Archive:Statistiken über Mindestlöhne
- Daten von Januar 2013. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Die englische Version ist aktueller.
In diesem Artikel wird dargelegt, wie die im Rahmen der nationalen Gesetzgebung oder direkt im Rahmen landesweit geltender branchenübergreifender Vereinbarungen festgelegte Höhe der Mindestlöhne beträchtliche Unterschiede in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie im Rahmen des Euroraumsaufweist. Ferner wird ein Vergleich mit der Situation in Kroatien, in der Türkei und in den Vereinigten Staaten gezogen.
Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen „monatlichen“ Mindestlöhne. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes. Mindestlöhne sind Bruttolöhne, d. h. Löhne vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge, wobei die Abzüge von Land zu Land unterschiedlich sind. Die nationalen Mindestlöhne werden entweder gesetzlich festgelegt – oftmals nach Konsultationen der Sozialpartner – oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen.
Daten zu nationalen monatlichen Mindestlöhnen werden von Eurostat in einem Zweijahresrhythmus veröffentlicht. Sie stellen die Situation zum 1. Januar und zum 1. Juli des jeweiligen Jahres dar. Dies hat zur Folge, dass Änderungen der Mindestlöhne, die zwischen den beiden Zeitpunkten eingeführt werden, erst in der nachfolgenden zweijährlichen Veröffentlichung berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie in der ESMS-Metadaten-Datei.
Wichtigste statistische Ergebnisse
Im Januar 2013 gab es in 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei und das Vereinigte Königreich), sowie in Kroatien und in der Türkei gesetzliche Regelungen oder branchenübergreifende Vereinbarungen zum Mindestlohn.
Die monatlichen Mindestlöhne waren sehr unterschiedlich, sie reichten von 157 EUR in Rumänien bis zu 1 874 EUR in Luxemburg. Nach der Anpassung an die Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern verringern sich die Unterschiede von einer Größenordnung von eins bis zwölf (in EUR) bis auf eine Größenordnung von eins bis sechs in Kaufkraftstandard (KKS). Rumänien (274 KKS) und Luxemburg (1 524 KKS monatlich ) bildeten dabei die beiden Gegenpole der Skala.
Bandbreite der gesetzlichen Mindestlöhne
Im Januar 2013 reichte die Bandbreite der gesetzlichen Mindestlöhne von 157 bis 1 874 EUR monatlich
Abbildung 1 zeigt die Höhe der monatlichen Mindestlöhne in Euro in den Mitgliedstaaten, in Kroatien, in der Türkei und in den USA im Januar 2013. In den Mitgliedstaaten reichten die Bruttomindestlöhne von 157 EUR (Rumänien) bis 1 874 EUR (Luxemburg).
Diese 20 betreffenden 20 Mitgliedstaaten können gemeinsam mit Kroatien, der Türkei und den Vereinigten Staaten anhand der Höhe der Mindestlöhne im Januar 2013 in drei Gruppen eingeteilt werden.
In der ersten Gruppe werden die elf Länder mit den niedrigsten Mindestlöhnen, zwischen 100 und 500 EUR monatlich, zusammengefasst: Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Estland, Slowakei, Ungarn, Kroatien, Polen und die Türkei.
Die zweite Gruppe umfasst fünf Mitgliedstaaten (Portugal, Griechenland, Malta, Spanien und Slowenien) und die Vereinigten Staaten mit einer mittleren Höhe der Mindestlöhne, von knapp über 500 bis knapp unter 1 000 EUR monatlich.
Die dritte Gruppe umfasst sechs Mitgliedstaaten (das Vereinigte Königreich, Frankreich, Irland, Niederlande, Belgien und Luxemburg), in denen der monatliche Mindestlohn mehr als 1 200 EUR betrug.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die Länder außerhalb des Euro-Raums (acht Mitgliedstaaten, Kroatien und die Türkei in der ersten Gruppe sowie das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten) die Höhe der Mindestlöhne in Euro und die entsprechende Rangfolge sowohl vom Wert der Mindestlöhne in den nationalen Währungen als auch von den Umrechnungskursen beeinflusst werden.
Mindestlöhne ausgedrückt in Kaufkraftstandards
Der Abstand ist viel geringer, wenn die Mindestlöhne in Kaufkraftstandards ausgedrückt werden
In Abbildung 2 werden die Mindestlöhne verglichen, indem die Preisunterschiede in den Ländern durch die Anwendung von Kaufkraftstandards (KKS) für die Konsumausgaben der privaten Haushalte berücksichtigt werden.
In den Mitgliedstaaten reichten die in KKS ausgedrückten Bruttomindestlöhne von 274 EUR (Rumänien) bis 1 524 EUR (Luxemburg).
Erwartungsgemäß werden die Diskrepanzen zwischen den einzelnen Ländern durch die Anpassung an die Unterschiede im Preisniveau verringert: So reichte die Bandbreite der Mindestlöhne in Euro (Abbildung 1) im Januar 2013 von 157 bis 1 874 EUR (ein Größenordnungsunterschied von ca. 1:12), in KKS ausgedrückt (Abbildung 2) reichte die Bandbreite hingegen von 274 bis 1 524 EUR (eine Größenordnung von etwa 1:6). Die Länder der Gruppe 1 mit relativ geringeren Mindestlöhnen in Euro weisen auch niedrigere Preisniveaus und daher höhere Mindestlöhne, in KKS ausgedrückt, auf. Auf der anderen Seite weisen Länder der Gruppe 3 mit höheren Mindestlöhnen in Euro höhere Preisniveaus auf und ihre Mindestlöhne in KKS fallen relativ niedriger aus. Darüber hinaus werden dadurch die Unterschiede zwischen den drei Gruppen teilweise ausgeglichen, wenn die Mindestlöhne in KKS ausgedrückt betrachtet werden.
Bei einem Vergleich der Rangfolge der monatlichen Mindestlöhne in Euro mit der Rangfolge in KKS sind die bedeutendsten Unterschiede, nämlich eine Änderung um zwei Positionen, für Estland, Litauen, Polen und Portugal zu verzeichnen. Mehrere andere Länder haben ihre Rangposition geändert, jedoch nur um eine Rangstufe (Belgien, Irland, Spanien, Frankreich, Ungarn, Malta, Niederlande und Kroatien). Die Ländereinstufung in Klassen anhand der monatlichen Mindestlöhne ausgedrückt in Euro bzw. in KKS führt zu dem gleichen Ergebnis, mit Ausnahme von Ungarn, Polen, Kroatien und der Türkei, die von der Gruppe 1 (niedrige Löhne) in die Gruppe 2 (mittlere Löhne) sowie von den Vereinigten Staaten, die von der Gruppe 2 (mittlere Löhne) in die Gruppe 3 (höhere Löhne) hochgestuft werden.
Mindestlohnniveaus im Relation zu durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten
In 2011 bewegte sich das Mindestlohnniveau zwischen 30 % und 50 % der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste in Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen (mit Ausnahme der Aktivitäten von privaten Haushalten mit Hauspersonal und exterritorialen Organisationen und Körperschaften).
Betrachtet man die Mindestlöhne in Relation zu den durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten in den Bereichen Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen (mit Ausnahme der Aktivitäten von privaten Haushalten mit Hauspersonal und exterritorialen Organisationen und Körperschaften (/de|Nace Rev. 2 Abschnitte B-S, Abbildung 3), so werden die höchsten Werte für Griechenland (50,2 %), die Türkei (2010) (50,0 %) und Slowenien (49,0 %) verzeichnet, gefolgt von Frankreich (2010) und Malta (beide 47,4 %) und Luxemburg (46,7 %). Am unteren Ende der Skala werden für die Vereinigten Staaten, die Tschechische Republik, Estland und Spanien Mindestlöhne unter 35 % der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste gemeldet.
Datenquellen und Datenverfügbarkeit
Gesetzliche monatliche Mindestlöhne
Die nationalen Mindestlöhne werden auf Stunden-, Wochen- oder Monatsbasis festgelegt; dies geschieht entweder gesetzlich (durch den Staat) – oftmals nach Konsultation der Sozialpartner – oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes. Gemeldet werden die Bruttolöhne.
Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen monatlichen Mindestlöhne; Sie stellen die Situation zum 1. Januar und zum 1. Juli des jeweiligen Jahres dar. Für die Länder, in denen die nationalen Mindestlöhne nicht auf Monatsbasis (sondern auf Stunden- oder Wochenbasis) festgelegt werden, werden die entsprechenden Sätze nach Umrechnungsfaktoren, die direkt von den Ländern übermittelt werden, in monatliche Mindestlöhne umgerechnet:
- Irland: (Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate
- Frankreich: Daten von Januar 1999 bis Januar 2005: (Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate Daten ab Juli 2005: (Stundensatz x 35 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate
- Malta: (Wochensatz x 52 Wochen) / 12 Monate;
- Vereinigtes Königreich: (Stundensatz x durchschnittliche Basis-Wochenstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte aller Wirtschaftszweige x 52,18 Wochen) / 12 Monate
- Vereinigte Staaten: (Stundensatz x 40 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate
Ferner wird für Länder, in denen der Mindestlohn für mehr als 12 Monate im Jahr gezahlt wird (wie Griechenland, Spanien und Portugal, wo er für 14 Monate pro Jahr gezahlt wird), eine Bereinigung der Daten vorgenommen, um diese Zahlungen zu berücksichtigen.
Die Daten zu nationalen Mindestlöhnen werden an Eurostat in nationaler Währung übermittelt. Für die Länder außerhalb des Euro-Raums werden die Mindestlöhne in den Landeswährungen in Euro umgerechnet, indem der monatliche Wechselkurs vom Ende des vorherigen Monats verwendet wird (z. B. wurde der Wechselkurs vom Dezember 2012 für die Mindestlöhne vom 1. Januar 2013 verwendet).
Zur Eliminierung der Unterschiede in den Preisniveaus zwischen den Ländern werden spezielle Umrechnungskurse, die Kaufkraftparitäten (KKP) verwendet. Die KKP für Konsumausgaben der privaten Haushalte in den einzelnen Ländern werden dazu verwendet, die in den nationalen Währungen ausgedrückten monatlichen Mindestlöhne (in Euro angegebene Reihen für die Länder des Euro-Raums) in eine künstliche gemeinsame Währungseinheit, den Kaufkraftstandard (KKS) umzuwandeln. Sind KKP für das Jahr 2013 noch nicht verfügbar, werden die Werte vom vorherigen Jahr verwendet und die Serien aktualisiert, sobald die KKP für 2013 vorliegen.
Die von der Datenerhebung nicht erfassten Länder
In Deutschland, Zypern und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, die nicht für alle bzw. nicht für die überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen gelten, sondern auf bestimmte Gruppen beschränkt sind, die beispielsweise nach Branchen oder Berufen definiert werden. Diese Länder sind von der Datenerhebung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Länder, in denen keine gesetzlichen nationalen Mindestlöhne festgelegt sind: Dänemark, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, Island, Norwegen und die Schweiz. In diesen Ländern werden die Löhne entweder zwischen Sozialpartnern ausgehandelt, auf Unternehmensebene oder auf der Ebene von Einzelverträgen festgelegt. In der Regel finden die Vereinbarungen auf sektoraler Ebene eine breite Anwendung und haben eine Erga-omnes-Geltung, womit sie praktisch Mindestlöhne darstellen.
Monatliche Mindestlöhne als Anteile der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste
Die für die Berechnung dieses Indikators verwendeten Daten zu Bruttomonatsverdiensten sollten die vom Arbeitgeber gezahlten Geld- und Sachleistungen vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung umfassen, beschränkt auf den mit jedem Arbeitsentgelt gezahlten Bruttoverdienst. Nicht standardmäßige Zahlungen, wie das 13. oder 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld usw. werden nicht berücksichtigt. Diese Definition lehnt sich an die Definition der Verdienststrukturerhebung (VSE) an.
Die Daten sollten sich auf die Abschnitte B-S von Nace Rev. 2 (Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen (mit Ausnahme der Aktivitäten von privaten Haushalten mit Hauspersonal und exterritorialen Organisationen und Körperschaften), auf Unternehmen aller Größenklassen und auf Vollzeitbeschäftigte beziehen. Der Bezugszeitraum ist das Durchschnittsjahr (falls nicht verfügbar, ein konkreter Monat).
Kontext
Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen „monatlichen“ Mindestlöhne. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes.
Mindestlöhne sind Bruttolöhne, d. h. Löhne vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. wobei die Abzüge von Land zu Land unterschiedlich sind. Die nationalen Mindestlöhne werden entweder gesetzlich festgelegt – oftmals nach Konsultationen der Sozialpartner – oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen.
Weitere Informationen von Eurostat
Veröffentlichungen
- Labour market statistics - Pocketbook – Ausgabe 2011 (auf Englisch)
- Minimum wages in January 2009 - Data in Focus 29/2009 (auf Englisch)
Haupttabellen
- Verdienste (t_earn)
- Mindestlöhne (tps00155)
Datenbank
- Verdienste (earn)
- Mindestlöhne (earn_minw)
- Monatliche Mindestlöhne – halbjährliche Daten (earn_mw_cur)
- Monatlicher Mindestlohn als Anteil der durchschnittlichen Monatsverdienste (%) - Nace Rev. 2 (ab 2008) (earn_mw_avgr2)
- Monatlicher Mindestlohn als Anteil der durchschnittlichen Monatsverdienste (%) - Nace Rev. 1.1 (1999-2009) (earn_mw_avgr1)
- Mindestlöhne (earn_minw)
Spezieller Bereich
Methodik / Metadaten
- Mindestlöhne (ESMS metadata file - earn_minw_esms)
Weblinks
- Eurofound - European Industrial Relations Observatory (EIRO) (auf Englisch)
- Internationale Arbeitsorganisation (ILO) (auf Englisch)
- OECD - Eurofound conference on wage developments, minimum wages and wage flexibility (auf Englisch)