Washington: Kommissionspräsident Juncker trifft US-Präsident Trump und hält Grundsatzrede
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker reist nach Washington, wo er von US-Präsident Donald J. Trump im Weißen Haus empfangen wird. Präsident Juncker und Präsident Trump werden sich bei ihren Gesprächen auf die transatlantischen Handelsbeziehungen und den Aufbau einer stärkeren Wirtschaftspartnerschaft konzentrieren. Außerdem wird es bei dem Treffen um die Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Terrorismusbekämpfung, Energiesicherheit und Wirtschaftswachstum gehen. Der Kommissionspräsident wird bei seiner Reise von Handelskommissarin Cecilia Malmström begleitet. Auf ihrer Agenda stehen ein Treffen mit dem Sprecher des US-Repräsentanteehauses, Paul Ryan, und ein Treffen mit der Abgeordneten der Demokratischen Partei, Nancy Pelosi. Im Anschluss an das Treffen mit Trump wird Präsident Juncker eine Grundsatzrede über die Beziehungen zwischen der EU und den USA am Zentrum für strategische und internationale Studien (CSIS) halten. Die Rede ist für 16 Uhr (22 Uhr Mitteleuropäischer Zeit) geplant und wird live auf EbS übertragen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von der deutschen EEG-Umlage
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 eröffnete besonders energieintensiven Unternehmen die Möglichkeit, die von allen Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien nur in begrenztem Umfang zahlen zu müssen. Den Stahlunternehmen Georgsmarienhütte GmbH, Stahlwerk Bous GmbH, Schmiedag GmbH und Harz Guss Zorge GmbH wurde eine solche Begrenzung für die Jahre 2013 bzw. 2014 mit bestandskräftigen Bescheiden zuerkannt. Nachdem die EU-Kommission mit Beschluss vom 25. November 2014 entschieden hatte, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasste und die Begrenzung der EEG-Umlage für bestimmte stromintensive Unternehmen nur teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, wurden diese Bescheide jedoch in Höhe eines Teilbetrags mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. Dagegen haben die vier Unternehmen Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhoben. Zu diesem Urteil wird es Filmaufnahmen von Europe by Satellite (EbS) geben.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu durch durch Mutagenese gewonnenen Pflanzensorten
Verschiedene französische Verbände beanstanden vor dem französischen Conseil d’État eine französische Ministerialverordnung, wonach durch Mutagenese gewonnene Pflanzensorten nicht den Regeln über genetisch veränderte Organismen unterliegen. Außerdem begehren sie die Untersagung des Anbaus und der Vermarktung von herbizidtoleranten Rapssorten, die durch Mutagenese gewonnen wurden. Ihrer Ansicht nach ist Mutagenese – insbesondere die neuere gezielte Mutagenese ‒ kein natürliches oder herkömmlich verwendetes Verfahren, das für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt erwiesenermaßen unbedenklich sei. Der Conseil d’État möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof wissen, ob durch Mutagenese gewonnene Organismen unter die Richtlinie 2001/18 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt fallen. Sollten sie von der Richtlinie ausgenommen sein, möchte der Conseil d’État ferner wissen, ob dieser Ausschluss im Sinne einer abschließenden Harmonisierung dem entgegensteht, dass Regeln auf nationaler Ebene erlassen werden. Sollte das zu bejahen sein, möchte der Conseil d’État schließlich wissen, ob die Richtlinie im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip gültig ist. Generalanwalt Bobek hat in seinen Schlussanträgen vom 18. Januar 2018 die Ansicht vertreten, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen grundsätzlich von den in der GVO-Richtlinie geregelten Verpflichtungen ausgenommen seien. Den Mitgliedstaaten stehe es unter der Voraussetzung der Beachtung übergreifender Grundsätze des Unionsrechts frei, Maßnahmen zur Regulierung solcher Organismen zu erlassen (siehe Pressemitteilung Nr. 4/18). Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite (EbS) geben.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu europäischem Haftbefehl
Im Urteil Aranyosi und Căldăraru vom April 2016 hat der Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen entschieden, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufgeschoben werden müsse, wenn für die betreffende Person aufgrund der Haftbedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem der Haftbefehl ausgestellt worden sei, eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bestehe. Im vorliegenden Fall ersucht dasselbe OLG den Gerichtshof um weitere Präzisierungen hinsichtlich der Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsstaat (hier Ungarn). U.a. möchte es wissen, ob schon das bloße Bestehen innerstaatlicher Rechtsschutzmöglichkeiten hinsichtlich der Haftbedingungen eine Gefahr unmenschlicher Behandlung ausschließt und eine Prüfung der konkreten Haftbedingungen somit verzichtbar macht. Zu diesem Urteil wird es Filmaufnahmen von Europe by Satellite (EBS) geben. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Asylantrag einer beim UNRWA registrierten Palästinenserin
Frau Alheto, eine staatenlose Palästinenserin aus dem Gazastreifen, die beim Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNWRA) registriert ist, wehrt sich vor einem bulgarischen Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung ihres in Bulgarien gestellten Antrags auf internationalen Schutz. Das bulgarische Gericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang insbesondere um Auslegung einer Bestimmung der Anerkennungsrichtlinie 2011/95, die Folgendes vorsieht: Ein Staatenloser ist von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen, wenn er den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge gemäß Artikel 1 Abschnitt D der Genfer Flüchtlingskonvention genießt. Wird ein solcher Schutz oder Beistand aus irgendeinem Grund nicht länger gewährt, ohne dass die Lage des Betroffenen gemäß den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen endgültig geklärt worden ist, genießt er ipso facto den Schutz dieser Richtlinie. Generalanwalt Mengozzi hat in seinen Schlussanträgen vom 17. Mai 2018 die Ansicht vertreten, dass ein Antrag einer staatenlosen Palästinenserin auf internationalen Schutz, die beim UNRWA registriert ist und vor ihrer Einreise in die EU ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Tätigkeitsgebiet dieses Hilfswerks hatte, auf der Grundlage dieser Bestimmung zu prüfen sei, ggfs. auch von Amts wegen, d.h. selbst wenn sich die Betroffene nicht darauf berufen habe. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite (EbS) geben.
Luxemburg: EuGH zu Asylverfahren
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ersuchen den EuGH um Auslegung verschiedener Unionsvorschriften über Asylverfahren. In einer Rechtssache möchte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wissen, was nach der Dublin-III-Verordnung Nr. 604/2013 über die Prüfungszuständigkeit gilt, wenn der wegen Unzuständigkeit abgelehnte Asylbewerber nicht wie geplant an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat (Italien) überstellt werden konnte, weil er nicht (rechtzeitig) aufzufinden war. Außerdem möchte der VGH unter anderem wissen, inwieweit große strukturelle Defizite des staatlichen Sozialsystems im eigentlich zuständigen Mitgliedstaat einer Überstellung entgegenstehen können. Generalanwalt Wathelet legt seine Schussanträge in diesen Rechtssachen vor. Weitere Informationen finden Sie hier, hier, hier, hier und hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern
Dyson hat die belgische BSH HOME APPLIANCES NV, die Siemens- und Bosch-Staubsauger klassischen Typs vertreibt, vor dem Handelsgericht Antwerpen wegen angeblicher unlauterer Geschäftspraktiken verklagt. Zum einen macht Dyson geltend, dass ein bestimmtes Modell von BSH nicht für das Energielabel A in Betracht komme. Außerdem würden die Verbraucher in die Irre geführt, weil BSH nicht angebe, dass die Energieleistungstests mit einem leeren Staubbeutel durchgeführt worden seien. BSH hat ihrerseits Widerklage gegen Dyson erhoben wegen angeblicher herabsetzender Werbung. Das Handelsgericht möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof wissen, ob die genaue Befolgung der Staubsaugerverordnung (ohne Ergänzung des darin festgelegten Etiketts um Informationen über die Testbedingungen, die zur Einstufung in eine Energieeffizienzklasse geführt haben) als irreführende Unterlassung im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken betrachtet werden kann. Außerdem möchte es wissen, ob die Staubsaugerverordnung der Ergänzung des Etiketts um andere, dieselben Informationen mitteilende Symbole entgegensteht. Generalanwalt Saugmandsgaard Øe hat in seinen Schlussanträgen vom 22. Februar 2018 u.a. die Ansicht vertreten, dass die Staubsaugerlieferanten und -händler keine ergänzenden Etiketten verwenden dürften, auf denen die Angaben, die das in einer Verordnung der Union vorgesehene Energieetikett enthalte, wiedergegeben oder präzisiert würden (siehe Pressemitteilung Nr. 18/18). Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite (EbS) geben.
Luxemburg: EuGH zu Schadensersatzklagen wegen überlanger Verfahrensdauer
Mit Urteil vom 10. Januar 2017 verurteilte das Gericht der EU dieselbe, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland und Gascogne Schadensersatz wegen überlanger Dauer des Verfahrens vor dem Gericht in einem Kartellrechtsstreit zu zahlen. Die überlange Verfahrensdauer habe sowohl zu einem materiellen Schaden als auch zu einem immateriellen Schaden geführt. Mit Urteil vom 1. Februar 2017 verurteilte das Gericht die EU sodann, auch Kendrion eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer vor dem Gericht zu zahlen. Schließlich verurteilte das Gericht mit Urteil vom 17. Februar 2017 die EU aus dem gleichen Grund, auch den spanischen Unternehmen Plásticos Españoles, SA (ASPLA) und Armando Álvarez Schadensersatz zu zahlen. Im Übrigen hat das Gericht die Klagen abgewiesen. Gegen diese Urteile haben jeweils beide Seiten (außer in der Sache Kendrion, dort nur die EU) Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Generalanwalt Wahl legt dazu am 25. Juli seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen finden Sie hier, hier, hier, hier und hier.
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