From 18/05 to 18/05
Drei Jahre nach Inkraftreten des Gesetzes bescheinigte das Bundesverfassungsgericht, dass die Organisation der Trägerschaft dem Grundgesetz widerspricht. Nach fünf Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass mit "Hartz IV" das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt ist. Im Alltag haben viele mit dem Gesetz zu kämpfen: die Menschen mit ihren Rechtsansprüchen, die ARGE-MitarbeiterInnen mit ihren Vorgaben, die Sozialgerichte mit den Klagen. Diese Akteure werden zur Diskussion eingeladen.