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Archive:Industrie- und Dienstleistungsstatistiken - Einführung


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Letzte Textaktualisierung: April 2017.

Unternehmensstatistiken decken die Bereiche Industrie, Baugewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Tourismus ab. Auch andere Statistiken enthalten Daten zu Unternehmen, beispielsweise einige Statistiken im Bereich Wissenschaft, Technologie und digitale Gesellschaft und eine ganze Reihe von Statistiken zu sozialen Aspekten, insbesondere die Arbeitsmarktstatistiken.

Die strukturelle Unternehmensstatistik (SUS) orientiert sich an der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (NACE). Sie wird jährlich in sehr detaillierter Gliederung (mehrere Hundert Wirtschaftszweige) und damit detaillierter als die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) veröffentlicht. Ein Teilsatz von SUS-Daten steht auch nach europäischen Regionen sowie nach Unternehmensgröße gegliedert zur Verfügung. Die wichtigsten Indikatoren der strukturellen Unternehmensstatistik werden im Allgemeinen als monetäre Werte (insbesondere Einkommen und Ausgaben zur Berechnung der Wertschöpfung oder zu Investitionen) oder in Zahlen (z. B. Zahl der Unternehmen oder der Beschäftigten) erfasst und dargestellt. Weitere Informationen hierzu enthält der Artikel über die strukturelle Unternehmensstatistik.

Im Gegensatz dazu werden die Konjunkturstatistiken (KS) als Indizes dargestellt (im Allgemeinen bezogen auf ein Basisjahr wie 2010 = 100) mit Monats- oder Quartalsdaten, von denen jährliche Indizes abgeleitet und veröffentlicht werden können. Die Zahl der Indikatoren ist geringer als in der strukturellen Unternehmensstatistik, und die Aufschlüsselung der Daten nach Wirtschaftszweigen ist nicht ganz so detailliert. Die Konjunkturstatistik präsentiert nicht nur Daten zur Wirtschaftstätigkeit (wie Indizes für den Umsatz oder das Produktionsvolumen) und den Arbeitsinput (wie den Beschäftigungsindex), sondern auch zu Erzeugerpreisen.

Die EU-Statistik über den Tourismus erfasst das Tourismusangebot und die Tourismusnachfrage, die Kapazität und die Belegung von Beherbergungsbetrieben sowie Reisen von EU-Inländern. Weitere Informationen dazu enthält der Artikel über die Tourismusstatistik.

Unternehmenspolitik

Die Unternehmenspolitik der Europäischen Kommission ist darauf ausgerichtet, günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre erfolgreiche Entwicklung in der EU zu schaffen, um Produktivität, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu steigern. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Innovation zu fördern, eine nachhaltige Produktion zu unterstützen und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes zu gewährleisten. Politische Reformen in diesem Bereich und insbesondere die Umsetzung der industrie- und sektorbezogenen Maßnahmen, die Teil der Strategie Europa 2020 sind, sollen dazu beitragen, die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu überführen.

Der Binnenmarkt

Die europäische Industrie leistet einen Beitrag zu Produktion, Beschäftigung, Innovation und Export und ist eng mit dem Dienstleistungssektor verflochten. Viele Dienstleistungsbranchen wie Verkehr, Information und Kommunikation sind auf die Industrie zur Herstellung der benötigten Anlagen und Geräte angewiesen. Der Binnenmarkt für Waren gehört weiterhin zu den wichtigsten Prioritäten der EU mit dem Ziel, ein unternehmer- und verbraucherfreundliches Umfeld zu schaffen. Um einen Binnenmarkt für den Dienstleistungssektor zu schaffen, der ein ganz wichtiger Motor der europäischen Wirtschaft ist, müssen die Unternehmen die Möglichkeit haben, Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten, und andere Unternehmen und Personen müssen auf diese Dienstleistungen zugreifen können.

Im April 2011, kurz vor dem 20. Jahrestag der Einführung des Binnenmarktes, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“ (KOM(2011) 206 endgültig), die eine Verbesserung des Binnenmarktes für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vorsah. Die darin aufgeführten Initiativen betreffen so unterschiedliche Bereiche wie Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Mobilität der Arbeitnehmer, Vereinfachung des Regulierungsumfelds, Verbesserung der Normung oder die Einführung einfacherer, schnellerer und kostengünstigerer Verfahren zur Streitbeilegung für die Verbraucher. Im Oktober 2012 ergänzte die Europäische Kommission diesen Ansatz durch eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012) 573 final). Aufbauend auf der ersten Binnenmarktakte werden in der zweiten Mitteilung vier Bereiche festgelegt, in denen Leitaktionen durchgeführt werden sollen:

  • Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt (z. B. Verkehrs- und Energienetze);
  • Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen;
  • Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa zur Erhöhung von Produktivität und Kreativität;
  • Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens.

Im Oktober 2015 stellte die Europäische Kommission eine neue Binnenmarktstrategie vor, die darauf abzielt, Verbraucher und Unternehmen durch einen vertieften und faireren Binnenmarkt zu unterstützen. Die Mitteilung mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ (COM(2015) 550 final) sieht eine Strategie vor, die aus Maßnahmen in drei Schlüsselbereichen besteht:

  • für Verbraucher, Berufstätige und Unternehmen neue Chancen schaffen;
  • den von Europa benötigten Modernisierungs- und Innovationsschub ermöglichen und fördern;
  • die praktische Umsetzung gewährleisten, so dass Verbraucher und Unternehmen davon im Alltag profitieren.

Die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD Wachstum) der Europäischen Kommission arbeitet weiter an der Vollendung des Binnenmarktes, indem sie Lücken in verschiedenen Sektoren zu schließen versucht, Rechtsvorschriften ergänzt und administrative Hindernisse beseitigt und dabei gleichzeitig die Anwendung des EU-Rechts und die Funktionsweise des Binnenmarktes überwacht.

Kleine Unternehmen und Unternehmertum

Die 23,3 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die es 2014 in der EU-28 gab, machten 99,8 % aller Unternehmen im nichtfinanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft aus. Sie gelten als wichtiger Motor für Wirtschaftswachstum, Innovation, Beschäftigung und soziale Integration. Die Europäische Kommission will erfolgreiche Unternehmertätigkeit fördern und die Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern, damit die KMU ihr Potenzial in der globalen Wirtschaft voll entfalten können.

Im Juni 2008 wurde der „Small business act“ für Europa“ (KOM(2008) 394 endgültig) von der Europäischen Kommission verabschiedet und im Dezember 2008 vom Rat gebilligt. Mit dem „Small Business Act“ (SBA) sollen die Herangehensweisen an die unternehmerische Tätigkeit insgesamt verbessert, das Prinzip der „Vorfahrt für KMU“ (auf Englisch) in der Politik fest verankert und die Entwicklung von KMU gefördert werden. Der SBA umfasst zehn Grundsätze, die für die Planung und Durchführung politischer Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten maßgebend sind. Zwischen 2008 und 2010 leiteten die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für mittelständische Unternehmen und zur Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten und des Zugangs für KMU zu den Weltmärkten ein. Die Ergebnisse einer Überprüfung des „Small Business Act“ wurden im Februar 2011 veröffentlicht. In dieser Mitteilung wurden die bei der Umsetzung des SBA erzielten Fortschritte zusammengefasst und weitere Maßnahmen vorgeschlagen, um den Herausforderungen infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise zu begegnen. Mit der Überprüfung wurde die Einbeziehung des SBA in die Strategie Europa 2020 eingeleitet. Sechs der sieben Leitinitiativen von Europa 2020 beinhalten Vorschläge zur Unterstützung von KMU im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum. 2014 führte die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über den SBA durch, um Rückmeldungen und Ideen für eine Überarbeitung des SBA zu erhalten mit dem Ziel, KMU und Unternehmer auf bestmögliche Weise zu unterstützen.

Das EU-Programm COSME (auf Englisch) für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU läuft von 2014 bis 2020 und ist mit einem Etat von 2,3 Mrd. EUR ausgestattet. Es soll KMU in folgenden Bereichen unterstützen: Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten, Erleichterung des Marktzugangs, Förderung einer unternehmerischen Kultur und Schaffung eines günstigen Umfelds für die Wettbewerbsfähigkeit.

Im Januar 2013 legte die Europäische Kommission den „Aktionsplan Unternehmertum 2020 –Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen“ (COM(2012) 795 final) vor. Darin werden Maßnahmen zur Freisetzung des unternehmerischen Potenzials in Europa, zur Beseitigung bestehender Hindernisse und zum Anstoßen eines radikalen Wandels der Unternehmenskultur in Europa vorgeschlagen. Der Aktionsplan enthält vier Aktionsschwerpunkte: die unternehmerische Bildung junger Menschen, auf unternehmerische Chancen für Frauen und andere Gruppen aufmerksam zu machen, durch administrative Erleichterungen ein geeignetes Umfeld zu schaffen und es für Unternehmer leichter zu machen, Investoren für sich zu gewinnen.

Die Strategie Europa 2020: Industriepolitik

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 26. März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Pläne für die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Schaffung von mehr Wachstum und Beschäftigung vor. In der aktuellen Fassung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, die im Rahmen der Strategie Europa 2020 überarbeitet wurden, ist unter anderem vorgesehen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher zu verbessern und die industrielle Basis Europas zu modernisieren.

Im Oktober 2010 legte die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2010) 614 endgültig) vor, die der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Nachhaltigkeit der Industrie Vorrang einräumt. Im Rahmen dieser strategischen Agenda für die Industriepolitik werden sowohl umfassende sektorübergreifende Maßnahmen als auch maßgeschneiderte Konzepte für bestimmte Industriezweige vorgeschlagen, mit denen insbesondere die „grüne Innovationsleistung“ verschiedener Branchen verbessert werden soll.

Im Oktober 2012 legte die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (COM(2012) 582 final) im Rahmen einer neuen Partnerschaft zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Industrie vor. Das neue industriepolitische Konzept basiert auf vier Säulen: Investitionen in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital und Humanressourcen sowie Qualifikation. Zur Förderung der Investitionen in Innovation wurden sechs Taskforces eingerichtet.

Im Januar 2014 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“ (COM(2014) 14 final) an. Darin wird die Bedeutung einer vollständigen und wirksamen Umsetzung der Industriepolitik in der EU hervorgehoben, die gefördert werden soll. Zu den angeregten Initiativen gehören Investitionen in Innovation, Ressourceneffizienz, neue Technologien und Qualifikationen, die Vereinfachung von Rechtsvorschriften, die Überarbeitung des „Small Business Act“ (SBA) und die weitere Verbesserung des „Aktionsplans unternehmerische Initiative“. Weitere Informationen über die Arbeit für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie (auf Englisch) sind auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission zu finden.

Im April 2016 wurde diese neue Industriepolitik durch eine Mitteilung mit dem Titel „Digitalisierung der europäischen Industrie – Die Chancen des digitalen Binnemarkts in vollem Umfang nutzen“ (COM(2016) 180 final) ergänzt, die sich mit dem Vormarsch der digitalen Technologien und ihrem Potenzial für die Industrie und einzelne Unternehmen befasst sowie mit den Möglichkeiten für einen digitalen Wandel (z. B. im öffentlichen Dienstleistungssektor) und den Herausforderungen in Bezug auf Finanzierung, IKT-Normung, Big Data oder Qualifizierung.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

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