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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Strategische Vorausschau 2021 nimmt langfristige Handlungsfähigkeit der EU in den Blick

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) ihre zweite strategische Vorausschau angenommen. Unter dem Titel „Die Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit der EU“ zeigt sie eine zukunftsorientierte und multidisziplinäre Perspektive zur strategischen Autonomie der EU in einer zunehmend multipolaren und umstrittenen Weltordnung auf. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte dazu: „Die europäischen Bürgerinnen und Bürger erleben fast täglich, dass globale Herausforderungen wie Klimawandel und digitaler Wandel direkte Auswirkungen auf ihr Privatleben haben. Wir alle spüren, dass unsere Demokratie und unsere europäischen Werte sowohl extern als auch intern in Frage gestellt werden oder dass Europa seine Außenpolitik aufgrund einer sich verändernden Weltordnung anpassen muss. Frühzeitige und bessere Informationen über solche Trends helfen uns dabei, derart wichtige Themen rechtzeitig anzugehen und unsere Union in eine positive Richtung zu lenken.“

 
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Europäische Bürgerinitiative zur europäischen Handelspolitik registriert

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“ zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission dazu auf, „auf der Grundlage der gemeinsamen Handelspolitik Rechtsakte vorzuschlagen, mit denen verhindert wird, dass juristische Personen in der EU Erzeugnisse, die ihren Ursprung in illegalen Siedlungen besetzter Gebiete haben, in die EU einführen sowie auch, dass juristische Personen in der EU Erzeugnisse in diese Gebiete ausführen.“ Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

 
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Termine
Donnerstag, 9. September

Online: Konferenz zur Zukunft Europas: Workshop zum Thema Klima und Energie
Zwischen 17 und 19 Uhr findet im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas ein Online-Workshop zum Thema Klima und Energie statt. Die Teilnehmenden entwickeln und diskutieren ihre konkreten Ideen für die Zukunft Europas und erhalten Input durch Expertinnen und Experten des Team Europe-Rednerpools der Europäischen Kommission. Zum Abschluss des Workshops wird darüber abgestimmt, welche der Vorschläge als Ergebnis der Veranstaltung auf die Plattform der Zukunftskonferenz eingestellt werden. Weitere Informationen hier.

Frankfurt: Geldpolitische Sitzung des EZB-Rats mit anschließender Pressekonferenz
In Frankfurt am Main tagt der Rat der Europäischen Zentralbank. Im Anschluss daran, gegen 14:30 Uhr, wird EZB-Präsidentin Christine Lagarde eine Pressekonferenz geben, die über EbS übertragen wird. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zum subsidiären Schutz für Familienangehörige eines minderjährigen Schutzberechtigten
Nach dem deutschen Asylgesetz ist bestimmten Familienangehörigen – insbesondere den Eltern – eines ledigen Minderjährigen, dem subsidiärer Schutz gewährt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls subsidiärer Schutz zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zum Begriff des „Familienangehörigen“ im Sinne der Anerkennungsrichtlinie 2011/95 vorgelegt, auf den das deutsche Asylgesetz insoweit verweist. Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber zu entscheiden, ob ein afghanischer Staatsangehöriger subsidiären Schutz mit der Begründung beanspruchen kann, dass seinem Sohn, der einige Jahre vor ihm nach Deutschland kam, dieser Schutzstatus zuerkannt wurde (allerdings erst einige Wochen nach seinem 18. Geburtstag). Der Vater war einige Monate zuvor nach Deutschland gekommen und hatte um internationalen Schutz nachgesucht, einen förmlichen Antrag aber erst einen Tag nach dem 18. Geburtstag seines Sohnes gestellt. Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen vom 25. März 2021 unter anderem die Ansicht vertreten, dass in einem Fall wie dem vorliegenden derjenige Zeitpunkt maßgeblich sei, in dem der Vater formlos um Asyl nachgesucht habe, d.h. zeitnah nach seiner Einreise und somit deutlich vor dem 18. Geburtstag seines Sohnes. Der Sohn müsse seinen eigenen Antrag vor Eintritt seiner Volljährigkeit gestellt haben und beide müssten sich vor Eintritt der Volljährigkeit im Inland aufgehalten haben. Eine Wiederaufnahme des Familienlebens sei nicht erforderlich. Mehr Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Widerruf eines Autokreditvertrags lange nach seiner Unterzeichnung
Das Landgericht Ravensburg hat eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Autokreditanbietern über die Wirksamkeit der von diesen Verbrauchern eingereichten Widerrufserklärungen zu entscheiden. Diese Erklärungen gingen zwar alle lange nach Ablauf der in der Richtlinie 2008/48 über Verbraucherkreditverträge vorgesehenen Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Kreditvertrags ein, die betroffenen Verbraucher sehen sich zu ihrem Schritt jedoch als berechtigt an, weil die Verträge nicht alle nach dieser Richtlinie erforderlichen Angaben enthalten hätten. Das Landgericht Ravensburg hat den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie ersucht hinsichtlich der erforderlichen Genauigkeit der Angaben im Vertrag sowie dazu, wie die nationalen Gerichte damit umzugehen haben, wenn Verbraucher versuchen, sich zu ihren Gunsten auf möglicherweise unzureichende Angaben zu berufen. Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen vom 15. Juli 2021 u.a. die Ansicht vertreten, dass der Kreditvertrag zum einen den zum Zeitpunkt seines Abschlusses geltenden Verzugszinssatz als Prozentsatz angeben muss und zum anderen, falls dieser Zinssatz sich ändern kann, u.a. die Berechnungsformel, nach der er berechnet wird. Der Kreditgeber könne der Ausübung des Widerrufsrechts den Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht allein mit der Begründung entgegenhalten, dass seit Vertragsschluss bereits ein erheblicher Zeitraum verstrichen sei, sofern die erforderlichen Informationen vom Kreditgeber nicht vorgelegt worden seien. Mehr Informationen hier, hier und hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu unterschiedlich hohen Mehrwertsteuern für Freizeitparks und Jahrmarktschausteller
Der Freizeitpark Phantasialand beanstandet vor dem Finanzgericht Köln, dass auf Eintrittskarten von Freizeitparks der volle Mehrwertsteuersatz Anwendung findet, während für ortsungebundene Schausteller auf Jahrmärkten ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt. Aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers handele es sich um gleichartige Leistungen, die miteinander konkurrierten. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gebiete daher, sie gleich zu besteuern. Das Finanzgericht Köln hat den Gerichtshof um Auslegung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112 ersucht. Ohne Schlussanträge. Mehr Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge über die Rechte von Leiharbeitnehmern
Ein Leiharbeitnehmer, der fast fünf Jahre bei der Daimler AG in der Motorenfertigung eingesetzt war, ohne dass ein Vertretungsfall vorgelegen hätte, macht vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg geltend, dass die Überlassung nicht nur vorübergehend gewesen sei und daher ein Arbeitsverhältnis direkt mit Daimler zustande gekommen sei. Das Landesarbeitsgericht ersucht den Gerichtshof um Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104. Es bittet u.a. um Klärung des Begriffs „vorübergehend“ und der Folgen, falls die Überlassung nicht mehr vorübergehend sein sollte. Generalanwalt Tanchev legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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