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02/08/2012

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Beziehungen zum Rat

Eine Direktion des Generalsekretariats ist für die Beziehungen zum Ministerrat zuständig. Sie koordiniert auch das Mitentscheidungsverfahren, wozu sie Kontakte zum Rat und zum Europäisches Parlament unterhält. Diese Direktion hat also eine doppelte Funktion, denn sie

  • koordiniert die Tätigkeit der Vertreter der Generaldirektionen in den jeweiligen Gremien des Rates, um eine schlüssige und institutionell wie verfahrenstechnisch unanfechtbare Position zu gewährleisten, und
  • erstattet der Kommission Bericht über die Diskussionen im Ministerrat und in den Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter (in den Formationen AStV I und AStV II) sowie des Sonderausschusses Landwirtschaft (SAL).

Die Direktion besteht aus drei Referaten, die für den AStV I, den AStV II bzw. das Mitentscheidungsverfahren zuständig sind. Das letztgenannte Referat übernimmt auch in enger Zusammenarbeit mit der für die Beziehungen zum Europäischen Parlament zuständigen Direktion das Sekretariat für die Gruppe für interinstitutionelle Beziehungen (GIB). Die Direktion koordiniert ferner die Teilnahme der Kommission an der G8-Runde. Die Gliederung der für die Beziehungen zum Ministerrat zuständigen Referate entspricht der internen Organisation des Rates und folgt den Bestimmungen, die die Kommission in Bezug auf ihre Vertretung in den AStV-Sitzungen festgelegt hat.

Der Rat bildet offiziell ein einheitliches Ganzes, arbeitet in der Praxis jedoch in unterschiedlichen Zusammensetzungen. Nach Artikel 207 des Vertrages hat "ein Ausschuss, der sich aus den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, […] die Aufgabe, die Arbeiten des Rates vorzubereiten und die ihm vom Rat übertragenen Aufträge auszuführen". Der AStV tritt auf Ebene der Botschafter selbst (AStV II) oder deren Vertreter (AStV I) zusammen und teilt sich die Aufgaben des Rates in neun Zusammensetzungen:

Vorbereitung durch den AStV II:

  • (1) Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (einschließlich europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit)
  • (2) Wirtschaft und Finanzen (einschließlich Haushalt)
  • (3) Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz)

Vorbereitung durch den AStV I:

  • (4) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • (5) Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung, Tourismus)
  • (6) Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • (7) Landwirtschaft* und Fischerei
  • (8) Umwelt
  • (9) Bildung, Jugend und Kultur (einschließlich audiovisueller Bereich)

Die Kommission wird im AStV II von ihrem Stellvertretenden Generalsekretär und im AStV I von dem im Generalsekretariat für die Beziehungen zum Rat zuständigen Direktor vertreten; beide Vertreter stimmen sich jeweils eng mit den federführenden Generaldirektionen ab.

* D.h. die Bereiche Tiergesundheit und Tierschutz, Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Pflanzenschutz; die übrigen Angelegenheiten werden vom Sonderausschuss Landwirtschaft behandelt.