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Archive:Statistiken der öffentlichen Finanzen

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Datenauszug vom 24. April 2017. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Januar 2018.
File:Public balance, 2015 and 2016 (net lending or net borrowing of the general government sector, % of GDP) YB17-de.png
Abbildung 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo, 2015 und 2016
(Konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tec00127)
Tabelle 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo und öffentlicher Schuldenstand, 2013-2016
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tec00127) und (tsdde410)
Abbildung 2: Öffentlicher Schuldenstand, 2015 und 2016
(Konsolidierter Bruttoschuldenstand in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tsdde410)
Abbildung 3: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2006-2016
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 4: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2006-2016
(in Mrd. EUR)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 5: Einnahmen und Ausgaben des Staates, 2016
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 6: Zusammensetzung der Gesamteinnahmen, 2015
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 7: Hauptbestandteile der öffentlichen Einnahmen, 2016
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 8: Zusammensetzung der Gesamtausgaben, 2015
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 9: Hauptbestandteile der öffentlichen Ausgaben, 2016
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 10: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, EU-28, 2006-2016
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 11: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, 2016
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


In diesem Artikel wird untersucht, wie sich wichtige Statistiken der öffentlichen Finanzen in derEuropäischen Union (EU) und imEuroraum (ER-19)entwickelt haben. Dabei geht es insbesondere um Defizite, Verschuldung, Einnahmen und Ausgaben des Staatssektors (des Sektors Staat) sowie umSteuern und Sozialbeiträge, die die Haupteinnahmequelle des Staates bilden.

Diese Statistiken sind wichtige Indikatoren für die Bestimmung des Zustands der Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) der EU haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr öffentliches Defizit und den öffentlichen Schuldenstand unterhalb bestimmter Grenzen zu halten. Das Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates darf höchstens 3 % desBruttoinlandsprodukts (BIP) und die Gesamtverschuldung nicht mehr als 60 % des BIP eines Landes betragen. Überschreitet ein Mitgliedstaat diese Grenzwerte, wird das sogenannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (EDP) eingeleitet. Es umfasst mehrere Schritte, u. a. die Verhängung von Sanktionen, mit denen der betreffende Mitgliedstaat veranlasst werden soll, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen. Die genannten Grenzwerte für das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung sind auch Kriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion (WMU) und somit für den Beitritt zum Euroraum. Zudem enthält die jüngste Fassung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum geändert wurden) Vorgaben, die die Qualität und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen sollen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

2016 ging das öffentliche Defizit (konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates als Anteil des BIP) gegenüber 2015 sowohl in der EU-28 als auch im Euroraum (ER-19) zurück, und auch der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP hat sich verringert.

Öffentliches Defizit

In der EU-28 schrumpfte das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 2,4 % im Jahr 2015 auf 1,7 % im Jahr 2016; im ER-19 verringerte es sich von 2,1 % auf 1,5 %. Zehn EU-Mitgliedstaaten – Luxemburg (+1,6 %), Malta (+1,0 %), Schweden (+0,9 %), Deutschland (+0,8 %), Griechenland (+0,7 %), die Tschechische Republik (+0,6 %), Zypern und die Niederlande (jeweils +0,4 %), Estland und Litauen (jeweils +0,3 %) – verzeichneten 2016 einen Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat. Bulgarien und Lettland verzeichneten einen geringfügigen Überschuss von 0,0 % des BIP. In 14 EU-Mitgliedstaaten, Irland, Kroatien, Dänemark, Österreich, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Finnland, Portugal, Polen, Italien, Belgien, dem Vereinigten Königreich und Rumänien, lagen die Defizite 2016 unter oder bei 30 % des BIP (siehe Abbildung 1).

Frankreich und Spanien verzeichneten ein Defizit von 3,4 % bzw. 4,5 % des BIP. Beide Mitgliedstaaten hatten auch in jedem der drei Vorjahre ein Defizit von über 3,0 % gemeldet; damit lagen sie in dem gesamten in Tabelle 1 genannten Berichtszeitraum über dieser Grenze.

Der Haushaltssaldo (im Verhältnis zum BIP) hat sich 2016 gegenüber 2015 in 24 EU-Mitgliedstaaten verbessert, vor allem (um mehr als 2 Prozentpunkte) in Griechenland (+6,7 Prozentpunkte), Kroatien (+2,6 Prozentpunkte), den Niederlanden (+2,5 Prozentpunkte), Malta und Portugal (jeweils +2,3 Prozentpunkte). In der Tschechischen Republik, in Griechenland, Zypern, Litauen, Malta und den Niederlanden wandelte sich das Defizit von 2015 zu einem Überschuss im Jahr 2016. Deutschland, Estland, Luxemburg und Schweden verzeichneten 2016 einen höheren Überschuss als 2015. Bulgarien und Lettland meldeten 2015 ein Defizit und 2016 einen ausgeglichenen Haushalt. Belgien, Ungarn, Österreich und Rumänien verzeichneten 2016 ein höheres Defizit als 2015.

Staatsverschuldung

In der EU-28 ging die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 84,9 % Ende 2015 auf 83,5 % Ende 2016 zurück und im ER-19 von 90,3 % auf 89,2 % (siehe Abbildung 2). Insgesamt 16 EU-Mitgliedstaaten meldeten Ende 2016 einen Schuldenstand von mehr als 60 % des BIP. Die höchste öffentliche Schuldenquote wies Griechenland (179,0 %) auf, gefolgt von Italien (132,6 %), Portugal (130,4 %), Zypern (107,8 %) und Belgien (105,8 %). Am niedrigsten war der Schuldenstand bezogen auf das BIP in Estland (9,5 %), Luxemburg (20,0 %) und Bulgarien (29,5 %).

Von Ende 2015 bis Ende 2016 stieg der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP in neun EU-Mitgliedstaaten, während er in 19 Mitgliedstaaten zurückging, am stärksten in Slowenien (-3,5 Prozentpunkte), Irland (-3,3Prozentpunkte des BIP) und der Tschechischen Republik (-3,1 Prozentpunkte). Den kräftigsten Anstieg der Schuldenquote zwischen Ende 2015 und Ende 2016 verzeichneten Lettland (3,6 Prozentpunkte), Bulgarien (3,5 Prozentpunkte) und Polen (3,3 Prozentpunkte).

Einnahmen und Ausgaben des Staates

Die Bedeutung des Sektors Staat in der Volkswirtschaft lässt sich an der Höhe seiner gesamten Einnahmen und Ausgaben im Verhältnis zum BIP messen. In der EU-28 beliefen sich die Gesamteinnahmen des Sektors Staat 2016 auf 44,9 % des BIP (unverändert gegenüber 44,9 % im Jahr 2015) und die Ausgaben auf 46,6 % des BIP (Rückgang gegenüber 47,2 % im Jahr 2015). Im ER-19 betrugen die Staatsausgaben 2016 insgesamt 47,7 % des BIP (ein Rückgang um 48,5 % gegenüber 2015) und die Staatseinnahmen insgesamt 46,2 % des BIP (gegenüber 46,4 % im Jahr 2015) (siehe Abbildung 3).

In der EU-28 und im ER-19 gingen die Gesamtausgaben bezogen auf das BIP von 2006 bis 2007 zurück. Danach stiegen sie bis 2009 deutlich an auf 50,1 % des BIP in der EU-28 und 50,7 % des BIP im ER-19. Von 2009 bis 2011 sanken die Gesamtausgaben in beiden Gebieten; 2012 stiegen 2012 sie erneut an, und bis 2016 gingen sie langsam zurück.

In absoluten Zahlen nahmen die Gesamtausgaben des Sektors Staat im Zeitraum 2006 bis 2015 sowohl in der EU-28 als auch im EU-19 (abgesehen von einem leichten Rückgang im ER-19 von 2010 bis 2011) langsam zu (siehe Abbildung 4). In der EU-28 gingen die Gesamtausgaben in Milliarden Euro zwischen 2015 und 2016 zurück, was vor allem auf Währungseffekte zurückzuführen war (Abwertung des Britischen Pfund Sterling). Etwas schneller als die Ausgaben stiegen im Zeitraum 2009 bis 2016 die Einnahmen sowohl in der EU-28 als auch im ER-19, was zu einer Verringerung des Defizits führte.

Die Ausgaben des Sektors Staat in der EU-28 erhöhten sich im Zeitraum 2009 bis 2016 um insgesamt 747 Mrd. EUR, während die Einnahmen des Sektors Staat in der EU-28 um 1310 Mrd. EUR stiegen. Von 2015 bis 2016 stiegen die Ausgaben des Sektors Staat um 51 Mrd. EUR, während sich die Einnahmen um 48 Mrd. EUR erhöhten. Im ER-19 erhöhten sich die Ausgaben des Sektors Staat zwischen 2009 und 2016 um 427 Mrd.EUR, während die Einnahmen um 842 Mrd. EUR stiegen.

Der Umfang der Staatsausgaben und -einnahmen variiert beträchtlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 5). Am höchsten (über 100 %) war das Ergebnis aus Staatsausgaben und -einnahmen im Verhältnis zum BIP 2016 in Finnland, Frankreich, Dänemark, Belgien, Schweden und Österreich; auch in Norwegen lag dieser Wert über 100 %. Relativ niedrig (weniger als 80 % des BIP) fielen die Staatsausgaben und -einnahmen im Verhältnis zum BIP 2016 in den sieben EU-Mitgliedstaaten Irland, Rumänien, Litauen, Bulgarien, Lettland, Malta und Zypern aus; das Gleiche gilt für die Schweiz.

Überall in der EU-28 stellen Steuern und Nettosozialbeiträge die Hauptbestandteile der Staatseinnahmen insgesamt dar (siehe Abbildung 6). 2016 machten Steuern 59,5 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 56,2 % im ER-19 aus, während sich die Nettosozialbeiträge auf 29,8 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 33,2 % im ER-19 beliefen. Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktion (Verkäufe/Gebühren und selbsterstellte Anlagen) machten in der EU-28 6,9 % der Gesamteinnahmen und im ER-19 einen ebenso hohen Anteil aus. 1,8 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 1,6 % im ER-19 waren Vermögenseinkommen (hauptsächlich Zinsen, Dividenden und Renditen).

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedstaaten, so zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Anteilen der Einnahmekategorien. So machten Steuern 2016 in der Slowakei und der Tschechischen Republik weniger als 50 % der Gesamtstaatseinnahmen aus, aber 87,4 % in Dänemark und 80,5 % in Schweden (siehe Abbildung 7).

Der größte Anteil der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 entfiel 2016 auf die Einkommensumverteilung in Form von monetären Sozialleistungen oder sozialen Sachleistungen (siehe Abbildungen 8 und 9). Diese Sozialtransfers (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen – gekaufte Marktproduktion) entsprachen 45,1 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 47,8 % im ER-19. Die Entlohnung der Arbeitnehmer belief sich auf 21,6 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und 21,0 % im ER-19. Vorleistungen machten 12,7 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 10,9 % der Gesamtausgaben im ER-19 aus. Auf gezahltes Vermögenseinkommen, von dem der größte Teil aus Zinszahlungen besteht, entfielen 4,6 % der öffentlichen Ausgaben sowohl in der EU-28 als auch im ER-19. Bruttoanlageinvestitionen machten 5,8 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 5,3 % im ER-19 aus.

Die wichtigsten Einnahmearten des Staates sind Einkommen- und Vermögensteuern, Produktions- und Importabgaben sowie Nettosozialbeiträge. 2016 beliefen sich die Produktions- und Importabgaben in der EU-28 auf 13,4 % des BIP, die Einkommen- und Vermögensteuern auf 13,0 % des BIP und die Nettosozialbeiträge auf 13,4 % des BIP. Der relative Anteil der Produktions- und Importabgaben am BIP erhöhte sich im Zeitraum 2009 bis 2013 in der EU-28 um 0,9 Prozentpunkte (siehe Abbildung 10). Bezogen auf das BIP blieben die Produktions- und Importabgaben zwischen 2013 und 2016 stabil. Der Wert der Einkommen- und Vermögensteuern im Verhältnis zum BIP erreichte 2010 mit 12,1 % einen Tiefstand und stieg dann 2015 wieder auf 13,0 % des BIP an. Zwischen 2015 und 2016 blieb das Verhältnis unverändert. Die Nettosozialbeiträge hielten sich im Zeitraum 2012 bis 2014 bei 13,4 % des BIP in der EU-28, bevor sie 2015 auf 13,2 % zurückgingen und 2016 wieder 13,4 % erreichten.

Die Struktur der Steuereinnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten fiel 2016 ganz unterschiedlich aus (siehe Abbildung 11). Erwartungsgemäß erhoben die Mitgliedstaaten, die relativ hohe Ausgaben meldeten, tendenziell auch mehr Steuern (bezogen auf das BIP) für den Sektor Staat. Die höchsten Einnahmen aus den Hauptkategorien Steuern und Sozialbeiträge im Verhältnis zum BIP meldete 2016 Frankreich mit 46,9 %, gefolgt von Dänemark (46,8 %). In drei Mitgliedstaaten (Irland, Rumänien und Bulgarien) sowie in der Schweiz (2015) machte der Anteil dieser Einnahmen am BIP weniger als 30 % aus.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Nach den Regeln des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit müssen die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission vor dem 1. April und dem 1. Oktober jeden Jahres Statistiken über ihr öffentliches Defizit und ihren öffentlichen Schuldenstand vorlegen. Darüber hinaus erhebt Eurostat detailliertere Daten im Rahmen des Lieferprogramms der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die wichtigsten Aggregate für den Sektor Staat werden Eurostat zweimal pro Jahr übermittelt, während die Statistiken über die Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) innerhalb eines Jahres und detaillierte Angaben zu den Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen binnen neun Monaten nach Ende des Berichtszeitraums geliefert werden sollen. Vierteljährliche nichtfinanzielle und finanzielle Konten sowie vierteljährliche Angaben zur Staatsverschuldung werden viermal pro Jahr übermittelt.

Die in diesem Artikel präsentierten Daten entsprechen einigen der Hauptindikatoren des Sektors Staat, die auf der Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) erstellt werden.

Die Differenz zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben einschließlich der Vermögenstransfers (insbesondere Bruttoanlageinvestitionen) entspricht dem Finanzierungssaldo des Sektors Staat, der auch den Saldo des Sachvermögensbildungskontos des Staates darstellt.

Abgrenzung des Sektors Staat

Der Sektor Staat besteht aus institutionellen Einheiten von Nichtmarktproduzenten, deren Produktionswert für den Individual- und den Kollektivkonsum bestimmt ist und die sich mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren, sowie institutionellen Einheiten, die im Wesentlichen Einkommen und Vermögen umverteilen (ESVG 2010 Nummer 2.111). Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren: Bund (Zentralstaat), Länder (soweit zutreffend), Gemeinden und Sozialversicherung (soweit zutreffend).

Definition der Hauptindikatoren

Der Finanzierungssaldo wird definiert als der Wert, der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit als Finanzierungsdefizit oder Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat in Prozent des BIP gemeldet wird. Laut dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit setzt sich der öffentliche Schuldenstand aus den Brutto-Verbindlichkeiten in Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und Darlehen zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung zusammen.

Zu den Hauptbestandteilen der Staatseinnahmen zählen Steuern, Sozialbeiträge, Veräußerungen und Vermögenseinkommen. Sie werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung, Zahlungen für Nichtmarktproduktion, Produktionssteuern und Importabgaben, sonstige Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Nettosozialbeiträge, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers.

Die Hauptausgabenposten des Staates sind das Entgelt seiner Arbeitnehmer, Sozialleistungen (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen für vom Sektor Staat und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POOE) gekaufte Marktproduktion), Zinsen für die Staatsschulden, Subventionen und Bruttoanlageinvestitionen. Die Gesamtausgaben des Sektors Staat werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoanlageinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialleistungen ohne soziale Sachleistungen, soziale Sachleistungen – gekaufte Marktproduktion, sonstige laufende Transfers, Berichtigungen infolge von Veränderungen der Alterssicherungsansprüche, Vermögenstransfers und Transaktionen mit nichtproduzierten Vermögensgütern.

Die für die wichtigsten Aggregate des Sektors Staat im Rahmen des ESVG 2010 gemeldeten Daten müssen in Bezug auf bestimmte Transaktionen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen konsolidiert sein, d. h. bestimmte Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten innerhalb des Sektors – Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers – werden eliminiert oder aufgehoben. Für diese Transaktionen sollten Daten für Teilsektoren innerhalb jedes einzelnen Teilsektors, aber nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert werden. Somit sollten die Daten auf Sektorebene der Summe der Daten für die Teilsektoren entsprechen, mit Ausnahme der Posten Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers, die konsolidiert werden. Bei diesen letztgenannten Posten und dementsprechend bei den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben sollte die Summe der Teilsektoren den Wert für den Sektor überschreiten.

Steuern und Sozialbeiträge entsprechen den Einnahmen, die (in Form von Geld- oder Sachleistungen) durch den Zentralstaat, die Länder und Gemeinden sowie durch die Sozialversicherung erhoben werden. Diese Abgaben (in der Regel als Steuern bezeichnet) gliedern sich in drei Hauptbereiche mit folgenden Titeln:

  • Einkommen- und Vermögensteuern einschließlich sämtlicher regelmäßig durch den Staat auf Einkommen und Vermögen der Unternehmen und privaten Haushalte erhobener Zwangsabgaben;;
  • Produktions- und Importabgaben, d. h. alle Zwangsabgaben, die vom Staat auf die Produktion und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die Beschäftigung von Arbeitskräften oder das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erhoben werden;
  • Nettosozialbeiträge einschließlich sämtlicher tatsächlicher Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der privaten Haushalte, unterstellte Sozialbeiträge, die den Gegenwert von Arbeitgebern direkt gezahlten Sozialleistungen darstellen, sowie zwei weitere zugerechnete Positionen (Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung und Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger).

Kontext

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat viele europäische Regierungen vor große Herausforderungen gestellt. Die wichtigsten Probleme betreffen die Fähigkeit der öffentlichen Verwaltungen, ihren Schuldendienst zu leisten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle gebracht werden, während gleichzeitig das Wirtschaftswachstum gefördert werden soll.

Die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auferlegte Haushaltsdisziplin soll gewährleisten, dass die Wirtschaftsentwicklung innerhalb der EU und insbesondere in den Mitgliedstaaten des Euroraums weitgehend einheitlich verläuft. Ferner soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt die Mitgliedstaaten daran hindern, politische Maßnahmen zu treffen, die ihrer eigenen Volkswirtschaft auf Kosten anderer ungebührliche Vorteile verschaffen würden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt basiert auf zwei Prinzipien: Das (geplante oder tatsächliche) öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 % des BIP betragen, und die Schuldenquote sollte nicht mehr als 60 % betragen oder sich diesem Wert annähern. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 2011 beträchtlich gestärkt, was auch für die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene im Allgemeinen gilt.

Die Mitgliedstaaten stellen der Europäischen Kommission jedes Jahr detaillierte Informationen über ihre Wirtschaftspolitik und ihre Staatsfinanzen zur Verfügung. Die Länder des Euroraums liefern diese Angaben im Rahmen der Stabilitätsprogramme, die übrigen Mitgliedstaaten in Form von Konvergenzprogrammen. Die Europäische Kommission prüft, ob die Programme im Einklang mit den vereinbarten wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen stehen, und kann gegebenenfalls eine Frühwarnung erlassen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Defizit ungewöhnlich hoch wird. Diese Maßnahme kann dazu führen, dass der Rat ein übermäßiges Defizit feststellt, was die Festsetzung einer Frist zur Korrektur dieses Defizits erforderlich macht.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESA2010) (t_gov_gfs10)
Sektor Staat – historische ESVG95 Daten (t_gov_h)

Datenbank

Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG2010) (gov_gfs10)
Sektor Staat – historische ESVG95 Daten (gov_h)
Eventualforderungen und potenzielle Verpflichtungen des Staatssektors (gov_cl)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks