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Dialog zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens

Stellt die Kommission einen möglichen Verstoß gegen das EU-Recht fest, kann sie anstelle des Vertragsverletzungsverfahrens einen Dialog zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens (zuvor als EU-Pilot-Dialog bekannt) nutzen.

Dieses Instrument kann eingesetzt werden, wenn es die Rechtsbefolgung voraussichtlich zügiger gewährleistet als ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren. So kann die Kommission eine Reihe von Fällen lösen, ohne ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten zu müssen. Besonders geeignet sind Fälle, in denen die strittigen Fragen technischer Art sind. EU-Pilot-Dialoge können sich außerdem als zweckmäßig erweisen, wenn die Kommission faktische oder rechtliche Informationen einholen möchte, die sie für ihre Bewertung benötigt. Das Vorverfahren wird nicht genutzt, wenn der Verstoß gegen das EU-Recht gut belegt oder offensichtlich ist bzw. selbst eingeräumt wurde oder wenn es um sensiblere Themen geht, bei denen Gespräche auf technischer Ebene mit geringerer Wahrscheinlichkeit zu einem erfolgreichen Abschluss führen.

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Anhängige Dialoge zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens am 31/12/2023

Anhängige Dialoge zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens pro Mitgliedstaat

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Dialoge zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Politikbereichen

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Entwicklung der Anzahl der Dialoge zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Dialogen zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens

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Beilegungsquote bei Dialogen zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens