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Weniger Bürokratie dank Änderungen bei EU-verwalteten Fonds

  • 10 Nov 2021
Die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (CPR), die gemeinsame Rechtsvorschriften für die geteilte Mittelverwaltung in der Europäischen Union (EU) enthält, ist nun einfacher und anpassungsfähiger. Dadurch können Länder und Regionen in der EU bei unvorhergesehenen Herausforderungen schneller auf diese Mittel zugreifen und sie nutzen. Zudem werden Anforderungen an eine bessere Kommunikation und mehr Transparenz den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Weniger Bürokratie dank Änderungen bei EU-verwalteten Fonds

Die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (CPR), die gemeinsame Rechtsvorschriften für die geteilte Mittelverwaltung in der Europäischen Union (EU) enthält, ist nun einfacher und anpassungsfähiger. Dadurch können Länder und Regionen in der EU bei unvorhergesehenen Herausforderungen schneller auf diese Mittel zugreifen und sie nutzen.

 

Die Vorschriften für den Finanzierungszeitraum 2021 bis 2027 beziehen sich auf acht Fonds:

  • den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
  • den Kohäsionsfonds (KF),
  • den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+),
  • den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF),
  • den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF),
  • den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF),
  • das Instrument für Grenzmanagement und Visa,
  • den Fonds für die innere Sicherheit.

Was ist neu?

 

Durch eine Halbzeitüberprüfung wird die Anpassungsfähigkeit der Dachverordnung erhöht. Damit soll erreicht werden, dass die EU-Länder und die Regionen EU-Mittel im Falle unvorhergesehener Herausforderungen schneller abrufen können.

 

Gleichzeitig müssen die EU-Länder „grundlegende Voraussetzungen“ erfüllen, indem sie einen allgemeinen sowie bereichsspezifische Rahmen schaffen, die die Wirksamkeit der EU-Finanzierung gewährleisten. Die EU-Länder müssen diese Voraussetzungen während des gesamten Programmplanungszeitraums erfüllen, um die zugeteilten Mittel optimal zu nutzen.

 

Eine der Voraussetzungen ist die Einrichtung wirksamer Mechanismen durch die EU-Länder, die gewährleisten, dass alle Programme unter der Dachverordnung im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU durchgeführt werden. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden die von den EU-Ländern zur Erstattung gemeldeten Kosten von der Kommission nicht erstattet.

 

Dank 75 Änderungen bei den Vorschriften ist die Dachverordnung nun erheblich einfacher. Künftig wird es nur ein einziges Regelwerk für acht Fonds mit geteilter Mittelverwaltung geben. Dadurch soll die Programmverwaltung der EU-Fonds vereinfacht und sollen Synergien zwischen Finanzierungsprogrammen geschaffen werden – beispielsweise zwischen dem Kohäsionsfonds und dem AMIF in Bezug auf die Entwicklung lokaler Integrationsstrategien für Migrantinnen und Migranten.

Es wird außerdem weniger Kontrollen bei bisher erfolgreichen Programmen geben. Stattdessen sollen die nationalen Systeme stärker einbezogen und der Grundsatz der „einzigen Prüfung“ ausgeweitet werden, damit Mehrfachkontrollen vermieden werden.

 

Stärkerer Ansatz für Kommunikation

 

Kommunikation wird in der neuen Dachverordnung als wesentlicher Bestandteil der Mittelnutzung anerkannt. Die Bestimmungen zur Kommunikation zielen auf die Erhöhung der Transparenz und der Sichtbarkeit der Finanzierung durch die EU sowie auf die Verbesserung der Kommunikation darüber. Zugleich sind weniger Pflichten vorgesehen.

 

Zugunsten erhöhter Transparenz müssen Verwaltungsbehörden neben den Listen mit den für die Unterstützung ausgewählten Vorhaben aktuelle Zeitpläne mit den wichtigsten Informationen zu anstehenden Projektaufrufen veröffentlichen.

 

Die Konsistenz der Kommunikationsmaßnahmen zwischen den Fonds wird auf allen Ebenen gewährleistet. Alle Fonds der Dachverordnung sowie die Aufbau- und Resilienzfazilität bündeln ihre Kräfte im EU-weiten Kommunikationsnetzwerk INFORM EU. Dieses ist ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Kommunikationsnetzwerke in allen EU-Ländern. In diesen Netzwerken sind Programme und zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten. Sie werden künftig wirksamer miteinander über Erfolge kommunizieren können.

 

Die für die Öffentlichkeit sichtbarste Änderung ist, dass für Projekte künftig ein einziger Finanzierungshinweis verwendet wird, in dem nicht wie bisher alle Fonds einzeln aufgeführt werden, sondern lediglich auf die Finanzierung durch die EU hingewiesen wird. Für die Bürgerinnen und Bürger wird dadurch über die vielen Tausend Projekte innerhalb und sogar außerhalb der EU die Vielfalt der von der EU finanzierten lokalen Maßnahmen sichtbarer.

 

In der Dachverordnung sind zudem Anforderungen an die Überwachung und Kommunikation für „Vorhaben von strategischer Bedeutung“ niedergelegt. Die Bestimmungen zielen darauf ab, zu gewährleisten, dass die ausgewählten Projekte als herausragende Beispiele für die Finanzierung durch die EU sichtbar sind. Diese sinnbildhaften Projekte sollen nach außen hin für die Bekanntheit der Programme des Programmplanungszeitraums 2021-2027 sorgen.

 

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