bereich festgelegt. Eine davon ist die Organisation des alljährlichen Europäischen Tags der Lohngleichheit (auf Englisch), durch den immer wieder auf die geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede und die zugrunde liegenden Ursachen aufmerksam gemacht werden soll.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, ohne Anpassungen (tsdsc340)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 (teilm100)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 – Prozentveränderung Q/Q-1 (teilm120)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 – Prozentveränderung Q/Q-4 (teilm130)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 – Index (2012=100) (teilm140)

Datenbank

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks