Dies ist die letzte Ausgabe von EU-Aktuell in diesem Jahr. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern erholsame Feiertage und ein gutes neues Jahr!
Die nächste Ausgabe erscheint am 3. Januar 2019.
Bis dahin erreichen Sie bei Presseanfragen eine diensthabende Sprecherin der Europäischen Kommission in Brüssel. Ihre Kontaktinformationen finden Sie hier.
EU-weit: Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2019
Das Arbeitsprogramm wurde bereits im Oktober 2018 festgelegt. Den Schwerpunkt bilden lediglich 15 neue Initiativen, darunter der Investitionsplan für Europa, der Aktionsplan gegen Desinformation und das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele, die Themen künstliche Intelligenz und Telemedizin sowie die Stärkung des Euro im internationalen Kontext. Außerdem zählen zum Schwerpunkt 10 REFIT-Evaluierungen‚ mit denen geltende Rechtsvorschriften überarbeitet werden, und 45 vorrangige anhängige Vorschläge im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über Gesetzgebungsprioritäten. Eine Reihe von Fragen und Antworten zum Arbeitsprogramm hat die EU-Kommission auch auf Deutsch bereitgestellt.
EU-weit: Rumänien übernimmt den EU-Ratsvorsitz
Turnusgemäß wechselt der EU-Ratsvorsitz für das erste Halbjahr 2019 von Österreich nach Rumänien. Im 2. Halbjahr 2019 geht der EU-Ratsvorsitz an Finnland weiter. Rumänien wird während seiner Ratspräsidentschaft die Priorität auf die Förderung der Verhandlungen über den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 setzen. Außerdem wird es darum gehen, die Sicherheit Europas zu stärken. In die Zeit des rumänischen Ratsvorsitzes fällt auch der Austritt Großbritanniens aus der EU Ende März 2019. Die Ratstreffen der Fachminister und zahlreiche weitere Veranstaltungen werden zumeist in der Hauptstadt Bukarest sowie in Sibiu/Hermannstadt stattfinden. Dort ist am 9. Mai 2019 auch ein wichtiger EU-Gipfel geplant, bei dem eine breite Diskussion über die Zukunft der Gemeinschaft und die Vorbereitung strategischer Prioritäten für den Zeitraum 2019 bis 2024 erfolgen soll. Mehr über das Thema Ratsvorsitz finden Sie hier.
EU-weit: Kulturhauptstädte Europas 2019
Die bulgarische Stadt Plovdiv und die italienische Stadt Matera (sie repräsentiert die gesamte Region Basilicata) sind die beiden Kulturhauptstädte Europas des Jahres 2019. Hintergrundinformationen zu dieser seit 1985 alljährlich verliehenen Auszeichnung finden Sie auf der Website „Kreatives Europa“ der Europäischen Kommission. Plovdiv hat bereits Programmhighlights bekannt gegeben. Die Eröffnung wird am 12. Januar in mit einer Show unter dem Motto „Together“ stattfinden, die Musik, Licht und Tanz kombiniert. Erwartet werden mehr als 1500 Teilnehmer aus Bulgarien und dem Ausland. Das Programm in Matera beginnt am 19. Januar. Die Eröffnungszeremonie wird von zahlreichen süditalienischen „Bandas“ gestaltet, das sind die dort traditionell verwurzelten Blasmusikkapellen. Mehr als 2.000 Musiker werden durch die Stadt spazieren. Danach wird auf den Plätzen jedes Bezirks ein geselliges Mittagessen eingenommen.
EU-weit: 20 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion
Die Wirtschafts- und Währungsunion wird am 1. Januar 2019 zwanzig Jahre alt ("Euroat20"). Dazu startet eine interinstitutionelle Informationskampagne der EU. Daran beteiligt sind die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank, der Rat der EU und das Europäische Parlament. Das Ziel der Kampagne ist es, das Wissen über die Vorteile des Euro zu stärken. Sie wendet sich an europäische Bürger aus verschiedenen Altersgruppen, die an EU-Angelegenheiten interessiert sind und / oder ambivalent zum Euro sind. Der Schwerpunkt liegt auf den Mitgliedstaaten der Eurozone. Die Kampagne steht jedoch allen EU27-Mitgliedsstaaten offen. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Website. Die EU-Kommission hat dieses Jubiläum bereits mit einer Auftaktveranstaltung im Dezember in Brüssel gewürdigt.
EU-weit: Start der neuen EU-geförderten Forschungspartnerschaft zu seltenen Krankheiten
Mit einem Budget von über 100 Mio. Euro, davon die Hälfte aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon 2020, sollen neue Behandlungs- und Diagnoseinstrumente erforscht werden. Die neue Partnerschaft umfasst mehr als 130 beteiligte Institutionen aus 35 Ländern. Sie wird vom französischen Nationalinstitut für Gesundheit und medizinische Forschung INSERM koordiniert. Nähere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung und auf dieser Website der Europäischen Kommission.
EU-weit: Neue Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung treten in Kraft
Ab heute müssen alle EU-Mitgliedstaaten neue rechtsverbindliche Maßnahmen anwenden, die auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen abzielen. Die neuen Vorschriften sollen die gängigsten Praktiken zur Vermeidung der Körperschaftssteuer unterbinden und damit die größten Steuerschlupflöcher beseitigen. Die im Jahr 2016 von der Kommission vorgeschlagenen rechtsverbindlichen Vorschriften (Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung) wurden vereinbart, um die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung voranzubringen. Diese Vereinbarung folgte auf die Vereinbarung der OECD-Länder über Empfehlungen zur Eindämmung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) und verschaffte der EU eine Vorreiterrolle bei der politischen und wirtschaftlichen Herangehensweise an die Unternehmensbesteuerung.Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zum Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung.
EU-weit: Die erste Stufe der EU-Mehrwertsteuerreform
Die erste Stufe der Reform der derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften tritt in Kraft. Das neue Mehrwertsteuersystem dient dem stärkeren Schutz vor Betrug und soll Abwicklung von Lieferungen im EU-Kontext vereinfachen. Die Reform soll auch zu einer Kosteneinsparung bei Unternehmen führen. Das neue EU-Mehrwertsteuersystem wird schrittweise bis 2022 bzw. 2027 eingeführt. Erste Neuerungen werden bereits jetzt gültig. Neben Änderungen bei der Verwendung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer im innergemeinschaftlichen Warenverkehr wird u.a. der Status eines sogenannten „zertifizierten Steuerpflichtigen“ eingeführt. Der Status ermöglicht es den Finanzbehörden, zu bescheinigen, dass ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als zuverlässiger Steuerzahler gilt. Dadurch sollen Unternehmen künftig von bestimmten Vereinfachungsregelungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU profitieren können. Mehr Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung des Rats der EU.
EU-weit: Neue Methodik zur Bewertung von Fahrzeugemissionen
Ab dem neuen Jahr gilt die EU-Verordnung 2018/1832. Darin geht es um die Verbesserung der emissionsbezogenen Typgenehmigungsprüfungen und -verfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge. Ziel ist eine transparente und unabhängige Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen während ihrer gesamten Lebensdauer. Die Richtlinie enthält auch eine neue eindeutige, transparente, robuste und einfache Methodik zur Bewertung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb, die sicherstellt, dass die Fahrzeuge in den Prüfungen angemessen gefahren werden. Mehr dazu finden Sie in dieser Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Kapitel „RDE-Rechtsakt 4“.
EU-weit: Neue Grenzwerte für die Abgase von Schiffsmotoren
Teile der EU-Verordnung 2016/1628 über neuen Grenzwerte für mobile Maschinen und Geräte treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Betroffen sind Schiffsmotoren mit einer Leistung von weniger als 300 kW. Ab Januar 2019 dürfen nur noch Motoren in Verkehr gebracht werden, welche die neuen Grenzwerte einhalten. Ab Januar 2020 fallen auch Schiffsmotoren mit einer Leistung von mehr als 300 kW unter die neuen Grenzwerte.
EU-weit: Neue Obergrenzen für Zölle auf Import-Obst und -Gemüse
In der EU-Durchführungsverordnung 2018/1800 werden zusätzliche Einfuhrzölle auf bestimmtes Obst und Gemüse für die kommenden beiden Jahre 2019 und 2020 festgelegt. Dabei werden die Höchsteinfuhrmengen bestimmt, die noch zollfrei möglich sind. Übersteigen Einfuhren etwa bei Zitronen, Birnen, Äpfel, Artischocken oder Zucchini diese Grenze, werden Einfuhrzölle fällig.
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