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Statistik des Personenverkehrs

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Datenauszug vom Januar 2016. Neuste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Nächste geplante Aktualisierung: Januar 2017.

Dieser Artikel hat die jüngsten Entwicklungen in der Statistik des Personenverkehrs in der Europäischen Union (EU) zum Thema. Die Angaben über den Personenverkehr sind aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Verkehrszweigen, wie Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Seeverkehr. Wichtigstes Verkehrsmittel ist dabei – bedingt durch den Wunsch nach größtmöglicher Mobilität und Flexibilität – der Personenkraftwagen (Pkw). Allerdings hat die ausgeprägte Abhängigkeit vom Pkw im Personenverkehr in der gesamten EU zunehmend zu Verkehrsüberlastung und Luftverschmutzung in vielen städtischen Gebieten und auf wichtigen Verkehrsadern beigetragen.

Abbildung 1: Aufteilung des Personenbinnenverkehrs auf die verschiedenen Verkehrszweige („Modal Split“), 2013 (1)
( in % der gesamten Personenkilometer im Binnenverkehr)
Quelle: Eurostat (tran_hv_psmod)
Abbildung 2: Veränderung des Index des innerstaatlichen Personenverkehrsaufkommens im Verhältnis zum BIP, 2003–2013
(%)
Quelle: Eurostat (tran_hv_pstra)
Tabelle 1: Eisenbahnpersonenverkehr, 2012–2014
Quelle: Eurostat (rail_pa_typepkm) und (demo_gind)
Abbildung 3: Eisenbahnpersonenverkehr, 2014 (1)
(Personenkilometer pro Einwohner)
Quelle: Eurostat (rail_pa_typepkm) und (demo_gind)
Abbildung 4: Die 15 größten Flughäfen, beförderte
(an und von Bord gegangene) Fluggäste, EU-28, 2014
(in Mio. Fluggästen)
Quelle: Eurostat (avia_paoa)
Abbildung 5: Personenbeförderung im Luftverkehr, 2014 (1)
(Fluggäste pro Einwohner)
Quelle: Eurostat (ttr00012) und (demo_gind)
Abbildung 6: Personenbeförderung im Seeverkehr, 2014 (1)
(Passagiere pro Einwohner)
Quelle: Eurostat (mar_pa_aa)

Wichtigste statistische Ergebnisse

Verkehrsträger („Modal Split“)

Auf Pkw entfielen 2013 83,2 % des Personenbinnenverkehrs in der EU-28, während auf Busse, Reisebusse und Oberleitungsbusse (insgesamt 9,2 %) und auf Züge (7,6 %) jeweils ein Anteil von knapp unter einem Zehntel des gesamten Verkehrsaufkommens (gemessen an der Zahl der im Personenbinnenverkehr zurückgelegten Personenkilometer (pkm) nach Verkehrsträger) entfiel – siehe Abbildung 1.

Von 2003 bis 2013 blieb die relative Bedeutung der Nutzung des Personenkraftwagens vergleichsweise stabil, wobei der Anteil stets im Bereich zwischen 83,0 % und 83,7 % lag. Im selben Zeitraum nahm die relative Bedeutung der Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr recht konstant zu (auch wenn zwischen 2008 und 2009 ein Rückgang zu beobachten war), und zwar von 6,7 % zu Beginn des Betrachtungszeitraums auf 7,6  am Ende des Betrachtungszeitraums. Mit dieser Entwicklung ging die abnehmende Bedeutung der Personenbeförderung durch Busse, Reisebusse und Oberleitungsbusse einher, und zwar von 9,9 % im Jahr 2003 auf 9,2 % im Jahr 2013, wobei die stärksten Rückgänge von 2008 bis 2009 zu verzeichnen waren.

Das relative Wachstum des Personenverkehrs im Verhältnis zur Volkswirtschaft

Von 2003 bis 2013 wuchs der innerstaatliche Personenverkehr in der EU-28 insgesamt 6,4 % langsamer als das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu konstanten Preisen.

Es ist zu beachten, dass sich der Indikator für das Verhältnis zwischen dem innerstaatlichen Personenverkehrsaufkommen und dem BIP zu konstanten Preisen nur auf den Binnenverkehr mit Pkw, Bus, Reisebus und Oberleitungsbus bzw. Bahn bezieht und dass ein erheblicher Anteil des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf den See- und den Luftverkehr entfällt. In einigen Ländern macht zudem der inländische See- und Luftverkehr einen erheblichen Anteil am Personenverkehrsaufkommen aus.

In der großen Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten lag die Veränderungsrate des BIP zu konstanten Preisen zwischen 2003 und 2013 über der Veränderungsrate des innerstaatlichen Personenverkehrs, was zu einem Rückgang der Verhältniszahl aus dem Personenverkehr und dem realen BIP führte – siehe Abbildung 2. In acht Mitgliedstaaten war allerdings das Gegenteil der Fall, vor allem in Griechenland, Zypern und Litauen, was einen starken Anstieg des Personenverkehrsaufkommens und/oder eine schwache wirtschaftliche Entwicklung zum Ausdruck bringt. Zwischen 2003 und 2013 lag die Veränderungsrate des BIP zu konstanten Preisen in der Slowakei 36,1 % über der des innerstaatlichen Personenverkehrsaufkommens, während der Unterschied in Lettland und in der Tschechischen Republik mehr als 20 % betrug. In den Reihen der in Abbildung 2 erfassten Nichtmitgliedstaaten wuchs der Index des innerstaatlichen Personenverkehrs im Verhältnis zum BIP zu konstanten Preisen im Bezugszeitraum in Norwegen und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, während er in anderen Ländern zurückging.

Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen

In den EU-Mitgliedstaaten war die relative Bedeutung der Personenkraftwagen 2013 in Litauen am größten, wo 91,4 % des Personenverkehrs auf dieses Verkehrsmittel entfiel. In den meisten Mitgliedstaaten lag der Anteil der Personenkraftwagen zwischen 80,0 % und 90,0 %, obwohl sieben Mitgliedstaaten einen Anteil unterhalb dieser Spanne verzeichneten, vor allem Ungarn (67,5 %); die Türkei meldete mit 63,7 % einen noch niedrigeren Anteil.

Die relative Bedeutung von Bussen, Reisebussen und Oberleitungsbussen lag in Ungarn (22,3 %) bei über einem Fünftel des innerstaatlichen Personenverkehrs. Damit verzeichnete das Land für das Jahr 2013 den höchsten Anteil unter den EU-Mitgliedstaaten, wobei die Türkei mit 34,9 % eine noch höhere Quote meldete. In 17 weiteren Mitgliedstaaten lag der Anteil der Busse, Reisebusse und Oberleitungsbusse am innerstaatlichen Personenverkehr zwischen 10,0 % und 20,0 % und war mit 3,3 % in den Niederlanden am niedrigsten.

Eisenbahnpersonenverkehr

2013 entfiel in Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Ungarn und in der Schweiz mehr als ein Zehntel des gesamten innerstaatlichen Personenverkehrs auf die Eisenbahn, während in Estland, Griechenland, Litauen sowie in der Türkei und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien der Anteil der Schiene unter 2,0 % fiel. In Zypern und Malta gibt es keinen Eisenbahnverkehr.

Den jüngsten verfügbaren Daten zufolge (im Allgemeinen für das Jahr 2014) wurden in der EU-28 381 Mrd. Personenkilometer auf den innerstaatlichen Schienennetzen zurückgelegt (einschließlich der Daten für Dänemark und Finnland für das Jahr 2013 und ohne Daten aus Belgien und den Niederlanden) und damit deutlich mehr als im grenzüberschreitenden Verkehr, wo 22 Mrd. Personenkilometer zurückgelegt wurden (wobei der Vergleich auf verfügbare Daten der gleichen Kategorie für die EU-Mitgliedstaaten beruht) — siehe Tabelle 1.

Annähernd drei Viertel (73 %) des gesamten (innerstaatlichen und grenzüberschreitenden) Eisenbahnpersonenverkehrs in der EU-28 (ohne Belgien und die Niederlande) entfielen auf die vier größten EU-Mitgliedstaaten, wobei allein das Fahrgastaufkommen von Frankreich und Deutschland 43 % des innerstaatlichen Eisenbahnpersonenverkehrs in der EU-28 und 71 % des grenzüberschreitenden Eisenbahnpersonenverkehrs ausmachte. Französische Bahnreisende legten 2014 im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr mehr als doppelt so viele Kilometer pro Fahrgast zurück wie die Bahnreisenden aus Deutschland, diese wiederum mehr als doppelt so viele wie die Fahrgäste aus dem Vereinigten Königreich.

Für den Vergleich der relativen Bedeutung des Eisenbahnverkehrs zwischen den Ländern können die Daten standardisiert werden, indem das Fahrgastaufkommen zur Gesamtbevölkerung in Relation gesetzt wird (siehe Tabelle 1 rechts und Abbildung 3). Im Durchschnitt legte 2014 jeder Einwohner Österreichs, Schwedens, Frankreichs, Dänemarks (Daten aus dem Jahr 2013) und Deutschlands mehr als 1 000 Personenkilometer auf dem innerstaatlichen Schienennetz zurück; damit lagen diese Länder deutlich unter dem in der Schweiz verzeichneten Durchschnitt (2 182 Personenkilometer pro Einwohner). Die von allen EU-Mitgliedstaaten geringsten auf den innerstaatlichen Schienennetzen zurückgelegten Durchschnittsentfernungen wurden 2014 in Griechenland (98 Personenkilometer pro Einwohner) und Litauen (85 Personenkilometer pro Einwohner) registriert, während die Durchschnittswerte in der Türkei (56 Personenkilometer) und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (38 Personenkilometer) noch darunter lagen.

Im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr waren 2014 Luxemburg und Frankreich die einzigen EU-Mitgliedstaaten, die Durchschnittswerte von mehr als 100 Personenkilometern pro Einwohner meldeten, ein Wert, der auch in der Schweiz überschritten wurde. Diese Zahlen werden möglicherweise von Faktoren wie der Entfernung von den Grenzen, dem Anteil der Grenzgänger an der Erwerbsbevölkerung, der Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindungen sowie davon, ob durch das betreffende Land internationale Verkehrskorridore verlaufen, beeinflusst.

Personenluftverkehr

Das höchste Fluggastaufkommen in der EU-28 verzeichnete 2014 der Flughafen London Heathrow (73 Mio. Fluggäste), mit einigem Abstand gefolgt von Paris-Charles-de-Gaulle (64 Mio.) sowie den Flughäfen Frankfurt (59 Mio.) und Amsterdam Schiphol (55 Mio.) — siehe Abbildung 4. Die überwältigende Mehrheit (mindestens 89 %) der Fluggäste auf den vier größten Flughäfen der EU wurde auf grenzüberschreitenden Flügen gezählt. In Madrid-Barajas hingegen, dem Flughafen mit dem fünfthöchsten Fluggastaufkommen, wurden 2014 29,2 % der 42 Mio. Fluggäste auf innerstaatlichen Flügen (Inlandsflügen) erfasst. Relativ hoch war der Anteil an Fluggästen im innerstaatlichen Luftverkehr auch von und nach Paris-Orly (48,6 %), Rom Fiumicino (29,9 %) und Barcelona (27,6 %).

Im Jahr 2014 wurden in der EU-28 etwa 880 Mio. Fluggäste befördert. Das Vereinigte Königreich meldete für 2014 die höchsten Fluggastzahlen, nämlich 220 Mio. bzw. durchschnittlich 3,4 Fluggäste pro Einwohner (und damit etwa doppelt so viele wie im Durchschnitt in der EU-28). Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl fielen die Fluggastzahlen 2014 für die Urlaubsinseln Malta und Zypern mit 10,0 bzw. 8,6 beförderten Fluggästen pro Einwohner besonders hoch aus; dies galt auch für Island (11,8) und Norwegen (7,3). Die niedrigsten Werte wurden für die osteuropäischen Mitgliedstaaten Slowakei, Rumänien, Slowenien, Polen und Ungarn mit durchschnittlich weniger als einem Fluggast pro Einwohner im Jahr 2014 gemeldet.

Personenseeverkehr

2013 wurden in den Häfen der EU-28 400 Mio. Passagiere abgefertigt. Das Schiffspassagieraufkommen der griechischen und italienischen Häfen war 2014 mit 75 Mio. bzw. 72 Mio. Schiffspassagieren jeweils etwa doppelt so hoch wie in den anderen Mitgliedstaaten. Somit entfiel nahezu ein Fünftel des gesamten Schiffspassagieraufkommens in der EU-28 allein auf diese beiden Mitgliedstaaten. Auf dem nächsten Platz rangierte Dänemark (41 Mio. Passagiere), gefolgt von Deutschland, Schweden, dem Vereinigten Königreich, Frankreich (Daten für 2013), Kroatien, und Spanien, wo 2014 jeweils zwischen 31 Mio. und 23 Mio. Passagiere abgefertigt wurden.

Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes war die Bedeutung des Personenseeverkehrs 2014 in Malta besonders groß (22,6 Passagiere pro Einwohner), auf den nächsten Plätzen rangierten Estland (10,4), Dänemark (7,3), Griechenland (6,9) und Kroatien (5,6). Mit Ausnahme von Finnland, Schweden und Italien lag die Zahl der Fahrgäste im Seeverkehr 2014 in den übrigen EU-Mitgliedstaaten durchschnittlich unter einem Passagier pro Einwohner.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Der Großteil der Statistiken über den Personenbinnenverkehr basiert auf den Fahrzeugbewegungen in den einzelnen Meldeländern, die unabhängig von der Nationalität der betroffenen Fahrzeuge oder Schiffe erfasst werden („Territorialitätsprinzip“). Die Messgröße „Personenkilometer“ (pkm – d. h. die Beförderung einer Person über eine Entfernung von einem Kilometer) gilt daher allgemein als zuverlässiger als die Zählung der Fahrgäste oder Passagiere, bei der – insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr – die Gefahr der Doppelzählung höher ist. Die Methodik der Datenerhebung der Personenbeförderung im Straßenverkehr ist auf EU-Ebene nicht harmonisiert.

Die Aufteilung des Verkehrs auf die Verkehrsträger (Modal Split) gibt den Anteil der einzelnen Verkehrsträger, also Pkw, Busse, Reisebusse und Oberleitungsbusse sowie Eisenbahn, im Personenbinnenverkehr an. Dabei werden in der Regel die innerstaatlichen Fahrzeugbewegungen erfasst, unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist. Die Verkehrsleistung der verschiedenen Verkehrsträger ist definiert als der prozentuale Anteil der einzelnen Verkehrsträger am gesamten Personenverkehr und wird in Personenkilometern (pkm) angegeben. Der inländische Luftverkehr sowie der inländische Binnenschiffs- und Seeverkehr sind in den Aggregaten des Personenbinnenverkehrs in diesem Artikel nicht enthalten.

Der in Personenkilometern gemessene Umfang des innerstaatlichen Personenverkehrs kann auch im Verhältnis zum BIP ausgedrückt werden. In diesem Artikel wird der Indikator auf der Grundlage des BIP in konstanten Preisen für das Bezugsjahr 2000 dargestellt, wobei die Zeitreihen in einen Index mit einer Basis von 2000 = 100 umgewandelt werden. Dieser Wert gibt Aufschluss über das Verhältnis zwischen der Nachfrage im Personenverkehr und der Größe der Volkswirtschaft; ferner bietet er die Möglichkeit, die Nachfrageintensität im Personenverkehr im Verhältnis zu wirtschaftlichen Entwicklungen zu überwachen.

Eisenbahnpersonenverkehr

Als Fahrgast im Schienenverkehr gilt, wer mit einem Eisenbahnfahrzeug reist, und nicht zum Zugpersonal gehört. Für Malta und Zypern (sowie Island) liegen keine Zahlen über den Eisenbahnpersonenverkehr vor, da es in diesen Ländern keine Eisenbahn gibt. In den jährlichen Fahrgaststatistiken für den innerstaatlichen und den grenzüberschreitenden Schienenverkehr werden in der Regel nur die größeren Eisenbahnverkehrsunternehmen erfasst, wenngleich einige Länder detaillierte Angaben über alle Eisenbahnunternehmen übermitteln.

Personenluftverkehr

In der Statistik des Personenluftverkehrs werden der innerstaatliche und der grenzüberschreitende Verkehr anhand der Zahl der beförderten Fluggäste erfasst, wobei Informationen zu Starts und Landungen erhoben werden. Die Zahl der beförderten Fluggäste gibt die Zahl aller Fluggäste auf einem bestimmten Flug (mit derselben Flugnummer) an, diese werden nur einmal gezählt und nicht für jede Teilstrecke eines bestimmten Flugs. Zu den beförderten Fluggästen gehören alle Zahlgäste und nicht zahlenden Fluggäste, deren Reise am Meldeflughafen beginnt oder endet, sowie umsteigende Fluggäste, die am Meldeflughafen zusteigen oder aussteigen. Ausgenommen sind Fluggäste im ungebrochenen Durchgangsverkehr. Luftverkehrsstatistiken werden monatlich, vierteljährlich und jährlich erhoben; in diesem Artikel sind allerdings nur jährliche Daten dargestellt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Statistiken über die Fluggastbeförderung die Zahl der gewerblichen Passagierflüge sowie Informationen zu den einzelnen Flugstrecken und zur Zahl der verfügbaren Fluggast-Sitzplätze erfasst. Jährliche Daten sind für die meisten EU-Mitgliedstaaten ab 2003 verfügbar.

Personenseeverkehr

Daten über den Seeverkehr liegen in der Regel ab 2001 vor, einige EU-Mitgliedstaaten übermitteln allerdings bereits seit 1997 Daten. Die Tschechische Republik, Luxemburg, Ungarn, Österreich und die Slowakei übermitteln als Binnenländer keine Seeverkehrsstatistiken.

Als Fahrgast im Seeverkehr gilt, wer auf einem Handelsschiff eine Seereise unternimmt. Die auf Handelsschiffen arbeitenden Servicekräfte werden nicht als Fahrgäste betrachtet, ebenso wie die Mitglieder der Schiffsbesatzung, die nicht im Einsatz sind und kostenlos befördert werden; auch Säuglinge werden nicht als Fahrgäste erfasst. Zu Doppelzählungen kann es kommen, wenn sowohl der Einschiffungs- als auch der Ausschiffungshafen Daten melden. Dies ist im Personenseeverkehr, bei dem in der Regel eher kurze Entfernungen zurückgelegt werden, recht häufig der Fall.

Kontext

Durch die EU-Verkehrspolitik soll sichergestellt werden, dass sich Fahr- und Fluggäste darauf verlassen können, dass für ihre Behandlung überall in der Europäischen Union die gleichen Mindeststandards gelten. Fahr- und Fluggäste haben bereits eine Vielzahl von Rechten in so unterschiedlichen Bereichen wie Reiseinformationen, Buchungen und Beförderungspreise, Beschädigung des Reisegepäcks, Verspätungen und Annullierungen oder Probleme bei Pauschalreisen. In diesem Sinne gelten die EU-Rechtsvorschriften dem Schutz der Rechte von Fahr- und Fluggästen in den verschiedenen Verkehrsmitteln:

  • Verordnung 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen; im März 2013 unterbreitete die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Änderung (Dokument (COM(2013) 130 final) der vorstehenden Verordnung, um Grauzonen zu beseitigen, neue Rechte einzuführen (z. B. bei der Verschiebung von Flügen), die Kontrolle von Luftfahrtunternehmen zu verstärken und finanzielle Belastungen auszugleichen;
  • Verordnung 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr;
  • Verordnung 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr;
  • Verordnung 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.

Durch spezielle Bestimmungen wurde darüber hinaus sichergestellt, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität die erforderlichen Anlagen und Mittel zur Verfügung gestellt werden und ihnen die Beförderung nicht ungerechterweise verweigert wird.

Im Dezember 2011 verabschiedete die Europäische Kommission „Eine europäische Perspektive für Reisende: Mitteilung über die Rechte der Benutzer aller Verkehrsträger“ (COM(2011) 898 endg.). Diese erkennt die Anstrengungen an, die unternommen wurden, um Maßnahmen zum Schutz von Reisenden in allen Verkehrszweigen einzuführen, weist jedoch auch darauf hin, dass noch nicht das ganze Paket an Rechten angewandt wird. Anhand der vorstehenden Mitteilung soll die geleistete Arbeit konsolidiert und eine schlüssigere, wirksamere und einheitlichere Anwendung der Rechte sowie eine bessere Unterrichtung der Reisenden erreicht werden.

Im März 2011 verabschiedete die Europäische Kommission ein Weißbuch mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (KOM(2011) 144 endg.). Diese umfassende Strategie beinhaltet 40 konkrete Initiativen für das nächste Jahrzehnt, mit denen ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem aufgebaut werden soll, das dazu beiträgt, die Mobilität zu steigern, größere Einschränkungen in Schlüsselbereichen zu beseitigen sowie Wachstum und Beschäftigung zu fördern.

Weitere Einzelheiten zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für die Verkehrspolitik sind einem Artikel zur Einführung in die Verkehrsstatistik der EU zu entnehmen.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Verkehr, volum und modal (t_tran_hv)
Umfang der Personenbeförderung im Verhältnis zum BIP (tsdtr240)
Personenbeförderung nach Verkehrszweig (tsdtr210)
Eisenbahnverkehr (t_rail)
Fahrgastaufkommen im Eisenbahnverkehr (ttr00015)
Luftverkehr (t_avia)
Passagieraufkommen in der Luftfahrt (ttr00012)

Datenbank

Multimodale Daten (tran)
Verkehr, volum und modal (tran_hv)
Umfang der Personenbeförderung nach BIP (tran_hv_pstra)
Personenbeförderung nach Verkehrszweig (tran_hv_psmod)
Eisenbahnverkehr (rail)
Eisenbahnverkehrsleistung - Fahrgäste (rail_pa)
Straßenverkehr (road)
Straßenverkehrsleistung – Fahrgäste (road_pa)
Seeverkehr (mar)
Seeverkehr – Passagiere (mar_pa)
Luftverkehr (avia)
Luftverkehrmaßnahmen – Fluggäste (avia_pa)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Referenzhandbücher

Anmerkungen zur Methodik

ESMS-Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks