Statistics Explained

Archive:Umweltsteuern

Revision as of 11:22, 21 April 2016 by Piirtju (talk | contribs)
Datenauszug vom Juni 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: September 2016.

Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umweltsteuern in der Europäischen Union (EU). Nach der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ist eine Umweltsteuer eine Steuer, deren Bemessungsgrundlage eine physische Einheit (oder eine Ersatzgröße einer physischen Einheit) von etwas ist, das nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt hat, und die im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) als Steuer gekennzeichnet ist. In den europäischen Statistiken werden vier Steuerarten für die Bereiche Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen unterschieden; die Mehrwertsteuer (MwSt.) fällt nicht unter die Definition von Umweltsteuern.

Tabelle 1: Einnahmen aus Umweltsteuern, nach Steuerart, EU-28, 2013
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 1: Einnahmen aus Umweltsteuern, nach Steuerart, EU-28, 2006–13 (1)
(in Mrd. EUR)
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 2: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, EU-28, 2006–13 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 3: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, 2013 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 4: Umweltsteuern, nach Steuerart, 2013 (1)
(in % der Umweltsteuern insgesamt)
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 5: Energiesteuern, nach Wirtschaftstätigkeit, 2012 (1)
(in % des Energiesteueraufkommens)
Quelle: Eurostat (env_ac_taxind2)
Abbildung 6: Verkehrssteuern, nach Wirtschaftstätigkeit, 2012 (1)
(in % des Verkehrssteueraufkommens)
Quelle: Eurostat (env_ac_taxind2)
Abbildung 7: Implizierter Energiesteuersatz
(deflationiert), EU-28, 2006–13 (1)
(EUR pro Tonne Rohöleinheiten)
Quelle: Eurostat (tsdcc360)

Umweltsteuern werden zunehmend zur Beeinflussung des Verhaltens der Wirtschaftsteilnehmer – seien es Produzenten oder Verbraucher – eingesetzt. Zudem stellen diese Steuern eine Einnahmequelle dar, die für die weitere Förderung des Umweltschutzes genutzt werden kann.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Umweltsteuern in der EU

Die Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt in der EU-28 beliefen sich 2013 auf 331 Mrd. EUR; diese Summe entspricht 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 6,3 % der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben (siehe Tabelle 1).

Von 2006 bis 2013 stieg das Umweltsteueraufkommen insgesamt in der EU um durchschnittlich 1,6 % pro Jahr (zu laufenden Preisen). Im Jahr 2013 lag das Umweltsteueraufkommen gut 35,5 Mrd. EUR über dem von 2006 (siehe Abbildung 1). Ab 2008 kam es jedoch im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu einem Wirtschaftsabschwung in der EU und damit 2008 und 2009 zu niedrigeren Steuereinnahmen. Ab 2010 nahm das Umweltsteueraufkommen wieder zu.

Während sich die Einnahmen aus Umweltsteuern seit 2009 in der EU-28 wertmäßig erhöhten, nahm der Anteil dieser Steuern im Verhältnis zum BIP und an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben ab (siehe Abbildung 2). Von 2006 bis 2008 sank der Anteil der Einnahmen aus Umweltsteuern am BIP in der EU-28 geringfügig von 2,4 % auf 2,3 %, da das Umweltsteueraufkommen langsamer zunahm als das Wirtschaftswachstum insgesamt. Im Jahr 2009 erhöhte sich der Anteil der Umweltsteuern aufgrund eines Rückgangs des BIP wieder, weil dieser stärker ausfiel als der bei den Umweltsteuereinnahmen. Nach 2009 verharrte das Umweltsteueraufkommen bezogen auf das BIP relativ stabil bei rund 2,4 %. Die Einnahmen aus Umweltsteuern als Anteil an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben gingen im Zeitraum 2006–2008 von 6,4 % auf 6,0 % zurück. Nach einer Erholung im Jahr 2009 blieb die Quote nahe 6,3 %.

Will man die Höhe von Umweltsteuern in europäischen Ländern vergleichen, ist bei der Analyse der Unterschiede Vorsicht geboten. So könnten beispielsweise geringe Umweltsteuereinnahmen entweder auf relativ niedrige Umweltsteuersätze hinweisen oder aus hohen Steuersätzen resultieren, die zu einem veränderten Verhalten der Hersteller und Verbraucher geführt haben. Andererseits könnten höhere Einnahmen aus Umweltsteuern dadurch entstehen, dass Gebietsfremde durch niedrige Steuersätze dazu bewogen werden, besteuerte Waren jenseits der Landesgrenze zu kaufen (wie im Falle von Benzin oder Diesel).

Abbildung 3 zeigt die Umweltsteuereinnahmen im Verhältnis sowohl zum BIP als auch zu den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben. Im Jahr 2013 überschritten die Umweltsteuern 10,0 % der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben in zwei EU-Mitgliedstaaten: Slowenien (10,5 %) und Bulgarien (10,2 %). Dahinter folgten Kroatien (9,6 %), Griechenland (9,4 %) und die Niederlande (9,0 %). Den höchsten BIP-Anteil erreichten die Umweltsteuereinnahmen in Dänemark mit 4,3 %, gefolgt von Slowenien (3,9 %), Kroatien und Italien (jeweils 3,5 %). Die niedrigsten Anteile verzeichneten diesbezüglich Litauen und Spanien mit jeweils unter 2,0 %.

Umweltsteuern nach Steuerart

Energiesteuern (die auch Steuern auf Kraftstoffe für den Wirtschaftszweig Verkehr beinhalten) stellten im Jahr 2013 mit 75,0 % den bei weitem größten Anteil an den gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-28 (siehe Abbildung 4). Diese Steuern waren in Litauen, Luxemburg und der Tschechischen Republik von besonders großer Bedeutung – ihr Anteil an den gesamten Umweltsteuereinnahmen belief sich hier auf über 90 %. Im Gegensatz dazu lag der Anteil der Energiesteuern in Malta und Norwegen bei knapp über 50 % der Umweltsteuereinnahmen.

Am zweitwichtigsten waren die Verkehrssteuern, die 2013 mit 20,1 % zu den gesamten Umweltsteuereinnahmen in der EU-28 beitrugen. Die relative Bedeutung dieser Steuern war jedoch in Norwegen (44,6 % der gesamten Umweltsteuereinnahmen) und Malta (43,6 %) deutlich höher; die kleinsten Anteile der Verkehrssteuern an den Gesamteinnahmen aus Umweltsteuern wurden (mit weniger als 3,0 %) in Litauen und Estland festgestellt.

Die Steuern auf Umweltverschmutzung und die Ressourcensteuern machten 2013 einen vergleichsweise geringen Anteil (4,9 %) der gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-28 aus. Diese Steuerart wurde nunmehr in den meisten europäischen Ländern eingeführt. Allerdings wurden in Kroatien (18,5 %), in der Slowakei (15,3 %) und in den Niederlanden (13,0 %) wesentlich höhere Anteile der Steuern auf Umweltverschmutzung und der Ressourcensteuern festgestellt. In einigen EU-Mitgliedstaaten werden dagegen keine Steuern dieser Art erhoben. Der Grund dafür können besondere Gegebenheiten bei der Handhabung von Wasser- und Abwasserabgaben sein, die möglicherweise auf andere Weise als durch Steuern erhoben werden.

Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit

In den EU-Mitgliedstaaten, für die Daten für 2012 nach Wirtschaftstätigkeit vorliegen (siehe Abbildung 5), wurde die Hälfte (50 %) der vom Staat insgesamt eingenommenen Energiesteuern von Unternehmen entrichtet, während der Beitrag der privaten Haushalte auf 48 % anstieg. Der Rest (2 %) entfiel auf Gebietsfremde. In Luxemburg erhöhte sich der Anteil der von Gebietsfremden entrichteten Energiesteuern am Gesamtaufkommen dieser Steuerart auf 35,0 %, was vor allem auf den Kauf von Benzin und Diesel zurückzuführen war.

Bei den Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, war der Anteil der von privaten Haushalten entrichteten Energiesteuern am höchsten in Slowenien (74 %), Irland und Dänemark (jeweils 59 %). Die geringsten Anteile verzeichneten Malta (16 %) und die Tschechische Republik (20 %). Generell hatte die größte der in Abbildung 5 dargestellten Gruppen von Wirtschaftszweigen die höchsten Anteile an den Energiesteuereinnahmen von Unternehmen – es handelt sich um die Wirtschaftszweige Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen ohne Verkehr und Lagerei. Die Anteile dieser Gruppe von Wirtschaftszweigen bewegten sich im Bereich von 15 % bis 59 % der gesamten Energiesteuern. Auch die Anteile der Wirtschaftszweige Verkehr und Lagerei fielen unterschiedlich hoch aus und reichten von 5 % in Slowenien bis 30 % in Estland. Der Beitrag der Gruppe Land- und Forstwirtschaft, Fischerei zu den Energiesteuern insgesamt lag in den meisten EU-Mitgliedstaaten unter 3,0 %.

Der Anteil der von privaten Haushalten entrichteten Verkehrssteuern war im Allgemeinen wesentlich höher als der von Unternehmen: 70 % gegenüber 27 % im Durchschnitt in den EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen (siehe Abbildung 6). Das liegt daran, dass private Haushalte in den meisten EU-Ländern mehr zu den Einnahmen an Kraftfahrzeugsteuern beitragen als Unternehmen. In einigen Mitgliedstaaten entfiel auf die privaten Haushalte jedoch weniger als die Hälfte des Verkehrssteueraufkommens, nämlich in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Litauen und Malta.

Implizierter Energiesteuersatz

Der implizierte Energiesteuersatz ist definiert als der Quotient der Energiesteuereinnahmen und des Endenergieverbrauchs, jeweils für ein Kalenderjahr berechnet. Die Energiesteuereinnahmen werden in Euro zu konstanten Preisen erfasst (deflationiert mit dem Deflator der Endnachfrage), der Endenergieverbrauch wird in Tonnen Rohöleinheiten (t RÖE) gemessen; somit wird der implizierte Energiesteuersatz als Euro je Tonne Rohöleinheit (EUR je t RÖE) angegeben. Der implizierte Energiesteuersatz wird nicht von der Höhe der Bemessungsgrundlage beeinflusst und dient als Indikator für das effektive Ausmaß der Energiebesteuerung. Von 2006 bis 2013 stieg der implizierte Energiesteuersatz real um 11 % (d. h. nach Deflationierung der Energiesteuereinnahmen, zu Preisen des Jahres 2010), und zwar von 191,8 EUR je t RÖE auf 212,3 EUR je t RÖE. Allerdings waren in diesem Zeitraum auch zwei Dellen zu beobachten: Die erste 2008 war das Ergebnis gesunkener Energiesteuereinnahmen; die zweite 2010 resultierte aus einem deutlichen Anstieg des Energieverbrauchs (nach einem starken Rückgang 2009), der die Zunahme der Energiesteuereinnahmen in diesem Jahr noch übertraf.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Anhand von Tabelle 9 des Datenlieferprogramms des ESVG erhebt Eurostat Daten zu Umweltsteuern für vier Umweltsteuerarten (Steuern auf Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen), die anschließend validiert und veröffentlicht werden.

Eurostat erhebt zudem Daten über Umweltsteuern auf einer tieferen Gliederungsebene, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftstätigkeit. Diese jährliche Erhebung von Daten erfolgt seit 2013 in Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen. Eine Veröffentlichung von Eurostat mit dem Titel „Environmental taxes – a statistical guide“ (auf Englisch) bildet die methodische Grundlage für diese Datenerhebung.

Anhand von Daten über Umweltsteuern können der Einnahmestrom aus diesen Steuern sowie deren relative Bedeutung auf der Grundlage der Berechnung der jeweiligen Anteile im Verhältnis zum BIP oder an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben untersucht werden. Die Darstellung des Anteils im Verhältnis zum BIP hilft bei der Einschätzung der Höhe der Steuerlast. Die Darstellung des Anteils an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben ermöglicht die Ermittlung einer etwaigen Verschiebung hin zu Umweltsteuern, d. h. die Verlagerung von anderen Steuerarten (z. B. Abgaben auf das Arbeitseinkommen) auf Umweltsteuern.

Die Einnahmen aus Umweltsteuern können zudem nach den unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten gegliedert werden, für die Steuern entrichtet werden. Eurostat erhebt die Daten zu Umweltsteuern aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen anhand der NACE Rev. 2 und ergänzt diese durch Informationen zu privaten Haushalten und Gebietsfremden sowie durch die Kategorie „nicht zugeordnet“.

Bei der Interpretation zunehmender Einnahmen aus Umweltsteuern ist jedoch Vorsicht geboten. Die Zunahmen können einerseits auf die Einführung neuer Steuern oder die Erhöhung der Steuersätze, andererseits aber auch auf eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage, beispielsweise aufgrund eines höheren Verbrauchs an Energieerzeugnissen, zurückzuführen sein.

Satellitenkonten sind Konten, mit denen die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergänzt werden können. Sie wurden oder werden für zahlreiche Bereiche erstellt (z. B. Gesundheitswesen, Tourismus und Umwelt). Ein wichtiges Merkmal von Satellitenkonten oder Satellitensystemen besteht darin, dass die grundlegenden Konzepte und Klassifikationen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung beibehalten werden. Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen wurde am 6. Juli 2011 angenommen und im April 2014 geändert; damit wurde die Erhebung und Übermittlung von Daten über Umweltsteuern ab 2013 verpflichtend. Die Verordnung enthält Rahmenbedingungen für die Erstellung verschiedener Arten von Umweltkonten („Module“). Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten stellen eines der drei in der Verordnung (Anhang II) genannten Module dar.

Kontext

Wirtschaftspolitische Instrumente für die Begrenzung der Verschmutzung und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen gewinnen in der Umweltpolitik der EU-Mitgliedstaaten zunehmend an Bedeutung. Die Bandbreite der verfügbaren Instrumente umfasst unter anderem Umweltsteuern, gebühren und -abgaben, handelbare Genehmigungen, Pfandsysteme und Subventionen.

Umweltsteuern werden zunehmend zur Beeinflussung des Verhaltens der Wirtschaftsteilnehmer – seien es Produzenten oder Verbraucher – eingesetzt. Die EU hat diese Instrumente weiter ausgebaut, da sie eine flexible und kostengünstige Möglichkeit zur Stärkung des Verursacherprinzips und zur Erreichung umweltpolitischer Ziele darstellen. Der Einsatz wirtschaftlicher Instrumente für den Umweltschutz ist Bestandteil eines EU-Umweltaktionsprogramms für das Jahr 2020 – 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) (auf Englisch), der erneuerten EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (auf Englisch) und der Strategie Europa 2020.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Umweltsteuereinnahmen

Datenbank

Einnahmen aus Umweltsteuern (env_ac_tax)
Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit (NACE Rev. 2) (env_ac_taxind2)
Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit (NACE Rev. 1.1) (env_ac_taxind)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks