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Statistiken zur Kriminalität

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Daten von August 2012. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Die englische Version ist aktueller.
Tabelle 1: Polizeibeamte, 1999-2009 - Quelle: Eurostat (crim_plce), (demo_pjan) und (demo_r_d2jan) und Vereinte Nationen, Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten, (Weltbevölkerungsprognose: Ausgabe 2010)
Tabelle 2: Polizeilich registrierte Kriminalität, 1999-2009
(in Tsd.) - Quelle: Eurostat (crim_gen)
Abbildung 1: Polizeilich registrierte Kriminalität, EU-27, 2005-2009 (1)
(2005=100) - Quelle: Eurostat (crim_gen)
Abbildung 2: Tötungsdelikte, Durchschnitt pro Jahr, 2007-2009
(pro 100 000 Einwohner) - Quelle: Eurostat (crim_gen), (demo_pjan) und (demo_r_d2jan) und Vereinte Nationen, Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten, (Weltbevölkerungsprognose: Ausgabe 2010)
Tabelle 3: Gefangenenpopulation, 1999-2009 - Quelle: Eurostat (crim_pris), (demo_pjan) und (demo_r_d2jan) und Vereinte Nationen, Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten, (Weltbevölkerungsprognose: Ausgabe 2010)

Die derzeit vorliegenden Statistiken der Europäischen Union (EU) spiegeln die unterschiedlichen Polizei- und Rechtssysteme in der EU wider. Bei Vergleichen zwischen den Kriminalitätsstatistiken der Mitgliedstaaten sollten keine direkten Vergleiche zwischen den Kriminalitätsraten der Länder für ein bestimmtes Jahr vorgenommen werden, vielmehr sollten die Entwicklungen im zeitlichen Verlauf zugrunde gelegt werden. Grund hierfür ist, dass die Darstellung der Daten durch verschiedene Faktoren beeinflusst sein kann, z. B. den Umfang der Kriminalisierung, die Effizienz der Strafjustizsysteme und die Praktiken der polizeilichen Erfassung. Zudem ist davon auszugehen, dass ein relativ hoher Anteil der Straftaten gar nicht erfasst wird. Gegenwärtig wird an der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Statistiken zur Kriminalität in den EU-Mitgliedstaaten gearbeitet.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Im Jahr 2009 taten 1,7 MillionenPolizeibeamte in der EU-27 Dienst; dies bedeutet insgesamt einen Anstieg um 2,7 % gegenüber dem Stand von vor vier Jahren (ausgenommen Belgien und Bulgarien) – siehe Tabelle 1. Bei der Größe der nationalen Polizeibehörden wurden in dem Zeitraum zwischen 1999 und 2009 beträchtliche Änderungen registriert: So wurde die Zahl der Polizeibeamten in allen baltischen Mitgliedstaaten und Nordirland um über 10 % verringert. Rumänien, Deutschland, die Tschechische Republik und Österreich verzeichneten einen leichteren Rückgang der Zahl der Polizeibeamten. In allen übrigen Mitgliedstaaten wurde ein Anstieg der Polizeikräfte registriert.

Die relative Größe der einzelnen Polizeikräfte kann mit der Analyse der Anzahl von Polizeibeamten pro 100 000 Einwohner ermittelt werden. Im Durchschnitt waren im Jahr 2009 in der EU 27 338 Polizeibeamte pro 100 000 Einwohner im Dienst. Unter allen Mitgliedstaaten war dieses Verhältnis in Zypern am höchsten; hier taten durchschnittlich 672 Polizeibeamte pro 100 000 Einwohner Dienst. Die zweithöchste Quote wurde mit 506 Beamten in Spanien registriert. Am anderen Ende der Skala wurden die niedrigsten Zahlen von Polizeibeamten pro 100 000 Einwohner in Finnland (156), Dänemark (197) und Schweden (207) verzeichnet.

Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2009 von den Polizeidienststellen in der EU-27 28 Millionen Straftaten erfasst (siehe Tabelle 2). Seit 2000 stieg die Zahl der registrierten Straftaten in der EU-27 bis zu einem Höchststand in den Jahren 2002 und 2003, danach ging sie bis 2009 kontinuierlich zurück. In Malta, im Vereinigten Königreich, in Polen, Griechenland und Frankreich wurden zwischen 2003 und 2009 Rückgänge von über 10 % verzeichnet.

In Abbildung 1 wird die Entwicklung der Zahl erfasster Straftaten in der EU-27 zwischen 2005 und 2009 für bestimmte Straftaten dargestellt: am deutlichsten ging in diesem Zeitraum der Diebstahl von Kraftfahrzeugen zurück (-26 %), bei der Zahl der polizeilich erfassten Tötungs- und Diebstahldelikte war ebenfalls ein wesentlicher Rückgang zu verzeichnen. Auf der anderen Seite wurde eine leichte Zunahme bei der Zahl von Einbrüchen (3 %) und Drogendelikten (1 %) verzeichnet.

In Abbildung 2 wird ein genaueres Bild der Zahl der in den einzelnen Mitgliedstaaten polizeilich erfassten Tötungsdelikte dargestellt; die Daten beziehen sich auf Durchschnittswerte für den Zeitraum von 2007 bis 2009. In der gesamten EU-27 wurden 1,3 Tötungsdelikte pro 100 000 Einwohner verzeichnet, wobei die Bandbreite von den höchsten Werten von 8,3 in Litauen und 6,1 im Nachbarland Estland bis zu weniger als 1 Prozent in Spanien, Deutschland, Slowenien und Österreich reichte.

Die Zahlen zur Gefangenenpopulation umfassen die Insassen aller Gefängnisarten, darunter volljährige und jugendliche Strafgefangene einschließlich Untersuchungshäftlinge. Nicht eingeschlossen sind Personen, die nicht im Rahmen von strafrechtlichen, sondern von verwaltungsrechtlichen Verfahren interniert bzw. inhaftiert sind, z. B. während der Prüfung ihres aufenthaltsrechtlichen Status. Die Gefangenenpopulation der EU-27 lag 2009 bei über 630 000 Gefangenen; dies entspricht einem Anteil von etwa 127 Gefangenen pro 100 000 Einwohner. In den baltischen Mitgliedstaaten und in Polen wurden die höchsten Gefangenenpopulationen (über 200 Gefangene pro 100 000 Einwohner) verzeichnet. Am anderen Ende der Skala rangierten die nordischen Länder Dänemark, Finnland und Schweden (sowie die Nichtmitgliedstaaten Island und Norwegen) mit jeweils weniger als 80 Gefangenenpro 100 000 Einwohner im Jahr 2009. Dies galt auch für Slowenien, Irland und die Schweiz - siehe Tabelle 3.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Zum Themenbereich Kriminalität und Strafjustizsysteme veröffentlichtEurostat seit 1950 Daten über die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Straftaten und seit 1993 Daten über bestimmte Straftatbestände. Darüber hinaus enthält die Datenbank Statistiken über die Zahl der Strafgefangenen ab dem Jahr 1987 und über die Zahl der Polizeibeamten ab dem Jahr 1993.

Für das Vereinigte Königreich werden die Zahlen separat für die getrennten Rechtssysteme von England und Wales, Schottland und Nordirland gemeldet.

Da davon auszugehen ist, dass das Erfassungssystem eines Landes im Laufe der Zeit weitgehend unverändert bleibt, sollten Vergleiche generell auf der Grundlage von Trends und nicht von Niveaus vorgenommen werden. Es ist jedoch mit einer größeren Zahl von Brüchen in den Zeitreihen und anderen Änderungen in den Bereichen der Methodik/Definition zu rechnen.

Länderübergreifende Vergleiche der Kriminalitätsstatistiken können durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie z. B.:

  • die verschiedenen Rechts- und Strafverfolgungssysteme;
  • die Häufigkeit, mit der Straftaten der Polizei gemeldet und von ihr registriert werden;
  • den Punkt, an dem eine Straftat erfasst wird (z. B. zum Zeitpunkt der Anzeige bei der Polizei, bei der Ermittlung von Strafverdächtigen usw.);
  • die Regeln für die Zählung von Mehrfachstraftaten;
  • die Arten von Straftaten, die in den kriminalstatistischen Gesamtwerten enthalten sind.

Die vorgestellten Informationen sind daher mit der gebotenen Vorsicht zu werten.

Auch die Angaben über die Gefangenenpopulation können durch viele Faktoren beeinflusst werden, u. a. durch:

  • die Zahl der von den Gerichten behandelten Fälle;
  • den Prozentsatz der Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden;
  • die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen;
  • die Zahl der Untersuchungsgefangenen;
  • den Erhebungszeitpunkt (insbesondere in Ländern, in denen Amnestien gewährt werden oder sonstige Möglichkeiten einer vorzeitigen oder bedingten Haftentlassung bestehen).

Die Gefangenenpopulation wird gemessen als Gesamtzahl der volljährigen und jugendlichen Strafgefangenen (einschließlich Untersuchungshäftlinge) zum 1. September eines jeden Jahres. Die Gefangenenpopulation umfasst Straftäter in Einrichtungen der Gefängnisverwaltung und sonstigen Einrichtungen wie Jugendstrafvollzugsanstalten, Einrichtungen für Drogenabhängige und psychiatrischen oder anderen Krankenhäusern.

Die ersten Schritte zu einem System für Statistiken über Kriminalität und Strafverfolgung, das bessere Vergleichsmöglichkeiten bietet, wurden in der Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Entwicklung einer umfassenden und kohärenten EU-Strategie zur Messung von Kriminalität und Strafverfolgung – EU-Aktionsplan 2006-2010“ (KOM(2006) 437 endg) dargestellt. Während kurzfristig das Ziel verfolgt wird, die verfügbaren nationalen Statistiken zusammenzustellen und auf ihre Qualität hin zu überprüfen, sieht die Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission die längerfristige Perspektive in einer engen Zusammenarbeit mit Eurostat zur Entwicklung einer harmonisierten Methodik für EU-weit einheitliche Statistiken, die Vergleiche von Struktur und Trends der Kriminalität unter den Mitgliedstaaten ermöglichen. Diese Arbeiten werden im Rahmen des Stockholmer Programms „Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger“ fortgesetzt.

Kontext

Durch die schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen in der EU wurde die Freizügigkeit für die Bürgerinnen und Bürger Europas erheblich erleichtert, allerdings ist es auch für Straftäter leichter geworden, über Landesgrenzen hinweg zu operieren, insbesondere weil die Reichweite der Strafverfolgungsbehörden und Strafjustizsysteme im Allgemeinen auf die Hoheitsgebiete der einzelnen Mitgliedstaaten begrenzt bleibt.

Mit der Annahme des Vertrags von Amsterdam hat sich die EU zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen. Dieses Ziel wurde 2004 mit dem Haager Programm weiterentwickelt, in dem zehn Schwerpunkte vorgegeben wurden: Stärkung der Grundrechte und der Unionsbürgerschaft; Bekämpfung des Terrorismus; ein ausgewogenes Konzept zur Steuerung der Migrationsströme; integrierter Schutz an den Außengrenzen der Union; Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens; Maximierung der positiven Auswirkungen der Einwanderung; Datenschutz und Informationsaustasch im richtigen Verhältnis; Ausarbeitung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; ein leistungsfähiger europäischer Rechtsraum für alle und gemeinsame Ausübung von Verantwortung und Solidarität.

Im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Harmonisierung und Entwicklung der Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Angleichung der Definitionen für Straftaten und der Höhe der Strafen für bestimmte Arten von Straftaten. Darüber hinaus soll die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen der nationalen Gerichte zu einem Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen werden. Hierzu wurde bereits eine Reihe von Instrumenten entwickelt, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Praxis erleichtern.

Mit Blick auf die polizeiliche Zusammenarbeit ist die EU bestrebt, den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten Zugang zu einschlägigen Informationen (wie DNA-, Fingerabdruck-, Kraftfahrzeugzulassungs- und Einwanderungsdatenbanken) zu gewähren und die Zusammenarbeit der Polizeibehörden innerhalb eines einheitlichen Rahmens für den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern. Der Zugang zu Informationen ist durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt, darunter die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung, die Schwedische Initiative – der Rahmenbeschluss 2006/960/JI, der Prümer Beschluss – Beschluss 2008/615/JI des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 über das Visa-Informationssystem und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten (VIS-Verordung).

Die polizeiliche Zusammenarbeit wird durch Rechtsvorschriften wie den[Rahmenbeschluss Nr. 2002/465/JI des Rates] über gemeinsame Ermittlungsgruppen und denBeschluss Nr. 2008/617/JI des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten gefördert. Daneben wurden verschiedene Organisationen und Einrichtungen gebildet, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Strafverfolgungsbehörden erleichtern, wie dieEuropäische Polizeiakademie (CEPOL), das Europäische Polizeiamt (Europol) oder die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex). Außerdem beteiligt sich die EU über Programme wie das Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (Beschluss Nr. 2007/125/JI des Rates) an einer Vielzahl nationaler und multinationaler Projekte.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Datenbank

Polizeilich registrierte Kriminalität (crim_gen)
Polizeilich registrierte Kriminalität: Tötungsdelikte in Städten (crim_hom_city)
Polizeilich registrierte Kriminalität: Zeitreihe (Straftaten insgesamt) 1950-2000 (crim_hist)
Polizeibeamte (crim_plce)
Zahl der Gefangenen (crim_pris)
Zahl der Gefangenen: Zeitreihe 1987-2000 (crim_pris_hist)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks