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Mehrjähriges Strategiedokument für die strategische Programmplanung von Interreg NEXT 2021-2027

Decisions

Datum: 12 aug 2022

Zeitraum:

Thema: Cooperation between regions and countries, Territorial cohesion

Sprachen:   de | en | fr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 12.8.2022

zur Festlegung des mehrjährigen Strategiedokuments für Programme für externe grenzübergreifende Zusammenarbeit, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt unterstützt werden, sowie für Programme für transnationale Zusammenarbeit, die aus diesen Finanzierungsquellen und dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) unterstützt werden

Interreg NEXT wird die Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen in EU-Mitgliedstaaten[1] sowie den Partnerländern und ‑gebieten[2] im Nachbarschaftsraum unterstützen. Es wird im Wege der geteilten Mittelverwaltung durchgeführt und umfasst die grenzübergreifende Zusammenarbeit (CBC) sowie Programme für die transnationale Zusammenarbeit.

Mehrwert von Interreg NEXT

Der wesentliche Mehrwert ist das Governance-Modell, das eine gleichberechtigte Einbeziehung von Interessenträgern und Begünstigten aus EU- und Nicht-EU-Ländern vorsieht. Die Initiative wird den persönlichen Austausch auf regionaler und lokaler Ebene unterstützen und Kooperationen ermöglichen, die es sonst nicht gegeben hätte oder die aus politischen Gründen auf Schwierigkeiten gestoßen wären.

Bei CBC-Programmen von Interreg NEXT müssen die Mittel aus NDICI/Europa in der Welt mindestens den EFRE-Mitteln entsprechen, während bei den transnationalen Interreg-NEXT-Programmen der NDICI-Finanzierungsanteil die Zusammensetzung der Programmpartnerschaft widerspiegeln sollte.

Das vorliegende Dokument deckt außerdem die Teilnahme von Partnerländern an der transnationalen Interreg-Initiative für den Donauraum ab.

 

[1] Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Ungarn, Zypern.

[2] Für die Zwecke dieses Dokuments gilt bei jeder Bezugnahme auf „Partnerländer“ die Begriffsbestimmung in Artikel 2 der Interreg-Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021.