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02/08/2012

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Beziehungen zum Europäischen Parlament, zum Europäischen Bürgerbeauftragten, zum Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, zum Ausschuss der Regionen und zu nationalen Parlamenten

Europäisches Parlament

Die Direktion G dient hauptsächlich als Bindeglied zwischen Parlament und Kommission.

Diese interinstitutionelle Aufgabe betrifft sowohl die Tagungen des Europäischen Parlaments in Straßburg und Brüssel als auch die Sitzungen der Parlamentsausschüsse und der Gremien zur Verwaltung oder politischen Planung im Europäischen Parlament (Konferenz der Fraktionsvorsitzenden, Konferenz der Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse, Gruppe für interinstitutionelle Koordination). Geregelt sind die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission durch das zwischen diesen beiden Organen im Mai 2005 geschlossene Rahmenabkommen pdf - 62 KB [62 KB] English (en) français (fr) . Die Direktion verfolgt systematisch die Arbeiten sämtlicher Parlamentsausschüsse und die Parlamentstagungen, um auf diese Weise die Mitglieder der Kommission und die Generaldirektionen über den Tenor der Verhandlungen zu unterrichten und für eine angemessene Vertretung der Kommission im Parlament Sorge zu tragen.

Die Positionen, die die Kommission bei den sie betreffenden Themen auf den Tagungen des Parlaments vertritt wie auch die Koordinierung der erforderlichen Verwaltungsarbeit werden im Zuge der kommissionsinternen politischen Vorbereitung im Wege von Sitzungen auf Ebene der Kabinette von der Gruppe für interinstitutionelle Beziehungen festgelegt, für die die Sekretariatsgeschäfte für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Parlament von der Direktion G wahrgenommen werden.

Ferner organisiert die Generaldirektion das weitere Vorgehen bei den vom Europäischen Parlament angenommen Entschließungen, und sie unterstützt den Kommissionspräsidenten und die für die Beziehungen zum Parlament zuständige Vizepräsidentin bei deren Auftritten im Europäischen Parlament (Plenartagungen, Konferenz der Fraktionsvorsitzenden und Sitzungen der Parlamentsausschüsse). Außerdem sorgt sie dafür, dass die Kommission in den mit der Planung der Arbeiten des Parlaments befassten Gruppen vertreten ist.

Im Übrigen werden schriftliche Anfragen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments von der Direktion entgegen genommen und bei ihr zentral erfasst, bevor sie an die einzelnen zuständigen Generaldirektionen und Dienststellen weitergeleitet werden. Die Direktion sorgt dafür, dass die Anfragen fristgerecht beantwortet werden, und achtet auf Kohärenz und Korrektheit der Formulierung der Antworten. Ferner bewerkstelligt sie die erforderliche Koordinierung zwischen den Dienststellen und auf der Ebene der Kabinette im Hinblick auf die Ausarbeitung der von der Kommission in den Fragestunden des Parlaments zu vertretenden Positionen.

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Europäischer Bürgerbeauftragter & Petitionen

Die Direktion hat als besondere Aufgabe, die der Kommission vom Bürgerbeauftragten übermittelten Beschwerden wegen mutmaßlicher fehlerhafter Verwaltungsführung und die ihr vom Europäischen Parlament zugeleiteten Petitionen zu bearbeiten.

Das dafür geltende interne Verfahren ist durch Beschluss der Kommission vom 5. Oktober 2005 (SEK(2005) 1227/4) festgelegt worden. Nach diesem Verfahren ist jedes Kommissionsmitglied ermächtigt, im Namen und unter der Verantwortung der Kommission Beschwerden zu behandeln, die seinen Zuständigkeitsbereich betreffen. Die Direktion übermittelt die Beschwerden an das zuständige Kommissionsmitglied und muss anschließend, gemeinsam mit dem Juristischen Dienst oder ggf. der GD Haushalt unter der Verantwortung des Präsidenten und der für die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständigen Vizepräsidentin ihre Zustimmung erteilen. Die Kommission bearbeitet jede entgegen genommene Beschwerde und bemüht sich darum, den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten und seinen Vorschlägen, die auf gütliche Einigung abzielen, wohlwollend nachzukommen.

Gemäß Artikel 194 EG-Vertrag nimmt das Europäische Parlament Petitionen der Bürger entgegen. Soweit sie für zulässig befunden worden sind, werden die Petitionen größtenteils an die Kommission weitergeleitet, damit diese den Petenten die entsprechenden Auskünfte erteilt oder Fälle der Nichtübereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht regelt. Mitunter kann eine Petition die Einleitung eines Verstoßverfahrens gegen einen Mitgliedstaat auslösen. Die vom Europäischen Parlament übermittelten Petitionen werden von den Dienststellen der Direktion entgegen genommen, die sie den einzelnen zuständigen Generaldirektionen zuweisen und darauf achten, dass sowohl für den Notenaustausch als auch bei den Zusammenkünften des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments die Bearbeitung der Beschwerde ordnungsgemäß erfolgt.

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss & Ausschuss der Regionen

Die Direktion ist auch für die Beziehungen zum Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) sowie zum Ausschuss der Regionen (AdR) zuständig. Diese beiden Ausschüsse, die sich aus jeweils 317 Vertretern zusammensetzen, unterstützen den Rat und die Kommission bei der Ausarbeitung der gemeinschaftlichen Rechtsakte (siehe Art. 7 EG-Vertrag). Vom Rat oder von der Kommission konsultiert werden der EWSA und der AdR in den im Vertrag vorgesehenen Fällen (obligatorische Anhörung) oder wenn eines dieser Organe eine Stellungnahme der genannten Ausschüsse wünscht (fakultative Anhörung). Die Ausschüsse können aber auch auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben (siehe Art. 260-265 EG-Vertrag). Nach den mit dem EWSA pdf - 45 KB [45 KB] English (en) français (fr) und dem AdR pdf - 63 KB [63 KB] English (en) français (fr) im November 2005 unterzeichneten Kooperationsprotokollen können die Ausschüsse mit besonderen Gesuchen um eingehendere Anhörung durch die Kommission befasst werden (Prospektivstellungnahmen im Falle des AdR bzw. Sondierungsstellungnahmen im Falle des EWSA). Für diese Art von Stellungnahmen übermittelt die für die Beziehungen zu den Ausschüssen zuständige Vizepräsidentin das entsprechende Gesuch an diese Ausschüsse.

Die Direktion erstellt jährlich auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission einen Zeitplan für die Anhörungen und berät diese mit den Ausschüssen. Die neuen Protokolle zielen auf Maßnahmen zur gemeinsamen Programmplanung ab. Die Direktion verfolgt systematisch die Arbeiten der beiden Ausschüsse, d. h. die Plenartagungen und Sitzungen des Präsidiums; dagegen werden die Sitzungen der Fachgruppen (im EWSA) und der Kommissionen (im AdR) für jede Stellungnahme von den zuständigen Generaldirektionen verfolgt. Die Direktion sorgt für eine angemessene Vertretung der Kommission und unterrichtet die Mitglieder der Kommission und die Dienststellen über die Verhandlungen. Anhand der von den Kommissionsdienststellen zur Verfügung gestellten Beiträge arbeitet die Direktion regelmäßig Berichte aus, mit denen die Ausschüsse über die Folgemaßnahmen zu ihren Stellungnahmen unterrichtet werden. Die Berichterstattung über Folgemaßnahmen erfolgt im Falle des EWSA im Quartalsturnus und im Falle des AdR halbjährlich. Die neuen Kooperationsprotokolle sehen spezifische Maßnahmen vor, mit denen die Ausschüsse über die Folgemaßnahmen zu besonders wichtigen Stellungnahmen unterrichtet werden.

Im Übrigen veröffentlicht die Direktion einen "Anzeiger", in dem die wichtigsten Tätigkeiten der beiden Ausschüsse herausgestellt werden.

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Nationale Parlamente

Zuständig ist die Direktion außerdem für die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten. Sie pflegt Kontakte zur Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente (COSAC) und der Konferenz der Präsidenten der Parlamente in der EU. Sie unterhält enge Verbindungen zu bestehenden Netzen von Ständigen Vertretern und Verbindungsbeamten der nationalen Parlamente. Außerdem gibt sie einen Newsletter über nationale Parlamente heraus.

Mehr über die einzelnen Organe ist zu erfahren auf den Websites des Europäischen Parlaments, des Europäischen Bürgerbeauftragten, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

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