Online: Deutschlandweites Launch-Event zum Europäischen Klimapakt
Mit dem Europäischen Klimapakt lädt die Europäische Kommission Menschen, Gemeinden und Organisationen ein, sich am Klimaschutz zu beteiligen und ein grüneres Europa aufzubauen. Der Pakt bietet für jeden und jede eine Plattform, sich zu vernetzen, zu debattieren und gemeinsam große und kleine Klimalösungen zu entwickeln und umzusetzen. Die Idee ist, dass durch den Austausch von Ideen und Erfahrungen und die gegenseitige Inspiration der individuelle Einfluss zum Schutz des Klimas kollektiv genutzt werden kann. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland lädt zu einer virtuellen Auftaktveranstaltung von 10:00 bis 14:00 Uhr ein. Anmeldung bis 18. Januar hier, weitere Informationen folgen.
Online: Wirtschaftskommissar Gentiloni bei Deutscher Unternehmenskonferenz
Die German Corporate Conference versammelt deutsche und österreichische Unternehmen sowie institutionelle Investoren, die unter anderem über die Auswirkungen und Lehren aus der COVID-19-Pandemie und die wirtschaftliche Erholung debattieren. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni hält um 13 Uhr auf der virtuellen Veranstaltung eine Keynote-Rede zum Thema „Economic recovery from the pandemic crisis: building back better“. Weitere Informationen zur Veranstaltung hier.
Berlin/Online: EU-Kommissar Wojciechowski bei GFFA und Agrarministerkonferenz (bis Freitag)
EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski nimmt auch in diesem Jahr am Global Forum for Food and Agriculture teil, bei dem rund 2000 internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu agrar- und ernährungspolitischen Fragen diskutieren. Livestream und Programm hier. Am Mittwoch nimmt er ab 11:00 Uhr an einer (virtuellen) Paneldiskussion zu Klimawandel und Landwirtschaft teil. Am Freitag vertritt er die Europäische Kommission bei der Berliner Agrarministerkonferenz im Rahmen des GFFA und gibt im Anschluss, ab 14:45 Uhr, gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und dem Generaldirektor der FAO, Dr. Qu Dongyu, eine virtuelle Pressekonferenz. Informationen für Medienvertreter gibt es auf den Seiten des BMEL hier.
Online: Konferenz „Menschenrechte im Zeitalter der KI“ mit Generaldirektorin Saastamoinen
Künstliche Intelligenz bestimmt inzwischen weltweit unseren Alltag. Der Europarat spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, international verbindliche Normen für die Gewährleistung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Zeitalter von KI festzulegen. Im Rahmen der virtuellen Veranstaltung mit Salla Saastamoinen, Generaldirektorin für Justiz und Verbraucher der EU-Kommission, und Michael O’Flaherty, Direktor der EU-Grundrechteagentur, sollen unter anderem die Auswirkungen von KI auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Machbarkeit und Details eines zukünftigen Rechtsrahmens für KI diskutiert werden. Die Konferenz wird ab 13 Uhr live auf Deutsch, Englisch und Französisch gestreamt, weitere Informationen hier.
Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 21. Januar)
In der Plenartagung am Mittwoch wird ab 8:30 Uhr die Amtseinführung des neuen US-amerikanischen Präsidenten Joe Biden und der gewaltsame Übergriff auf den US-Kongress diskutiert. Im Anschluss stellt der portugiesische Ratsvorsitz wird den Abgeordneten nach vorläufiger Agenda sein Tätigkeitsprogramm für das erste Halbjahr 2021 vor. Dazu wird auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprechen. Darauf folgen Aussprachen über die Sozial- und Beschäftigungskrise in der COVID-19-Pandemie und die Reaktion der EU im Rahmen des Aufbauplans und des mehrjährigen Finanzrahmens. Weitere Themen sind voraussichtlich der Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle, ein Bericht zum Recht auf Nichterreichbarkeit sowie eine Reform der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Ausführliche weitere Informationen und Links zum Livestream finden Sie hier.
Online: Jahrespressekonferenz der Europäischen Investitionsbank
Die Jahrespressekonferenz der EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds) mit dem EIB-Präsidenten Werner Hoyer wird ab 10:30 Uhr im Livestream übertragen.
Per Videokonferenz: Informelles Treffen des Gemeinsamen Rates EU-Kuba
Der Gemeinsame Rat wird unter dem Vorsitz des EU-Außenbeauftragten Josep Borell eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und Kuba über politischen Dialog und Zusammenarbeit (PDCA) vornehmen und über die künftige Zusammenarbeit debattieren. Die wichtigsten Punkte auf der Tagesordnung sind hier verfügbar. Weitere Informationen über die EU-Kuba-Beziehungen finden Sie hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21
Ein Bürger hat beim Staatsministerium Baden-Württemberg Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Baumfällungen für das Verkehrs- und Städtebauprojekt „Stuttgart 21“ im Stuttgarter Schlossgarten im Oktober 2010 beantragt. Das Staatsministerium lehnte den Antrag ab, auch die Klage vor dem Verwaltungsgericht blieb insoweit ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hingegen verpflichtete das Land Baden-Württemberg, dem Bürger die Unterlagen zugänglich zu machen. Bei diesen Unterlagen handele es sich um Umweltinformationen. Ablehnungsgründe für den Informationszugang lägen nicht vor. Die Unterlagen des Staatsministeriums zur Information der Hausspitze und zum Schlichtungsverfahren seien nicht als interne Mitteilungen geschützt, da ein solcher Schutz in zeitlicher Hinsicht nur für die Dauer des behördlichen Entscheidungsprozesses bestehe. Dagegen wendet sich das Land mit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat den Gerichtshof ersucht, den durch die Umweltinformationsrichtlinie vorgesehenen Schutz „interner Mitteilungen“ sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu präzisieren. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Frage, ob die Überlassung von Firmenwagen für den privaten Bedarf mehrwertsteuerpflichtig ist
Das Finanzgericht des Saarlandes möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Überlassung von Firmenwagen an Mitarbeiter für deren privaten Bedarf der Mehrwertsteuer unterliegt. Das Finanzgericht hat einen Rechtsstreit zwischen einer Verwaltungsgesellschaft für Investmentfonds mit Sitz in Luxemburg und dem Finanzamt Saarbrücken zu entscheiden. Die Verwaltungsgesellschaft stellte u. a. zwei in Deutschland wohnenden Arbeitnehmern Firmenwagen zur Verfügung, die sie sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke nutzen konnten. Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 17. September 2020 u.a. die Ansicht vertreten, dass die Überlassung eines Firmenwagens an einen Mitarbeiter für dessen privaten Bedarf keine (mehrwertsteuerpflichtige) Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt darstelle, wenn der Mitarbeiter dafür weder ein Entgelt bezahle noch auf einen Teil seiner Vergütung oder andere Vorteile verzichte, die ihm die Firma schulde, noch zusätzliche Arbeit für die Überlassung dieses Fahrzeugs leiste. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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