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Archive:Statistiken über Mindestlöhne

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Datenauszug vom Februar 2017. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Juni 2018. Die englische Version ist aktueller.
Abbildung 1: Mindestlöhne, Januar 2008 und 2017
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)
Abbildung 2: Mindestlöhne, Januar 2017
(in KKS pro Monat)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)
Abbildung 3: Mindestlöhne, bezogen auf die Median-Bruttomonatsverdienste, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (earn_ses_monthly) und (earn_mw_cur)
Abbildung 4: Anteil der Beschäftigten mit einem Verdienst unter 105 % des monatlichen Mindestlohns, Oktober 2010 und 2014
(in %)
Quelle: Eurostat, Verdienststrukturerhebung 2014 und Mindestlöhne; die Berechnung wurde eigens für diese Veröffentlichung vorgenommen; die Daten sind in der Online-Datenbank von Eurostat nicht verfügbar

In diesem Artikel wird aufgezeigt, dass hinsichtlich der Höhe der Mindestlöhne erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bestehen; darüber hinaus werden Vergleiche zur Lage in den Kandidatenländern und den Vereinigten Staaten angestellt.

Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen Mindestlöhne. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes. Die nationalen Mindestlöhne werden entweder gesetzlich, häufig nach Konsultation der Sozialpartner, oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen festgelegt.

Mindestlöhne werden grundsätzlich als monatliche Bruttolöhne ausgewiesen, d. h. vor Abzug der vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, wobei die Abzüge von Land zu Land unterschiedlich hoch sind.

Daten zu nationalen Mindestlöhnen werden von Eurostat halbjährlich veröffentlicht. Sie stellen die Situation zum 1. Januar und zum 1. Juli des jeweiligen Jahres dar. Dies hat zur Folge, dass Änderungen der Mindestlöhne, die zwischen den beiden Zeitpunkten eingeführt werden, erst in der nachfolgenden halbjährlichen Veröffentlichung berücksichtigt werden.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Bandbreite der nationalen Mindestlöhne

Im Januar 2017 reichte die Bandbreite der monatlichen Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten von 235 EUR bis 1999 EUR

Im Januar 2017 gab es in 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten (die Ausnahmen waren Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) sowie in allen Kandidatenländern (Montenegro, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Serbien und Türkei) nationale Mindestlöhne. Zum 1. Januar 2017 waren die monatlichen Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich: Sie reichten von 235 EUR in Bulgarien bis 1999 EUR in Luxemburg (siehe Abbildung 1).

2017 waren die Mindestlöhne (in Euro) in jedem EU-Mitgliedstaat mit einem nationalen Mindestlohn höher als 2008; nur in Griechenland waren sie 14 % niedriger. Von 2008 bis 2017 haben sich die Mindestlöhne in Bulgarien (Anstieg um 109 %) und Rumänien (99 %) etwa verdoppelt. Auch in der Slowakei (80 %) und den drei baltischen Mitgliedstaaten Estland (69 %), Lettland (65 %) und Litauen (64 %) waren beträchtliche Zuwächse zu verzeichnen.

Von den Kandidatenländern hatte 2008 nur die Türkei einen nationalen Mindestlohn; von 354 EUR im Januar 2008 ist er bis 2017 um 35 % gestiegen.

Anhand der nationalen monatlichen Bruttomindestlöhne (in Euro) lassen sich die in dieser Datenerhebung erfassten EU-Mitgliedstaaten drei Ländergruppen zuordnen. Nicht-Mitgliedstaaten sind in Abbildung 1 als separate Gruppe aufgeführt.

  • Gruppe 1, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2017 unter 500 EUR monatlich betrugen, umfasste die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Rumänien, Lettland, Litauen, die Tschechische Republik, Ungarn, Kroatien, Slowakei, Polen und Estland; ihre nationalen Mindestlöhne lagen zwischen 235 EUR in Bulgarien und 470 EUR in Estland.
  • Gruppe 2, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2017 über 500 EUR, aber unter 1000 EUR monatlich betrugen, umfasste die EU-Mitgliedstaaten Portugal, Griechenland, Malta, Slowenien und Spanien; ihre nationalen Mindestlöhne lagen zwischen 650 EUR in Portugal und 826 EUR in Spanien.
  • Gruppe 3, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2017 über 1000 EUR monatlich betrugen, umfasste die EU-Mitgliedstaaten Vereinigtes Königreich, Frankreich, Deutschland, Belgien, die Niederlande, Irland und Luxemburg; ihre nationalen Mindestlöhne lagen zwischen 1397 EUR im Vereinigten Königreich und 1999 EUR in Luxemburg.
  • In allen Kandidatenländern entsprachen die Mindestlöhne denen der Gruppe 1, von 155 EUR in Albanien bis 479 EUR in der Türkei. Die Vereinigten Staaten (mit einem nationalen Mindestlohn von 1192 EUR monatlich) waren Gruppe 3 zuzurechnen.

Für die EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets, in denen es Mindestlöhne gibt (Bulgarien, Tschechische Republik, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien und Vereinigtes Königreich), sowie für die Kandidatenländer und die Vereinigten Staaten wird die Höhe der Mindestlöhne in Euro und die entsprechende Rangfolge von den Wechselkursen zwischen den nationalen Währungen und dem Euro beeinflusst.

Mindestlöhne ausgedrückt in Kaufkraftstandards

Die Kluft zwischen den Mindestlöhnen der einzelnen Länder war deutlich geringer, wenn die Unterschiede im Preisniveau berücksichtigt wurden

In Abbildung 2 werden die Bruttomindestlöhne unter Berücksichtigung der Unterschiede im Preisniveau verglichen, indem Kaufkraftstandards (KKS) für die Konsumausgaben der privaten Haushalte herangezogen werden. Erwartungsgemäß verringern sich die Differenzen zwischen den einzelnen Ländern durch die Bereinigung der Unterschiede im Preisniveau. Anhand der Höhe der nationalen monatlichen Bruttomindestlöhne in KKS lassen sich die EU-Mitgliedstaaten, die in dieser Datenerhebung erfasst sind, drei Gruppen zuordnen; auch hier werden Nicht-Mitgliedstaaten in Abbildung 2. als separate Gruppe aufgeführt.

  • Gruppe 1, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2017 unter 560 KKS betrugen, umfasste die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Rumänien und Lettland; ihre nationalen Mindestlöhne lagen zwischen 501 KKS in Bulgarien und 553 KKS in Lettland.
  • Gruppe 2, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2017 über 560 KKS, aber unter 1050 KKS betrugen, umfasste 12 EU-Mitgliedstaaten: Litauen, die Tschechische Republik, Estland, Slowakei, Kroatien, Ungarn, Portugal, Griechenland, Polen, Spanien, Malta und Slowenien; ihre nationalen Mindestlöhne lagen zwischen 625 KKS in Litauen und 1012 KKS in Slowenien.
  • Gruppe 3, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2017 über 1050 KKS betrugen, umfasste die EU-Mitgliedstaaten Vereinigtes Königreich, Irland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Deutschland und Luxemburg; ihre nationalen Mindestlöhne lagen zwischen 1236 KKS im Vereinigten Königreich und 1659 KKS in Luxemburg.
  • In den vier übrigen Kandidatenländern mit Ausnahme der Türkei entsprachen die Mindestlöhne in KKS denen der Gruppe 1; sie betrugen zwischen 337 KKS in Albanien und 537 KKS in Montenegro. Sowohl in der Türkei (mit einem nationalen Mindestlohn von 962 KKS) als auch in den Vereinigten Staaten (1033 KKS) entsprachen die Mindestlöhne in KKS denen der Gruppe 2.

Die EU-Mitgliedstaaten in Gruppe 1, die in Euro ausgedrückt relativ niedrige Mindestlöhne aufweisen, haben in der Regel ein niedrigeres Preisniveau und somit auch relativ höhere Mindestlöhne, wenn diese in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt werden. Auf der anderen Seite weisen Mitgliedstaaten in Gruppe 3 mit relativ hohen Mindestlöhnen in Euro zumeist höhere Preisniveaus auf, und ihre Mindestlöhne in KKS fallen im Allgemeinen niedriger aus. Diese Bereinigung um Preisniveauunterschiede sorgt dafür, dass sich die deutlichen Diskrepanzen zwischen den drei anhand der Mindestlöhne in Euro gebildeten Ländergruppen zum Teil verringern.

Während die Unterschiede zwischen den Mindestlöhnen der EU-Mitgliedstaaten in Euro ausgedrückt eine Größenordnung von 1:8,5 erreichen (d. h. der höchste Mindestlohn in Euro war 8,5-mal höher als der niedrigste), betragen sie in KKS ausgedrückt nur noch 1:3,3 (der höchste Mindestlohn in KKS war 3,3-mal höher als der niedrigste). In den EU-Mitgliedstaaten bewegten sich die monatlichen Mindestlöhne im Januar 2017 zwischen 501 KKS in Bulgarien und 1659 KKS in Luxemburg.

Vergleicht man die Rangfolge der Länder nach dem Mindestlohn in Euro und in KKS, so verschiebt sich infolge der Bereinigung der Unterschiede im Preisniveau die Position einiger Länder nach oben oder nach unten. Für diese Analyse wurden die EU-Mitgliedstaaten und die Nicht-Mitgliedstaaten aus Abbildung 1 und 2 in einer Rangliste zusammengeführt. Bei der Angabe der Mindestlöhne in KKS sind Estland und Irland um vier, Spanien um drei, Griechenland und Portugal um zwei Positionen und Bulgarien, die Niederlande, die Slowakei, Montenegro und Serbien um jeweils eine Position zurückgefallen. Aufgestiegen in der Rangliste nach Bereinigung der Unterschiede im Preisniveau sind dagegen die Türkei (um vier Positionen), Deutschland, Ungarn und Polen (um drei Positionen), die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (um zwei Positionen) sowie Belgien, Frankreich, Kroatien, Rumänien und Slowenien um jeweils eine Position. Die Position der übrigen Staaten blieb unverändert, wenn ihre Mindestlöhne statt in KKS in Euro ausgedrückt wurden.

Mindestlohnniveaus im Verhältnis zu den Median-Bruttomonatsverdiensten

Abbildung 3 zeigt das Verhältnis der nationalen Bruttomindestlöhne der einzelnen Länder zum Median der Bruttomonatsverdienste.

Herangezogen wurden die in Euro ausgedrückten nationalen Mindestlöhne zum 1. Januar 2014. Ferner wurde ihr Anteil am Median der Bruttomonatsverdienste gemäß der Verdienststrukturerhebung (VSE 2014) berechnet. Im Januar 2014 machten die Bruttomindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten zwischen 39,4 % und 63,7 % des Medians der Bruttomonatsverdienste 2014 aus.

Anteil der Mindestlohnempfänger

Hinsichtlich des Anteils der Mindestlohnempfänger an den Beschäftigten insgesamt bestehen zuweilen beachtliche Unterschiede. Eine Schätzung der Höhe dieser Anteile kann anhand der Zusammenführung von Mikrodaten aus der jüngsten vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) und der Daten über die zum damaligen Zeitpunkt (die letzten VSE fanden im Oktober 2010 und 2014 statt) geltenden Mindestlöhne vorgenommen werden (siehe Abbildung 4). Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Schätzung auf vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Alter von mindestens 21 Jahren beschränkt, die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten tätig waren, wobei der Bereich öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (NACE Rev. 2 Abschnitt O) ausgeklammert wurde. Außerdem blieben Vergütungen für Überstunden und Schichtarbeit bei der Berechnung der Monatsverdienste anhand der Verdienststrukturerhebung unberücksichtigt.

Im Oktober 2014 betrug in sieben der EU-Mitgliedstaaten, in denen ein Mindestlohn galt, der Anteil der Beschäftigten mit einem Verdienst unter 105 % des nationalen Mindestlohns mehr als 7,0 %: in Slowenien (19,1 %), Rumänien (14,3 %), Polen (11,5 %), Frankreich und Litauen (beide 9,5 %), Bulgarien (8,8 %) und Lettland (7,9 %). Spanien (0,2 %) hatte den niedrigsten Anteil Beschäftigter mit einem Verdienst von weniger als 105 % des nationalen Mindestlohns; in den übrigen zehn Mitgliedstaaten betrug dieser Anteil zwischen 2,3 % (Tschechische Republik) und 6,1 % (Luxemburg).

Entwicklung des Anteils der Mindestlohnempfänger

Von 2010 bis 2014 stieg der Anteil der Beschäftigten, die weniger als 105 % des nationalen Mindestlohns verdienten, um mehr als 2 Prozentpunkte in Rumänien (9,9 Prozentpunkte) und Bulgarien (5,4 Prozentpunkte). Ein Rückgang um mehr als 2 Prozentpunkte war dagegen in Irland (-5,2 Prozentpunkte) Litauen (-4,2), Luxemburg (-4,1), Lettland (-3,9) und der Slowakei (-2,2) zu verzeichnen.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Nationale monatliche Mindestlöhne

Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen monatlichen Mindestlöhne. Sie stellen die Situation zum 1. Januar und zum 1. Juli des jeweiligen Jahres dar. Die nationalen Mindestlöhne werden auf Stunden-, Wochen- oder Monatsbasis festgelegt; dies geschieht entweder gesetzlich (durch den Staat), häufig nach Konsultation der Sozialpartner, oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes. Gemeldet werden die Bruttolöhne. Ein vollständiger Datensatz mit länderspezifischen Informationen zu den nationalen Mindestlöhnen steht im Anhang unter Metadaten (auf Englisch) zur Verfügung.

Für die Länder, in denen die nationalen Mindestlöhne nicht als Bruttobeträge festgelegt werden, wird der Nettowert hochgerechnet, um die anfallenden Steuern zu berücksichtigen. Dies gilt für Montenegro und Serbien.

Für die Länder, in denen die nationalen Mindestlöhne nicht auf Monatsbasis (sondern beispielsweise auf Stunden- oder Wochenbasis) festgelegt werden, werden die entsprechenden Sätze anhand von Umrechnungsfaktoren, die von den Ländern übermittelt werden, in monatliche Mindestlöhne umgerechnet:

Deutschland: (Stundensatz x 39,1 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate (die Angabe von 39,1 Stunden bezieht sich auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in Wirtschaftszweigen der NACE Rev. 2 Abschnitte B bis S; dieser Wert ergibt sich aus der vierteljährlichen Verdiensterhebung);

Irland: (Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate;

Frankreich: Daten von Januar 1999 bis Juli 2005: (Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate; Daten ab Januar 2005: (Stundensatz x 35 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate;

Malta: (Wochensatz x 52 Wochen) / 12 Monate;

Vereinigtes Königreich: (Stundensatz x mittlere Basis-Wochenstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte aller Wirtschaftszweige x 52,18 Wochen) / 12 Monate;

Vereinigte Staaten: (Stundensatz x 40 Stunden x 52 Wochen) / 12 Monate.

In Serbien wird der nationale Mindestlohn in Nettostunden festgelegt. Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel: (Nettostundensatz x 40 Stunden x 52,2 Wochen) / 12 Monate. Das Ergebnis wird dann anhand der geltenden Steuersätze in einen Bruttolohn umgerechnet.

Außerdem wird für Länder, in denen der Mindestlohn für mehr als 12 Monate im Jahr gezahlt wird (wie Griechenland, Spanien und Portugal, wo er für 14 Monate pro Jahr gezahlt wird), eine Bereinigung der Daten vorgenommen, um diese Zahlungen zu berücksichtigen.

Daten zu nationalen Mindestlöhnen werden Eurostat in der Landeswährung übermittelt. Für die Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets werden die in Landeswährung übermittelten Mindestlöhne anhand des monatlichen Wechselkurses vom Ende des vorherigen Monats in Euro umgerechnet (so wurde für die Berechnung der Mindestlöhne in Euro zum 1. Januar 2017 der Wechselkurs vom Dezember 2016 herangezogen).

Um die Unterschiede in den Preisniveaus zwischen den Ländern auszugleichen, werden spezielle Umrechnungskurse, sogenannte Kaufkraftparitäten (KKP), verwendet. Anhand der KKP für Konsumausgaben der privaten Haushalte in den einzelnen Ländern werden die in Euro oder in der Landeswährung ausgedrückten monatlichen Mindestlöhne in eine künstliche gemeinsame Währungseinheit, den Kaufkraftstandard (KKS), umgerechnet. Falls die Kaufkraftparitäten für den letzten Berichtszeitraum noch nicht verfügbar sind, werden stattdessen die KKP des Vorjahres herangezogen, und die Reihen werden aktualisiert, sobald die jüngsten KKP vorliegen.

In den Statistiken über Mindestlöhne nicht erfasste Länder

In Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden sowie den EFTA-Staaten Island, Norwegen und Schweiz gab es zum 1. Januar 2017 keine nationalen Mindestlöhne. In Zypern legt die Regierung Mindestlöhne für bestimmte Berufe fest. In Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden sowie in Island, Norwegen und der Schweiz werden in bestimmten Branchen Mindestlöhne im Rahmen von Tarifverträgen festgelegt.

Median-Bruttomonatsverdienste

Grundlage für die Daten zum Median der Bruttomonatsverdienste sind die zuletzt erhobenen Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) von 2014 (die VSE wird alle vier Jahre durchgeführt). Daten zu den Median-Bruttomonatsverdiensten beziehen sich auf alle Beschäftigten (ohne Auszubildende) in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen ohne die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (NACE Rev. 2 Abschnitt A) sowie öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (NACE Rev. 2 Abschnitt O). Der Median-Verdienst ist die Verdienststufe, die die Gesamtheit der Beschäftigten in zwei Hälften teilt: Die eine Hälfte verdient mehr, die andere weniger als den Median-Verdienst. Der Bruttomonatsverdienst bezieht sich auf die Löhne und Gehälter der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten im Berichtsmonat (im Allgemeinen Oktober 2014) vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die Löhne und Gehälter beinhalten auch sämtliche Vergütungen für Überstunden, Schichtarbeit, Zulagen, Zuschläge, Provisionen usw. Die Bruttomonatsverdienste von Teilzeitbeschäftigten wurden in Vollzeiteinheiten umgerechnet, bevor sie wie die Verdienste von Vollzeitbeschäftigten in die Durchschnittsberechnung einbezogen wurden. Nimmt man die Teilzeitbeschäftigten aus der Berechnung der Median-Bruttomonatsverdienste aus, verändert sich das Verhältnis Mindestlöhne/Median-Verdienste um mehr als 5 Prozentpunkte in den Niederlanden (49 % statt 56 %), in Deutschland (47 % statt 53 %) und im Vereinigten Königreich (44 % statt 49 %).

Daten aus Ländern außerhalb des Euroraums wurden anhand der durchschnittlichen Wechselkurse von 2014 in Euro umgerechnet. Die länderspezifische Verteilung der Wirtschaftszweige hinsichtlich der nationalen Mindestlöhne im Verhältnis zu den durchschnittlichen Monatsverdiensten sind im Anhang im Rahmen der Metadaten verfügbar.

Kontext

In einigen Gründungsmitgliedstaaten wird Niedriglohnempfängern schon seit Langem ein nationaler Mindestlohn garantiert. Andere Mitgliedstaaten wie Deutschland, Irland und das Vereinigte Königreich sowie viele der Länder, die der EU seit 2004 beigetreten sind, haben dagegen erst in jüngster Zeit gesetzliche Vorschriften zum Mindestlohn erlassen; in sechs der 28 Mitgliedstaaten gab es zum 1. Januar 2017 keinen nationalen Mindestlohn.

In den meisten europäischen Ländern waren die letzten Jahre von relativ geringen Lohnsteigerungen geprägt (Lohnzurückhaltung), und viele Arbeitnehmervertretungen beklagten einen Rückgang der Kaufkraft und ein Absinken des allgemeinen Lebensstandards. Einige Politiker, Arbeitnehmervertreter, Interessengruppen und Kommentatoren befürworten die Idee eines „europäischen Mindestlohnes“ oder nationaler Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die nationalen Mindestlöhne werden nicht unbedingt jedes Jahr angepasst, und nicht immer hat ihre Anpassung eine Anhebung des Mindestlohns zur Folge. So führten in Griechenland die von der Regierung ergriffenen Sparmaßnahmen im Jahr 2012 zu einem Absinken der Mindestlöhne. Damals wurde der nationale Tarifvertrag in Griechenland ausgesetzt; seitdem wird der nationale Mindestlohn von der Regierung festgelegt.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Mindestlöhne (tps00155)

Datenbank

Mindestlöhne (earn_minw)
Monatliche Mindestlöhne — halbjährliche Daten (earn_mw_cur)
Monatlicher Mindestlohn als Anteil der durchschnittlichen Monatsverdienste (%) — NACE Rev. 2 (ab 2008) (earn_mw_avgr2)
Monatlicher Mindestlohn als Anteil der durchschnittlichen Monatsverdienste (%) — NACE Rev. 1.1 (1999-2009) (earn_mw_avgr1)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

  • Minimum wages (ESMS metadata file — earn_minw_esms) (auf Englisch)

Quelldaten für die Abbildungen (MS Excel)

Weblinks