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Archive:Statistiken über Mindestlöhne

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Datenauszug vom Januar 2019.

Aktualisierung des Artikels geplant: Mai 2020.

Highlights

Im Januar 2019 reichte die Bandbreite der monatlichen Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten von 286 EUR bis 2071 EUR.

File:Minimum wages, January 2009 and January 2019 (EUR per month and %) FP2019-de.png
Mindestlöhne, Januar 2009 und Januar 2019 (in EUR pro Monat und in %)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)


In diesem Artikel wird aufgezeigt, dass hinsichtlich der Höhe der Mindestlöhne erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bestehen; darüber hinaus werden Vergleiche zur Lage in den Kandidatenländern und den Vereinigten Staaten angestellt.

Full article

Allgemeiner Überblick

Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen Mindestlöhne. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes. Die nationalen Mindestlöhne werden entweder gesetzlich, häufig nach Konsultation der Sozialpartner, oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen festgelegt.

Mindestlöhne werden grundsätzlich als monatliche Bruttolöhne ausgewiesen, d. h. vor Abzug der vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, wobei die Abzüge von Land zu Land unterschiedlich hoch sind. Daten zu nationalen Mindestlöhnen werden von Eurostat halbjährlich veröffentlicht. Sie stellen die Situation zum 1. Januar und zum 1. Juli des jeweiligen Jahres dar. Dies hat zur Folge, dass Daten über Änderungen der Mindestlöhne, die zwischen den beiden Zeitpunkten eingeführt werden, erst in der nachfolgenden halbjährlichen Veröffentlichung berücksichtigt werden.

Bandbreite der nationalen Mindestlöhne

Im Januar 2019 reichte die Bandbreite der monatlichen Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten von 286 EUR bis 2071 EUR

Im Januar 2019 gab es in 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten (die Ausnahmen waren Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) sowie in allen Kandidatenländern (Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Serbien und Türkei) nationale Mindestlöhne. Zum 1. Januar 2019 waren die monatlichen Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich: Sie reichten von 286 EUR in Bulgarien bis 2071 EUR in Luxemburg (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Mindestlöhne, Januar 2009 und Januar 2019
(in EUR pro Monat und in %)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)

2019 lagen die Mindestlöhne (in EUR) in jedem EU-Mitgliedstaat, in denen ein nationaler Mindestlohn gilt, höher als 2009; nur in Griechenland waren sie 16 % niedriger (auf die gesamten 10 Jahre gerechnet, bei einer durchschnittlichen jährlichen Änderungsrate von -1,5 %). Zwischen Januar 2009 und Januar 2019 kam es bei den Mindestlöhnen in Rumänien (11,6 %) und Litauen (9,1 %) zu den höchsten durchschnittlichen jährlichen Änderungsraten. Darüber hinaus verzeichneten Bulgarien (+8,8 %), Estland (+6,9 %), Lettland (+6,6 %) und Polen (+6,2 %) deutliche Zuwächse.

Anhand der nationalen monatlichen Bruttomindestlöhne in EUR lassen sich die in dieser Datenerhebung erfassten EU-Mitgliedstaaten drei Ländergruppen zuordnen; Nicht-Mitgliedstaaten sind in Abbildung 1 als separate Gruppe aufgeführt.

  • Gruppe 1, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2019 unter 500 EUR monatlich betrugen, umfasste die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Lettland, Rumänien und Ungarn; die nationalen Mindestlöhne lagen dort zwischen 286 EUR in Bulgarien und 464 EUR in Ungarn.

Zu *Gruppe 2, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2019 mindestens 500 EUR, jedoch weniger als 1000 EUR monatlich betrugen, gehörten die EU-Mitgliedstaaten Kroatien, Tschechien, Slowakei, Polen, Estland, Litauen, Griechenland, Portugal, Malta und Slowenien; die Mindestlöhne dieser Länder lagen zwischen 506 EUR in Kroatien und 887 EUR in Slowenien.

  • Gruppe 3, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2019 mindestens 1000 EUR monatlich betrugen, bestand aus folgenden EU-Mitgliedstaaten: Spanien, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Belgien, die Niederlande, Irland und Luxemburg; ihre nationalen Mindestlöhne lagen zwischen 1050 EUR in Spanien und 2071 EUR in Luxemburg.
  • In allen Kandidatenländern entsprachen die Mindestlöhne denen der Gruppe 1; sie betrugen zwischen 211 EUR in Albanien und 422 EUR in der Türkei. Das Mindestlohnniveau in den Vereinigten Staaten (mit einem nationalen Mindestlohn von 1098 EUR monatlich) fiel in den Bereich der Gruppe 3.

Für die EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets, in denen es Mindestlöhne gibt (Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien und das Vereinigte Königreich), sowie für die Kandidatenländer und die Vereinigten Staaten wird die in EUR ausgedrückte Höhe der Mindestlöhne und die entsprechende Rangfolge von den Wechselkursen zwischen den nationalen Währungen und dem Euro beeinflusst.

Mindestlöhne, ausgedrückt in Kaufkraftstandards

Die Kluft zwischen den Mindestlöhnen der einzelnen Länder war deutlich geringer, wenn die Unterschiede im Preisniveau berücksichtigt wurden

In Abbildung 2 werden die Bruttomindestlöhne unter Berücksichtigung der Unterschiede im Preisniveau verglichen, indem Kaufkraftstandards (KKS) für die Konsumausgaben der privaten Haushalte herangezogen werden; erwartungsgemäß verringern sich die Differenzen zwischen den einzelnen Ländern durch die Bereinigung der Unterschiede im Preisniveau. Anhand der in KKS ausgedrückten nationalen monatlichen Bruttomindestlöhne lassen sich die in dieser Datenerhebung erfassten EU-Mitgliedstaaten in drei Gruppen einteilen; Nicht-Mitgliedstaaten sind auch hier wieder als separate Gruppe aufgeführt (siehe Abbildung 2).

  • Gruppe 1, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2019 unter 800 KKS betrugen, bestand aus den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Lettland, Estland, Tschechien, die Slowakei, Kroatien und Ungarn; die nationalen Mindestlöhne reichten dort von 577 KKS in Bulgarien bis 765 KKS in Ungarn.
  • Gruppe 2, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2019 mindestens 800 KKS, jedoch weniger als 1000 KKS betrugen, gehörten sieben EU-Mitgliedstaaten an, nämlich Griechenland, Portugal, Litauen, Rumänien, Malta, Spanien und Polen; die nationalen Mindestlöhne dieser Länder lagen zwischen 800 KKS in Griechenland und 933 KKS in Spanien und Polen.
  • Gruppe 3, in der die nationalen Mindestlöhne im Januar 2019 mindestens 1000 KKS betrugen, umfasste folgende EU-Mitgliedstaaten: Slowenien, das Vereinigte Königreich, Irland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Deutschland und Luxemburg; ihre nationalen Mindestlöhne lagen zwischen 1059 KKS in Slowenien und 1646 KKS in Luxemburg.
  • In allen Kandidatenländern mit Ausnahme der Türkei entsprachen die Mindestlöhne in KKS denen der Gruppe 1 und betrugen zwischen 389 KKS in Albanien und 578 KKS in Serbien. In der Türkei (mit einem nationalen Mindestlohn von 1177 KKS) lagen die Mindestlöhne in KKS im Bereich der Gruppe 3, in den Vereinigten Staaten mit 972 KKS dagegen im Bereich der Gruppe 2.

Die EU-Mitgliedstaaten der Gruppe 1 wiesen zwar relativ geringe Mindestlöhne in EUR auf, hatten in der Regel aber auch ein niedrigeres Preisniveau, sodass die in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückten Mindestlöhne dementsprechend höher waren. Die Mitgliedstaaten in Gruppe 3 wiederum hatten nicht nur relativ hohe Mindestlöhne in EUR, sondern zumeist auch höhere Preisniveaus, weshalb ihre in KKS ausgedrückten Mindestlöhne im Allgemeinen niedriger ausfielen. Diese Bereinigung um Preisniveauunterschiede sorgt dafür, dass sich die deutlichen Diskrepanzen zwischen den drei nach Mindestlöhnen in EUR eingeteilten Ländergruppen zum Teil verringern.

Abbildung 2: Mindestlöhne, Januar 2019
(in KKS pro Monat)
Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)

Während die Unterschiede zwischen den in EUR ausgedrückten Mindestlöhnen der EU-Mitgliedstaaten eine Größenordnung von 1:9,8 erreichen (d. h. der höchste Mindestlohn in EUR war 9,8-mal höher als der niedrigste), betragen sie in KKS ausgedrückt nur noch 1:4,2 (der höchste Mindestlohn in KKS war 4,2-mal höher als der niedrigste).

Mindestlohnniveaus im Verhältnis zu Median-Bruttomonatsverdiensten

Abbildung 3 zeigt das Verhältnis der nationalen Mindestlöhne der einzelnen Länder zum Median der Bruttoverdienste.

Herangezogen wurden die in EUR ausgedrückten nationalen Mindestlöhne zum 1. Januar 2014, die dann durch den Median der Bruttomonatsverdienste gemäß der Verdienststrukturerhebung (VSE 2014) geteilt wurden. Im Juli 2014 reichten die Anteile der Mindestlöhne an den Median-Verdiensten in den EU-Mitgliedstaaten von 40 % bis 66 %. Bei der vorliegenden Analyse blieben Vergütungen für Überstunden und Schichtarbeit bei der Berechnung der Median-Bruttomonatsverdienste unberücksichtigt. Da Mindestlöhne in Deutschland, Frankreich, Irland und im Vereinigten Königreich auf Stundenbasis festgelegt sind, wurde das Verhältnis hier als Anteil der Median-Stundenlöhne berechnet. Für die anderen 16 EU-Mitgliedstaaten, die nationale monatliche Bruttomindestlöhne haben und für die Daten verfügbar sind, wurde das Verhältnis als Anteil der monatlichen Median-Verdienst berechnet.

Abbildung 3: Mindestlöhne als Anteile des medianen Bruttomonatsverdienste, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (online data code: earn_mw_cur) und Verdienststrukturerhebung 2014; speziellen Berechnungen wurde eigens für diese Veröffentlichung vorgenommen; diese speziellen Berechnungen sind in der Online-Datenbank von Eurostat nicht verfügbar

Anteil der Mindestlohnempfänger

Hinsichtlich des Anteils der Mindestlohnempfänger an den Beschäftigten insgesamt bestehen zuweilen beachtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Eine Schätzung der Höhe dieser Anteile kann anhand der Zusammenführung von Mikrodaten aus der jüngsten vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) und der Daten über die zum damaligen Zeitpunkt (die letzten VSE fanden im Oktober 2010 und 2014 statt) geltenden Mindestlöhne vorgenommen werden (siehe Abbildung 4). Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Schätzung auf vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Alter von mindestens 21 Jahren beschränkt, die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten tätig waren, wobei der Bereich öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (NACE Rev. 2 Abschnitt O) ausgeklammert wurde. Außerdem blieben Vergütungen für Überstunden und Schichtarbeit bei der Berechnung der Monatsverdienste anhand der VSE unberücksichtigt.

Im Oktober 2014 gab es in folgenden zehn EU-Mitgliedstaaten, in denen ein gesetzlicher Mindestlohn galt, mehr als 7,0 % Beschäftigte mit einem Verdienst unter 105 % des nationalen Mindestlohns: Slowenien (19,1 %), Rumänien (15,7 %), Portugal (13,0 %), Polen (11,7 %), Bulgarien (8,8 %); Frankreich (8,4 %), Litauen (8,1 %), Lettland (7,9 %), Griechenland (7,7 %) und Kroatien (7,1 %). Belgien (0,4 %) hatte den niedrigsten Anteil Beschäftigter mit einem Verdienst von weniger als 105 % des nationalen Mindestlohns; in den übrigen zehn Mitgliedstaaten betrug dieser Anteil zwischen 1,0 % (Spanien) und 5,8 % (Luxemburg).

Abbildung 4: Anteil der Beschäftigten mit einem Verdienst unter 105 % des monatlichen Mindestlohns, Oktober 2010 und 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (online data code: earn_mw_cur) und Verdienststrukturerhebung 2014; speziellen Berechnungen wurde eigens für diese Veröffentlichung vorgenommen; diese speziellen Berechnungen sind in der Online-Datenbank von Eurostat nicht verfügbar

Entwicklung des Anteils der Mindestlohnempfänger

Zwischen 2010 und 2014 stieg der Anteil der Beschäftigten, die weniger als 105 % des nationalen Mindestlohns verdienten, um mehr als 2,0 Prozentpunkte in Rumänien (+11,7 Prozentpunkte), Bulgarien (+5,4 Prozentpunkte), Polen (+3,6 Prozentpunkte) und Ungarn (+2,3 Prozentpunkte); ein Rückgang um mehr als 2,0 Prozentpunkte dagegen war in Litauen (-5,6 Prozentpunkte), Irland (-5,1 Prozentpunkte), Luxemburg (-4,1 Prozentpunkte), Lettland (-4,0 Prozentpunkte), Portugal (-3,8 Prozentpunkte), Kroatien (-2,6 Prozentpunkte) und der Slowakei (-2,2 Prozentpunkte) zu verzeichnen.

Quelldaten für die Tabellen und Grafiken

  • Excel.jpg [[:Media:{{{filename}}}|Statistiken über Mindestlöhne: Tabellen und Abbildungen]]

Datenquellen

Nationale monatliche Mindestlöhne

Die von Eurostat veröffentlichten Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen monatlichen Mindestlöhne. Sie stellen die Situation zum 1. Januar und zum 1. Juli des jeweiligen Jahres dar. Die nationalen Mindestlöhne werden auf Stunden-, Wochen- oder Monatsbasis festgelegt; dies geschieht entweder gesetzlich (durch den Staat), häufig nach Konsultation der Sozialpartner, oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen. Im Allgemeinen gilt der nationale Mindestlohn für alle Arbeitnehmer oder zumindest für die überwiegende Mehrzahl der abhängig Beschäftigten eines Landes; gemeldet werden die Bruttolöhne. Ein vollständiger Datensatz mit länderspezifischen Informationen zu den nationalen Mindestlöhnen steht im Anhang unter Metadaten (auf Englisch) zur Verfügung.

Für die Länder, in denen die nationalen Mindestlöhne nicht als Bruttobeträge festgelegt werden, wird der Nettowert hochgerechnet, um die anfallenden Steuern zu berücksichtigen; dies gilt für Montenegro und Serbien.

Für die Länder, in denen die nationalen Mindestlöhne nicht auf Monatsbasis (sondern beispielsweise auf Stunden- oder Wochenbasis) festgelegt werden, werden die entsprechenden Sätze anhand von Umrechnungsfaktoren, die von den Ländern übermittelt werden, in monatliche Mindestlöhne umgerechnet:

Deutschland: (Stundensatz x 39,1 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate (die Angabe von 39,1 Stunden bezieht sich auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in Wirtschaftszweigen der NACE Rev. 2 Abschnitte B bis S; dieser Wert ergibt sich aus der vierteljährlichen Verdiensterhebung);

Irland: (Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate;

Frankreich: Daten von Januar 1999 bis Juli 2005: (Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate; Daten ab Januar 2005: (Stundensatz x 35 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate;

Malta: (Wochensatz x 52 Wochen)/12 Monate;

Vereinigtes Königreich: (Stundensatz x mittlere Basis-Wochenstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte aller Wirtschaftszweige x 52,18 Wochen)/12 Monate;

Vereinigte Staaten: (Stundensatz x 40 Stunden x 52 Wochen)/12 Monate.

In Serbien wird der nationale Mindestlohn in Nettostunden festgelegt. Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel: (Nettostundensatz x 40 Stunden x 52,2 Wochen)/12 Monate. Das Ergebnis wird dann anhand der geltenden Steuersätze in einen Bruttolohn umgerechnet.

Außerdem wird für Länder, in denen der Mindestlohn für mehr als 12 Monate im Jahr gezahlt wird (wie Griechenland, Spanien und Portugal, wo er für 14 Monate pro Jahr gezahlt wird), eine Bereinigung der Daten vorgenommen, um diese Zahlungen zu berücksichtigen.

Daten zu nationalen Mindestlöhnen werden Eurostat in der Landeswährung übermittelt. Für die Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets werden die in Landeswährung übermittelten Mindestlöhne anhand des monatlichen Wechselkurses vom Ende des vorherigen Monats in EUR umgerechnet (so wurde für die Berechnung der Mindestlöhne in EUR zum 1. Januar 2019 der Wechselkurs vom Dezember 2018 herangezogen).

Um die Unterschiede in den Preisniveaus zwischen den Ländern auszugleichen, werden spezielle Umrechnungskurse, sogenannte Kaufkraftparitäten (KKP), verwendet. Anhand der KKP für Konsumausgaben der privaten Haushalte in den einzelnen Ländern werden die in EUR oder in der Landeswährung ausgedrückten monatlichen Mindestlöhne in eine künstliche gemeinsame Währungseinheit, den Kaufkraftstandard (KKS), umgerechnet. Falls die Kaufkraftparitäten für den letzten Berichtszeitraum noch nicht verfügbar sind, werden stattdessen die KKP des Vorjahres herangezogen, und die Reihen werden aktualisiert, sobald die jüngsten KKP vorliegen.

In den Statistiken über Mindestlöhne nicht erfasste Länder

In Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden sowie den EFTA-Staaten Island, Norwegen und Schweiz gab es zum 1. Januar 2019 keine nationalen Mindestlöhne. In Zypern legt die Regierung Mindestlöhne für bestimmte Berufe fest. In Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden sowie in Island, Norwegen und der Schweiz werden in bestimmten Branchen Mindestlöhne im Rahmen von Tarifverträgen festgelegt.

Median-Bruttomonatsverdienste

Grundlage für die Daten zum Median der Bruttomonatsverdienste sind die zuletzt erhobenen Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) von 2014 (die VSE wird alle vier Jahre durchgeführt). Daten zu den Median-Bruttomonatsverdiensten beziehen sich auf alle Beschäftigten (ohne Auszubildende) in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen ohne die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (NACE Rev. 2 Abschnitt A) sowie öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (NACE Rev. 2 Abschnitt O). Der Median-Verdienst ist die Verdienststufe, die die Gesamtheit der Beschäftigten in zwei Hälften teilt: Die eine Hälfte verdient mehr, die andere weniger als den Median-Verdienst. Der Bruttomonatsverdienst bezieht sich auf die Löhne und Gehälter der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten im Berichtsmonat (im Allgemeinen Oktober 2014) vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die Löhne und Gehälter beinhalten auch sämtliche Vergütungen für Überstunden, Schichtarbeit, Zulagen, Zuschläge, Provisionen usw. Die Bruttomonatsverdienste von Teilzeitbeschäftigten wurden in Vollzeiteinheiten umgerechnet, bevor sie wie die Verdienste von Vollzeitbeschäftigten in die Durchschnittsberechnung einbezogen wurden. Nimmt man die Teilzeitbeschäftigten aus der Berechnung der Median-Bruttomonatsverdienste aus, verändert sich das Verhältnis Mindestlöhne/Median-Verdienste in den Niederlanden um mehr als 7 Prozentpunkte (49 statt 56 %).

Daten aus Ländern außerhalb des Euroraums wurden anhand der durchschnittlichen Wechselkurse von 2014 in EUR umgerechnet. Die länderspezifische Verteilung der Wirtschaftszweige hinsichtlich der nationalen Mindestlöhne im Verhältnis zu den durchschnittlichen Monatsverdiensten ist im Anhang unter Metadaten verfügbar.

Kontext

In einigen Gründungsmitgliedstaaten wird Niedriglohnempfängern schon seit Langem ein nationaler Mindestlohn garantiert. Andere Mitgliedstaaten wie Deutschland, Irland und das Vereinigte Königreich sowie viele der Länder, die der EU seit 2004 beigetreten sind, haben dagegen erst in jüngster Zeit gesetzliche Vorschriften zum Mindestlohn erlassen; in sechs Mitgliedstaaten der EU-28 gab es zum 1. Januar 2019 keinen nationalen Mindestlohn.

In den meisten europäischen Ländern waren die letzten Jahre von relativ geringen Lohnsteigerungen geprägt (Lohnzurückhaltung), und viele Arbeitnehmervertretungen beklagten einen Rückgang der Kaufkraft und ein Absinken des allgemeinen Lebensstandards. Einige Politiker, Arbeitnehmervertreter, Interessengruppen und Kommentatoren befürworten die Idee eines „europäischen Mindestlohnes“ oder nationaler Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die nationalen Mindestlöhne werden nicht unbedingt jedes Jahr angepasst, auch hat ihre Anpassung nicht immer eine Anhebung des Mindestlohns zur Folge; so führten in Griechenland die von der Regierung ergriffenen Sparmaßnahmen 2012 zu einem Absinken der Mindestlöhne. Damals wurde der nationale Tarifvertrag in Griechenland ausgesetzt; seitdem wird der nationale Mindestlohn von der Regierung festgelegt.

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Monatliche Mindestlöhne – halbjährliche Daten (earn_mw_cur)
Monatlicher Mindestlohn als Anteil der durchschnittlichen Monatsverdienste (%) – NACE Rev. 2 (ab 2008) (earn_mw_avgr2)
Monatlicher Mindestlohn als Anteil der durchschnittlichen Monatsverdienste (%) – NACE Rev. 1.1 (1999–2009) (earn_mw_avgr1)



  • Minimum wages (ESMS metadata file — earn_minw_esms) (auf Englisch)