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Archive:Energiestatistik – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: Juni 2017. Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wird im Mai 2019 archiviert.
Energiegemeinschaft
Energieunion

Ein wettbewerbsfähiger, zuverlässiger und nachhaltiger Energiesektor ist für alle Industriestaaten von entscheidender Bedeutung. Seit einigen Jahren steht das Thema Energie aufgrund verschiedener Probleme ganz oben auf der politischen Agenda der einzelnen Staaten und der Europäischen Union (EU).

Hauptthemen

Zu den Hauptthemen im Bereich Energie gehören:

  • Schwankungen der Öl- und Gaspreise;
  • Unterbrechungen der Versorgung mit Energie aus Drittländern;
  • Stromausfälle, deren Folgen durch ineffiziente Verbindungen zwischen nationalen Stromnetzen noch verschärft wurden;
  • Schwierigkeiten beim Marktzugang für Gas- und Stromlieferanten;
  • Bedenken gegenüber der Erzeugung von Kernenergie;
  • vermehrte Aufmerksamkeit für anthropogene (vom Menschen verursachte) Auswirkungen auf die Klimaveränderung und insbesondere für die Treibhausgasemissionen durch die Nutzung fossiler Brennstoffe.

Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll als zentrales Element der Energiepolitik der EU dazu beitragen, die Abhängigkeit von Kraftstoffen aus Nicht-EU-Staaten zu verringern, die durch kohlenstoffhaltige Energieträger verursachten Emissionen zu reduzieren und die Energiekosten von den Ölpreisen abzukoppeln.

Ein anderer Kernaspekt der EU-Energiepolitik ist die Eindämmung des Verbrauchs durch die Förderung der Energieeffizienz sowohl im Energiesektor selbst als auch bei den Endverbrauchern. Die EU verfolgt eine ehrgeizige Energiepolitik und bezieht dabei ein breites Spektrum von Energiequellen ein, das von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas und Kohle) über Kernenergie bis hin zu erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie, Windkraft, Biomasse, geothermische und hydroelektrische Energie sowie Gezeitenkraft) reicht. Damit soll eine neue industrielle Revolution in Gang gesetzt werden, die zu einer energieeffizienten Wirtschaft führt. Zugleich soll der Energieverbrauch sicherer, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger werden. Damit will die EU im Bereich erneuerbarer Energien und kohlenstoffarmer Technologien weltweit führend werden.

Klima- und Energiepaket

2009 wurde ein Klima- und Energiepaket angenommen, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Energiesicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch eine nachhaltigere, kohlenstoffärmere Wirtschaft zu fördern. Das Paket beinhaltet eine Reihe verbindlicher Ziele, die sogenannten 20-20-20-Ziele, die die EU bis zum Jahr 2020 umsetzen muss:

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 20 % gegenüber 1990;
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch der EU auf mindestens 20 % (und gleichzeitig Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch der EU im Verkehrssektor auf mindestens 10 %);
  • Reduzierung des Energieverbrauchs um 20 % gegenüber den prognostizierten Werten durch Verbesserung der Energieeffizienz.

Dies sind auch die Hauptziele der Strategie Europa 2020.

Strategie Europa 2020

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 26. März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Pläne für die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vor. Im Rahmen der Priorität „Nachhaltiges Wachstum“ wurde unter anderem die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ (auf Englisch) (siehe KOM(2011) 21 endgültig) beschlossen.

Im November 2010 wurde die Initiative „Energie 2020 – Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“ (KOM(2010) 639 endgültig) von der Europäischen Kommission angenommen. Darin werden die energiepolitischen Prioritäten für einen Zeitraum von zehn Jahren festgelegt und Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen es gelingen soll, Energie einzusparen, einen Markt mit wettbewerbsfähigen Preisen und Versorgungssicherheit zu schaffen, die Führungsrolle im Technologiebereich auszubauen und erfolgreich mit internationalen Partnern zu verhandeln. Eine der Prioritäten besteht darin, gute Beziehungen zu den Energieanbietern außerhalb der EU und den Energietransitländern zu pflegen. Durch die Energiegemeinschaft (auf Englisch) fördert die EU zudem die Integration der Nachbarländer in ihren internen Energiemarkt.

Im selben Monat verabschiedete die Europäische Kommission die Initiative „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz“ (KOM(2010) 677 endgültig). Darin werden vorrangige EU-Korridore für den Transport von Strom, Gas und Öl festgelegt. Im Oktober 2011 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zu „Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur“ (KOM(2011) 658 endgültig) vor, mit der die Fertigstellung der strategischen Energienetze und Speicheranlagen bis spätestens 2020 gewährleistet werden soll.

Energieeffizienz spielt bei der Umstellung auf eine ressourceneffiziente Wirtschaft eine zentrale Rolle. Sie gilt als eine besonders kostengünstige Möglichkeit, die Energieversorgungssicherheit zu verbessern und die Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen zu reduzieren. Zwar wurden zur Verwirklichung des Europa-2020-Ziels, 20 % des Primärenergieverbrauchs gegenüber den prognostizierten Werten einzusparen, insbesondere in der Geräte- und Baubranche schon entscheidende Schritte getan, doch nach Schätzungen der Europäischen Kommission wird die EU dieses 20 %-Ziel voraussichtlich nur zur Hälfte erreichen. Deshalb hat die Europäische Kommission den Energieeffizienzplan 2011 (KOM(2011) 109 endgültig) erarbeitet und verabschiedet. Der Plan soll zusammen mit anderen Maßnahmen im Rahmen der Europa-2020-Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ durchgeführt werden. Im Oktober 2012 wurde die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz erlassen, um einen gemeinsamen Rahmen zur Förderung der Energieeffizienz zu schaffen und Maßnahmen zur Umsetzung einiger Vorschläge des Energieeffizienzplans festzulegen; außerdem ist die Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzziele bis 2020 vorgesehen.

Im April 2011 schlug die Europäische Kommission in der Mitteilung „Intelligente Stromnetze: von der Innovation zur Realisierung“ (KOM(2011) 202 endgültig) Maßnahmen zur Einrichtung künftiger Stromnetze in Europa vor. In der Mitteilung wurden fünf Prioritäten genannt:

  • Entwicklung technischer Normen;
  • Gewährleistung des Datenschutzes für Verbraucher;
  • Festlegung eines Regulierungsrahmens zur Schaffung von Anreizen für die Realisierung intelligenter Netze;
  • Gewährleistung eines offenen Wettbewerbsmarktes zum Vorteil der Verbraucher;
  • kontinuierliche Unterstützung von Innovationen für Technologien und Systeme.

Am 7. September 2011 nahm die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (KOM(2011) 539 endgültig) an. Sie enthält Vorschläge für eine Strategie zur Gestaltung der Außenbeziehungen der EU im Energiebereich und zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Energiebereich.

Energie- und Klimaziele für 2030

Im Januar 2014 schlug die Europäische Kommission weitere Energie- und Klimaziele für 2030 (auf Englisch) zur Förderung privater Investitionen in Infrastrukturen und kohlenstoffarme Technologien vor. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf einen neuen „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2020-2030“ (COM(2014) 15 final). Er sieht eine Reihe von Zielen vor, die es der EU ermöglichen sollen, ein stärker wettbewerbsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Energiesystem zu schaffen und ihr langfristiges Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 zu erreichen.

Die Hauptziele, die bis 2030 erreicht sein sollen:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990;
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens 27 %;
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 %.

Vorgeschlagen werden außerdem:

  • eine Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS);
  • neue Indikatoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherheit des Energiesystems;
  • ein neues Governance-System auf der Grundlage nationaler Pläne für ein wettbewerbsfähiges, sicheres und nachhaltiges Energiesystem, das mehr Rechtssicherheit für Investoren, größere Transparenz, stärkere politische Kohärenz und bessere Koordinierung in der EU gewährleisten soll.

Fahrpläne für die Zeit bis 2050

Mit ihrem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (siehe KOM(2011) 112 endgültig) hat die Europäische Kommission über ihre kurzfristigen Ziele hinaus einen Weg vorgezeichnet, um bis Mitte des Jahrhunderts eine noch viel weitgehendere Reduzierung der Emissionen zu erreichen. Durch die Entwicklung zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft könnte der Energieverbrauch in der EU bis 2050 um 30 % gegenüber dem Stand von 2005 sinken.

In ihrem Weißbuch mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (auf Englisch) (siehe KOM(2011) 144 endgültig) hat die Europäische Kommission eine umfassende Strategie für ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem vorgeschlagen, mit dem die Mobilität gesteigert werden und gleichzeitig eine drastische Reduzierung der Abhängigkeit Europas von importiertem Öl und eine Verringerung der CO2-Emissionen des Verkehrs bis 2050 um 60 % erreicht werden soll.

Die EU will die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 senken, sofern auch andere Industrieländer die notwendigen Reduzierungen vornehmen. In ihrem Energiefahrplan 2050 (auf Englisch) (KOM(2011) 885 endgültig) untersucht die Europäische Kommission, welche Herausforderungen sich der EU stellen können, wenn sie ihr Dekarbonisierungsziel unter Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit erreichen will.

Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung

Die EU muss mehr als die Hälfte ihres Energiebedarfs durch Einfuhren decken. Von der Konzentration auf wenige Lieferländer sind einige EU-Mitgliedstaaten ganz besonders betroffen. Diese Abhängigkeit macht verwundbar gegenüber Versorgungsstörungen und/oder Infrastrukturproblemen. Aus dieser Sorge heraus hat die Europäische Kommission im Mai 2014 ihre Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung (COM(2014) 330 final) vorgelegt, mit der eine stabile und reichliche Energieversorgung sichergestellt werden soll. Die Strategie beinhaltet kurzfristige Maßnahmen hinsichtlich der Auswirkungen einer Unterbrechung russischer Gaslieferungen oder Störungen der durch die Ukraine geleiteten Energieeinfuhren, und im Hinblick auf langfristige Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit sieht sie Maßnahmen in fünf Bereichen vor:

  • Verbesserung der Energieeffizienz und Erreichung der vorgeschlagenen Energie- und Klimaziele bis 2030;
  • Steigerung der Energieproduktion in der EU und Diversifizierung der Lieferländer und Versorgungswege;
  • Vollendung des Energiebinnenmarktes und Schließung von Lücken in der Infrastruktur;
  • geschlossenes Auftreten in der externen Energiepolitik;
  • Stärkung von Notfall- und Solidaritätsmechanismen und Schutz kritischer Infrastrukturen.

Energieunion und Klimawandel

Zu den zehn Prioritäten der Europäischen Kommission gehört eine Europäische Energieunion. Sie soll für sichere, nachhaltige und klimafreundliche Energie in Europa sorgen, die bezahlbar und wettbewerbsfähig ist. Im Februar 2015 legte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit ihren Plänen für eine „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015) 80 final) vor, für die fünf Dimensionen vorgesehen ist:

  • Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen;
  • ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt;
  • Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage;
  • Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft;
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Der Bericht zur Lage der Energieunion (COM(2015) 572 final) befasst sich mit den Fortschritten, die seit Annahme der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion erreicht worden sind. Die Europäische Kommission wird jedes Jahr einen solchen Bericht vorlegen, um auf wichtige Fragen einzugehen und die politische Debatte anzustoßen. Im Februar 2017 legte die Europäische Kommission ihren zweiten Bericht über die Lage der Energieunion (COM(2017) 53 final) vor, in dem unter anderem auf das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ (auf Englisch) (COM(2016) 860 final) mit seinen drei Hauptzielen – Vorrang für Energieeffizienz, Erreichen einer globalen Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien und ein faires Angebot für die Verbraucher – sowie auf die europäische Strategie für emissionsarme Mobilität (COM(2016) 501 final) eingegangen wird, die einen wesentlichen Anteil am allgemeinen Übergangsprozess zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft hat.

Am 30. November 2016 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung über das Governance-System der Energieunion vor (COM(2016) 759 final). Zu ihren Zielsetzungen gehört es:

  • zu gewährleisten, dass die Ziele der Energieunion, insbesondere die energie- und klimapolitischen Ziele der EU für 2030, erreicht werden;
  • langfristige Sicherheit und Vorhersagbarkeit für Investoren zu fördern;
  • den Verwaltungsaufwand gemäß dem Grundsatz einer besseren Rechtsetzung zu verringern;
  • die Bestimmungen der bestehenden klimapolitischen Mechanismen zur Emissionsüberwachung zu übernehmen und sie mit den Bestimmungen des Pariser Klimaschutzabkommens (siehe unten) in Einklang zu bringen.

Genauere Informationen über die Änderungen von Rechtsvorschriften in diesem Bereich hat das Europäische Parlament in einem Papier über das Governance-System der Energieunion über 2020 hinaus (auf Englisch) vorgelegt.

Das Pariser Übereinkommen

Auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 in Paris (COP21) wurde ein internationales Klimaschutzabkommen geschlossen, das im April 2016 in New York in einer feierlichen Zeremonie zur Unterzeichnung vorgelegt wurde. Von den 195 Unterzeichnern haben bis Anfang Juni 2017 148 Staaten das Abkommen ratifiziert, angenommen oder gebilligt. Das Pariser Übereinkommen trat am 4. November 2016 in Kraft (nachdem es von Ländern, die zusammen für schätzungsweise 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, ratifiziert worden war). Am 1. Juni 2017 haben die USA dann allerdings angekündigt, dass sie das Übereinkommen aufkündigen wollen.

Das Pariser Übereinkommen beinhaltet einen Aktionsplan, um dem gefährlichen Klimawandel entgegenzuwirken. Angestrebt wird:

  • die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und die Maßnahmen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C zu verstärken;
  • die Anpassungsfähigkeit der Welt an die negativen Folgen des Klimawandels zu erhöhen, die Klimaresilienz zu stärken und die Emissionsminderung von Treibhausgasen unter Umgehung der Nahrungsmittelerzeugung zu fördern;
  • Finanzströme, die sich mit der Entwicklung zu geringeren Treibhausgasemissionen und einer klimaverträglichen Entwicklung vereinbaren lassen, zu fördern.

Im März 2016 legte die Europäische Kommission einen Fahrplan für die Bewertung der Folgen des Pariser Übereinkommens auf die EU vor (COM(2016) 110 final).

Nukleare Sicherheit

Nach dem Reaktorunfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen überarbeitet. Im Juli 2014 wurde die (Richtlinie des Rates 2014/87/Euratom des Rates) zur Änderung der Richtlinie 2009/71 angenommen, die unter anderem Folgendes vorsieht: Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, Schaffung eines europäischen Peer-Review-Systems für kerntechnische Anlagen, Erhöhung der Transparenz in Fragen der nuklearen Sicherheit, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der Anlagen sowie die Einführung neuer Bestimmungen für die anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung.

Energiestatistik

Um den wachsenden Anforderungen der Entscheidungsträger im Bereich der Überwachung des Energiesektors gerecht zu werden, hat Eurostat ein kohärentes und harmonisiertes System von Energiestatistiken entwickelt. In den 28 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Staaten Island und Norwegen, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern sowie den Vertragspartnern der Energiegemeinschaft werden detaillierte jährliche Daten erhoben. Neuere und historische Daten liegen auch zu den Verbraucherpreisen für Strom und Erdgas (zweimal jährlich) und zu den monatlichen Mengen wichtiger Energierohstoffe vor, mit denen der Binnenmarkt beliefert wird.

Zeitreihen stehen im Allgemeinen ab 1990 zur Verfügung. Seit Oktober 2008 bildet die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 über die Energiestatistik die Rechtsgrundlage für monatliche und jährliche Datenerhebungen im Energiebereich. Diese Verordnung wurde zuletzt im April 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 431/2014 geändert. Eine konsolidierte Fassung ist auf der Eurostat-Website unter Energie, Gesetzgebung abrufbar.

Die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen enthält Regeln für die Anrechnung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf die für 2020 gesetzten Ziele. Durch das von Eurostat entwickelte Instrument SHARES sollen die Berechnungen nach den Regeln der Richtlinie für die Meldeländer harmonisiert werden.

In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre begann die EU mit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte. Man geht davon aus, dass mehr Transparenz bei den Strom- und Gaspreisen einen fairen Wettbewerb fördert, da die Verbraucher ermutigt werden, sich selbst für einen Energieversorger zu entscheiden. Die Energiepreistransparenz kann durch eine möglichst breite Veröffentlichung und Bekanntmachung der Preise und der Preisgestaltung größere Wirkung entfalten. Eurostat erhebt und veröffentlicht Strom- und Gaspreise auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1952 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistik. Weitere Teilkomponenten zu Steuern, Abgaben und Netzpreisen für Erdgas und Strom wurden erstellt, um die Ziele der Energieunion aufzuzeigen, und insbesondere, weil die Energiepreise transparenter werden müssen.

Der wachsende Bedarf an Energiedaten ist eine Herausforderung für Statistiker. Häufig wird die Kosteneffizienz der Entwicklung, Produktion und Verbreitung von Statistiken als ein entscheidender Faktor hervorgehoben. Das bedeutet, dass die Erstellung von Statistiken und der damit verbundene Meldeaufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Ergebnisse und zum erwarteten Nutzen stehen müssen. Vor diesem Hintergrund hat Eurostat für den Zeitraum 2013-2014 eine Taskforce zur Zukunft der Energiestatistik eingerichtet, die eine detaillierte Liste von Empfehlungen und Schlussfolgerungen aufgestellt hat.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Datenbank

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Methodik / Metadaten

Weblinks