1. Was ist ein Karzinogen?
Im Laufe der Jahre ist aufgrund medizinischer Forschungen eine kontinuierlich wachsende Liste gefährlicher Stoffe und Industrieprozesse entstanden, die für den Menschen als potenziell krebserzeugend gelten. Diese Stoffe und Prozesse werden als „karzinogen“ bezeichnet und unterliegen spezifischen Kontrollen und Vorschriften.
Da die Liste bekannter Karzinogene ständig wächst, sollte am besten davon ausgegangen werden, dass alle Chemikalien potenziell gefährlich sind, und entsprechend ist allen Chemikalien mit gebührender Vorsicht zu begegnen.
2. Was ist Krebs?
Krebs ist eine Störung, die sich auf Körpergewebe auswirkt und insbesondere die Bildung neuer Zellen beeinträchtigt. Bei „kanzerogenen“ Zellen sind zwei Arten zu unterscheiden:
- gutartige Zellen, die lokal begrenzt bleiben und sich nicht auf benachbarte Gewebe ausbreiten,
- bösartige (maligne) Zellen, die Tumoren hervorrufen, sich auch auf benachbarte Gewebe ausbreiten und diese Gewebe zerstören oder in Blutgefäße und sonstige Bereiche eindringen und in weit entfernte Teile des Körpers streuen können. Gestreute Tumoren (Metastasen) können erhebliche Schäden verursachen. Umgangssprachlich werden derartige Tumoren als „Krebs“ bezeichnet.
3. Welche Arten von Stoffen sind Karzinogene?
Aus den Informationen über gefährliche Stoffe können Sie entnehmen, welche Stoffe krebserzeugend sind. Im folgenden Abschnitt sind nähere Angaben zu einigen der weniger bekannten Stoffe zusammengestellt.
Vier Stoffe sind verboten, da es sich bei ihnen um besonders gefährliche Karzinogene handelt. Dies sind im Einzelnen:
- 2-Naphthylamin
- Benzidin
- 4-Aminobiphenyl
- 4-Nitrobiphenyl
Diese Stoffe und ihre jeweiligen Salze dürfen nur mit besonderer Genehmigung verwendet oder eingeführt werden.
4. Wo können diese Stoffe vorkommen?
Wenngleich einige Arten krebserzeugender Stoffe eingeführt werden, ist es unwahrscheinlich, dass Sie mit diesen Stoffen in gefährlichen Konzentrationen in Berührung kommen. Beachten Sie jedoch, dass einige Karzinogene durch Industrieprozesse entstehen können, wie beispielsweise folgende:
- Herstellung von Stiefeln und Schuhen (Lederstaub)
- Herstellung und Verarbeitung von Kautschuk
- Tätigkeiten in Verbindung mit Kohlenteer, Ruß, Teer usw.
- Handhabung von Motor-Altölen
- Hartholzstäube, erzeugt durch Holzbearbeitung
Asbest kann auch in Bau- und Isoliermaterialien in älteren Gebäuden und Schiffen vorkommen.
5. Welche Arten von Krebs können durch Karzinogene verursacht werden?
Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Je nach Typ wirken Karzinogene auf unterschiedliche Teile des Körpers. Hier einige Beispiele:
- Arsen und Arsenverbindungen greifen Haut und Lungen an.
- Krebserzeugende Öle werden mit Rußkrebs (Schornsteinfegerkrebs) in Verbindung gebracht.
- Benzol kann das Knochenmark schädigen und Leukämie verursachen.
- Aromatische Amine (z. B. Benzol und 2-Naphthylamin) können Blasenkrebs verursachen.
Karzinogene können Schäden unabhängig davon verursachen, wie sie mit dem Körper in Berührung kommen (durch Einatmung, Verschlucken oder Hautkontakt). Daher muss unter allen Umständen unmittelbarer Kontakt mit Karzinogenen verhindert werden.
6. Wie können die bestehenden Risiken reduziert werden?
Konsultieren Sie stets die Sicherheitsdatenblätter. Bei den meisten karzinogenen Erzeugnissen ist eine Probenahme sicher, wenn die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Die Probenahme bei äußerst karzinogenen Erzeugnissen wie z. B. Asbest sollte jedoch nicht von Zollbeamten durchgeführt werden (siehe Kapitel 2.1
Allgemeine Informationen zu Probenahmen). Die meisten Zolllabors sind nicht für die Asbestanalyse ausgestattet. Wenn kein Sicherheitsdatenblatt verfügbar ist, sollten Sie mit der Inspektion und der Probenahme nicht fortfahren, bis Sie sicher wissen, um welches Erzeugnis es sich handelt und welche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind.
Wenn Sie nicht ermitteln können, um welche Stoffe es sich handelt und mit der Untersuchung und Probenahme fortfahren müssen, seien Sie bitte äußerst vorsichtig und holen Sie fachkundigen Rat ein. Siehe
Probenahme bei gefährlichen Gütern und unbekannten Stoffen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Rechtsvorschriften und Leitlinien Ihrer nationalen Verwaltung. |