Statistiken zur Einkommensarmut
Datenauszug vom Mai 2020.
Aktualisierung des Artikels geplant: Oktober 2021.
Im Fokus
Die Armutsgefährdungsquote (nach sozialen Transfers) in der EU-27 lag im Jahr 2018 bei 16,8 % und blieb damit im Vergleich zu 2017 (16,9 %) nahezu unverändert.
Im Jahr 2018 überschritten 8,2 % der EU-27-Bevölkerung durch soziale Transfers die Armutsgefährungsschwelle.
Die 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten verfügbaren Einkommen in der EU-27 im Jahr 2018 erwirtschafteten 5,1-mal so viel Einkommen wie die 20 % mit dem geringsten verfügbaren Einkommen.
Armutsgefährdungsquote, 2018
In diesem Artikel werden aktuelle Statistiken zu monetärer Armut und Einkommensungleichheiten in der Europäischen Union (EU) analysiert. Länderübergreifende Vergleiche der Lebensstandards stützen sich häufig auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, das zur Messung von Reichtum und Wohlstand eines Landes in monetären Kategorien verwendet wird, indem die Gesamtgröße der Volkswirtschaft durch die Einwohnerzahl geteilt wird. Dieser Leitindikator liefert jedoch weder Informationen über die Einkommensverteilung innerhalb eines Landes noch über die nicht-monetären Faktoren, die eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Wohlbefindens der Bevölkerung spielen können.
Vollständiger Artikel
Armutsgefährdungsquote und -schwelle
Die Armutsgefährdungsquote (nach sozialen Transfers) in der EU-27 stieg zwischen 2010 (Beginn der Zeitreihe) und 2011 von 16,5 % auf 16,9 %. In den folgenden beiden Jahren blieb die Quote relativ stabil, bevor 2014 ein größerer Anstieg auf 17,3 % verzeichnet wurde. 2015 und 2016 waren geringere Anstiege zu beobachten (um 0,1 Prozentpunkte in jedem Jahr). Im Jahr 2017 wurde erstmals ein beträchtlicher Rückgang auf 16,9 % verzeichnet, und 2018 sank die Quote erneut moderat um 0,1 Prozentpunkte. Das heißt, dass die Armutsgefährdungsquote der EU-27 in den letzten beiden Jahren, für die Daten verfügbar sind, auf ein ähnliches Niveau wie zwischen 2011 und 2013 zurückgegangen ist.
Hinter dieser auf die EU-27 bezogenen Zahl, die als gewichteter Durchschnitt der nationalen Ergebnisse berechnet wird, verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 1). In den sieben Mitgliedstaaten Rumänien (23,5 %), Lettland (23,3 %), Litauen (22,9 %), Bulgarien (22,0 %), Estland (21,9 %), Spanien (21,5 %) und Italien (20,3 %) galt ein Fünftel der Bevölkerung oder mehr als armutsgefährdet. Gleiches galt für Serbien (24,3 %), Montenegro (23,6 %, Daten von 2017), die Türkei (22,2 %, Daten von 2017) und Nordmazedonien (21,9 %). Die niedrigsten Anteile an armutsgefährdeter Bevölkerung von allen Mitgliedstaaten wurden in Tschechien (9,6 %), Finnland (12,0 %) und der Slowakei (12,2 %) registriert, während Island (8,8 %, Daten von 2016) einen noch geringeren Anteil der von Armut bedrohten Bevölkerung verzeichnete.
Die Armutsgefährdungsschwelle (siehe auch Abbildung 1) ist auf 60 % des nationalen medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens festgesetzt. Für Vergleiche zwischen Ländern wird sie oft in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt, um die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern zu berücksichtigen. Die Einkommenswerte für diese Schwelle variierten zwischen den EU-Mitgliedstaaten 2018 erheblich und reichten von 3767 KKS in Rumänien bis 13 923 KKS in Österreich, wobei der Schwellenwert in Luxemburg (19 295 KKS) noch deutlich oberhalb dieser Spanne lag. Auch in Serbien (3136 KKS), Nordmazedonien (3298 KKS), Montenegro (3906 KKS, Daten von 2017) und der Türkei (3916 KKS, Daten von 2007) war die Armutsgrenze relativ niedrig, während sie in Norwegen (15 780 KKS) und der Schweiz (16 240 KKS) relativ hoch war.
Unterschiedliche Teilgesamtheiten sind in unterschiedlichem Maße von monetärer Armut bedroht
Im Jahr 2018 bestand in der EU-27 bei der Armutsgefährdungsquote (nach sozialen Transfers) eine geringe Differenz zwischen den Geschlechtern, wobei sich die jüngsten Quoten für Personen ab 16 Jahren auf 15,5 % bei den Männern beliefen und mit 17,2 % bei den Frauen etwas höher waren. Alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, die drei EFTA-Staaten in Abbildung 2 und die Türkei verzeichneten höhere Quoten bei den Frauen als bei den Männer bei den Personen ab 16 Jahren. Die größten geschlechtsspezifischen Unterschiede wurden 2018 in Litauen (6,3 Prozentpunkte), Lettland (6,1 Prozentpunkte), Estland (5,5 Prozentpunkte) und Tschechien (4,6 Prozentpunkte) beobachtet. In Irland, Malta und Bulgarien lag die Armutsgefährdungsquote bei den Frauen mindestens 3,0 Prozentpunkte über der Quote bei den Männern. Die geringsten geschlechtsspezifischen Unterschiede verzeichnete Frankreich, wo die Armutsgefährdungsquote bei den Frauen nur 0,2 Prozentpunkte über der bei den Männern lag. Im Gegensatz dazu lag die Quote in Montenegro bei den Männern 1,2 Prozentpunkte über der Quote bei den Frauen (Daten von 2017). Auch in Nordmazedonien war dies der Fall, allerdings nur mit einer Differenz von 0,1 Prozentpunkten. In Serbien gab es keinen geschlechtsspezifischen Unterschied bei den Quoten.
Die Unterschiede bei den Armutsgefährdungsquoten waren größer, wenn die Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus klassifiziert wurde
In Bezug auf die Armutsgefährdung stellen die Arbeitslosen eine besonders gefährdete Gruppe dar (siehe Tabelle 1): Fast die Hälfte (48,6 %) aller Arbeitslosen in der EU-27 war im Jahr 2018 armutsgefährdet, wobei Deutschland mit 69,46 % die bei weitem höchste Quote aufwies. Elf weitere EU-Mitgliedstaaten (Litauen, Malta, Lettland, Schweden, Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Estland, die Slowakei, Spanien und Belgien) berichteten, dass 2018 mindestens die Hälfte der Arbeitslosen armutsgefährdet war.
Etwa jeder siebte (14,4 %) Rentner in der EU-27 war 2018 von Armut bedroht. In Estland (53,6 %), Lettland (48,9 %) und Litauen (41,7 %) war die Armutsgefährdung bei den Rentnern relativ hoch, nämlich 3,7-, 3,4- bzw. 2,9-mal so hoch wie der EU-27-Durchschnitt, während die nächst höhere Quote mit 28,5 % in Bulgarien verzeichnet wurde.
Erwerbstätige waren in deutlich geringerem Maße von Armut bedroht: Die durchschnittliche Quote in der gesamten EU-27 lag 2018 bei 9,3 %. Relativ hohe Quoten armutsgefährdeter Erwerbstätiger wiesen Rumänien (15,3 %) und in geringerem Maße Luxemburg (13,5 %) und Spanien (12,9 %) auf, während Italien und Griechenland ebenfalls berichteten, dass 2018 jeweils mehr als jeder zehnte Erwerbstätige von Armut bedroht war. Auch in Serbien, dem Vereinigten Königreich und der Türkei lag die Armutsgefährdungsquote bei den Erwerbstätigen bei mindestens 10,0 %.
Die Armutsgefährdungsquoten sind zwischen Haushalten mit einer unterschiedlichen Zusammensetzung von Erwachsenen und unterhaltsberechtigten Kindern nicht gleichmäßig verteilt
Von den Haushalten ohne unterhaltsberechtigte Kinder (siehe Abbildung 3) waren Einpersonenhaushalte mit 26,1 % im Jahr 2018 in der EU-27 am ehesten armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit zwei oder mehr Erwachsenen war mit 11,4 % hingegen weniger als halb so hoch. Diese Quote wurde auch für Haushalte mit zwei Erwachsenen, von denen mindestens einer 65 Jahre oder älter war, verzeichnet.
In der überwiegenden Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten wurden ähnliche Muster festgestellt: Von den Haushalten ohne unterhaltsberechtigte Kinder wiesen Einpersonenhaushalte in allen Mitgliedstaaten die höchsten Armutsgefährdungsquoten auf; eine Ausnahme bildete Zypern, wo Haushalte mit zwei Erwachsenen, von denen mindestens einer 65 Jahre oder älter war, stärker armutsgefährdet waren (21,7 % gegenüber 21,1 % bei Einpersonenhaushalten). Ähnlich stellte sich die Situation in Nordmazedonien dar, allerdings wiesen Einpersonenhaushalte bei den drei analysierten Haushaltstypen die niedrigste Quote (8,5 %) auf.
In 9 der 27 EU-Mitgliedstaaten war die Armutsgefährdungsquote für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen, in dem mindestens eine Person 65 Jahre oder älter war, niedriger als die für die weiter gefasste Kategorie aller Haushalte mit zwei oder mehr Erwachsenen; dies betraf vor allem Dänemark, wo die Differenz 6,2 Prozentpunkte betrug. Demgegenüber lag die Armutsgefährdungsquote für Haushalte mit zwei Erwachsenen, in denen mindestens eine Person 65 Jahre oder älter war, in Lettland um 13,3 Prozentpunkte höher als in allen Haushalten mit zwei oder mehr Erwachsenen. In Malta betrug die Differenz 12,4 Prozentpunkte. In Spanien war die Quote für diese beiden Haushaltstypen gleich, während in Italien der Unterschied nur 0,1 Prozentpunkte betrug (Daten von 2017).
Bei Haushalten mit unterhaltsberechtigten Kindern wiesen Haushalte mit einem Erwachsenen und unterhaltsberechtigten Kindern mit über einem Drittel (34,2 %) die höchste Armutsgefährdungsquote in der EU-27 auf'
Bei Haushalten mit zwei Erwachsenen und nur einem unterhaltsberechtigten Kind war die Quote mit 12,1 % etwas weniger als halb so hoch wie bei Haushalten mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern (24,5 %) – siehe Abbildung 4.
Von den drei in Abbildung 4 dargestellten Haushaltstypen meldeten alle EU-Mitgliedstaaten, dass Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem unterhaltsberechtigten Kind am wenigsten armutsgefährdet waren. Die meisten EU-Mitgliedstaaten berichteten, dass Haushalte mit einem Erwachsenen und unterhaltsberechtigten Kindern am stärksten armutsgefährdet waren. Allerdings gab es vier Ausnahmen: In Portugal lag die Quote für Haushalte mit einem Erwachsenen und unterhaltsberechtigten Kindern 3,3 Prozentpunkte unter der Quote für Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern. Diese Differenz war in Rumänien (11,8 Prozentpunkte) und Bulgarien (21,2 Prozentpunkte) noch größer. In der Slowakei wurden dieselben Quoten für Haushalte mit einem Erwachsenen und unterhaltsberechtigten Kindern und Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern verzeichnet. In jedem der vier Kandidatenländer, für die Daten verfügbar waren, lag die Quote für Haushalte mit einem Erwachsenen und unterhaltsberechtigten Kindern unter der Quote für Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern.
Als Mittel zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung können Sozialschutzmaßnahmen eingesetzt werden
Dies kann beispielsweise durch die Verteilung von Sozialleistungen erreicht werden. Eine Möglichkeit, die Wirkung von Sozialschutzmaßnahmen zu bewerten, ist der Vergleich der Indikatoren für die Armutsgefährdung vor und nach sozialen Transfers (siehe Abbildung 5). Im Jahr 2018 konnte durch die sozialen Transfers die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung der EU-27 von 25,0 % vor sozialen Transfers auf 16,8 % nach sozialen Transfers verringert und damit für 8,2 % der Bevölkerung die Armutsgefährdung beseitigt werden. Ohne soziale Transfers wären diese Bevölkerungskreise von Armut bedroht.
Vergleicht man die Armutsgefährdungsquoten vor und nach den sozialen Transfers, so waren die Auswirkungen der Sozialleistungen – durch die höchstens 6,0 % der Menschen die Armutsgefährdungsschwelle überschritten – in Tschechien (6,0 %), Italien (5,6 %), Lettland, der Slowakei (je 5,5 %), Portugal (5,4 %), Griechenland (4,7 %) und Rumänien (4,5 %) gering. Dies war ebenso der Fall in Serbien (5,3 %), Nordmazedonien (3,8 %) und der Türkei (2,1 %, Daten von 2017).
Betrachtet man die relativen Auswirkungen, so überschritt die Hälfte oder mehr aller Personen, die in Finnland und Irland von Armut bedroht waren, durch soziale Transfers die Schwelle, wie dies auch in Island (Daten von 2016) und Norwegen der Fall war.
Einkommensungleichheiten
Die Regierungen, die politischen Entscheidungsträger und die Gesellschaft als Ganzes können Armut und soziale Ausgrenzung nur dann wirksam bekämpfen, wenn auch wirtschaftliche und soziale Unterschiede innerhalb der Gesellschaft analysiert werden.
Abbildung 6 zeigt die Ungleichheit der Einkommensverteilung im Jahr 2018: Ein bevölkerungsgewichteter Durchschnittswert der nationalen Zahlen der einzelnen Mitgliedstaaten zeigt, dass die 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen 5,1-mal so viel Einkommen erzielt haben wie die 20 % mit dem geringsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen in der EU-27. Bei diesem Verhältnis gab es zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede, von 3,0 in der Slowakei bis 6,0 und mehr in Spanien, Italien und Lettland und über 7,0 in Litauen, Rumänien und Bulgarien, das mit 7,7 den höchsten Wert verzeichnete. Von den sechs in Abbildung 6 aufgeführten Drittstaaten meldeten Nordmazedonien (6,2) und Montenegro (7,6, Daten von 2017) ähnlich hohe Werte für die Ungleichheit der Einkommensverteilung, und in Serbien (8,6) und der Türkei (8,7, Daten von 2017) waren die Werte höher als in jedem EU-Mitgliedstaat.
Die Ungleichheiten zwischen verschiedenen Teilgesamtheiten sind auch für die Politik von Bedeutung. Dabei erfährt vor allem die Gruppe der älteren Menschen besondere Aufmerksamkeit, was zum Teil darauf zurückzuführen sein dürfte, dass ein wachsender Anteil der EU-Bevölkerung 65 Jahre und älter ist. Die Rentensysteme können bei der Bekämpfung der Armut älterer Menschen eine wichtige Rolle übernehmen. In diesem Zusammenhang ist es aufschlussreich, die Einkommen älterer Menschen mit denen der übrigen Bevölkerung zu vergleichen.
In der gesamten EU-27 betrug 2018 das Medianeinkommen der Einwohner im Alter von 65 Jahren oder älter 91 % des Medianeinkommens der Bevölkerung unter 65 Jahren
In vier EU-Mitgliedstaaten (Luxemburg, Frankreich, Griechenland und Italien) war das Medianeinkommen der Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter höher als das Medianeinkommen der Bevölkerung unter 65 Jahren (siehe Abbildung 7). Auch in den vier in der Abbildung aufgeführten Kandidatenländern war dies der Fall. In Ungarn, Spanien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien und der Slowakei lag das Medianeinkommen der Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter bei 90 bis 100 % desjenigen der Bevölkerung unter 65 Jahren. Dies war auch in Island (Daten von 2016) und Norwegen der Fall. Quoten unter 80 % wurden in Kroatien, Belgien, Dänemark, Bulgarien, Tschechien, Malta und in den baltischen Mitgliedstaaten verzeichnet. Die niedrigsten Quoten gab es in Litauen (64 %), Lettland (58 %) und Estland (57 %). Relativ niedrige Anteile dürften hauptsächlich die jeweiligen relativ geringen Rentenansprüche widerspiegeln.
Der Grad der Armut, mithilfe dessen sich quantifizieren lässt, wie arm die Armen sind, kann anhand des relativen Medianwerts der Armutsgefährdungslücke bestimmt werden. Das Medianeinkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung in der EU-27 lag 2018 bei durchschnittlich 24,5 % unter der Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung 8). Diese Schwelle liegt bei 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens aller Personen.
Unter den EU-Mitgliedstaaten lag das Medianeinkommen der von Armut bedrohten Personen in Rumänien am weitesten unter der Armutsgefährdungsschwelle (35,2 %). Lücken über 25,0 % wurden auch in Italien, Griechenland, Kroatien, Spanien, Litauen, Lettland, Bulgarien und der Slowakei verzeichnet. Die Lücken in Nordmazedonien (37,7 %) und Serbien (37,4 %) waren größer als in jedem EU-Mitgliedstaat, und auch in Montenegro (34,0 %) und der Türkei (26,4 %, Daten von 2017) waren sie relativ groß. Die geringste Armutsgefährdungslücke unter den EU-Mitgliedstaaten wies Finnland auf (14,2 %), gefolgt von Tschechien (15,0 %) und Irland (15,3 %). Auch in Island war die Lücke ähnlich gering (15,3 %, Daten von 2016).
Quelldaten für Tabellen und Diagramme
Datenquellen
Die Daten dieses Artikels stammen hauptsächlich aus Mikrodaten der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Die EU-SILC-Daten werden jährlich zusammengestellt und dienen als wichtigste Quelle für Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa. Ebenso stellen sie die wichtigste Quelle dar, um Verbindungen zwischen den verschiedenen Aspekten im Hinblick auf die Lebensqualität von Haushalten und Einzelpersonen herzustellen. Die Angaben zur Erhebungsgesamtheit in diesem Artikel beziehen sich jeweils auf alle privaten Haushalte und deren Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ansässig waren; Personen, die in Gemeinschaftshaushalten und in Institutionen leben, sind grundsätzlich von der Zielgrundgesamtheit ausgenommen. Die Daten für die EU und die Eurozone sind bevölkerungsgewichtete Durchschnittswerte der nationalen Daten.
Das verfügbare Haushaltseinkommen ist die Summe der gesamten monetären Einkommen aller Haushaltsmitglieder aus allen Quellen (einschließlich Einkünften aus Erwerbstätigkeit, Anlagen und Sozialleistungen), wobei Einkommen auf Haushaltsebene hinzugerechnet, Steuern und Sozialbeiträge hingegen abgezogen werden. Um Unterschiede in der Haushaltsgröße und -zusammensetzung widerzuspiegeln, wird diese Summe durch die Anzahl der „äquivalenten Erwachsenen“ unter Verwendung einer einheitlichen (Äquivalenz-)Skala, der „modifizierten OECD“-Skala, geteilt, die dem ersten Erwachsenen im Haushalt ein Gewicht von 1,0, jedem nachfolgenden Haushaltsmitglied ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5 und den unter 14-jährigen Haushaltsmitgliedern ein Gewicht von 0,3 zuweist. Das Ergebnis, das sogenannte verfügbare Äquivalenzeinkommen, wird den einzelnen Haushaltsmitgliedern zugeordnet. Für die Erstellung der Armutsindikatoren wird das verfügbare Äquivalenzeinkommen berechnet, indem das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen durch die Haushaltsäquivalenzgröße geteilt wird. Folglich ergibt sich für jede in dem Haushalt lebende Person dasselbe Äquivalenzeinkommen.
Der Einkommensbezugszeitraum ist ein festgelegter Zeitraum von zwölf Monaten (z. B. das vorhergehende Kalender- oder Steuerjahr); dies gilt für alle Länder außer dem Vereinigten Königreich, bei dem der Einkommensbezugszeitraum das laufende Jahr ist, und Irland, wo die Erhebung fortlaufend durchgeführt und die Einkommensdaten für die vorangegangenen zwölf Monate erhoben werden.
Die Armutsgefährdungsquote ist definiert als der Anteil der Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, die bei 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens liegt. Im Einklang mit den Beschlüssen des Europäischen Rates wird die Armutsgefährdungsquote im Verhältnis zur Situation des jeweiligen EU-Mitgliedstaates und nicht über einen gemeinsamen Schwellenwert ermittelt. Die Armutsgefährdungsquote kann vor oder nach sozialen Transfers angeführt werden, wobei die Differenz zwischen beiden Werten den hypothetischen Einfluss der nationalen sozialen Transfers auf die Verringerung der Armutsgefährdung angibt. Alters- und Hinterbliebenenrenten gelten als Einkommen vor Transfers und nicht als soziale Transfers. Zu diesem Indikator sind verschiedene Untergliederungen verfügbar, beispielsweise nach: Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Haushaltstyp und Bildungsgrad. Hierbei ist zu beachten, dass mit diesem Indikator nicht der Wohlstand gemessen wird, sondern dass er vielmehr eine Maßzahl für ein aktuell geringes Einkommen (im Vergleich zu den übrigen Einwohnern desselben Landes) ist.
Für die Tabellen in diesem Artikel gilt Folgendes:
Werte in Kursivschrift | Datenwert ist prognostiziert, vorläufig oder geschätzt und wird sich deshalb voraussichtlich noch ändern; |
: | nicht verfügbarer, vertraulicher oder unzuverlässiger Wert. |
Kontext
Auf der Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 sprachen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs für einen ersten Satz einheitlicher statistischer Indikatoren für soziale Ausgrenzung und Armut aus, der von der Untergruppe „Indikatoren“ des Ausschusses für Sozialschutz kontinuierlich weiter verfeinert wird. Diese Indikatoren sind ein wesentlicher Bestandteil der offenen Methode der Koordinierung, mit der die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung überwacht werden.
Die EU-SILC dient heute als Bezugsquelle für statistische Daten der EU über Einkommen und Lebensbedingungen und insbesondere für Indikatoren für soziale Ausgrenzung. Im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 vereinbarte der Europäische Rat im Juni 2010 ein Leitziel für die soziale Eingliederung, nämlich die Verringerung der Anzahl der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Personen in der EU gegenüber 2008 um mindestens 20 Millionen Personen bis 2020. EU-SILC ist die Quelle für die Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung dieses Leitziels, das anhand eines Indikators gemessen wird, der die Armutsgefährdungsquote, die Quote der erheblichen materiellen Entbehrung und den Anteil der Menschen, die in Haushalten mit äußerst niedriger Erwerbsintensität leben, kombiniert – weitere Informationen finden Sie im Artikel über Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.
Direkter Zugang zu
Indikatoren der Strategie Europa 2020
- Europe 2020 indicators — poverty and social exclusion (auf Englisch)
Lebensbedingungen in Europa
- Living conditions in Europe — income distribution and income inequality (auf Englisch)
- Living conditions in Europe — poverty and social exclusion (auf Englisch)
Bevölkerungsgruppen
- Being young in Europe today — living conditions for children (auf Englisch)
- Children at risk of poverty or social exclusion
- Disability statistics — poverty and income inequalities (auf Englisch)
Regionale Statistiken
Statistische Bücher
- Ageing Europe — 2019 edition (auf Englisch)
- Living conditions in Europe – Ausgabe 2018 (auf Englisch)
- Monitoring social inclusion in Europe – Ausgabe 2017 (auf Englisch)
Pressemitteilungen
- Downward trend in the share of persons at risk of poverty or social exclusion in the EU (auf Englisch)
- Can you afford to heat your home? (auf Englisch)
- Young people in work and at risk of poverty (auf Englisch)
- 1 in 7 pensioners at risk of poverty in the EU (auf Englisch)
- Can you afford a car? (auf Englisch)
- EU — One in three people unable to face unexpected financial expenses (auf Englisch)
- How much do social transfers reduce poverty? (auf Englisch)
- At risk of poverty visualised (auf Englisch)
- Young people living with their parents (auf Englisch)
- 1 in 4 young people in overcrowded households (auf Englisch)
- Armutsgefährdungsschwelle - EU-SILC Erhebung
- Quote der von Armut bedrohten Personen nach Armutsgefährdungsschwelle, Alter und Geschlecht – EU-SILC Erhebung
- Armutsgefährdungsquote nach Armutsgefährdungsschwelle und Aktivitätsstatus im vorhergehenden Jahr – EU-SILC Erhebung
- Armutsgefährdungsquote vor Sozialleistungen (einschl. der in Sozialleistungen enthaltenen Renten) nach Armutsgefährdungsschwelle, Alter und Geschlecht – EU-SILC Erhebung
- Armutsgefährdungsquote vor Sozialleistungen (ausgenommen in Sozialleistungen enthaltene Renten) nach Armutsgefährdungsschwelle, Alter und Geschlecht – EU-SILC Erhebung
- Relative Armutsgefährdungslücke nach Armutsgefährdungsschwelle – EU-SILC Erhebung
- S80/S20 Einkommensquintilverhältnis nach Geschlecht und ausgewählter Altersgruppe – EU-SILC Erhebung
- Relativer Wert des Medianeinkommens (65+) –EU-SILC Erhebung
Allgemeine Informationen zur Methodik
- EU statistics on income and living conditions (EU-SILC) methodology (auf Englisch)
- Income and living conditions (ESMS metadata file — ilc_esms) (auf Englisch)
- Income and living conditions dataset — description (auf Englisch)
Detaillierte Veröffentlichungen
- Comparative EU Statistics on Income and Living Conditions: Issues and Challenges (Tagungsbericht der internationalen Konferenz über EU vergleichende Statistiken von Einkommen und Lebensbedingungen, Helsinki, 6.–8. November 2006) (auf Englisch))
- How does attrition affect estimates of persistent poverty rates? The case of European Union statistics on income and living conditions (EU-SILC) (auf Englisch)
- Individual employment, household employment and risk of poverty in the EU — A decomposition analysis — Ausgabe 2013 (auf Englisch)
- Statistical matching of EU-SILC and the Household Budget Survey to compare poverty estimates using income, expenditures and material deprivation — Ausgabe 2013 (auf Englisch)
- Using EUROMOD to nowcast poverty risk in the European Union — Ausgabe 2013 (auf Englisch)
- Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
- Verordnung (EG) Nr. 1553/2005 vom 7. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
- Verordnung (EU) 2015/1589 vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung: EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen
- Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung: Verfahrensvorschriften für staatliche Beihilfen
Employment and social analysis, siehe:
- European Commission — Directorate-General for Employment, Social Affairs & Inclusion — Employment and Social Developments in Europe — Quartalsbericht — Dezember 2019 (auf Englisch)
- European Commission — Directorate-General for Employment, Social Affairs & Inclusion — Employment and Social Developments in Europe — Jahresbericht 2019 (auf Englisch)
- OECD — Better Life Initiative: Measuring Well-being and Progress (auf Englisch)
- Europäische Sozialerhebung (auf Englisch)