Wirtschafts- und Finanzstatistiken – Einleitung
- Letzte Textaktualisierung: Juli 2017. Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wird im Juni 2018 archiviert sobald die Aktualisierung der englischen Sprachversion erfolgt ist.
Die Tätigkeit der Europäischen Union (EU) erstreckt sich auf ein breites Spektrum von Politikfeldern, von denen die Wirtschaftspolitik seit jeher eine vorrangige Rolle gespielt hat. Ausgehend von dem eher begrenzten Schwerpunkt, der vor mehr als 50 Jahren auf der Einführung gemeinsamer politischer Strategien für Kohle und Stahl, Kernenergie und Landwirtschaft sowie auf der Errichtung einer Zollunion lag, wurde die europäische Wirtschaftspolitik schrittweise auf eine Vielzahl von Bereichen ausgedehnt. Zwei Meilensteine waren dabei die Einführung des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 und die Einführung des Euro als gemeinsamer Währung am 1. Januar 2002.
Zur Unterstützung politischer Entwicklungen wird eine Vielzahl von Konjunktur- und Strukturindikatoren benötigt. Für eine Analyse der wirtschaftlichen Situation können Eurostat-Daten aus unterschiedlichen Quellen herangezogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, die Statistiken der öffentlichen Finanzen, die Wechselkurse und die Zinssätze, ferner Verbraucherpreisindizes und die Zahlungsbilanzen. Diese Indikatoren werden auch zur Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Strategien verwendet.
Binnenmarkt
Seit Ende 1992 hat der Europäische Binnenmarkt viel dazu beigetragen, dass der Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der EU so ungehindert stattfinden kann wie innerhalb eines Landes. Im April 2011, kurz vor dem zwanzigsten Jahrestag der Einführung des Binnenmarktes, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“ (KOM(2011) 206 endg.), die auf eine Verbesserung des Binnenmarktes für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher abzielte. Im Oktober 2012 untermauerte die Europäische Kommission diese Bemühungen durch eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012) 573 final). Aufbauend auf der ersten Binnenmarktakte werden in der zweiten Mitteilung vier Bereiche festgelegt, in denen Leitaktionen durchgeführt werden sollen:
- Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt (z. B. Verkehrs- und Energienetze);
- Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen;
- Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa als Anschub für Produktivität und Kreativität;
- Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens.
Der Euro
Von der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Jahr 1999 ging ein weiterer Impuls für die Wirtschafts- und Marktintegration aus. Der Euro ist zu einem Symbol für die EU geworden, und die Zahl der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben und die damit dem Euroraum angehören, hat sich von ursprünglich elf bis zum Jahr 2015 auf 19 erhöht. Der Euro ist eines der greifbarsten Elemente der europäischen Integration. Die einheitliche Währung sollte viele Vorteile bringen, etwa die Beseitigung von Wechselkursschwankungen und der damit verbundenen Kosten, eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels für Unternehmen und Verbraucher, mehr wirtschaftliche Stabilität, eine Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit über Grenzen hinweg und größere Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher. Mittlerweile ist der Euro nach dem US-Dollar zur am meisten gehandelten und zur zweitgrößten Reservewährung geworden.
Europa 2020
Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts ist ein vorrangiges Ziel der europäischen Politik. Im März 2010 brachte die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auf den Weg, um die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2008 zu überwinden und die europäische Wirtschaft auf das kommende Jahrzehnt vorzubereiten. Im Zusammenhang mit dieser neuen Strategie wurden die integrierten Leitlinien für die Wirtschafts- und die Beschäftigungspolitik überarbeitet, mit denen der Rahmen für die Strategie und die Reformen auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten abgesteckt wurde. 2015 wurden diese umfassenden Leitlinien im Zuge einer Bestandsaufnahme überarbeitet. Der Rat nahm neue integrierte Leitlinien zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates) und für beschäftigungspolitische Maßnahmen (Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates) an.
Straffere Wirtschaftsagenda
Durch die Finanz-, Fiskal- und Wirtschaftskrise, die 2007 und 2008 einsetzte, wurde deutlich, dass die EU ein wirksameres Modell der wirtschaftlichen Lenkung als die bisherige wirtschafts- und steuerpolitische Koordinierung benötigte. Um der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu begegnen, wurde neben Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsystems und der Wirtschaft auch eine straffere Wirtschaftsagenda mit engerer Überwachung durch die EU eingeleitet, und man verständigte sich auf eine Reihe politischer Prioritäten und Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020.
Im Oktober 2011 verabschiedete der Rat ein Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung der EU mit sechs neuen Rechtsakten (das „Sixpack“) (auf Englisch), die Mitte Dezember 2011 in Kraft traten. Dabei erhielt der Schuldenabbau stärkeres Gewicht. Es wurden Mindestanforderungen an die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten gestellt, und ein neues Verfahren zur Verhinderung und zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wurde eingeführt, wozu auch ein Scoreboard (Anzeiger) mit Wirtschafts- und Finanzindikatoren gehört, die von der Europäische Kommission überwacht werden. Auf diese Rechtsakte folgten im Mai 2013 zwei Verordnungen (das „Twopack“), mit denen die wirtschaftliche Integration und Konvergenz der Euro-Länder weiter vorangetrieben werden soll:
- Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite (auf Englisch);
- Verordnung (EG) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind.
Mit diesen Verordnungen wurde ein Rahmen geschaffen, der sich auf ein abgestuftes Vorgehen stützt und Anforderungen an die Überwachung ganz unterschiedlicher Haushaltssituationen stellt, um eine nahtlose, kontinuierliche Überwachung der Haushaltsdisziplin zu gewährleisten. Im Januar 2015 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015) 12 final) an. Ziel war es, Investitionen, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik stärker miteinander zu verbinden.
Infolge der beschriebenen Veränderungen wurde die Abstimmung der Koordinierung und Überwachung wirtschaftspolitischer Maßnahmen in der EU mit dem Europäischen Semester konsolidiert. Folgende Ziele stehen dabei im Mittelpunkt:
- Gewährleistung solider öffentlicher Finanzen (Vermeidung übermäßiger Staatsverschuldung);
- Verhinderung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU;
- Förderung von Strukturreformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum;
- Investitionsförderung.
Parallel zu dieser strengeren Überwachung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik in der EU, die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (auf Englisch) eingeführt wurde, wird kommt derzeit eine Palette neuer Instrumente zur Bekämpfung makroökonomischer Ungleichgewichte zum Einsatz. Außerdem wurde das sogenannte Europäische Semester eingeführt, das den jährlichen Rahmen für die Koordinierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen in der EU mit Gesprächen über wirtschafts- und haushaltspolitische Prioritäten und die Überwachung der Fortschritte vorgibt, und jedes Jahr zur gleichen Zeit stattfindet. Das Europäische Semester gewährleistet, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Haushaltspläne in einem festen jährlichen Zyklus erörtern. Jedes Jahr im November wird dieser Zyklus mit der Veröffentlichung des sogenannten Herbstpakets eingeleitet, das u. a. den Jahreswachstumsbericht mit allgemeinen wirtschaftlichen Prioritäten für die EU und den Warnmechanismus-Bericht enthält, der Anstöße für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) (auf Englisch) geben soll. Das MIP dient insbesondere der Früherkennung, Vorbeugung und Beseitigung potenziell gefährlicher makroökonomischer Ungleichgewichte, die sich negativ auf die wirtschaftliche Stabilität einzelner EU-Mitgliedstaaten auswirken können. Die Früherkennung stützt sich auf das Scoreboard mit 14 ausgewählten Indikatoren für externe und interne gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte in einer Zeitspanne von zehn Jahren und Arbeitsmarktindikatoren, ergänzt durch weitere aussagekräftige wirtschaftliche, finanzielle und soziale Indikatoren. Die anhand der Scoreboard-Indikatoren ermittelten EU-Staaten werden einer weiteren Bewertung, der sogenannten vertieften Überprüfung, unterzogen, die im Februar veröffentlicht wird, um festzustellen, wie sich makroökonomische Risiken entwickeln und ob Ungleichgewichte, übermäßige Ungleichgewichte oder Korrekturmaßnahmen erfordernde übermäßige Ungleichgewichte bestehen.
Ergänzend zum Herbstpaket veröffentlicht die Europäische Kommission neben dem Jahreswachstumsbericht und dem Warnmechanismus-Bericht folgende Dokumente:
- den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht über die Beschäftigungslage und die soziale Situation in Europa sowie die entsprechenden politischen Maßnahmen der einzelnen Länder;
- die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Beseitigung von Problemen, die das Funktionieren des Euro-Währungsgebiets gefährden, mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen auf nationaler Ebene;
- die Mitteilung zur fiskalpolitischen Bewertung der Politik im Euro-Raum anhand von Aggregaten;
- die Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.
Jedes Jahr zwischen März und April legen die EU-Mitgliedstaaten eine Reihe überarbeiteter nationaler Reformprogramme vor. Die Europäische Kommission nimmt zwischen Mai und Juli eine Bewertung vor. Anschließend wird eine Reihe länderspezifischer wirtschafts- und haushaltspolitischer Empfehlungen veröffentlicht. Zwischen August und Oktober nehmen die Mitgliedstaaten diese Empfehlungen in ihre nationalen Reformpläne und Haushaltsentwürfe für das folgende Jahr auf. Danach beginnt der jährliche Zyklus von vorn.
Prioritäten der Europäischen Kommission
2014 erstellte die Europäische Kommission eine Liste der zehn wichtigsten Prioritäten für ihr Arbeitsprogramm 2015. Die folgenden drei Prioritäten waren von ganz besonderer Bedeutung für die Wirtschaftsstatistik: Schub für Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, außerdem der EU-Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion.
Das Beschäftigungs-, Wachstums- und Investitionspaket der Europäischen Kommission zielt vorrangig darauf ab, Regulierung abzubauen, vorhandene Finanzressourcen intelligenter zu nutzen und eine flexible Verwendung öffentlicher Gelder zu ermöglichen, damit innerhalb von drei Jahren bis zu 300 Mrd. EUR an privaten und öffentlichen Investitionen bereitgestellt werden können. Diese Investitionen sollen in die Bereiche Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation, erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie Jugendbeschäftigung fließen.
Der Binnenmarkt gilt als größtes Kapital, wenn es darum geht, die Herausforderungen der Globalisierung zu meistern. Damit Europa seine weltweite Führungsposition in strategischen Sektoren mit hochwertigen Arbeitsplätzen behält, soll die industrielle Basis der Wirtschaft in der EU gestärkt und der Anteil der Industrie am BIP der EU bis 2020 wieder auf 20 % gebracht werden. Zu den Zielvorgaben im Rahmen dieser Priorität gehört die Schaffung einer Kapitalmarktunion, die kleinen Unternehmen die Einwerbung von Geldern erleichtern und Europa zu einem attraktiveren Investitionsstandort machen soll.
Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
In Bezug auf die Wirtschafts- und Währungsunion strebt die Europäischen Kommission an, Entscheidungen über die Unterstützung in Schwierigkeiten geratener Mitgliedstaaten des Euroraums stärker demokratisch zu legitimieren, nicht nur die finanzielle Tragfähigkeit der Förder- und Reformprogramme, sondern auch ihre Auswirkungen auf die Bürger zu prüfen, eine Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften für die fiskalische und makroökonomische Überwachung und der Regelungen für die Haushaltsdisziplin vorzunehmen und weitere Strukturreformen in den Ländern des Euroraums voranzutreiben.
Eine Vertiefung und fairere Gestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion zählte zu den Prioritäten. Im Juni 2015 wurde ein Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Eurogruppe vorgelegt, in dem dargelegt wird, wie dieses Vorhaben erreicht werden soll. Vorgesehen ist, auf vorhandenen Instrumenten und den bestehenden Verträgen aufzubauen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die strukturelle Konvergenz zu stärken, eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten und im Euroraum zu führen, die Finanzunion zu vollenden und die politische Rechenschaftspflicht zu stärken.
In einem späteren Stadium sollen weitergehende Maßnahmen eingeführt werden, um den Konvergenzprozess verbindlicher zu gestalten, beispielsweise durch einen gemeinsam vereinbarten Katalog rechtsverbindlicher Zielvorgaben für die Konvergenz und die Einrichtung eines Schatzamtes für den Euroraum. Der Bericht nennt vier Bereiche, in denen Fortschritts erzielt werden sollen: die Wirtschaftsunion, die Finanzunion, um die Integrität des Euro zu gewährleisten, die Fiskalunion für Nachhaltigkeit und Stabilisierung und eine politische Union mit demokratischer Rechenschaftspflicht, Legitimität und stärkeren Institutionen. Ziel ist es, bis 2025 eine vertiefte, echte Finanzunion zu schaffen.
Im Oktober 2015 legte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015) 600 final) vor. Diese Mitteilung und die begleitenden Vorschläge sehen einen neuen Ansatz beim Europäischen Semester, die Einführung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit und eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses, eine einheitlichere Vertretung des Euro-Währungsgebiets bei internationalen Finanzorganisationen sowie Schritte hin zu einer Finanzunion vor.
Jahresarbeitsprogramme für 2016 und 2017
In den Arbeitsprogrammen der Europäischen Kommission für 2016 und 2017 wird genauer auf eine Reihe von Initiativen zur Verbesserung der Wirtschaftsleistung der EU und des Euroraums eingegangen. Das Arbeitsprogramm 2016 mit dem Titel „Jetzt ist nicht die Zeit für ‚Business as usual‘““ umfasste 23 Schlüsselinitiativen für ein hohes Umweltschutzniveau, hohe Sozial- und Beschäftigungsstandards und eine gesunde Wirtschaft, von der alle profitieren.
Schwerpunkt des Arbeitsprogramms 2017 sind zehn Prioritäten, u. a. für den Wirtschaftsbereich:
- neue Impulse für Wachstum, Arbeitsplätze und Investitionen (die teilweise auf einen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 abzielen);
- Binnenmarkt (Umsetzung der Binnenmarktstrategie; Gerechtere Unternehmensbesteuerung; Umsetzung des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion;
- eine vertiefte und fairer gestaltete Wirtschafts- und Währungsunion (eine starke Union auf der Grundlage einer starken Wirtschafts- und Währungsunion).
Diskussionspapier
Im Rahmen der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Römischen Verträge legte die Europäische Kommission ein „Weißbuch zur Zukunft Europas – Die EU der 27 im Jahr 2025“ (COM(2017) 2025 final) vor. Es befasst sich mit verschiedenen Herausforderungen, vor denen die EU steht, wie den Auswirkungen der Globalisierung und neuer Technologien auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Beschrieben werden fünf mögliche Szenarien für die kommenden Jahre, u. a. mit ihren potenziellen Auswirkungen auf Wirtschaft und Finanzen.
Siehe auch
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