Dienstag, 11. Juni
Berlin: Kommissionsvizepräsidentin Jourová in Berlin
EU-Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, diskutiert in Berlin mit dem Rechtssauschuss des Bundestages und trifft Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft zu Gesprächen. Am Nachmittag nimmt sie an der von der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine organisierten Ukraine-Wiederaufbaukonferenz teil, siehe separate Terminankündigung.
Luxemburg: Urteil des EuGH zu Verzugszinsen bei einer zu Unrecht verhängten Geldbuße
Mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 verhängte die Kommission gegen die Deutsche Telekom eine Geldbuße in Höhe von 31 Mio. Euro wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem slowakischen Markt für Breitbandtelekommunikationsdienste. Die Deutsche Telekom zahlte die Geldbuße, focht den Beschluss jedoch vor dem Gericht der EU an. Das Gericht gab der Klage teilweise statt und setze die Geldbuße um zwölf Millionen Euro herab. Die Kommission zahlte diesen Betrag an die Deutsche Telekom zurück. Sie lehnte es jedoch ab, für den Zeitraum von der Zahlung der Geldbuße bis zur Rückzahlung Verzugszinsen zu zahlen. Die Deutsche Telekom erhob daraufhin erneut Klage beim Gericht der EU. Mit Urteil vom 19. Januar 2022 sprach das Gericht der Deutschen Telekom eine Entschädigung in Höhe von circa 1,8 Mio. Euro zu, um den Schaden auszugleichen, der ihr durch die Weigerung der Kommission entstanden war, Verzugszinsen zu zahlen. Die Kommission hat vor dem Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Mittwoch, 12. Juni
Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Die Kommissarinnen und Kommissare besprechen laut vorläufiger Agenda eine Mitteilung zur gemeinsamen Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets. Auch auf der Tagesordnung stehen der Haushaltsentwurf für 2025 und der jährliche Management- und Leistungsbericht für den EU-Haushalt. Eine Pressekonferenz nach der Sitzung überträgt EbS live um 10.30 Uhr.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Markenstreit um Tour de X
Die deutsche FitX Beteiligungs GmbH beantragte 2017 beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO), das Zeichen als Unionsmarke einzutragen, und zwar u.a. für Kleidungsartikel, Spiele, Sportgeräte sowie Trainingsangebote. Das französische Unternehmen Tour de France erhob dagegen Widerspruch, wofür es sich auf seine älteren Marke Tour de France berief. Das EUIPO wies den Widerspruch zurück. Es konnte weder eine Verwechslungsgefahr erkennen noch eine Ausnutzung des guten Rufs der älteren Marken. Das Unternehmen Tour de France hat diese Entscheidung vor dem Gericht der EU angefochten, das heute sein Urteil verkündet. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.