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Archive:Umweltsteuern

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Daten von Februar und März 2014. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Dezember 2015.Die englische Version ist aktueller.

Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umweltsteuern in der Europäischen Union (EU). Umweltsteuern werden definiert als Steuern, deren Bemessungsgrundlage eine materielle Einheit (oder ein Ersatzwert) von etwas ist, das nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt hat; in den europäischen Statistiken werden vier Steuerarten für die Bereiche Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen unterschieden. Dabei ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuer (MwSt.) nicht unter die Definition von Umweltsteuern fällt.

Tabelle 1: Einnahmen aus Umweltsteuern nach Steuerart insgesamt, EU-28, 2012 – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 1: Einnahmen aus Umweltsteuern nach Steuerart insgesamt, EU-28, 2002-2012
(1 Mrd. ) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 2: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, EU-28, 2002-2012
(in %) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 3: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, 2012
(in %) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 4: Umweltsteuern nach Steuerart, 2012
(in % der Umweltsteuern insgesamt) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 5: Energiesteuern nach Wirtschaftstätigkeit, 2011 (1)
(in % des Energiesteueraufkommens) – Quelle: Eurostat (env_ac_taxind2)
Abbildung 6: Verkehrssteuern nach Wirtschaftstätigkeit, 2011 (1)
(in % des Verkehrssteueraufkommens) – Quelle: Eurostat (env_ac_taxind2)
Abbildung 7: Implizierter Energiesteuersatz
(deflationiert), EU-28, 2002-2012 (1)
(EUR je Tonne Rohöleinheiten) – Quelle: Eurostat (tour_occ_anor2)

Umweltsteuern werden zunehmend zur Beeinflussung des Verhaltens der Wirtschaftsteilnehmer – seien es Produzenten oder Verbraucher – eingesetzt, zumal diese Steuern eine Einnahmequelle darstellen, die für die weitere Förderung des Umweltschutzes eingesetzt werden können.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Umweltsteuern in der EU

Tabelle 1 zeigt, dass sich die Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt in der EU-28 2012 auf 311,683 Mrd. EUR beliefen; diese Summe entspricht 2,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 6,1 % der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben.

Abbildung 1 zeigt zwischen 2002 und 2007 zunächst einen Anstieg des Umweltsteueraufkommens in der EU-28, bevor 2008 und 2009 die Wirtschafts- und Finanzkrise spürbar wurde und zu einem Konjunkturabschwung und zu sinkenden Steuereinnahmen führte. Durch den Einnahmerückgang während der Krise wurde die allgemeine Tendenz zu steigenden Umweltsteuereinnahmen nur vorübergehend unterbrochen, und 2010 stiegen die Umweltsteuereinnahmen erneut an. Im Jahr 2012 lag das Umweltsteueraufkommen etwa 13,2 Mrd.  über dem vorherigen, im Jahr 2007 erreichten Rekordwert.

Während sich die Einnahmen aus Umweltsteuern zwischen 2002 und 2007 und erneut von 2011 bis 2012 in der EU-28 wertmäßig erhöhten, nahm der Anteil dieser Steuereinnahmen im Verhältnis zum BIP und an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben relativ betrachtet ab (siehe Abbildung  2). Die Umweltsteuereinnahmen im Verhältnis zum BIP blieben zwischen 2000 und 2003 nahezu konstant und gingen anschließend zwischen 2003 und 2008 zurück – da die Umweltsteuereinnahmen langsamer zunahmen als das allgemeine Wirtschaftswachstum. Im Jahr 2009 nahm die relative Bedeutung der Umweltsteuereinnahmen im Verhältnis zum BIP zu. Anschließend blieben die Einnahmen praktisch unverändert, wobei 2010 ein leichter Rückgang verzeichnet wurde, gefolgt von mäßigen Zuwächsen in den Jahren 2011 und 2012. Mit Ausnahme des Jahres 2009 war der Anteil der Umweltsteuereinnahmen an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben zwischen 2003 und 2012 stets rückläufig.

Die Höhe der Umweltsteuereinnahmen und die Umweltsteuersätze unterscheiden sich in der EU stark von Land zu Land. Bei Vergleichen ist Vorsicht geboten, da beispielsweise niedrige Umweltsteuereinnahmen entweder auf relativ niedrige Umweltsteuersätze oder aber auf relativ hohe Steuersätze zurückgehen können, die zu einem veränderten Verhalten der Hersteller und Verbraucher führen. Höhere Einnahmen könnten dadurch entstehen, dass Gebietsfremde durch niedrige Steuersätze dazu bewogen werden, besteuerte Waren in einem bestimmten Land zu kaufen (z. B. Benzin oder Diesel jenseits der Landesgrenze).

Abbildung 3 gibt einen Überblick über die Umweltsteuereinnahmen sowohl im Verhältnis zum BIP als auch zu den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben. Im Jahr 2012 wurde der höchste Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben in Slowenien und Bulgarien verzeichnet (10,2 % bzw. 10,1 %). Dahinter folgten die Niederlande (9,1 %), Malta und Kroatien (beide jeweils 8,9 %). Was die Höhe der Umweltsteuereinnahmen im Verhältnis zum BIP betrifft, so führte Dänemark bei diesem Indikator mit einem Anteil der Umweltsteuern im Verhältnis zum BIP von 3,9 %, gefolgt von Slowenien (3,8 %) und den Niederlanden (3,6 %). Am anderen Ende der Rangliste verzeichneten Spanien, Litauen und in geringerem Maße die Slowakei, Frankreich und Rumänien sowie auch Island relativ niedrige Anteile der Umweltsteuereinnahmen im Verhältnis zum BIP.

Umweltsteuern nach Steuerart

Energiesteuern (die auch Steuern auf Kraftstoffe für den Wirtschaftszweig Verkehr beinhalten) stellten im Jahr 2012 mit 75 % den bei weitem größten Anteil an den gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-28 (siehe Abbildung 4). Diese Steuern waren in Litauen, Luxemburg und der Tschechischen Republik von besonders großer Bedeutung; ihr Anteil an den gesamten Umweltsteuereinnahmen lag hier bei über 90 %. Im Gegensatz dazu lag der Anteil der Energiesteuern in Malta, Irland, Kroatien und den Niederlanden zwischen 50 % und 55 % und in Norwegen bei 48 % der gesamten Umweltsteuereinnahmen.

Am zweitwichtigsten waren die Verkehrssteuern, die 2012 etwa 21 % zu den gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-28 beitrugen. Die relative Bedeutung dieser Steuern war jedoch in Malta (43 % der gesamten Umweltsteuereinnahmen), Dänemark (37 %) und Irland (36 %) sowie in Norwegen (48 %) deutlich höher; die kleinsten Anteile der Verkehrssteuern an den Gesamteinnahmen aus Umweltsteuern wurden (mit weniger als 4 %) in Litauen und Estland festgestellt.

Die Steuern auf Umweltverschmutzung und die Ressourcensteuern machten 2012 einen vergleichsweise geringen Anteil (4 %) der gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-28 aus. Dies war in den meisten EU-Mitgliedstaaten zu beobachten, wobei jedoch Kroatien (20 %) und die Niederlande (14 %) sowie Island (16 %) wesentlich höhere Anteile der Steuern auf Umweltverschmutzung und der Ressourcensteuern am gesamten Umweltsteueraufkommen meldeten. In Schweden, der Tschechischen Republik, Italien, Österreich, Luxemburg und Portugal stammten höchstens 1 % der Umweltsteuereinnahmen aus Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcensteuern; Griechenland und Zypern erzielten gar keine Einnahmen aus dieser Steuerart.

Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit

In den EU-Mitgliedstaaten, für die Daten für 2011 vorliegen (siehe Abbildung 5), wurde von den privaten Haushalten im Durchschnitt etwas weniger als die Hälfte (49 %) der vom Staat insgesamt eingenommenen Energiesteuern entrichtet, während auf Unternehmen ebenfalls 49 % (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen, einschließlich Verkehr und Lagerei) und auf Gebietsfremde etwa 2 % entfielen. Luxemburg stellte hier eine Ausnahme dar: 36 % der Energiesteuern wurden dort von Gebietsfremden entrichtet (hauptsächlich, weil Gebietsfremde dort Benzin und Diesel kauften).

Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei zu den Energiesteuereinnahmen insgesamt betrug in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten (und Norwegen) höchstens 6 % der Gesamteinnahmen. Ausnahmen bildeten diesbezüglich lediglich Lettland (7 %) und Litauen (8 %). In den meisten europäischen Ländern trugen Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen (außer dem Bereich Verkehr) zwischen 20 % und 56 % zu den Energiesteuern insgesamt bei, wobei Luxemburg als einziges Land unterhalb dieser Spanne blieb.

Generell hatte die größte der in Abbildung 5 dargestellten Gruppen von Wirtschaftszweigen die höchsten Anteile an den Energiesteuereinnahmen von Unternehmen – es handelt sich um die Wirtschaftszweige Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen außer Verkehr und Lagerei. Dies traf vor allem auf Dänemark, Slowenien, Griechenland, Luxemburg und die Slowakei sowie auch auf die Türkei zu, wo mehr als 80 % aller Energiesteuereinnahmen von Unternehmen auf diese Wirtschaftszweige entfielen.

In allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Slowakei, Griechenlands, Dänemarks und Sloweniens stammten über 20 % der Energiesteuereinnahmen von Unternehmen aus dem Bereich Verkehr und Lagerei; auf Norwegen traf dies ebenfalls zu, jedoch nicht auf die Türkei. Der Anteil dieses Wirtschaftszweiges war in Estland besonders hoch; dort kamen 47 % aller Energiesteuereinnahmen von Unternehmen aus dem Bereich Verkehr und Lagerei. Auch Irland, Spanien, Belgien und Bulgarien verzeichneten diesbezüglich mit über 40 % einen hohen Anteil.

Durchschnittlich wurden in den EU-Mitgliedstaaten, für die Daten verfügbar sind (siehe Abbildung 6), 68 % der Verkehrssteuereinnahmen von privaten Haushalten entrichtet, während 23 % auf Unternehmen (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen außer Verkehr und Lagerei) entfielen. Der Anteil von Verkehrs- und Lagereiunternehmen betrug 6 %, und der Anteil der Gebietsfremden war praktisch unerheblich (0,5 %). Den geringsten relativen Anteil der privaten Haushalte an den Verkehrssteuern verzeichneten die Tschechische Republik und Litauen.

Implizierter Energiesteuersatz

Der implizierter Energiesteuersatz ist definiert als Quotient der Energiesteuereinnahmen und des Endenergieverbrauchs, jeweils für ein Kalenderjahr berechnet. Die Energiesteuereinnahmen werden in Euro erfasst (deflationiert mit dem Deflator der Endnachfrage), der Endenergieverbrauch wird in Tonnen Rohöleinheiten gemessen; somit wird der implizierte Energiesteuersatz als Euro je Tonne Rohöleinheit angegeben (EUR je t RÖE). Der implizierte Energiesteuersatz wird nicht von der Höhe der Bemessungsgrundlage beeinflusst und dient als Indikator für das effektive Ausmaß der Energiebesteuerung. Die Daten zeigen, dass die Besteuerung von Energie im Zeitraum von 2003 bis 2008 (nach Deflationierung des Energiesteueraufkommens) real rückläufig war und dass sich dieser Trend gegen Ende des Zeitraums verstärkt hat (siehe Abbildung 7). Während der Wirtschafts- und Finanzkrise wies der Indikator jedoch erhebliche Schwankungen auf: Nach einem deutlichen Anstieg im Jahr 2009 fiel der implizierte Energiesteuersatz für die EU-28 im Jahr 2010 ziemlich drastisch in etwa auf das Niveau der Jahre 2005 bis 2007. Im Jahr 2011 schnellte der Steuersatz hoch und erreichte den höchsten Wert für den Zeitraum 2002 bis 2012. Anschließend nahm der Satz 2012 etwas ab und verharrte knapp über dem im Jahr 2009 beobachteten Niveau.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Anhand von Tabelle 9 des Datenlieferprogramms des ESVG 1995 erhebt Eurostat Daten zu Umweltsteuern für vier Umweltsteuerarten (Steuern auf Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen), die anschließend validiert und veröffentlicht werden.

Eurostat erhebt zudem Daten über Umweltsteuern auf einer tieferen Gliederungsebene, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftstätigkeit. Eine Veröffentlichung von Eurostat mit dem Titel „Environmental taxes — a statistical guide“ (auf Englisch) bildet die methodische Grundlage; diese jährliche Erhebung von Daten zu Umweltsteuern erfolgt bisher auf der Grundlage eines Gentlemen's Agreement.

Anhand von Daten über Umweltsteuern können der Einnahmestrom aus diesen Steuern sowie deren relative Bedeutung auf der Grundlage der Berechnung der jeweiligen Anteile im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben untersucht werden. Die Darstellung des Anteils im Verhältnis zum BIP hilft bei der Einschätzung der Höhe der Steuerlast. Die Darstellung des Anteils an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben ermöglicht die Ermittlung einer etwaigen Verschiebung hin zu Umweltsteuern, d. h. die Verlagerung von anderen Steuerarten (z. B. dem Arbeitseinkommen) auf Umweltsteuern.

Die Einnahmen aus Umweltsteuern können zudem nach den unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten gegliedert werden, für die Steuern entrichtet werden. Eurostat erhebt die Daten zu Umweltsteuern aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen anhand der NACE Rev. 1.1 und der NACE Rev. 2 und ergänzt diese durch Informationen zu privaten Haushalten und Gebietsfremden sowie durch die Kategorie „nicht zugeordnet“.

Bei der Interpretation zunehmender Einnahmen aus Umweltsteuern ist jedoch Vorsicht geboten. Die Zunahmen können einerseits auf die Einführung neuer Steuern oder die Erhöhung der Steuersätze, andererseits aber auch auf eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage zurückzuführen sein.

Satellitenkonten sind Konten, mit denen die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergänzt werden können. Sie wurden oder werden für zahlreiche Bereiche erstellt (z. B. Gesundheitswesen, Tourismus und Umwelt). Ein wichtiges Merkmal von Satellitenkonten oder Satellitensystemen besteht darin, dass die grundlegenden Konzepte und Klassifikationen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung beibehalten werden. Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen wurde am 6. Juli 2011 angenommen; damit wurde die Erhebung und Übermittlung von Daten über Umweltsteuern ab 2013 verpflichtend. Die Verordnung enthält Rahmenbedingungen für die Erstellung verschiedener Arten von Umweltkonten („Module“). Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten stellen eines der drei in der Verordnung (Anhang II) genannten Module dar.

Kontext

Wirtschaftspolitische Instrumente für die Begrenzung der Verschmutzung und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen gewinnen in der Umweltpolitik der EU-Mitgliedstaaten zunehmend an Bedeutung. Die Bandbreite der verfügbaren Instrumente umfasst unter anderem Umweltsteuern, gebühren und -abgaben, handelbare Genehmigungen, Pfandsysteme und Subventionen.

Umweltsteuern werden zunehmend zur Beeinflussung des Verhaltens der Wirtschaftsteilnehmer – seien es Produzenten oder Verbraucher – eingesetzt. Die EU hat diese Instrumente weiter ausgebaut, da sie eine flexible und kostengünstige Möglichkeit zur Stärkung des Verursacherprinzips und zur Erreichung umweltpolitischer Ziele darstellen. Der Einsatz wirtschaftlicher Instrumente für den Umweltschutz ist Bestandteil eines Vorschlags für ein neues EU-Umweltaktionsprogramm für das Jahr 2020 – 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) (auf Englisch), der erneuerten EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (auf Englisch) und der Strategie Europa 2020.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Umweltgesamtrechnungen (t_env_acc)
Umweltsteuereinnahmen – % aller Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben (ten00064)
Umweltsteuereinnahmen – % des BIP (ten00065)

Datenbank

Umweltgesamtrechnungen (env_acc)
Monetäre Flussrechnungen (env_acm)
Einnahmen aus Umweltsteuern (env_ac_tax)
Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit (NACE Rev. 1.1) (env_ac_taxind)
Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit (NACE Rev. 2) (env_ac_taxind2)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks