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Schutz von Asylbewerbern, Mobilität von Studierenden und Forschern, Reiseerleichterungen für Touristen, strengeres Vorgehen gegen Menschenhandel, gemeinsame Strategien gegen gewaltbereiten Extremismus – die EU ist 2010 bis 2014 innenpolitisch in vielen unterschiedlichen Bereichen tätig geworden. Hier erfahren Sie, was EU-Kommissarin Cecilia Malmström in ihrer Amtszeit erreicht hat.
Migration, Asyl und EU-Außengrenzen
Nach mehr als 13 Jahren intensiver Beratungen richtet Europa jetzt ein gemeinsames Asylsystemein. Die 2013 verabschiedeten gemeinsamen Rechtsvorschriften werden derzeit in allen EU-Ländern umgesetzt und sollen sicherstellen, dass Asylbewerber unabhängig vom Ankunftsland überall in der EU gerecht und human behandelt werden. Vergleichbare Asylfälle sollten auf gleiche Weise bearbeitet werden und auch zum gleichen Ergebnis führen. Die neuen Vorschriften legen fest, unter welchen Bedingungen internationaler Schutz gewährt wird, und gewährleisten, dass Asylbewerber die Dienste eines Dolmetschers und eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen können. Außerdem werden Fristen für die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen eingeführt. Die Mitgliedstaaten müssen ebenfalls dafür sorgen, dass die Antragsteller medizinische und psychologische Hilfe erhalten und dass Kindern der Zugang zum Bildungssystem ermöglicht wird. Nach mehrjährigem Stillstand der Verhandlungen legte Kommissarin Malmström die Legislativvorschläge über Aufnahmebedingungen, Asylverfahren und die Anerkennung von Flüchtlingen im Jahr 2010 vor. Die heutigen Standards werden durch die neuen Vorschriften in allen Bereichen verbessert. Sobald sie in Kraft sind, kann Europa Menschen, die auf der Flucht vor Krieg oder Verfolgung sind, noch besser schützen, und alle Länder können ihren Teil der Verantwortung übernehmen.
Die durch den Arabischen Frühling ausgelösten Unruhen und die zahlreichen Tragödien im Mittelmeer haben gezeigt, wie wichtig es ist, mehr legale Möglichkeiten zur Einreise nach Europaanzubieten. Kommissarin Malmström hat sich nicht nur für eine verstärkte Integrierung von Flüchtlingen und mehr Such- und Rettungsmaßnahmen auf See eingesetzt, sondern auch mehrere Rechtsvorschriften im Bereich der Arbeitsmigration auf den Weg gebracht. Im Frühjahr 2014 einigten sich die EU-Länder mit dem Europäischen Parlament auf die Richtlinie über Saisonarbeiter, mit der die Rechte sowie Aufnahme- und Aufenthaltsbedingungen von Saisonarbeitern in der EU harmonisiert werden. Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Ländern leisten einen wichtigen Beitrag zur europäischen Wirtschaft. Mit der neuen Richtlinie erhalten sie einen sicheren legalen Status für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts. In Bezug auf Arbeitszeit, Mindestlohn, Urlaub und Feiertage, Sicherheit am Arbeitsplatz sowie angemessene Unterbringung gelten für sie die gleichen Regeln wie für EU-Bürger. Es soll für sie auch einfacher werden, Jahr für Jahr wiederzukommen.
Damit Europa auch weiterhin führend in Innovation und Spitzentechnologie bleibt, sind wir auf Wissen und Kompetenzen von Menschen außerhalb Europas angewiesen. Immer mehr ausländische Studierende und Wissenschaftlerin Bereichen wie Maschinenbau oder Medizin entscheiden sich jedoch für andere Studienorte als die EU, weil die mit Studium und Forschung verbundenen bürokratischen Hürden bei uns mühsam und nicht an moderne Erfordernisse angepasst sind. Die geltenden Bestimmungen für die Erteilung eines Studentenvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind oft kompliziert und unklar. Kommissarin Malmström hat daher vorgeschlagen, die Frist zur Bearbeitung von Visumanträgen auf 60 Tage zu begrenzen, um die Verfahren einfacher und transparenter zu gestalten. Außerdem fordert sie einfachere und flexiblere Vorschriften für den Personenverkehr innerhalb der EU. Studierenden soll darüber hinaus die Möglichkeit gegeben werden, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, damit sie ihren Unterhalt bestreiten und zur Wirtschaft des Gastlandes beitragen können. Für die Dauer eines Jahres nach Abschluss ihres Studiums sollen sie außerdem im Land bleiben dürfen, um sich auf Stellenangebote zu bewerben oder selbst ein Unternehmen zu gründen. Die europäische Wirtschaft kann vom Wissen und den Ideen ausländischer Talente nur profitieren.
Das Europäische Parlament hat im Mai 2014 auf Bestreben von Kommissarin Malmström Rechtsvorschriften über konzernintern versandte Arbeitnehmer bzw. ausländische Expertenverabschiedet. Derzeit müssen Unternehmen die bürokratischen Hürden aller 28 Länder nehmen, wenn sie Personal aus dem nicht europäischen Ausland in die EU versetzen möchten. Es ist also nicht gerade einfach, in die EU zu gelangen und von einem Land ins andere zu reisen. Dank der neuen Vorschriften erhalten Experten und Manager eine kombinierte Erlaubnis (Aufenthalt und Reisefreiheit) für drei Jahre. Diese ausländischen Experten fördern die Wettbewerbsfähigkeit der EU, Investitionen und den Export und tragen damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
Nach der plötzlichen Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Frankreich und Italien im Jahr 2011 konnte eine wichtige Einigung über die Stärkung des Schengen-Systems erzielt werden. Die Freizügigkeit und Reisefreiheit der Bürger wird durch klare und transparente Regeln zur Verwaltung der EU-Außengrenzen sichergestellt. Die Kommission kann vor Ort prüfen, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen und nicht ungerechtfertigte Grenzkontrollen durchführen.
Auch die Einreise von Nicht-EU-Bürgern in die EU soll erleichtert werden. Die Kommission hat im Frühjahr 2014 entsprechende Vorschläge zur Visumpolitikvorgelegt. Die derzeit geltenden Visaverfahren sind mitunter umständlich und teuer. Die Legislativvorschläge der Kommission verkürzen und vereinfachen diese Verfahren, unter anderem durch die Verkürzung der Fristen zur Erteilung eines Visums, die Förderung der konsularischen Zusammenarbeit zwischen Botschaften und Konsulaten und die Erleichterung häufiger Reisen. Einer aktuellen Studie zufolge haben 2012 insgesamt 6,6 Millionen Bürger aus sechs Nicht-EU-Ländern mit dem höchsten Anteil an Schengen-Reisenden wegen zu aufwändiger Visaverfahren auf eine Reise in den Schengen-Raum verzichtet.
Während der Amtszeit von Kommissarin Malmström wurde die Visumpflichtfür fünf Länder aufgehoben, darunter Brasilien und die Republik Moldau. Reisende aus diesen Ländern benötigen für Kurzaufenthalte in der EU kein Visum mehr. 19 weiteren Ländern, darunter Peru, Kolumbien und einigen Inselstaaten, wurde Visafreiheit in Aussicht gestellt. Mit Georgien, der Ukraine und der Türkei laufen Verhandlungen. Darüber hinaus ist die EU Partnerschaften mit vier weiteren Ländern (Armenien, Aserbaidschan, Marokko und Tunesien) eingegangen. Im Rahmen dieser Mobilitätspartnerschaftensollen die Kapazitäten dieser Länder im Bereich Asyl und Migration ausgebaut und Maßnahmen gegen Menschenhandel und Schleuseraktivitäten getroffen werden. Auch Reiseerleichterungen für bestimmte Personengruppen sind Ziel der Partnerschaften. Beispielsweise soll es für Studierende und Geschäftsreisende einfacher werden, ein Visum zu erhalten. Darüber hinaus geht es um die leichtere Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen.
Sicherheit und Bekämpfung organisierter Kriminalität
Vor 2010 gingen die EU-Länder sehr unterschiedlich gegen Menschenhandel vor. In einigen Ländern wurde dieses Verbrechen sehr milde bestraft, und die Opfer waren nicht angemessen geschützt. Auf Vorschlag von Kommissarin Malmström von Parlament und Rat verabschiedete neue EU-Rechtsvorschriften geben eine einheitliche Definition dieses abscheulichen Verbrechens, führen ein strengeres Strafmaß für Menschenhändler mit Mindesthaftstrafen ein und verpflichten alle EU-Länder zum Schutz und zur Unterstützung der Opfer. Als Menschenhandel gelten auch Ausbeutung für kriminelle Straftaten, Organentnahme, illegale Adoption und Zwangsehen. Des Weiteren wurde ein EU-weiter Aktionsplan gegen Menschenhandelauf den Weg gebracht – mit 40 konkreten Maßnahmen will die EU das Problem an der Wurzel packen. Dazu zählen gemeinsame polizeiliche Ermittlungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Polizeibehörde Europol und die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern und den dortigen EU-Delegationen. Es wurde ein EU-weites Netz aus Organisationen und Behörden gebildet, die sich für den Schutz der Opfer einsetzen. Gleichzeitig wird untersucht, wie die Anwerbung und erneute Viktimisierung der Opfer in den Ursprungsländern verhindert werden kann.
Eine der lukrativsten und schädlichsten kriminellen Aktivitäten ist Korruption. In ihrem ersten Bericht über Korruption in der EUuntersucht die Kommission das Ausmaß der Korruption in allen EU-Ländern und unterbreitet Empfehlungen, wie diese besser bekämpft werden kann. Der Bericht zeigt bewährte Verfahren und gemeinsame Lösungen auf und versucht, alle Kräfte zur Bekämpfung dieses Problems zu mobilisieren, das Europa jährlich etwa 120 Milliarden Euro (ungefähr so viel wie der gesamte EU-Jahreshaushalt) kostet. Es gilt, die Parteienfinanzierung transparenter zu gestalten, Kontrollstellen innerhalb von Behörden einzurichten, für die Offenlegung von Vermögenswerten zu sorgen, damit keine Interessenkonflikte entstehen, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden auszubauen, Kronzeugen besser zu schützen und die Tätigkeiten von Lobbyisten transparenter zu machen. Der Bericht fordert außerdem strengere berufsethische Standards im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und schlägt Verbesserungen für eine Reihe von EU-Ländern vor. Die Kommission wird alle zwei Jahre über Korruption in der EU berichten.
Neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus beschränken den Zugang zu chemischen Stoffen, die zur Herstellung von Bomben verwendet werden können. Kommissarin Malmström hat das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN)ins Leben gerufen, in dem rund 800 Praktiker, Strafvollzugseinrichtungen, Jugendverbände, Forscher und andere Akteure aus ganz Europa vertreten sind. Ziel ist ein besserer Austausch von Wissen und Erfahrung unter den Experten auf lokaler und nationaler Ebene. Wie können wir verhindern, dass sich junge Menschen extremistischen Vereinigungen anschließen? Wie können die Behörden vor Ort in der Aufdeckung bevorstehender terroristischer Anschläge geschult werden? Als Antwort auf diese Fragen stellte die Kommission im Januar 2014 ein Instrumentarium für Europa zur Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismusvor. Teil dieses Maßnahmenpakets sind Entradikalisierungs- oder Ausstiegsprogramme, mit denen Mitglieder extremistischer Gruppen beim Ausstieg unterstützt werden sollen. Die lokale Polizei sollte für die Erkennung erster Anzeichen einer Radikalisierung der jungen Menschen in ihren Gemeinden geschult werden. Die EU plant ein europäisches Wissensdrehkreuz in diesem Bereich, um das Wissen und die Erfahrung in allen EU-Ländern besser nutzen zu können.
Mit den USA wurde ein neues Abkommen über die Erfassung von Fluggastdatensätzen (PNR) geschlossen. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahr 2007. Auch zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung vereinbarten EU und USA ein neues Programm (TFTP), das ein vorheriges Interimsabkommen ablöst. Mit Kanada und Australien bestehen nun ebenfalls Abkommen über die Speicherung von Fluggastdatensätzen. Die PNR- und TFTP-Abkommen regeln die Verwendung der Fluggastdatensätze und Finanzdaten zur Bekämpfung von Terrorismus. Außerdem enthalten sie Bestimmungen und Schutzvorkehrungen für die Erhebung und Speicherung der Daten.
In den letzten Jahren hat sich Cyberkriminalität zu einer der größten Sicherheitsbedrohungen entwickelt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die EU eine neue Richtlinie zur Bekämpfung groß angelegter Angriffe auf Informationssysteme erlassen und eine allgemeine Strategie für Cybersicherheitaufgestellt. Gleichzeitig wurde auf Betreiben von Kommissarin Malmström in der Europol-Zentrale in Den Haag das Europäische Zentrum gegen Cyberkriminalität(EC3) eingerichtet, das die EU widerstandsfähiger gegen organisierte Kriminalität im Internet – Betrug, Diebstahl von Kreditkartendaten, Erpressung mit Virenangriffen und ähnliche Verbrechen – machen soll. Da diese Verbrechen von Natur aus grenzenlos sind, muss eine Lösung auf europäischer Ebene gefunden werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen den Tätern immer einen Schritt voraus sein. Konkret beinhaltet die Arbeit des EC3 die Koordinierung polizeilicher Ermittlungen, die grenzüberschreitende Nachverfolgung gestohlener Kreditkarten, die Verhinderung von Eingriffen in Internet-Banking, die Warnung vor neuen Gefahren und Viren und das konzertierte Vorgehen gegen Kindesmissbrauch im Internet. Dies hat zu zahlreichen Festnahmen geführt.
Im gleichen Kontext wurde in dieser Amtsperiode eine Richtlinie angenommen, mit der die sexuelle Ausbeutung von Kindernbekämpft werden soll. Sie enthält Maßnahmen zur Verfolgung der Straftäter, zum Schutz der Opfer und zur Vorbeugung. Darüber hinaus trafen sich 2012 die Justizminister und Vertreter aus 48 Ländern in Brüssel und gründeten das Globale Bündnis gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet, dem seitdem vier weitere Länder beigetreten sind. Das Bündnis geht auf eine Initiative Cecilia Malmströms und des Justizministers der USA zurück. Die beteiligten Länder – von den USA über Neuseeland bis Kambodscha sowie sämtliche EU-Länder– haben sich verpflichtet, für die Identifizierung der auf Onlinefotos und -videos erscheinenden Kindesmissbrauchsopfer mehr Mittel bereitzustellen. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten werden außerdem dafür sorgen, dass mehr Täter vor Gericht gestellt werden, und mit Aufklärungskampagnen die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren. Das Globale Bündnis setzt sich ferner für eine systematische Zusammenarbeit aller telefonischen Opferseelsorgestellen, die Erleichterung grenzüberschreitender Ermittlungen und Vorschriften zur Unterbindung der Arbeit von Straftätern mit Kindern und Jugendlichen ein.
Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität hat Kommissarin Malmström dort angesetzt, wo es Mafiaorganisationen besonders schmerzt – an ihren Gewinnen. Mit den neuen Vorschriften zur Beschlagnahme von Vermögen aus Straftaten, die 2014 von Rat und Parlament verabschiedet wurden, wird es für die Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU nun einfacher, Vermögenswerte kriminellen Ursprungs ad hoc einzufrieren, wenn die Gefahr einer Verbringung ins Ausland besteht. Darüber hinaus können Straftäter ihr Vermögen nicht mehr auf Freunde und Verwandte übertragen, um es der Kontrolle durch die Polizei zu entziehen. Die Vollzugsbehörden hatten aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebungen in den einzelnen Ländern bis jetzt Schwierigkeiten mit der Beschlagnahme von Einkünften aus Straftaten – die Verfahren waren unnötig kompliziert und unwirksam. Allein die Einnahmen aus dem weltweiten Drogenhandel werden auf 240 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, von denen jeweils nur ein Bruchteil durch die Behörden beschlagnahmt werden konnte. Durch die Einführung neuer Rechtsvorschriften sorgt die EU dafür, dass sich Straftaten nicht auszahlen.
Leistungsbilanz der Europäischen Kommission 2010–2014