Kunststoffe und Kautschuk
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Rohre, Schläuche, Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder, Filamente, Fliesen, Ziegel und Streifen aus Kunststoffen oder Kautschuk.

Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen und Enderzeugnissen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.

Zu Pasten siehe spezifische Karte „Wachs“.

Zu Flüssigkeiten siehe spezifische Karte „Chemikalien, flüssig“.

Zu Pulver, Granulaten und Flocken siehe spezifische Karte „Chemikalien, feste Stoffe“.


Kunststoffe und Kautschuk
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe 200 g

1 m2 oder 10 m, je nach Beschaffenheit des zu beprobenden Erzeugnisses

Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • EN 13416 Abdichtungsbahnen – Bitumen-, Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen – Regeln für die Probenentnahme
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung

Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode

  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, Schere, Säge usw.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Glasflaschen (G01)
  • Metallbehälter (M01)
  • Pappschachteln (R01)
  • Kunststoffbeutel (P00)
  • Kunststoffflaschen (P03, P04)
Die Probenbehälter müssen sauber und frei von jeglichen Stoffen sein, die das zu beprobende Material verunreinigen könnten (wie z. B. Wasser, Schmutz, Flusen, Waschmittel, Naphtha und sonstige Lösemittel, Lötmittel, Säuren, Rost und Öl).

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.
  • Beachten Sie vorhandene Sicherheitsdatenblätter oder ADR-Informationen.
  • Beachten Sie Sicherheits- und Gefahrenkennzeichen.
  • Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung.
  • Informieren Sie sich über geltende Anweisungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit gemäß den örtlichen Risikobewertungen und/oder sichere Arbeitsverfahren am Ort der Probenahme und befolgen Sie diese.
Persönliche Schutzausrüstungen
  • Handschutz: falls notwendig
  • Augenschutz: falls notwendig
  • Kopfschutz: falls notwendig

Probenahmeplan
Art der SendungVerfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Eine Sammelprobe bestehend aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben, die zufällig oder systematisch aus der gesamten Sendung ausgewählt werden. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Sammelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen.

Filament-Spulen 10 m Filament abmessen und mit einer Schere oder einem Messer abschneiden.

Rollen mit Bändern, Streifen, Bodenbelägen, Wand- oder Deckenverkleidungen

Etwa 1 m2 (ein Stück von 100 cm x 100 cm) mit dem geeigneten Werkzeug (Schere oder Messer) ausschneiden.
Rohre, Schläuche Etwa 1 m des Rohrs oder Schlauchs je nach Probenmaterial mit einer Säge, einer Schere oder einem Messer abschneiden.

Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder, Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen in Fliesenform

So viele Tafeln, Platten oder Fliesen als Probe nehmen, wie benötigt werden, um eine Fläche von 1 m2 zu bedecken.
Einzelartikel 1 Stück oder siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.


Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen Probenahme:
  • Bestehen Zweifel an der Einheitlichkeit des Erzeugnisses, z. B. wenn es sichtbare Unterschiede zwischen den einzelnen Stücken gibt, können mehr Proben genommen werden, damit die Probe repräsentativ ist.
Verpacken der Proben:
  • Endproben sind vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
Weitere Informationen können den geltenden ISO-Normen und den maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften entnommen werden.

Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen und gut belüfteten Ort zu lagern. Sie müssen vor Licht und Kreuzkontamination mit anderen Materialien sowie sonstigen Situationen geschützt werden, die zu einer Beschädigung der Probe führen würden.
Lagerung
  • Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen und gut belüfteten Ort zu lagern. Sie müssen vor Licht und Kreuzkontamination mit anderen Materialien sowie sonstigen Situationen geschützt werden, die zu einer Beschädigung der Probe führen würden.

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
FassungDatumÄnderungen
1.130.03.2019Erste Fassung
1.1.101.11.2019Aktualisierung – Geringfügige Textänderung
1.210.2.2021Aktualisierung und Wechsel zu neuer Vorlage