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Statistiken zur Kriminalität

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Daten von September 2011. Neueste Daten: Weitere Informatonen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank

Die derzeit vorliegenden Statistiken der Europäischen Union (EU) über Kriminalität und Strafverfolgung spiegeln die unterschiedlichen Polizei- und Rechtssysteme in der Europäischen Union (EU) wider. Während die Entwicklung von Statistiken auf diesem Gebiet noch ganz am Anfang steht, wurde mit der Ausarbeitung eines Systems, das mehr Vergleichsmöglichkeiten bietet, bereits begonnen.

Bei Vergleichen zwischen den Kriminalitätsstatistiken der Mitgliedstaaten sollten keine direkten Vergleiche zwischen den Kriminalitätsraten der Länder für ein bestimmtes Jahr vorgenommen werden, vielmehr sollten im Idealfall die Entwicklungen im zeitlichen Verlauf zugrunde gelegt werden. Grund hierfür ist, dass die Darstellung der Daten durch verschiedene Faktoren beeinflusst sein kann, wie z. B. den Umfang der Kriminalisierung, die Effizienz der Strafjustizsysteme und die Praktiken der polizeilichen Erfassung. Zudem ist davon auszugehen, dass ein relativ hoher Anteil der Straftaten gar nicht erfasst wird.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Tabelle 1: Polizeibeamte, 1998-2008 - Quelle: Eurostat (crim_plce), (tps00001) und (demo_r_d2jan)
Tabelle 2: Polizeilich registrierte Kriminalität, 1998-2008
(in Tsd.) - Quelle: Eurostat (crim_gen)
Abbildung 1: Polizeilich registrierte Kriminalität, EU-27, 2005-2008
(2005=100) - Quelle: Eurostat (crim_gen)
Tabelle 3: Gefangenenpopulation, 1998-2008 - Quelle: Eurostat (crim_pris), (tps00001) und (demo_r_d2jan)

Im Jahr 2008 taten in der EU-27 rund 1,7 Millionen Polizeibeamte Dienst; dies bedeutet insgesamt gesehen einen Anstieg um 2,5 % gegenüber dem Stand von vor fünf Jahren (ausgenommen Bulgarien – siehe Tabelle 1). Bei der Größe der nationalen Polizeibehörden wurden in dem Zeitraum zwischen 1998 und 2008 beträchtliche Änderungen registriert: so wurde die Zahl der Polizeibeamten in allen baltischen Mitgliedstaaten um mehr als ein Fünftel verringert. Die Tschechische Republik (-4.0 %) und Österreich (-0.7 %) verzeichneten einen leichteren Rückgang der Zahl der Polizeibeamten. Auf der anderen Seite wurden die Polizeikräfte in Irland und Zypern um mindestens 20 % aufgestockt; auch in allen übrigen Mitgliedstaaten (soweit ungebrochene Zeitreihen verfügbar sind) wurde ein Anstieg der Polizeikräfte registriert.

Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2008 von den Polizeidienststellen in der EU-27 29 Millionen Straftaten erfasst (siehe Tabelle 2). Seit 2000 stieg die Zahl der registrierten Straftaten in der EU-27 bis zu einem Höchststand um das Jahr 2003, danach ging sie bis 2008 kontinuierlich zurück. Seit dem im Jahr 2003 für die EU verzeichneten Höchststand bis 2008 ist die Zahl der registrierten Straftaten in Polen, Malta sowie England und Wales (als Teil des Vereinigten Königreichs) um 20 % gesunken. In Abbildung 1 wird die Entwicklung der Zahl erfasster Straftaten zwischen 2005 und 2008 dargestellt: Am deutlichsten ging in diesem Zeitraum der Diebstahl von Kraftfahrzeugen zurück.

Die Gefangenenpopulation der EU-27 nahm in der Zeit zwischen 1998 und 2008 um 1,2 % pro Jahr zu und lag 2008 bei insgesamt fast 620 000 Strafgefangenen; dies entspricht einem Anteil von 124 Gefangenen pro 100 000 Einwohner. Im Verhältnis zur Bevölkerung waren in den baltischen Mitgliedstaaten und Polen 2008 mit mehr als 200 Gefangenen pro 100 000 Einwohner die größten Gefangenenpopulationen zu verzeichnen. Die relative Zahl der Gefangenen in der Tschechischen Republik lag knapp unterhalb dieses Werts. Am anderen Ende der Skala rangierten die nordischen Länder Dänemark, Finnland und Schweden (sowie die Nichtmitgliedstaaten Island und Norwegen – Daten für beide Länder: 2007), Slowenien und Irland mit jeweils weniger als 75 Gefangenen pro 100 000 Einwohner im Jahr 2008. Die Schweiz lag knapp oberhalb dieses Wertes (siehe Tabelle 3).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Zum Themenbereich Kriminalität und Strafjustizsysteme veröffentlicht Eurostat seit 1950 Daten über die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Straftaten und seit 1993 Daten über bestimmte Straftatbestände. Darüber hinaus enthält die Datenbank Statistiken über die Zahl der Strafgefangenen ab dem Jahr 1987 und über die Zahl der Polizeibeamten ab dem Jahr 1993. Für das Vereinigte Königreich werden die Zahlen separat für die getrennten Rechtssysteme von England und Wales, Schottland und Nordirland gemeldet.

Länderübergreifende Vergleiche der Kriminalitätsstatistiken können durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie z. B.:

  • die verschiedenen Rechts- und Strafverfolgungssysteme;
  • die Häufigkeit, mit der Straftaten der Polizei gemeldet und von ihr registriert werden;
  • den Punkt, an dem eine Straftat erfasst wird (z. B. zum Zeitpunkt der Anzeige bei der Polizei, bei der Ermittlung von Strafverdächtigen usw.);
  • die Regeln für die Zählung von Mehrfachstraftaten;
  • die Arten von Straftaten, die in den kriminalstatistischen Gesamtwerten enthalten sind.

Die vorgestellten Informationen sind daher mit der gebotenen Vorsicht zu werten.

Auch die Angaben über die Gefangenenpopulation können durch viele Faktoren beeinflusst werden, u. a. durch:

  • die Zahl der von den Gerichten behandelten Fälle;
  • den Prozentsatz der Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden;
  • die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen; die Zahl der Untersuchungsgefangenen;
  • den Erhebungszeitpunkt (insbesondere in Ländern, in denen Amnestien gewährt werden oder sonstige Möglichkeiten einer vorzeitigen oder bedingten Haftentlassung bestehen).

Die Gefangenenpopulation wird gemessen als Gesamtzahl der volljährigen und jugendlichen Strafgefangenen (einschließlich Untersuchungshäftlinge) zum 1. September eines jeden Jahres. Die Gefangenenpopulation umfasst Straftäter in Einrichtungen der Gefängnisverwaltung und sonstigen Einrichtungen wie Jugendstrafvollzugsanstalten, Einrichtungen für Drogenabhängige und psychiatrischen oder anderen Krankenhäusern.

Da davon auszugehen ist, dass das Erfassungssystem eines Landes im Laufe der Zeit weitgehend unverändert bleibt, sollten Vergleiche generell auf der Grundlage von Trends und nicht von Niveaus vorgenommen werden. Es ist jedoch mit einer größeren Zahl von Brüchen in den Zeitreihen und anderen Änderungen in den Bereichen der Methodik/Definition zu rechnen.

Kontext

Durch die schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen in der EU wurde die Freizügigkeit für die Bürger Europas erheblich erleichtert, allerdings ist es auch für Straftäter leichter geworden, über Landesgrenzen hinweg zu operieren, insbesondere weil die Reichweite der Strafverfolgungsbehörden und Strafjustizsysteme im Allgemeinen auf die Hoheitsgebiete der einzelnen Mitgliedstaaten begrenzt bleibt.

Mit der Annahme des Vertrags von Amsterdam hat sich die EU zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen. Dieses Ziel wurde 2004 mit dem Haager Programm weiterentwickelt, in dem zehn Schwerpunkte vorgegeben wurden: Stärkung der Grundrechte und der Unionsbürgerschaft; Bekämpfung des Terrorismus; ein ausgewogenes Konzept zur Steuerung der Migrationsströme; integrierter Schutz an den Außengrenzen der Union; Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens; Maximierung der positiven Auswirkungen der Einwanderung; Datenschutz und Informationsaustausch im richtigen Verhältnis; Ausarbeitung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; ein leistungsfähiger europäischer Rechtsraum für alle und gemeinsame Ausübung von Verantwortung und Solidarität.

Im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Harmonisierung und Entwicklung der Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung einigten sich die EU Mitgliedstaaten auf eine Angleichung der Definitionen für Straftaten und der Höhe der Strafen für bestimmte Arten von Straftaten. Darüber hinaus soll die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen der nationalen Gerichte zu einem Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen werden. Hierzu wurde bereits eine Reihe von Instrumenten entwickelt, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Praxis erleichtern.

Mit Blick auf die polizeiliche Zusammenarbeit ist die EU bestrebt, den Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten Zugang zu einschlägigen Informationen (wie DNA-, Fingerabdruck-, Kraftfahrzeugzulassungs- und Einwanderungsdatenbanken) zu gewähren und die Zusammenarbeit der Polizeibehörden innerhalb eines einheitlichen Rahmens für den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern. Der Zugang zu Informationen ist durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt, darunter die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung, die schwedische Initiative – der Rahmenbeschluss 2006/960/JI, der Prümer Beschluss – Beschluss 2008/615/JI des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 über das Visa-Informationssystem und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten (VIS-Verordung).

Die polizeiliche Zusammenarbeit wird durch Rechtsvorschriften wie den Rahmenbeschluss Nr. 2002/465/JI des Rates über gemeinsame Ermittlungsgruppen und den Beschluss Nr. 2008/617/JI des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten gefördert. Daneben wurden verschiedene Organisationen und Einrichtungen gebildet, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Strafverfolgungsbehörden erleichtern, wie die Europäische Polizeiakademie (CEPOL), das Europäische Polizeiamt (Europol) oder die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex). Außerdem beteiligt sich die EU über Programme wie das Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ ([http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32007D0125:DE:NOT Beschluss Nr. 2007/125/JI des Rates) an einer Vielzahl nationaler und multinationaler Projekte.

Die ersten Schritte zu einem System für Statistiken über Kriminalität und Strafverfolgung, das bessere Vergleichsmöglichkeiten bietet, wurden in der Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM(2006) 437) mit dem Titel „Entwicklung einer umfassenden und kohärenten EU-Strategie zur Messung von Kriminalität und Strafverfolgung – EU-Aktionsplan 2006-2010“ dargestellt. Während kurzfristig das Ziel verfolgt wird, die verfügbaren nationalen Statistiken zusammenzustellen und auf ihre Qualität hin zu überprüfen, sieht die Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission die längerfristige Perspektive in einer engen Zusammenarbeit mit Eurostat zur Entwicklung einer harmonisierten Methodik für EU weit einheitliche Statistiken, die Vergleiche von Struktur und Trends der Kriminalität unter den Mitgliedstaaten ermöglichen.

Besondere Forschritte wurden bei der Erhebung statistischer Daten über die Polizeibehörden und bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen Erhebung zur Viktimisierung erzielt. Die Erhebung von Daten über Geldwäsche wurde zwischenzeitlich auf den Weg gebracht; zu den weiteren Schwerpunkten gehören Informationen über die Bereiche Menschenhandel, Korruption und Computerkriminalität. Darüber hinaus wurde Ende 2011 eine Piloterhebung zur Ermittlung des Umfangs und der Auswirkungen gegen Unternehmen gerichteter Straftaten eingeleitet.


Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Datenbank

Polizeilich registrierte Kriminalität (crim_gen)
Polizeilich registrierte Kriminalität: Tötungsdelikte in Städten (crim_hom_city)
Polizeilich registrierte Kriminalität: Zeitreihe (Straftaten insgesamt) 1950-2000 (crim_hist)
Polizeibeamte (crim_plce)(crim_plce)
Zahl der Gefangenen (crim_pris)(crim_pris)
Zahl der Gefangenen: Zeitreihe 1987-2000 (crim_pris_hist)

Spezieller Bereich

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Methodik / Metadaten

Weitere Informationen

Weblinks

Siehe auch